Protokoll der Sitzung vom 17.12.2004

Nach der Ausfertigung der Beschlussempfehlung hat es noch einmal eine Abstimmung zwischen dem GBD und dem Kultusministerium zu einer weiteren Folgeänderung in § 1 Abs. 1 gegeben. Deshalb bitte ich darum, der Beschlussempfehlung in § 1 Abs. 1 einen Absatz 2 folgenden Inhalts hinzuzufügen:

„(2) Die Anlage des Landesbesoldungsgesetzes vom 17. Juni 1991 (GVBl. LSA S. 123, 408), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 17. Dezember 2003 (GVBl. LSA S. 352, 353), wird wie folgt geändert:

1. In der Besoldungsordnung A Besoldungsgruppe A 12 Nr. 2 und Besoldungsgruppe A 13 Nr. 2 werden die Wörter ‚Sonderschullehrer und Sonderschullehrerin’ jeweils durch die Wörter ‚Förderschullehrer und Förderschullehrerin’ und das Wort ‚Sonderschulen’ jeweils durch das Wort ‚Förderschulen’ ersetzt.

2. In der Besoldungsordnung A Besoldungsgruppe A 14 Nrn. 7 und 10 wird das Wort ‚Sonderschulkonrektor’ jeweils durch das Wort ‚Förderschulkonrektor’ und das Wort ‚Sonderschulkonrektorin’ jeweils durch das Wort ‚Förderschulkonrektorin’ ersetzt.

3. In der Besoldungsordnung A Besoldungsgruppe A 14 Nr. 8 sowie Besoldungsgruppe A 15 Nr. 10 werden die Wörter ‚Sonderschulrektor und Sonderschulrektorin’ jeweils durch die Wörter ‚Förderschulrektor und Förderschulrektorin’ ersetzt.

4. In der Besoldungsordnung A Besoldungsgruppe A 14 Nrn. 7, 8 und 10 sowie Besoldungsgruppe A 15 Nr. 10 wird das Wort ‚Sonderschule’ jeweils durch das Wort ‚Förderschule’ ersetzt.“

Die vorgetragene redaktionelle Änderung ist sicherlich nicht ganz unproblematisch, weil das Hohe Haus ja in seiner gestrigen Sitzung auch das Vierte Gesetz zur Änderung des Landesbesoldungsgesetzes beschlossen hat. Deshalb sollte der Landtagspräsident ermächtigt werden, nach der Beschlussfassung das Datum und die Fundstelle des Vierten Gesetzes zur Änderung des Landesbesoldungsgesetzes im Schulgesetz zu ergänzen.

Im Namen des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft bitte ich den Landtag, der Beschlussempfehlung einschließlich der beschriebenen Folgeänderung zuzustimmen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Zustimmung bei der CDU, bei der SPD und bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Dr. Schellenberger. Da wir nicht warten können, bis das Protokoll vorliegt, bitte ich Sie, uns das, was Sie jetzt vorgelesen haben, zu geben, damit wir darüber mit abstimmen lassen können. - Danke schön.

Meine Damen und Herren! Wir kommen jetzt zum Beitrag des Kultusministers. Ich erteile Herrn Professor Olbertz das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Mittelpunkt des Gesetzentwurfs stehen Fragen der inneren Schulgestaltung und Qualitätssicherung. Selten war die öffentliche Diskussion über Schulen so sehr von der Frage bestimmt, wie die Qualität des Unterrichts und der Erziehung an den Schulen verbessert werden kann. Das ist erfreulich, weil es uns pragmatischen Zielen statt ideologischen Lagerkämpfen verpflichtet, deren Wirkung auf die Schulen fatal ist, wie man in Deutschland seit Jahrzehnten beobachten kann.

Bei der Pflicht zur Rechenschaft, zum Beispiel durch Evaluation, die im Schulgesetz ausdrücklich hervorgehoben wird, geht es für die Schulen um die Überprüfung der erreichten Ziele, und zwar sowohl im Hinblick auf die Schülerleistungen als auch auf die Lehr- und Lernbedingungen, die Professionalität der Lehrkräfte oder das Schulklima. Ein wichtiger Schritt ist hierbei die Einführung von Bildungsstandards, in denen Ziele und Inhalte des Unterrichts in verbindlicher Form festgeschrieben werden.

