Vielen Dank, Herr Minister. - Meine Damen und Herren! Eine weitere Frage liegt nicht vor. Damit ist die Fragestunde abgeschlossen.
Wahl des Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt gemäß § 20 des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten der Bürger (DSG - LSA)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Landesbeauftragte für den Datenschutz wird auf Vorschlag der Landesregierung vom Landtag gewählt. Er ist Beamter auf Zeit und wird vom Präsidenten des Landtages für die Dauer von sechs Jahren berufen.
Der Landtag von Sachsen-Anhalt wählte in seiner Sitzung am 9. April 1992 erstmals einen Landesbeauftragten für den Datenschutz. Gewählt wurde damals Herr Klaus-Rainer Kalk, nachdem er bereits im Dezember 1990 mit der Wahrnehmung der Geschäfte des Datenschutzes beauftragt worden war.
Auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen ist eine einmalige Wiederwahl zulässig. In der Sitzung am 8. Oktober 1998 wählte der damalige Landtag der dritten Wahlperiode erneut Herrn Kalk zum Landesbeauftragten für den Datenschutz. Diese Aufgabe nimmt Herr Kalk bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt war.
Die Landesregierung, meine Damen und Herren, hat in der vorliegenden Drs. 4/2031 nunmehr einen Nachfolger benannt. Zur Begründung des Wahlvorschlages erteile ich Herrn Ministerpräsidenten Professor Dr. Böhmer das Wort. Bitte sehr, Herr Ministerpräsident.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auf der Grundlage des Gesetzes, das der Präsident eben zitiert hat, muss ich feststellen, dass die zweite Amtszeit des gegenwärtigen Datenschutzbeauftragten Herrn Kalk bereits am 7. Oktober 2004 zu Ende war. Eine erneute Wiederwahl ist nicht möglich, aber gemäß § 20 des zitierten Gesetzes führt Herr Kalk sein Amt bis zur Bestellung seines Nachfolgers weiter.
Ich will, da Herr Kalk inzwischen anwesend ist, die Gelegenheit gern nutzen, ihm von dieser Stelle aus und vor Ihnen für seine langjährige Tätigkeit in dieser Funktion für das Land Sachsen-Anhalt und für die von ihm geleistete Arbeit meinen Dank auszusprechen.
Auf der Basis der zitierten Rechtsgrundlagen und des zitierten Gesetzes hat die Landesregierung beschlossen, Ihnen Herrn Ministerialrat Dr. Harald von Bose als Nachfolger im Amt des Landesbeauftragten für den Datenschutz vorzuschlagen. Es ist weder üblich noch nötig, an dieser Stelle die Einzelheiten seiner Biografie vorzutragen. Sie haben in Ihren Unterlagen eine tabellarische Auflistung seiner wesentlichen biografischen Daten.
Seit 1991 hat Herr Dr. von Bose den Dienstposten des Leiters des Referats Recht, Verfassung und Rechtskoordinierung für das Justiz- und das Innenministerium in der Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt inne. Er verfügt über langjährige, umfangreiche Verwaltungserfahrungen. Ich darf darauf hinweisen, dass er von 1988 bis 1991 bereits in der Geschäftsstelle des niedersächsischen Datenschutzbeauftragten gearbeitet hat und demzufolge über einschlägige Erfahrungen verfügt.
Ich bin darüber informiert, dass Herr Dr. von Bose sich in allen Fraktionen persönlich vorgestellt hat, und ich bin darüber informiert, dass die Absprachen zwischen den Fraktionen, die in diesem parlamentarischen Geschäft bei Personalentscheidungen immer üblich sind, in der Zwischenzeit abgeschlossen sind, sodass die Landesregierung Ihnen heute einen Personalvorschlag unterbreiten kann. Ich bitte Sie, Herrn Dr. von Bose bei der Wahl des Landesbeauftragten für den Datenschutz im Land Sachsen-Anhalt Ihre Stimme zu geben. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Ministerpräsident. - Meine Damen und Herren, eine Debatte ist, wie Sie wissen, nicht vorgesehen. Wir kommen damit zum Wahlverfahren.
Entsprechend Artikel 63 Abs. 2 der Landesverfassung in Verbindung mit § 20 Abs. 1 des Datenschutzgesetzes wählt heute der Landtag auf Vorschlag der Landesregierung den Landesbeauftragten für den Datenschutz mit der Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Abgeordneten, mindestens jedoch mit der Mehrheit seiner Mitglieder. Im Ältestenrat waren sich die Fraktionen einig, die Wahl des Landesbeauftragten für den Datenschutz in Anwendung von § 77 Abs. 1 unserer Geschäftsordnung geheim, also mittels Stimmzettel, durchzuführen.
Ich möchte Ihnen kurz diesen Stimmzettel erläutern. Im Kopfteil steht: Wahlvorschlag der Landesregierung, Herrn Dr. Harald von Bose zum Landesbeauftragten für den Datenschutz zu wählen. Auf dem Stimmzettel können Sie entweder „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ ankreuzen. Wie Sie wissen, wäre der Stimmzettel bei allen anderen Formen der Kennzeichnung als ungültig zu werten.
