Da, verehrte Kolleginnen und Kollegen der Koalitionsfraktionen, reicht uns eben eine bloße Berichterstattung nicht, wie es in Ihrem Alternativantrag gefordert wird; denn Tatsache ist, dass seit Beginn dieses Jahres die meisten betroffenen Kinder nur noch die Hälfte des bisherigen Förderniveaus bekommen.
Die nächste Ausschusssitzung findet im März 2005 statt. Das Ergebnis der Berichterstattung wird eventuell im Juni oder im Juli 2005 vorliegen. Bis dahin sind drei und mehr Monate vergangen, in denen wichtige Entwicklungsprozesse kleiner Kinder mit Behinderungen möglicherweise nicht ausreichend gefördert werden können.
Meine Damen und Herren von den Koalitionsfraktionen! Versetzen Sie sich doch einmal in die Situation der Familien. Der Arzt hat ihnen erläutert, dass ihrem Kind geholfen werden könnte, wenn sie sich intensiv um die Hilfe bemühen und ganz genau seinen Anweisungen und seinen Hinweisen entsprechen. Der Arzt hat ihnen gesagt, dass diese Hilfe nur jetzt, unmittelbar in diesem Zeitraum, möglicherweise die erhoffte Wirkung haben könnte. Zu einem späteren Zeitpunkt ist diese Wirkung wahrscheinlich nicht so groß. Sie haben jetzt zwei- bis dreimal in der Woche Frühförderung mit den Fachkräften durchgeführt.
Dann flattert ihnen zwischen Weihnachten und Neujahr die Information auf den Tisch, sie kriegen nur noch einmal eine Leistung. Das ist eine Tatsache. Die Bescheide habe ich zum Teil vorliegen. Da wird ohne Rücksprache darüber, wie viel der Arzt festgelegt hat, festgelegt, sie haben nur noch Anspruch auf eine Frühfördereinheit in der Woche. - Ich glaube, das können wir so nicht durchgehen lassen. Ich war entsetzt. Ich gehe davon aus, auch Sie wären entsetzt, wenn Ihnen das passieren würde.
Meine Damen und Herren! Der im Brief der Liga an die Fraktionen geschilderte Sachverhalt ist allerdings heute schon nicht mehr in jeder Hinsicht aktuell. Es gab Nachbesserungen bei den Entgelten für die Frühfördereinheiten. Anfang Januar 2005 fanden erneut Beratungen zwischen der Liga und der Sozialagentur statt. Dabei wurde Einvernehmen in einigen Punkten erzielt. Insbesondere verständigte man sich darauf, dass bis zum 30. April 2005 Regelungen zur Komplexleistung bei der Frühförderung abgestimmt sein sollen. Keine Einigung konnte zum Umfang und zur Anzahl der in einer Woche zu erteilenden Frühfördereinheiten sowie zur Vergütung erzielt werden.
An dieser Stelle möchte ich nochmals anmerken: Der Arzt legt die Anzahl und die durchzuführenden Maßnahmen fest, nicht die Sozialagentur. Insofern scheint sich
die Sozialagentur ärztlichen Sachverstand anzumaßen. Herr Minister, Sie können mich diesbezüglich gern korrigieren.
Wesentlich für mich ist, dass die im Sommer 2004 getroffene Festlegung, die Leistungen zur Frühförderung bis Ende 2004 seitens der nun zuständigen Sozialagentur weiterhin zu übernehmen, von der Annahme ausging, dass bis zum Ende des vergangenen Jahres ein entsprechender Rahmenvertrag besteht. Aber der Rahmenvertrag liegt nicht vor.
