Protokoll der Sitzung vom 17.12.2004

Herr Kasten, in den drei Punkten stimmen wir überein. Bei dem ersten habe ich die herzliche Bitte, das Kürzel BRD - das gefällt mir nicht so richtig, das gibt es eigentlich gar nicht - zu verwenden. Sie meinen sicherlich die Bundesrepublik Deutschland. Darauf wollte ich noch hinweisen. Ansonsten stimmen wir in den anderen drei Punkten überein.

Ja, Herr Gallert, Sie winken jetzt ab. Meine Damen und Herren! Das ist für mich eine ganz entscheidende Sache, dieses Kürzel. Das ist von - - Ich möchte gar nicht sagen, wer es eingeführt hat. Dies ist aber nicht die offizielle Bezeichnung. Wir sind ja schließlich in diesem Hohen Haus. Deshalb müssen wir uns schon an die Spielregeln halten.

(Frau Budde, SPD: Dann halten Sie sich einmal daran!)

Wir nennen ja auch nicht andere Länder mit den entsprechenden Abkürzungen. Das ist die Bundesrepublik Deutschland. - Herzlichen Dank.

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Minister.

Meine Damen und Herren! Ich möchte kurz noch eine Erklärung abgeben. Ich fahre jetzt zur Föderalismuskommission, zu der mit Spannung erwarteten Abschlusssitzung nach Berlin. Nachdem am Mittwoch die Ministerpräsidenten untereinander verhandelt haben, am Donnerstagvormittag die Ministerpräsidenten mit dem Bundeskanzler und gestern Abend die beiden Vorsitzenden Müntefering und Stoiber bis tief in die Nacht verhandelt haben, haben die beiden Vorsitzenden heute Morgen übereinstimmend erklärt, dass die Föderalismuskommission nach eineinhalb Jahren Verhandlung als gescheitert betrachtet werden kann.

Die Kommissionsvorsitzenden könnten bis heute Nachmittag keinen gemeinsamen Vorschlag vorlegen. Das Scheitern sei einzig und allein auf die Differenzen im Bildungsbereich, insbesondere hinsichtlich der Hochschulpolitik zurückzuführen. Stoiber fügte an, dass aus seiner Sicht eine Verfassungsreform damit für die nächsten Jahre vom Tisch sei und damit - so drückte er sich bereits früher einmal aus - die Mutter aller Reformen zur Reform der Reformfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland gescheitert sei.

Kurz vor der Sitzung - hier treffen immer neue Wasserstandsmeldungen ein - wollen beide Vorsitzende nochmals zusammenkommen, um zu retten, was zu retten ist. Ob der gordische Knoten heute Nachmittag durchschlagen werden kann, bleibt zweifelhaft. Die Sitzung heute Nachmittag um 15 Uhr - soeben traf wieder ein Schreiben von Herrn Müntefering und Herrn Stoiber ein - findet statt, um wenigstens über das weitere Vorgehen zu beraten. Es ist also noch nicht alles zu Ende. - Auf Wiedersehen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Meine Damen und Herren! Wir sind den heutigen Vormittag betreffend genau im Zeitplan. Wir haben aber noch eine Stunde Zeitrückstand von gestern aufzuholen. Es sind zwei Tagesordnungspunkte. Deswegen schlage ich Ihnen vor, dass wir einen dieser Punkte noch vor der Mittagspause erledigen, damit der zeitliche Verzug nicht ganz so erheblich wird.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 12 auf:

Zweite Beratung

Entwurf eines Ausführungsgesetzes zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (TierNebG-AG)

Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 4/1869

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten - Drs. 4/1923

Änderungsantrag der Fraktion der PDS - Drs. 4/1970

Ich bitte zunächst Herrn Dr. Schrader, als Berichterstatter des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten das Wort zu nehmen.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Landesregierung ist in der 49. Sitzung des Landtages am 11. November 2004 in den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zur federführenden Beratung und in den Ausschuss für Inneres zur Mitberatung überwiesen worden.