Der Sinn solcher Standards besteht nicht nur darin, schulisches Output besser messbar zu machen, sondern vor allem darin, die Qualität des Unterrichts zu erhöhen. Das kann nur funktionieren, wenn wir wesentlich mehr Anstrengungen auf die Entwicklung begleitender Förder- und Stützsysteme legen, die individuell zugeschnitten sind, das Zurückbleiben vermeiden und die besonderen

Stärken und Begabungen der Lernenden aufgreifen. Daran mangelt es dem deutschen Schulsystem generell, und viele Defizite, die derzeit in populistischer Manier und ideologischer Verbissenheit wieder einmal den Schulstrukturen, also der Gliederung unseres Systems zugeschrieben werden, haben in Wirklichkeit hierin und damit in allen Schulformen ihren Ursprung.

Einen weiteren Schwerpunkt des Gesetzes bilden die Freiräume, die sich aus der erhöhten Selbständigkeit und Eigenverantwortung der Schulen ergeben, zum Beispiel die Schulprogrammarbeit oder die Eltern-SchuleVereinbarungen. Auch hierbei gibt es nicht nur in Sachsen-Anhalt, sondern in Deutschland insgesamt beträchtliche Mängel, und es muss alles unternommen werden, um den Faden zwischen Elternhäusern und Schulen wieder enger zu weben.

Freiräume verlangen natürlich nachhaltige Schritte zur Qualitätssicherung als einer kontinuierlichen Aufgabe der Schulen. Mit einheitlichen und verbindlichen Maßstäben hängt auch die Einführung eines nunmehr konsequenten Zentralabiturs zusammen, das künftig auch Fremdkorrekturen einschließt.

Dem Ziel, die Qualität zu erhöhen, dient auch die jetzt ausdrücklich formulierte Fortbildungspflicht für Lehrerinnen und Lehrer einschließlich Fortbildungspass.

Neu ist auch, dass die Schulträger ab dem 1. August 2006 die Möglichkeit haben, auf die Festlegung von Schulbezirken für Grund- und Sekundarschulen zu verzichten. Das ermöglicht es den Eltern, die in zahlreichen Kreisen und kreisfreien Städten bei den Gymnasien jetzt schon die Wahl zwischen verschiedenen Schulen, Schulprofilen, Schulprogrammen haben, die Wahl selbst zu treffen.

Besonderen Raum im Gesetzentwurf nimmt die sonderpädagogische Förderung ein. Herr Schellenberger ist darauf eingegangen. Hierbei ist beabsichtigt, landesweit Förderzentren einzurichten, an denen die Beratung, Diagnose und Prävention konzentriert und eine Zusammenarbeit der Förderschulen mit anderen Schulformen intensiviert werden kann. Das ist notwendig, um alle Potenziale für den individuellen Förderbedarf entsprechend auszuschöpfen, neue Spielräume einer fachlich tragfähigen Integration zu schaffen und Synergieeffekte zu nutzen. Die Umbenennung der Sonderschulen in Förderschulen ist deswegen auch mehr als nur eine sprachliche Kosmetik.

Änderungen gibt es überdies bei den Gesamtschulen, die künftig mindestens vierzügig zu führen sind, da nur so die erforderliche Basis für die gebotene Differenzierung und Förderung der Schülerinnen und Schüler gewährleistet werden kann.

Schließlich spielt auch das Problem der Schulverweigerung eine wichtige Rolle, das uns ja einiges Kopfzerbrechen bereitet. Natürlich sind zunächst alle erzieherischen und pädagogischen Maßnahmen auszuschöpfen, die den regelmäßigen Schulbesuch sichern. Dazu gehören in erster Linie solche Maßnahmen, die dem Kind die Möglichkeit eröffnen, sich in der Schule wohl zu fühlen, dort Erfolg zu erleben und auch Freude am Lernen in der Gemeinschaft zu haben. Aber ist die Schule nicht allein in der Lage, diese Voraussetzungen herzustellen, dann muss es im Einzelfall auch möglich sein, im Interesse der Kinder die Schulpflicht auch gegen den Willen eines Schülers oder einer Schülerin durchzusetzen.

Überdies haben wir - wie in mehreren anderen Bundesländern - für die Schulen zukünftig das Recht und die Pflicht vorgesehen, auch die Erziehungsberechtigten volljähriger Schülerinnen und Schüler über wesentliche Vorgänge zu informieren. Hierfür ist natürlich die Zustimmung der betreffenden Schülerinnen und Schüler notwendig. Wird sie verweigert, sind die Eltern über diesen Umstand in Kenntnis zu setzen.

Zur Besetzung von Schulleiterstellen sieht das Gesetz künftig keine Wahlen durch die Gesamtkonferenz mehr vor, sondern ein Recht auf Anhörung mit dem Ziel der Einigung. Dies ist eine Konsequenz des Beamtenrechts; denn die meisten Stellen werden mittelfristig durch an anderen Standorten freigesetzte Schulleiter zu besetzen sein, jedenfalls in der nächsten, überschaubaren Zeit.

Ein weiterer Beweggrund war, dass das Wahlrecht ungewollt den Fusionsprozess von Schulen erschwert, weil eine Wahl an neu zusammengelegten Schulen erst nach der Gremienbildung erfolgen kann. Gerade in dieser schwierigen Phase sind aber Klarheit und Konstanz in der Schulleitung unerlässlich.

Schulen in freier Trägerschaft sollen die Gleichwertigkeit ihrer Abschlüsse und zugleich ihren Anspruch auf innere und äußere Gestaltungsfreiheit und eigene inhaltliche Prägung besser verwirklichen können. Anerkannte Ersatzschulen müssen deshalb für neue Lehrkräfte künftig keine Unterrichtsgenehmigungen mehr einholen, und bewährten Trägern einer anerkannten Ersatzschule wird für eine genehmigte allgemein bildende Ersatzschule derselben Schulform nach einjährigem Schulbetrieb eine vorzeitige Finanzhilfe im Umfang von 75 % der üblichen Unterstützung gewährt.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Eine nicht unumstrittene Änderung des Gesetzes betrifft Kinder, die nach der Grundschule das Gymnasium besuchen wollen, jedoch keine entsprechende Schullaufbahnempfehlung haben. Für diese Kinder soll in Zukunft eine Eignungsfeststellung erfolgen, um zu verhindern, dass noch mehr Schülerinnen und Schüler am Gymnasium scheitern und es vorzeitig verlassen. Ich muss niemandem erklären, mit welcher Enttäuschung bzw. Frustrierung hinsichtlich der Lernmotivation solche Erlebnisse verbunden sind.

Mit der Eignungsfeststellung sind übrigens keine formalen Tests verbunden, sondern neben einigen Aufgaben in Deutsch und Mathematik beispielsweise soll ein Gespräch mit erfahrenen Grundschul- und Gymnasiallehrkräften sowie Schulpsychologen stattfinden, das inhaltlich an den Interessen des Kindes anknüpft, seine besondere Situation berücksichtigt und die vorhandenen Potenziale ausloten soll. So wollen wir das jedenfalls in der hier geforderten Verordnung regeln.

Es schwebt uns also ein sehr behutsames Verfahren in Gesprächsform unter Beteiligung des schulpsychologischen Dienstes vor. Im Übrigen wird dadurch noch keine Entscheidung gefällt, welches Kind später das Abitur ablegt und welches nicht; denn sowohl während der Sekundarstufe I als auch nach dem Besuch der Sekundarschule ist und bleibt der Übergang zum Gymnasium oder zum Fachgymnasium offen, wenn die entsprechenden Leistungsvoraussetzungen vorliegen.

Diese Option wiederum hat mit Förderung zu tun. Deshalb wird die individuelle Förderung von Schülerinnen und Schülern auch an anderen Stellen im Gesetz immer wieder ausdrücklich betont.

Wenn man die Maßstäbe des Gymnasiums nicht zur Disposition stellen will, dann bleibt nur der Weg, die alternativen Bildungsgänge attraktiver zu machen und ihre konzeptionellen Vorzüge gegenüber dem Gymnasium deutlich herauszustellen. Ich wiederhole hier noch einmal, dass wir die Sekundarschule als gegenüber dem Gymnasium gleichwertigen Bildungsgang, aber eben anderen Profils verstehen. Diese Sicht folgt dem übergreifenden Grundsatz, dass es kein Kind auf dieser Welt gibt, das gänzlich unbegabt ist. Aber es gibt viel zu viele, deren individuelle Stärken und Neigungen nicht oder viel zu spät erkannt und dann allenfalls halbherzig gefördert werden.

Um die Erhöhung der Reputation der Sekundarschulen kann man sich natürlich nur bemühen, wenn man gleichzeitig sichtbare Fortschritte in ihren Lehrplänen, ihrem Angebotsprofil, ihrer Ausstattung, ihrem baulichen Zustand usw. zuwege bringt. Ich glaube allerdings, dass wir hierbei inzwischen auch ein bisschen vorangekommen sind. Nicht ohne Grund bilden die Sekundarschulen den Landesschwerpunkt im Ganztagsschulprogramm und stehen auch sonst im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit des Kultusministeriums.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die vorgeschlagenen Regelungen sind geeignet, die Bildungsarbeit in Sachsen-Anhalt zu verbessern und die Qualität der schulischen Arbeit dauerhaft zu erhöhen. Größere Teile des Gesetzentwurfs haben im Ausschuss für Bildung und Wissenschaft die Zustimmung aller Parteien erhalten, auch unter gelegentlicher Hintanstellung eigener Präferenzen.

Der Versuch, zu einem gemeinsam mit der SPD getragenen Gesetzentwurf zu gelangen, ist allerdings im Zusammenhang mit dem letztgenannten Punkt gescheitert. Nachdem ich höre, dass hierüber nun sogar namentlich abgestimmt werden soll, bin ich nicht mehr sicher, ob ich „leider“ oder „glücklicherweise“ sagen soll. In gewisser Beziehung können Sie mich in diesem Punkt auch als geheilt betrachten.

Ungeachtet der Überzeugung, dass Sie über ein gutes Schulgesetz abzustimmen haben, stieß und stößt das Bemühen, in der Bildungspolitik des Landes Gräben zu schließen, offensichtlich an Grenzen. Umso mehr freut es mich, dass auf dem zentralen Gebiet innerer Reformen eine Zersplitterung der Bemühungen vermieden und weitgehend gemeinsame Lösungen gefunden werden konnten. Das ist für die Entwicklung in den Schulen gerade angesichts der Pisa-Ergebnisse mit Sicherheit besser als Lagerkämpfe.

Das Gesetz enthält also auch eine Menge einvernehmlicher Regelungen, mit denen der Prozess der Erneuerung in unseren Schulen gestärkt und beschleunigt werden kann. Die Schulleitungen, die Lehrkräfte, die Eltern, die Schulverwaltungen und natürlich die Schülerinnen und Schüler möchte ich ermutigen, sich auf diesen Prozess einzulassen. Das Gesetz setzt ein wichtiges Zeichen für Kontinuität im Bildungswesen, auf die viele Menschen im Land berechtigterweise Hoffnung setzen. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Minister Olbertz. - Meine Damen und Herren! Wir beginnen jetzt mit der Debatte der Fraktionen. Zunächst erteile ich Frau Dr. Hein das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Brauchte ich eine Überschrift für die vorliegende Gesetzesnovelle, so hieße diese „Begrenzt lernfähig, aber grundsätzlich reformunwillig“.

(Beifall bei der PDS)

In der Tat vereinen sich in dieser Gesetzesnovelle Vorhaben, die man mit gutem Gewissen als Schritte in die richtige Richtung bezeichnen kann, und solche, die man als halsstarriges Beharren auf althergebrachten Bildungsmustern bezeichnen muss. Hierin wird eben jene ideologische Verbissenheit deutlich, die der Minister eben bei den anderen beklagt hat.