Die Kürzungen aber, möglicherweise nicht so beabsichtigt, wirken seit dem 1. Januar 2005 und verunsichern die betroffenen Familien und auch die Leistungserbringer. Deswegen halten wir es für angezeigt, dass die im Arbeitshinweis der Sozialagentur 7/04 vom 17. Dezember des vergangenen Jahres vorgenommenen Regelungen - diese sind die Grundlage für die Kürzungen - vom Landtag zurückzunehmen sind. Ich bitte deshalb um Zustimmung zu unserem Antrag in einer direkten Abstimmung. - Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Dr. Eckert. - Meine Damen und Herren! Bevor wir in die Debatte eintreten, hat für die Landesregierung der Minister für Gesundheit und Soziales Herr Kley um das Wort gebeten. Bitte sehr, Herr Minister.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zur Richtigstellung der im Antrag der Fraktion der PDS enthaltenen Aussagen muss ich etwas ausholen. Seit Dezember 2003 wird an einer Landesrahmenempfehlung zur Frühförderung gemeinsam mit den Leistungsträgern gearbeitet. Infolge der zögerlichen Beiträge der Leistungserbringer konnte der Entwurf des Ministeriums für Gesundheit und Soziales für eine entsprechende Landesrahmenempfehlung allen Beteiligten erst im Mai 2004 vorgelegt werden. Aufgrund der wiederum teilweise sehr spät eingegangenen Stellungnahmen und der nach wie vor ausstehenden Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes sowie des Landkreistages verzögerten sich die Verhandlungen erneut.
Die letzte gemeinsame Beratung mit Vertretern der Landesverbände der Krankenkassen und der Leistungserbringer fand am 6. Dezember 2004 statt. Die Liga der Freien Wohlfahrtspflege sowie die Verbände der gesetzlichen Krankenversicherungen in Sachsen-Anhalt haben sich eine erneute Bedenk- und Überarbeitungszeit bis Mitte Februar 2005 erbeten.
Die besondere Bedeutung der Frühförderung macht es erforderlich, sie zu einem wichtigen Bestandteil des im Abstimmungsverfahren befindlichen neuen Rahmenvertrages nach § 79 SGB XII werden zu lassen. Voraussetzung für die Erbringung und die damit verbundene Finanzierung der Leistungen durch den überörtlichen Träger der Sozialhilfe ist das Vorliegen einer Komplexleistung und deren Durchführung von einem fachlich geeigneten Dienst oder Einrichtung.
Als Komplexleistung wird eine Leistung definiert, die sowohl eine medizinische als auch eine heilpädagogische Behandlung beinhaltet. Das derzeitige Frühförderungsangebot in Sachsen-Anhalt entspricht nicht dieser vom
Gesetzgeber und in der Frühförderungsverordnung aufgestellten Forderung, da lediglich heilpädagogische, aber keine medizinischen Fördermaßnahmen erbracht werden, obwohl bereits seit 1. Juli 2003 eine derartige Verpflichtung besteht und grundsätzlich auch finanziell abgesichert ist.
Auch die „Lebenshilfe“ als größter Anbieter von Frühförderungsleistungen im Land weiß, dass eigentlich Komplexleistungen erbracht werden müssten. Dies belegen diverse Veröffentlichungen im Rechtsdienst der „Lebenshilfe“.
Die Landesregierung ist bemüht, qualitativ hochwertige Frühförderungsleistungen trotz der Hemmnisse so bald wie möglich abzusichern. Dazu wurde den Leistungserbringern und -trägern der Entwurf einer Übergangsvereinbarung für den Zeitraum bis zum In-Kraft-Treten des Rahmenvertrages gemäß § 79 SGB XII vorgelegt. Auch über diese Übergangsvereinbarung wird derzeit noch verhandelt. Hiernach soll im Einvernehmen mit den Trägern der Einrichtungen bewirkt werden, dass die Komplexleistungen ab 1. August 2005 vorgehalten werden. Die Übergangsvereinbarung enthält auch den Leistungsumfang der Komplexleistungen sowie Angaben über die Höhe der Zuschläge in der Übergangszeit.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bis einschließlich 30. Juni 2004 waren die Landkreise und kreisfreien Städte als örtliche Träger der Sozialhilfe für die Frühförderung zuständig. Diese hatten in der Regel Vereinbarungen mit den Leistungserbringern, in denen die Dauer einer Fördereinheit sowie ein Kostensatz je Fördereinheit festgeschrieben waren. Mit dem Wechsel der Zuständigkeiten für ambulante Leistungen zum 1. Juli 2004 übernahm das Land als überörtlicher Träger der Sozialhilfe die Leistung in seine Zuständigkeit und teilte den Leistungserbringern mit, dass die bisherige Leistung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht weiterhin in der bisherigen Höhe vergütet werde, jedoch längstens bis zum 31. Dezember 2004.
Im Rahmen der im zweiten Halbjahr 2004 vorgenommenen Bestandsaufnahme durch den überörtlichen Träger der Sozialhilfe hinsichtlich der zum 1. Juli 2004 übernommenen ambulanten Leistungen wurden von den Landkreisen und kreisfreien Städten die vorgenannten Vereinbarungen abgefordert. Bei deren Auswertung ergab sich, dass, wie bereits erwähnt, keine Komplexleistungen im Sinne der Frühförderungsverordnung vereinbart oder erbracht worden waren.
Erhebliche Schwankungen waren auch hinsichtlich der Dauer einer Fördereinheit - von 105 bis 180 Minuten - und ihrer Kosten - zwischen 22,38 € bis 50,55 € je 60 Minuten - zu verzeichnen.
In jedem Fall war bisher das Arbeiten mit dem Kind auf einen Zeitraum von 45 bis 60 Minuten je Fördereinheit begrenzt. Die übrige Zeit wurde mit Anfahrt, Elternarbeit, Dokumentation der Arbeitsergebnisse, Absprachen etc. angegeben.
Nach diesen Erkenntnissen werden unabhängig von der tatsächlichen Vereinbarung von der Sozialagentur 50 € pro Leistungseinheit als notwendig angesehen. Hierüber wurde die Liga der Freien Wohlfahrtspflege am 22. Dezember 2004 informiert.
Der in der Begründung zu dem Antrag der PDS-Fraktion genannte Betrag von 40 € entspricht damit nicht den Tatsachen, wie Herr Eckert schon ausführte.
Da in der Praxis die Arbeit mit dem Kind, wie bereits ausgeführt, in keinem Fall einen Zeitraum von 60 Minuten überschreitet, ist die gewählte Dauer einer Leistungseinheit von 90 Minuten ausreichend, wenn man Vor- und Nachbereitung einbezieht. Außerdem schließt die Formulierung „im Regelfall einmal wöchentlich“ bei notwendigem Bedarf eine mehrmalige Leistung pro Woche nicht aus. Eine Leistungskürzung für die betroffenen Kinder erfolgt damit nicht.
Das Interesse der Landesregierung ist es, auch die Leistungen der Frühförderung zu vereinheitlichen, sie landesweit im erforderlichen Umfang bereitzustellen und die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen. Dabei bitte ich um Verständnis dafür, dass das Land dann nur die Mittel bereitstellt, die tatsächlich erforderlich sind. Einige Leistungserbringer werden künftig mehr, andere eventuell weniger Geld erhalten, ohne dass der Anspruch der Kinder eingeschränkt wird.
Ich bitte daher, den Antrag der PDS-Fraktion abzulehnen und dem Alternativantrag der FDP- und der CDUFraktion zuzustimmen.
Vielen Dank, Herr Minister. - Meine Damen und Herren! Wir treten nun in eine Debatte mit fünf Minuten Redezeit je Fraktion ein. Für die FDP-Fraktion erhält der Abgeordnete Herr Rauls das Wort. Bitte sehr, Herr Rauls.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der von der PDS-Fraktion vorgelegte Antrag behandelt ein sensibles Thema, geht es doch darin um behinderte und um von Behinderung bedrohte Kinder, also um Menschen, die der besonderen Aufmerksamkeit und Hilfe bedürfen, weil sie benachteiligt sind. Es handelt sich darüber hinaus um Kinder im Vorschulalter, die eine besondere Unterstützung erfahren müssen. Sie können nicht selbst für sich sorgen, sich selbst helfen oder Hilfe organisieren.