Das Ausführungsgesetz zum Tierische-NebenprodukteBeseitigungsgesetz löst das bisherige Tierkörperbeseitigungsgesetz ab. Das Gesetz dient der Ausführung von zwingendem Recht der Europäischen Gemeinschaft und des Bundes.

Die erste Beratung des Gesetzentwurfes im federführenden Ausschuss fand am 19. November 2004 statt. Zu dieser Beratung lag dem Ausschuss ein Schreiben der

kommunalen Spitzenverbände Sachsen-Anhalts vor. Die kommunalen Spitzenverbände baten darin um eine erneute Anhörung zur bestehenden Problematik. Der Ausschuss verständigte sich darauf, eine gemeinsame Anhörung mit dem Innenausschuss durchzuführen.

In der Beratung am 19. November 2004 wurde die vorläufige Beschlussempfehlung erstellt und dem Innenausschuss zugeleitet. Die Beschlussempfehlung wurde vom Landwirtschaftsausschuss mit 9 : 2 : 0 Stimmen beschlossen. Darin wurde dem Innenausschuss eine unveränderte Annahme des Gesetzentwurfes empfohlen.

Die gemeinsame Anhörung des Landkreistages und des Städte- und Gemeindebundes fand am 6. Dezember 2004 statt. Die Anregungen der kommunalen Spitzenverbände zur Änderung des Gesetzentwurfes fanden im Innenausschuss keine Mehrheit. Der Innenausschuss stimmte der vorläufigen Beschlussempfehlung des Landwirtschaftsausschusses in unveränderter Fassung mit 7 : 2 : 3 Stimmen zu.

Die abschließende Beratung im federführenden Ausschuss fand am 7. Dezember 2004 statt. Während der Beratung brachte die Fraktion der PDS Änderungsanträge zu den §§ 2 und 3 des Gesetzentwurfes ein. Die Änderungsanträge betrafen in § 2 den Umgang mit toten Heimtieren und in § 3 die Kosten der Beseitigung von Tierkörpern. Diese Änderungsanträge wurden vom Ausschuss mehrheitlich abgelehnt.

Die Ihnen vorliegenden Änderungen des Gesetzentwurfes sind auf Empfehlung des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes eingearbeitet worden. Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten stimmte dem Gesetzentwurf in der Ihnen vorliegenden Fassung mit 7 : 2 : 3 Stimmen zu.

Ich bitte das Hohe Haus, sich der Beschlussempfehlung anzuschließen. - Danke sehr.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Dr. Schrader. - Die Debatte wird durch den Beitrag der SPD-Fraktion eröffnet. Es spricht Frau Hajek. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das wirklich schwierige Thema mit dem großen Titel „TierischeNebenprodukte-Beseitigungsgesetz“ - früher hieß es Tierkörperbeseitigungsgesetz; vielleicht wäre dann mehr Interesse hier im Plenarsaal vorhanden - hat uns im Schnelldurchlauf im Ausschuss ereilt. Darüber werden wir heute auch abstimmen.

Im Wesentlichen wird im Gesetz auf einer neuen Grundlage die jetzige Rechtslage festgeschrieben. Im Zusammenhang mit der Neuregelung der Kostenverteilung allerdings hat Herr Rothe im Innenausschuss noch einmal an den Änderungsantrag mehrerer Abgeordneter vom 13. Dezember 2001 erinnert, in dem zum Beispiel Herr Jeziorsky, Herr Dr. Spotka, Herr Dr. Daehre und Herr Becker eine Drittellösung für die Kostenübernahme bei der Tierkörperbeseitigung forderten. In seinem Redebeitrag in der zweiten Lesung führte Herr Jeziorsky damals aus, dass ein fairer Umgang nur bei einer gleichen Kostenbelastung von Land, Kommunen und Tierhaltern erreicht würde und die Kommunen mit einer 50-prozentigen Kostenbelastung einen Nachteil erlitten.

Es stellt sich natürlich die Frage, welche Beweggründe nun ein Umdenken bewirkt haben. Vielleicht sind Sie ja der Auffassung, dass es den Kommunen heute viel besser geht und dass sie die Kostenbelastung von nunmehr 50 % leichter verkraften als vor drei Jahren. Die Frage ist zwar unbequem, aber interessant in der Beantwortung.