(Beifall bei der PDS)

Man soll aber immer mit dem Positiven beginnen und das tue ich darum auch. Zu den begrüßenswerten Ansätzen zähle ich die Veränderungen in der Grundschule mit der flächendeckenden Einführung der flexiblen Schuleingangsphase. Allerdings will ich anmahnen, dass diese neue Herangehensweise an Bildung gewiss nicht von allen Eltern begrüßt werden wird. Jenen, die ihre lieben Kleinen besser noch ein Jahr länger in ihrer Obhut wüssten, wird die Akzeptanz dieses richtigen Schrittes schwer fallen. Die Landesregierung wird diese Akzeptanz nur erringen können, wenn es ihr gelingt, nun auch Lehrerinnen und Lehrer entsprechend zu befähigen. Ohne dies geht es ihr vielleicht wie weiland ihrer Vorgängerregierung mit der Einführung der Förderstufe und das wäre in diesem Fall in der Tat schade.

Begrüßenswert ist weiterhin die Absicht, die Integration von Kindern mit und ohne Behinderung befördern und bereits im Vorfeld besser diagnostisch und präventiv tätig werden zu wollen. Mit der Einrichtung von Förderzentren sind solche Möglichkeiten gegeben, wenn - ja, wenn - das erarbeitete Rahmenkonzept auch die Grundlage für exekutives und pädagogisches Handeln wird. Die große Resonanz, die diese Veränderung bereits im Vorfeld der Verabschiedung des Gesetzentwurfs erzielte, lässt hoffen. Aber auch hierbei gilt, dass der rechtliche Ansatz nicht aus Spargründen oder wegen Engstirnigkeit von Verantwortlichen verspielt werden darf.

(Zustimmung von Herrn Schomburg, CDU)

Begrüßenswert ist es schließlich auch, dass die Landesregierung sich bereit fand, im Gesetz Maßstäbe für die Verbesserung der Unterrichtsqualität zu verankern und die Förderung unterschiedlicher Leistungsstärken als pädagogische Aufgabe in das Gesetz aufzunehmen.

Das gilt ebenso für Maßgaben für die Entwicklung von Schulprogrammen und schulischer Evaluation. Auch die Maßstäbe für die Fort- und Weiterbildung von Lehrerinnen und Lehrern halte ich für einen Fortschritt, wenn - ja, wenn - sie das Fort- und Weiterbildungsverhalten der Kolleginnen und Kollegen auch prägen.

Die inhaltlichen Ansprüche von Schulen werden somit höher gesetzt. Dennoch sind sie zunächst nur ein Appell, weil auslegbar und schwer überprüfbar, keine Garantie für die Verbesserung schulischer Arbeit, aber eine gute Absichtserklärung immerhin. Allerdings muss an dieser Stelle angemerkt werden, dass die Landesregierung auf halbem Wege stehen bleibt.

Alle derzeit zugänglichen Studien belegen, dass die notwendigen grundsätzlichen Verbesserungen im Schulsys

tem weder nur mit strukturellen noch nur mit inhaltlichen Veränderungen der Schule erreicht werden können, sondern dass ein Zusammenspiel beider erforderlich ist. Darum muss meine Kritik heute auch hart ausfallen. Immerhin stellt doch die jüngste Pisa-Studie für die Schulen in der Bundesrepublik fest, dass die Leistungen der 15-Jährigen stark zu wünschen übrig lassen. So werden zwar leichte Fortschritte bei den Leistungen an den Gymnasien konstatiert, aber die Hauptschülerinnen und Hauptschüler sind unverändert schlecht.

Hinzu komme, dass die Spanne - so die Pisa-Studie - zwischen den besten Leistungen und den schwächsten nur in Belgien breiter ist als in Deutschland. Dabei belegen Erfahrungen anderer Länder, dass ein relativ hohes durchschnittliches Kompetenzniveau bei deutlich geringerer Leistungsstreuung auch ohne Einbußen bei den Spitzenleistungen erreicht werden kann. Dort, wo das erreicht wird, gibt es allerdings keine Hauptschulklassen.