Darum und weil ich aus eigener Betroffenheit spreche, möchte ich jegliche Polemik, Schuldzuweisung oder Rechtfertigung für Vorgehensweisen hier vermeiden. Das Wohl der betroffenen behinderten Kinder sollte bei diesem Tagesordnungspunkt im Mittelpunkt stehen.
Wenn es, aus welchen Gründen auch immer, an Abstimmungsprozessen von Leistungsträgern und -erbringern mangelt, muss dies schnellstens korrigiert werden. Bis dahin müssen aber Übergangsbestimmungen greifen.
Meine Damen und Herren! Es ist schon gesagt worden: Der betroffene Personenkreis sind Kinder im Vorschulalter, bei denen frühzeitig Auffälligkeiten oder Beeinträchtigungen erkannt wurden. Die Wissenschaft hat zahlreiche Beweise dafür geliefert, dass gerade das frühzeitige Erkennen von Auffälligkeiten und Beeinträchtigungen - Herr Dr. Eckert hat es erwähnt - wichtig ist, weil die frühkindliche Entwicklungsphase durch eine hohe Beeinflussbarkeit gekennzeichnet ist.
Ziel der Frühförderung ist es unter anderem, die Leistungsfähigkeit behinderter Kinder zu erhöhen, indem ihre Fähigkeiten möglichst früh gefördert und die Defizite ebenfalls möglichst früh kompensiert werden, und das nach Möglichkeit ohne längere Unterbrechung.
Dem betroffenen Kind sollen bestmögliche Chancen für die Entfaltung seiner Persönlichkeit, für ein möglichst selbstbestimmtes Leben und eine gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe geboten werden. Dies können die Eltern nicht allein bewältigen. Ein interdisziplinäres System muss zu einem Komplexangebot zusammengeführt werden, in dem sowohl medizinische Rehabilitation als auch heilpädagogische Leistungen angeboten werden.
Meine Damen und Herren! Als Vater einer behinderten Tochter kann ich aus eigener Erfahrung sagen, dass es wichtig ist, dass das Kind nicht nur eine heilpädagogische Einzelförderung im Bereich der mobilen Versorgung, das heißt zu Hause, erfährt, sondern dass die Eltern auch die interdisziplinären ambulanten Frühförderstellen aufsuchen. Zum einen ist dort die Behandlung des Kindes umfassender, zum anderen ist der Kontakt mit anderen betroffenen Eltern sehr wichtig.
Es ist eine große Herausforderung für Eltern, ein behindertes Kind zu betreuen. Alle Lebensabläufe verändern sich, die psychische Belastung ist hoch. Es hilft dem Kind und den Eltern sehr, in der Frühförderstelle auch die Erfahrungen anderer Eltern zu hören. Ich halte deshalb beide Formen der Betreuung für wichtig und richtig.
Meine Damen und Herren! Sicherlich ist der notwendige Förderbedarf von Kind zu Kind verschieden und damit auch die Anzahl der Fördereinheiten, wie es im Amtsdeutsch heißt. Im Einzelfall kann dies bis zu vier Fördereinheiten pro Woche bedeuten. Wenn dieser Umfang erreicht wird, muss allerdings gefragt werden, ob die Frühförderstelle auf Dauer die richtige Form der Betreuung ist.
Da Hilfeleistungen aber auch finanziert werden müssen, ist eine Verständigung darüber notwendig, welchen zeitlichen Umfang eine Fördereinheit, das heißt die Arbeit mit dem Kind, hat. Auch darüber, welcher finanzielle Rahmen den Leistungserbringern zur Verfügung gestellt werden kann, müssen sich die Kostenträger und Leistungsbringer verständigen.
