Protokoll der Sitzung vom 03.03.2005

Meinen Sie nicht, dass es ausreichend ist, wenn die Richtlinie, die vorliegt, überarbeitet wird? Das ist eine Notwendigkeit. Wenn sie zurückgezogen wird, geht sie uns vielleicht verloren und es gibt auf diesem Gebiet gar nichts. Sie wissen, wie notwendig so etwas ist.

Sie haben sicherlich Recht, Herr Dr. Sobetzko. Man sollte sich mit so einem Thema niemals zu spät beschäftigen. Wir sind der Auffassung, es ist gerade noch fünf vor zwölf, um dieses Thema auch bei uns im Parlament aufzurufen.

Nach unserem jetzigen Erkenntnisstand soll der Entwurf der Richtlinie noch vor der Sommerpause des Europäischen Parlamentes, also im Juni, grundlegend im Plenum diskutiert werden. Momentan finden die Debatten in

den Ausschüssen statt. Deswegen unser Drängen zum jetzigen Zeitpunkt, auf die Problematik insgesamt aufmerksam zu machen.

Es hat sich gezeigt, dass die Debatte, die wir als PDS auch in anderen Landesverbänden seit etwa Oktober des letzten Jahres geführt haben, zum Ergebnis hatte, dass Veränderungen notwendig sind. Es gibt seitens der Kommission verschiedene Vorstellungen. Wir haben bisher aber noch nicht die Bereitschaft gespürt, das Dokument grundlegend zu überarbeiten. Deswegen die Forderung, die Richtlinie zurückzuziehen, zu überarbeiten und erneut in den Diskussionsprozess einzubringen.

(Beifall bei der PDS)

Vielen Dank, Herr Dr. Thiel. - Zunächst hat Herr Minister Rehberger um das Wort gebeten. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dass der Entwurf der EU-Dienstleistungsrichtlinie viele Fragen aufwirft und keinesfalls so in Kraft treten darf, wie er vor etwa einem Jahr von der Kommission vorgelegt worden ist, ist so gut wie unstreitig. Ich habe das gerade gestern Abend anlässlich eines Empfangs in Brüssel für Parlamentarier des Europaparlaments wieder von ganz unterschiedlichen Seiten gehört.

Im Bereich der freien Berufe etwa, Anwälte, Steuerberater und andere, im Bereich der Daseinsvorsorge, im Bereich der Abgrenzung hoheitlicher Tätigkeiten - dazu gehört zum Beispiel auch die Tätigkeit von Notaren in der Bundesrepublik -, im Bereich des Bauwesens, Architekten, Ingenieure, aber auch viele andere, bedarf es einer Vielzahl von Korrekturen, um zu tragbaren Lösungen zu kommen. Aus diesem Grund hat der Bundesrat - Herr Thiel hat es angesprochen - im April und September des vergangenen Jahres eine sehr umfängliche Stellungnahme abgegeben und aufgelistet, in welchen Punkten Korrekturen unabdingbar sind.

Natürlich darf man in diesem Zusammenhang auch die Problematik des Herkunftslandsprinzips nicht übersehen. Dabei gibt es grundsätzlich auch Argumente dafür. Es bedarf aber mit Sicherheit gewisser Limitierungen, um zu tragbaren Ergebnissen zu kommen. Dabei wird man insbesondere darauf achten müssen, dass nicht eine Regelung herauskommt, die die Bürokratien in den 25 Mitgliedsländern der EU oder auch in Brüssel weiter nachhaltig stärkt. Wir wollen eine Entbürokratisierung und nicht das Gegenteil.