Meine Damen und Herren! Wie bei geheimen Wahlen üblich, werden Sie jetzt in alphabetischer Reihenfolge aufgerufen und erhalten hier am Präsidium den Stimmzettel. Sie gehen damit in die Wahlkabine, die bereits aufgestellt worden ist, kreuzen mit dem dort bereit liegenden Stift auf dem Stimmzettel Ihre Wahlentscheidung an und geben den gefalteten Stimmzettel anschließend in die Wahlurne.
Ich bitte nunmehr folgende Schriftführerinnen und Schriftführer um Unterstützung bei der Durchführung der Wahl: Herr Schulz wird den Namensaufruf vornehmen. Frau Jahr gibt die Stimmzettel aus. Frau Brakebusch führt die Wählerliste. Herr Kehl führt die Aufsicht an der Wahlkabine und Herr Grünert führt die Aufsicht an der Wahlurne.
Ich bitte nun die Schriftführerinnen und Schriftführer, ihr Amt zu übernehmen. - Herr Grünert, ich bitte Sie, sich davon zu überzeugen, dass die Wahlurne leer ist, und mir dies zu bestätigen.
- Vielen Dank, Herr Grünert. - Die am Wahlverfahren beteiligten Schriftführerinnen und Schriftführer sowie der Sitzungsvorstand wählen im Anschluss.
Vielen Dank, Herr Schulz. - Meine Damen und Herren! Ich bitte nun die am Wahlverfahren beteiligten Schriftführerinnen und Schriftführer um ihre Stimmabgabe, und zwar in der Reihenfolge Frau Brakebusch, Herr Grünert, Frau Jahr und Herr Kehl. Abschließend wählt der Sitzungsvorstand in der Reihenfolge Frau Grimm-Benne, Herr Schulz, Herr Spotka.
Meine Damen und Herren! Ich frage Sie, ob ein Mitglied des Landtages, das sich im Saal befindet, noch nicht gewählt hat. - Das ist offensichtlich nicht der Fall. Damit ist der Namensaufruf beendet und die Wahl abgeschlossen. Bis zur Bekanntgabe des Wahlergebnisses unterbreche ich die Sitzung. Ich bitte Sie aber, während dieser Zeit im Plenarsaal zu bleiben. - Vielen Dank.
Ich gebe nun entsprechend der mir vorliegenden Wahlniederschrift das Wahlergebnis bekannt: abgegebene Stimmen: 102, ungültige Stimmen: keine, gültige Stimmen: 102.
Wie ich eingangs erläuterte, bedarf der Antrag in der Drs. 4/2031 zur Wahl des Landesbeauftragten für den Datenschutz einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitgliedern des Landtages, mindestens jedoch der Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Landtages.
Für den Wahlvorschlag wurden 70 Stimmen abgegeben. Gegen den Wahlvorschlag wurden 26 Stimmen abgegeben. 6 Abgeordnete enthielten sich der Stimme.
Meine Damen und Herren! Es hätten 68 Stimmen für das erforderliche Quorum der Zweidrittelmehrheit der anwesenden Abgeordneten gereicht. Mit 70 Stimmen für den Wahlvorschlag wurde das erforderliche Quorum erreicht.
(Beifall bei der CDU, bei der FDP und von der Regierungsbank - Zustimmung bei der SPD und bei der PDS)
Damit ist Herr Dr. Harald von Bose, den ich auf der Nordtribüne sehr herzlich begrüße, zum Landesbeauftragten für den Datenschutz des Landes Sachsen-Anhalt gewählt worden. - Herr Dr. von Bose, nehmen Sie die Wahl an?
Herr Dr. von Bose, ich beglückwünsche Sie im Namen des Hohen Hauses sowie persönlich zu Ihrer Wahl. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Bewältigung der neuen, anspruchsvollen Aufgaben und dazu beste Gesundheit.
Meine Damen und Herren! Sie erkennen, unmittelbar neben Herrn von Bose hat unser bisheriger Datenschutzbeauftragter Herr Kalk Platz genommen, den ich ebenfalls sehr herzlich in unserem Hohen Haus begrüße.
Meine Damen und Herren! Eine mehr als 15-jährige erfolgreiche Arbeit auf dem Gebiet des Datenschutzes wird von Herrn Klaus-Rainer Kalk in die Hände seines Nachfolgers Herrn von Bose übergeben. Nach der Klärung der erforderlichen Modalitäten der Amtsübergabe wird Herr Kalk - das kann ich versichern - in gebotener Weise in den nächsten Wochen von uns verabschiedet werden. Die Fraktionen werden hierüber rechtzeitig unterrichtet werden.
Ich möchte aber bereits heute die Gelegenheit nutzen und Herrn Kalk für seine überaus erfolgreiche Tätigkeit beim Aufbau seines Amtes und als Beauftragter für den Datenschutz namens des Hohen Hauses und auch persönlich sehr herzlich danken.
Herr Kalk, Sie haben sich um das Land Sachsen-Anhalt verdient gemacht. Für die Zukunft unsere besten Wünsche.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Damit ist der Tagesordnungspunkt 3 abgeschlossen. Wir treten in die Behandlung des Tagesordnungspunktes 4 ein: