Da nicht erkennbar ist, dass im Sozialministerium die notwendigen Schlussfolgerungen gezogen worden sind, ist eine Missbilligung als deutliches Stoppsignal für ein derartiges Verwaltungshandeln geboten. - Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Dr. Eckert. - Für die CDU-Fraktion erhält nun die Abgeordnete Frau Liebrecht das Wort. Bitte sehr, Frau Liebrecht.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Ministerpräsident Herr Professor Dr. Böhmer und Herr Rauls haben in ihren Redebeiträgen sehr deutlich gemacht, weshalb wir keinen Anlass sehen, die Amtsführung von Minister Gerry Kley zu missbilligen.
Die Gründe will ich nicht noch einmal darlegen, denn ich denke, die Probleme wurden erkannt, die Kritik wurde ernst genommen und der Vergabeleitfaden wurde aktualisiert. Des Weiteren will ich darauf hinweisen, dass wir uns in der Ausschusssitzung am 19. November 2004 mit der Verfahrensweise zur Vergabe eines Großauftrages für die Beschaffung der IT-Struktur für die Einrichtung der Sozialagentur ausführlich befasst haben. Aus meiner Sicht sind damals und heute alle Argumente ausgetauscht worden. In dieser Sitzung hat der Sozialminister, ohne dass es einer Aufforderung bedurfte, zugesagt, zukünftig bei der Auftragsvergabe so zu verfahren, wie Sie das in Ihrem Antrag fordern.
Darüber hinaus haben wir alle, das heißt alle Fraktionen, gestern im Zuge der Haushaltsberatungen eine Entschließung verabschiedet, in der die Landesregierung aufgefordert wird, vor Abschluss von Beratungsleistungen diese dem Ausschuss für Finanzen des Landtages von Sachsen-Anhalt zur Einwilligung vorzulegen. Das gilt nicht, wenn die entsprechenden Mittel im Haushaltsplan veranschlagt und über Erläuterungen ausgewiesen sind.
Ich denke, dieser Beschluss sowie die Erklärung des Sozialministers Kley in der genannten Ausschusssitzung haben gezeigt, dass der vorliegende Antrag überholt ist, da die Forderungen bereits beschlossen und umgesetzt sind. Deshalb lehnen wir den Antrag ab. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Liebrecht. - Für den Antragsteller hat noch einmal der Abgeordnete Herr Bischoff das Wort. Bitte sehr, Herr Bischoff.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dass der Ministerpräsident sich selbst Asche aufs Haupt gestreut und den Sozialminister in Schutz genommen hat, ist selbstverständlich. Vielleicht ist es die Genugtuung zu sagen: Wenn es angekommen ist, ist es gut, wenn es geändert wird, ist es auch richtig. Ich will jetzt nicht fragen: Warum habt ihr es überhaupt gemacht?, denn soeben sind wieder neue Fragen entstanden.
Mit Hartz IV hat es gar nichts zu tun, denn Hartz IV und das Optionsgesetz - das wurde vorhin deutlich gesagt - wurden irgendwann im Mai diskutiert. Die Markterkundung hat fast ein Dreivierteljahr vorher stattgefunden. Da stand diese Thematik noch gar nicht zur Debatte. Herr Wolf hat im Ausschuss ausgeführt, dass ein Modul angedacht gewesen ist. Keine Kommune nimmt dieses Modul in Anspruch. Hartz IV wird also mit diesem Softwareprogramm gar nicht umgesetzt.
Es gibt viele neue Fragen, auf die man eingehen könnte. Ich will es dabei belassen. Wir bleiben bei unserer Missbilligung, weil dabei auch noch andere Aspekte eine Rolle spielen.
Deshalb meine Bitte zum Schluss: Wenn es um wichtige Dinge geht, Herr Minister, - auch das Ausführungsgesetz zum Sozialhilferecht wurde mit dem Zeitdruck begründet - würden wir uns wünschen, dass Sie im Ausschuss anwesend sind. Bei der letzten Ausschusssitzung waren Sie und auch die Staatssekretärin nicht anwesend. Wenn so großer Zeitdruck besteht, hätten wir uns das gewünscht.
Vielen Dank, Herr Bischoff. - Meine Damen und Herren! Wir haben nun über den Antrag abzustimmen. Einen Antrag auf Überweisung in einen Ausschuss habe ich nicht vernommen, sodass wir unmittelbar über diesen Antrag abstimmen können.
Wer dem Antrag der SPD-Fraktion in der Drs. 4/1928 seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Zeichen mit der Stimmkarte. - Zustimmung bei den Fraktionen der PDS und der SPD. Gegenstimmen? - Bei den Fraktionen der CDU und der FDP. Damit ist dieser Antrag mehrheitlich abgelehnt worden und der Tagesordnungspunkt 23 ist somit erledigt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Damit treten wir ein in die Behandlung des Tagesordnungspunktes 3:
Entsprechend § 45 der Geschäftsordnung des Landtages findet auf Antrag monatlich eine Fragestunde statt. Es liegen Ihnen, meine sehr verehrten Damen und Herren, in der Drs. 4/1932 insgesamt zehn Kleine Anfragen für die Fragestunde vor.
Als ersten Fragesteller rufe ich Herrn Norbert Bischoff von der SPD-Fraktion auf. In Frage 1 geht es um die Beschaffung einer IT-Infrastruktur für das IT-Verfahren „Sozialhilfesachbearbeitung in Sachsen-Anhalt“. Bitte sehr, Herr Abgeordneter Bischoff.
Der Vertreter des Sozialministeriums berichtete im Ausschuss für Gesundheit und Soziales über die grundsätzliche Möglichkeit der Kommunen, die Software der Firma Lämmerzahl GmbH auch für andere Aufgaben des örtlichen Sozialhilfeträgers zu nutzen.
1. Zu welchem Zeitpunkt hat die Landesregierung die Gemeinden bei der Auswahl einer geeigneten ITSoftware für die Bearbeitung der Sozialhilfe in Sachsen-Anhalt eingebunden?
2. Wie viele Gemeinden nutzen zurzeit die neue Software der Firma Lämmerzahl GmbH und wenn nicht, warum nicht?
Besten Dank, Herr Bischoff. - Die Antwort der Landesregierung wird nun durch den Minister für Gesundheit und Soziales Gerry Kley erteilt. Bitte sehr, Herr Minister.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Anfrage des Abgeordneten Norbert Bischoff beantworte ich wie folgt.
Zu 1: Für die Aufgaben des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe, die durch das Land wahrzunehmen sind, wurde eine einheitliche EDV-Lösung beschafft. Die Landesregierung hat die Kommunen bei der Auswahl einer geeigneten Software nicht eingebunden, wohl aber die kommunalen Spitzenverbände über das Vorhaben und die Ergebnisse informiert. Für die Entscheidung zugunsten der Software der Firma Lämmerzahl GmbH war die Eignung für die Abwicklung der Aufgaben des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe im Land Sachsen-Anhalt ausschlaggebend.
Wir kommen zur Frage 2, die von der Abgeordneten Frau Renate Schmidt gestellt wird und Aussagen des Ministers für Gesundheit und Soziales Herrn Gerry Kley auf der Abschlusskonferenz zum Projekt „Zukunftschancen junger Frauen und Familien in Sachsen-Anhalt“ betrifft. Bitte sehr, Frau Schmidt.
1. Stimmt die Landesregierung mit der Aussage des Ministers Herrn Kley auf der Abschlusskonferenz am 18./19. November 2004 überein, der feststellte, dass die Hälfte der Kinder in Sachsen-Anhalt außerhalb von Familien geboren werden?
Vielen Dank, Frau Schmidt. - Die Antwort der Landesregierung wird wiederum durch den Herrn Minister für
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Anfrage der Abgeordneten Renate Schmidt möchte ich wie folgt beantworten.
Zu 1: Laut Statistischem Landesamt wurden im Jahr 2003 in Sachsen-Anhalt 16 889 Kinder geboren. Rund 40 % aller Lebendgeborenen kamen in einer bestehenden Ehe zur Welt.
In meinen Ausführungen bin ich auf die Unterscheidung zwischen ehelich und nichtehelich Geborenen eingegangen. Dies impliziert nicht den Rückschluss, dass nichtehelich Geborene außerhalb von Familien geboren werden. Ich gehe davon aus, dass meine Aussage missverständlich interpretiert worden ist.
Zu 2: Eine aktive Familienpolitik der Landesregierung soll den verschiedenen Lebensentwürfen und Familienformen der Frauen und Männer in unserem Land gerecht werden. Dabei respektiert die aktive Familienpolitik jede Gemeinschaft, in der Frauen und Männer miteinander leben, füreinander einstehen und in der Kinder aufwachsen. Die Landesregierung berücksichtigt ausdrücklich, dass die Zahl Alleinerziehenden, der so genannten Patchwork-Familien und der nichtehelichen Lebensgemeinschaften zunimmt.
Die Frage 3 wird von dem Abgeordneten Tilman Tögel gestellt und trägt die Überschrift: Keine Ehrung von Feuerwehrleuten.
In der Stendaler „Volksstimme“ vom 6. Dezember 2004 war zu lesen, dass aufgrund der Haushaltssperre durch das Innenministerium keine Feuerwehrspangen geprägt und deshalb die Auszeichnung von Mitgliedern der freiwilligen Feuerwehr nicht durchgeführt werden konnte.
1. Ist es richtig, dass es aufgrund der Haushaltssperre nicht möglich ist, das Engagement ehrenamtlicher Tätigkeit, in diesem Fall bei der Feuerwehr, zu würdigen?
2. Wie hoch sind die Gesamtkosten und die Einzelkosten je Feuerwehrspange und hat die Landesregierung nach alternativen Finanzierungsmöglichkeiten gesucht?
Vielen Dank, Herr Tögel. - Die Antwort der Landesregierung wird durch den Minister des Innern Klaus-Jürgen Jeziorsky erteilt. Bitte sehr, Herr Minister.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich beantworte die Frage des Herrn Abgeordneten Tögel namens der Landesregierung wie folgt.
Bevor ich zur Beantwortung komme, eine Vorbemerkung: Das Land würdigt in vielfältiger Weise das ehren
amtliche Engagement der Mitglieder freiwilliger Feuerwehren. Besonders hervorzuheben ist neben dem seit dem Jahr 1992 jährlich durchgeführten Tag der Ehrenamtlichen im Brand- und Katastrophenschutz die Auszeichnung mit dem Brandschutzehrenzeichen für Verdienste im Brandschutz. Dabei handelt es sich um eine Auszeichnung im Sinne des Gesetzes über Titel, Orden und Ehrenzeichen, die im Jahr 1993 vom Ministerpräsidenten des Landes Sachsen-Anhalt gestiftet wurde.