Schließlich ist inzwischen auch unstreitig, dass, wenn man diese Richtlinie schon in Kraft setzt, auch der Richtlinienvorschlag zur Anerkennung von Berufsqualifikationen gleichzeitig verabschiedet werden muss. Darin ist eine ganze Reihe von Fragen geregelt, die geregelt werden müssen, wenn man Dienstleistungen grundsätzlich liberalisiert. Das betrifft zum Beispiel die Frage, wann jemand als Anwalt in einem anderen Land auftreten darf. Wenn unter den 25 Ländern ein Land hinginge und sagte, nach fünf Jahren Jurastudium wird man bereits zur Anwaltschaft zugelassen, würde das, wenn das das geltende Recht wäre, dazu führen, dass wir quer durch die 25 Länder Anwälte auf einem nicht akzeptablen Niveau mit im Spiel hätten.

Kurz und gut: Hierbei bedarf es in der Tat vieler Veränderungen und Ergänzungen. Insofern vertritt die Landesregierung die Position, die sie auch im Bundesrat nachhaltig vertreten hat und die in den Beschlüssen des Bundesrates ihren Niederschlag gefunden hat. Sie vertritt mit der antragstellenden Fraktion die Auffassung: So kann es und so wird es nicht bleiben.

Allerdings, lieber Herr Dr. Thiel, halten wir die Forderung, dass wir durchsetzen sollten, dass die Kommission den Entwurf zurückzieht, für absolut nicht plausibel. Damit wird das Problem nicht gelöst, sondern es bedeutet lediglich, dass wir vielleicht in einem halben Jahr erneut mit einer Vielzahl von Vorschlägen konfrontiert werden, die nicht akzeptabel sind.

Deswegen sind wir der Auffassung, man sollte die Richtlinie im Europäischen Parlament, in der Kommission und im Ministerrat so anpassen, dass sie für uns akzeptabel ist.

(Zustimmung von Herrn Dr. Sobetzko, CDU, und von Minister Herrn Dr. Daehre)

Meine Damen und Herren! In der Europäischen Union - das ist seit dem Jahr 1956 bekannt - ist es unheimlich wichtig, dass man mit einer gehörigen Pragmatik, mit einem gehörigen Schuss Pragmatismus die Dinge angeht. Im Jahr 1956, als die EU als eine Einrichtung von sechs Ländern gegründet wurde - Deutschland, Frankreich, Italien und die Beneluxländer -, gab es Leute, die gesagt haben, dass sechs Länder viel zu wenig seien und wir warten müssten, bis die Engländer, die Spanier oder die Dänen mitmachten. Wenn man denen damals gefolgt wäre, bin ich fest überzeugt, würden wir heute noch darauf warten, dass sich eine nachhaltige, erfolgreiche Europäische Union etabliert. Man hat nicht gewartet. Man hat gesagt, wir schaffen eine Einrichtung, die so attraktiv ist, dass andere dazukommen wollen.

Meine Damen und Herren! Das Problem der EU liegt inzwischen darin, dass diese auf 25 Länder angewachsen ist und vor der Tür, wenn man sie hereinließe, mindestens ein Dutzend weiterer Staaten steht. Von Albanien bis zur Ukraine, von Israel bis zur Türkei - alle diese Staaten würden lieber morgen als übermorgen beitreten. Das macht deutlich, dass die pragmatische Vorgehensweise, die die Europäer gefunden haben, der richtige Weg ist, der auch bei anderen Dingen eingeschlagen werden muss.

Oder denken Sie an das Schengener Abkommen. Dieses Abkommen war auch sehr strittig. Personen, die von der Sache etwas verstehen, haben dazu auch gesagt, dass erst einmal das Polizeirecht vereinheitlicht und die Polizeiorganisation so aufeinander abgestimmt werden müssten, dass es gemeinschaftlich ohne Friktionen laufe. Wenn wir das versucht hätten, würden wir heute noch darauf warten.

Natürlich haben diejenigen Recht, die gesagt haben, dass damit Risiken verbunden seien.

Oder nehmen wir die Vorgänge, die wir gegenwärtig über die Medien zu Fischer und Volmer transportiert bekommen, die gesagt haben, die Tore so weit wie irgend möglich aufzumachen. Anschließend haben sich unsere europäischen Partner gewundert, dass ihnen busweise Ukrainer und andere, die offensichtlich über die Bundesrepublik Deutschland eingereist sind, ins Land gebracht worden sind, die offensichtlich den Schwarzmarkt bereichern sollten.