Der zweite Punkt, den ich ansprechen möchte, betrifft die Frage der Beisetzung von Heimtieren. Vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst wurde zu Recht darauf verwiesen, dass dieser Punkt vom Gesetzentwurf - es handelt sich um ein Ausführungsgesetz - nicht berührt wird. Was heißt das? - Das heißt, dass wir uns die Frage stellen sollten, ob der Landesgesetzgeber dazu keine Aussagen machen möchte.

Die Zuständigkeit für die Tierkörperbeseitigung liegt bei den Landkreisen. Ohne Aussage des Landesgesetzgebers obliegt es also dem Beseitigungspflichtigen, darüber zu entscheiden, ob und in welchem Umfang er Regelungen für die Beisetzung von Heimtieren zulässt.

Das Tierische-Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz des Bundes regelt in § 7 Abs. 2, dass es der Meldung gegenüber dem Beseitigungspflichtigen nicht bedarf, wenn die Beseitigung toter Heimtiere durch Vergraben zugelassen ist. Die Abholpflicht des Beseitigungspflichtigen besteht des Weiteren nicht für kleine Heimtiere aus privaten Haushalten mit Ausnahme von Hunden und Katzen. Für Hunde und Katzen bedarf es also einer Zulassung, wenn der Besitzer diese vergraben möchte.

Der Änderungsantrag der Fraktion der PDS klammert Heimtiere aus der Beseitigungspflicht der Landkreise und kreisfreien Städte aus. Das Bundesgesetz sieht allerdings eine Beseitigungspflicht bei Heimtieren vor, wenn das Vergraben nicht zugelassen ist.

Nun frage ich Sie: Wer soll denn dann Beseitigungspflichtiger sein, wenn nicht die Landkreise? Sie könnten nun sagen: Der Besitzer des Tieres. - Für Hunde und Katzen gibt es aber eine Melde- und Abholpflicht, soweit das Vergraben nicht zugelassen ist. - Aus dieser Zwickmühle kommen wir nicht heraus. Insofern tun wir gut daran, diese Aufgaben bei den Landkreisen und kreisfreien Städten zu belassen. Vor diesem Hintergrund lehnen wir den Änderungsantrag der Fraktion der PDS ab.

Fest steht: Wir haben es in der Sache an sich mit einer zeitlich offensichtlich befristeten Regelungslücke hinsichtlich der Anforderungen an das Vergraben von Heimtierkörpern zu tun. Solange die Bundesregierung von der Ermächtigungsverordnung keinen Gebrauch macht, wären Regelungen durch den Landesgesetzgeber möglich. Erlässt der Landtag keine Regelung, obliegt es den Beseitigungspflichtigen, also den Landkreisen und kreisfreien Städten, das Vergraben von Hunden und Katzen zuzulassen oder eben zu untersagen. Im Ausschuss wurde uns erklärt, dass dem Landtag zeitnah ein Verordnungsentwurf zugehen werde. Wir haben uns erkundigt und erhielten die Auskunft, dass dieser Verordnungsentwurf bereits abgeschickt sei und bereits im Landtag eingetroffen sein müsse. Vielleicht kann die Frau Ministerin darauf eingehen.

Angesichts der anzunehmenden zeitlichen Nähe vom InKraft-Treten des Gesetzes bis zum In-Kraft-Treten der Rechtsverordnung halten wir eine weitergehende Regelung durch den Landesgesetzgeber derzeit nicht für angemessen. Ob und inwieweit die Rechtsverordnung Kompetenzen hinsichtlich der Anforderungen zum Ver

graben toter Heimtiere den Ländern überlässt, ist uns derzeit nicht bekannt. Ansonsten sollten wir die Auswirkungen und die Möglichkeiten der Rechtsverordnung in einer der nächsten Ausschusssitzungen behandeln.

Bei der Abstimmung über den vorliegenden Gesetzentwurf werden wir uns der Stimme enthalten.

(Zustimmung von Herrn Felke, SPD)

Vielen Dank, Frau Hajek. - Nun spricht für die CDUFraktion Herr Geisthardt. Bitte, Herr Geisthardt, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben bei der Behandlung dieses Gesetzes einige Kontroversen gehabt. Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst hat sich dazu geäußert. Wir brauchen, um dieses Gesetz ordentlich verabschieden zu können, zwei rechtsförmliche Veränderungen, die Folgendes betreffen:

Die Ersetzung des Wortes „Verordnung“ durch das Wort „Rechtsverordnung“ in den §§ 2 und 4 des Gesetzentwurfes ist mit Sicherheit unproblematisch. Eine weitere Änderung wird erforderlich sein, weil es nach dem Beschluss der Landesregierung über den Aufbau der Landesregierung das Wort „Veterinärwesen“ nicht gibt. Dieses Wort steht aber im Gesetzentwurf. Wir werden also in § 2 Abs. 1 und 2 und auch in § 4 Abs. 2 das Wort „Veterinärwesen“ durch das Wort „Veterinärangelegenheiten“ ersetzen müssen. Das ist eine rechtsformale Änderung, die kein Problem darstellen dürfte.

Aber wie ich in der ersten Debatte schon ausgeführt habe, geht es im Wesentlichen um das Problem des Begrabens von Heimtieren durch Privatpersonen. Dazu haben wir - das muss ich einfach so sagen - aus Brüssel eine Verordnung aufs Auge gedrückt bekommen, die in einer sehr schlimmen „Basta“-Manier auf den ethischen Empfindungen unserer Menschen herumtritt. Ich denke, wir werden die Bürger nicht für die europäische Idee gewinnen können, wenn hier etwas geschieht, was kein Mensch verstehen kann.

(Zustimmung bei der CDU)

Zum Zweiten: Ich habe sehr viel Sympathie für den Antrag der PDS; allerdings ist das, was er fordert, nicht für uns geeignet, sondern für die Bundespolitik. Lieber Kollege Krause, der Hase liegt im Pfeffer. Ich sage das auch in Richtung auf Frau Hajek. Wir bewegen uns im Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung. Deswegen haben die Länder ohne eine ausdrückliche Ermächtigung des Bundes eben keine eigenständige Regelungskompetenz. Wenn wir eine solche Regelung in Kraft setzen, läuft sie rechtlich ins Leere und muss wieder kassiert werden. Das hat der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst auch ausgeführt. Ich denke, dem ist nichts hinzuzufügen.

Nun will der Bund ja eine Verordnung in Kraft setzen. Nach dem, was man so hört, wie sie aussehen soll, darf ich ein Beispiel konstruieren: Da gibt es den Herrn Meier. Er ist 75 Jahre alt. Sein Hund ist gestorben. Herr Meier stellt nach dem Abholen der entsprechenden Formulare einen Antrag beim zuständigen Amt, seinen Hund im Garten begraben zu dürfen.

Erstens muss er den Tod des Tieres amtlich feststellen lassen. Zweitens muss er vom Amt feststellen lassen, dass das Tier seuchenfrei war. Drittens wird das in Aussicht genommene Begräbnisfeld amtlich begutachtet und möglichst zertifiziert, möglicherweise, wenn es jemandem einfällt, nach der Deponieverordnung. Viertens werden Grabtiefe und Körperbehältnis amtlich vorgeschrieben. Fünftens zahlt Herr Meier nach dem Verwaltungskostenfestsetzungsbescheid. Sechstens darf er, wenn er Glück hat, seinen Hund begraben. Bis das durch ist, hat sich das Problem via naturalis erledigt. Ich denke, jeder weiß, wie lange Eiweiß hält, bevor es von allein verschwindet.

Meine Damen und Herren! Das klingt ein bisschen lustig, das ist es aber nicht. Wer in Berlin dafür verantwortlich war, dieses Chaos beim Dosenpfand anzurichten, wer dafür verantwortlich war, dass wir ein Maut-Desaster haben, der bekommt auch so eine Verordnung fertig.