Wenn die Mehrzahl der ambulanten Frühförderstellen derzeit noch keine Komplexleistung im Sinne der Frühförderungsverordnung anbietet, sind offenbar Korrekturen notwendig.
Es ist nicht meines Amtes, hier zu richten und werten, wer eventuell Versäumnisse zu verantworten hat oder warum die Vielzahl der Gespräche noch nicht zu einem konstruktiven Ergebnis geführt hat. Aber ich sehe es schon als meine Aufgabe an, die Verantwortlichen nachdrücklich aufzufordern, weiterhin ergebnisorientiert miteinander zu arbeiten, damit dem Ausschuss für Gesundheit und Soziales in der nächsten Beratung über den Stand der dann möglichst abgeschlossenen Verhandlungen berichtet werden kann. Dort, wo es offensichtlich jetzt schon klemmt, wie bei der Gewährung des ärztlich festgestellten Mehrbedarfs, muss sehr kurzfristig Abhilfe geschaffen werden. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Rauls. - Für die SPD-Fraktion erteile ich dem Abgeordneten Herrn Bischoff das Wort. Bitte sehr, Herr Bischoff.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auf die Bedeutung der Frühförderung für behinderte Kinder muss ich jetzt nicht noch einmal eingehen. Die beiden Vorredner haben auch sehr deutlich gemacht, wie wichtig die Hilfestellung für die betroffenen Familien gerade im Rahmen der komplexen Hilfemaßnahmen ist, die angedacht sind und auch gefördert werden.
Was mich an der Auseinandersetzung über die Verfahrensweise stört, ist mehr das Atmosphärische. Herr Minister, als wir im letzten halben Jahr öfter im Ausschuss darüber gesprochen haben - es ging um die K 93 und Ähnliches -, wurde immer wieder beklagt, dass sich das vertrauensvolle Verhältnis zwischen dem Ministerium und den Leistungsanbietern und Leistungsträgern immer weiter verschlechtert, etwa durch die Aufkündigung von Verträgen.
In der letzten Zusammenkunft am 15. Dezember 2004 haben die Verhandlungspartner am Tisch noch nicht erfahren, dass beabsichtigt war, zwei Wochen später Kürzungen vorzunehmen. Vielmehr wurde vereinbart, sich am 12. Februar 2005 wieder zu treffen. Urplötzlich hatten sie am 1. Januar 2005 den Bescheid auf dem Tisch, dass jetzt sozusagen nur noch die Hälfte gezahlt wird. Dies ist ein Signal aus dem MS, das der Vertrauensbildung nicht gut tut.
Dabei - so habe ich es mitbekommen - waren die Verhandlungen schon so weit gediehen, dass insbesondere in Bezug auf die Empfehlung zu einer Rahmenvereinbarung Einigkeit bestand. Lediglich in Bezug auf den Umfang der Leistungen gibt es offene Fragen.
Meine Frage ist: Warum dann ein solcher Abbruch, sodass alle verstört sind und sich fragen, was die jetzt wohl wieder vorhaben?
Deshalb ist es schon richtig zu fordern: Bis eine neue Regelung greift und ein neuer Vertrag auf der Grundlage der Empfehlung vorhanden ist, sollte man bei der alten Regelung bleiben. Denn es kann einfach nicht plausibel gemacht werden, warum jetzt generell alle nur noch die Hälfte bekommen und es lediglich einige Ausnahmefälle gibt, bei denen man es vielleicht noch weitermachen kann. Daher ist die Frage der inhaltliche Ausgestaltung, die uns noch eine ganze Weile beschäftigen wird, viel wichtiger.
Mein Votum ist: Der bisherige partnerschaftlichen Prozess, der jetzt sozusagen einseitig verlassen worden ist, sollte wieder aufgenommen werden. Ich glaube, das Sozialministerium hat an dieser Stelle den größeren Beitrag an vertrauensbildenden Maßnahmen zu leisten.