Das gibt es und das birgt in der Tat immer wieder Risiken; aber das kann nicht bedeuten, dass wir das, was sinnvoll ist, unterlassen. Vielmehr muss man dort, wo es Fehlentwicklung gibt, die Konsequenzen ziehen. Ich hoffe, die Bundesregierung wird das tun und vielleicht auch die gebotenen personellen Konsequenzen damit verbinden.

Oder denken Sie an die Einführung der gemeinsamen Währung. Meine Damen und Herren! Als der Euro eingeführt wurde, haben auch viele gesagt, dass es viel zu früh sei. Zuerst müsse die Wirtschaftspolitik und die Steuerpolitik abgestimmt werden. Wenn wir das alles abwarten würden in der EU, kämen wir nicht von der Stelle.

Das soll heißen: Wir brauchen ein pragmatisches Vorgehen, wobei wir in der Tat die Probleme, die die eine oder andere Regelung bringen könnte, rechtzeitig erkennen und daraus die gebotenen Korrekturen vornehmen sollten. Es geht darum, dass wir das Machbare gemeinsam realisieren. Dabei wird es Kompromisse geben, auch im Zusammenhang mit der Dienstleistungsrichtlinie. So wie sie jetzt ist, kann sie nicht bleiben. Aber die Vorstellung, dass alles am deutschen Wesen genesen müsse, ist auch irrig. Auch wir werden in dem einen oder anderen Punkt Konzessionen machen müssen.

Insgesamt ist die Landesregierung aber davon überzeugt, dass der Dienstleistungssektor, der in der Bundesrepublik einen enormen Anteil hat - 70 % des Bruttoinlandsproduktes werden bei uns durch die Dienstleistungen erwirtschaftet -, ein enormes Exportpotenzial in sich birgt, das wir für Wachstum und Beschäftigung in Deutschland brauchen.

Obwohl deutsche Dienstleistungserbringer im europäischen Vergleich überdurchschnittlich produktiv sind, werden in Deutschland, meine Damen und Herren, jährlich Dienstleistungen im Wert von 48 Milliarden € mehr eingeführt als ausgeführt. Wir sind ein ausgesprochenes Importland von Dienstleistungen. Es ist angesichts dessen, was wir können, unangemessen. Das lässt sich dadurch erklären, dass das deutsche Gewerberecht im europäischen Vergleich sehr liberal ist und es ausländischen Dienstleistern schon heute sehr einfach macht, in Deutschland tätig zu sein. Hingegen sind deutsche Unternehmen - dafür gibt es auch im Land SachsenAnhalt Beispiele -, die in anderen EU-Staaten tätig werden wollen, stark von den bürokratischen Hürden dieser Länder betroffen.

In Deutschland geht es also weniger darum, den deutschen Markt abzuschotten, als vielmehr darum, deutschen Dienstleistungserbringern andere europäische Märkte zu erschließen. Ich glaube, das sollte man in den Mittelpunkt unserer Bemühungen stellen.

(Zustimmung von Frau Röder, FDP)

Deswegen plädieren wir dafür, dass die Landesregierung - wie bisher auch - im Bundesrat alles dafür tut, damit am Schluss eine Dienstleistungsrichtlinie zustande kommt, die den Interessen unserer Dienstleister in hohem Maße gerecht wird. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU - Zustim- mung von der Regierungsbank)

Vielen Dank, Herr Minister. Möchten Sie eine Frage von Frau Dr. Klein beantworten?

Gern.

Bitte, Frau Dr. Klein, fragen Sie.

Herr Minister, die Beispiele, die Sie nannten, zu denen es Regelungen gegeben hat, betrafen sektorale und keine horizontalen Angleichungen. Das Problem ist, dass man bei den 70 %, die Sie genannt haben, auf einmal deregulieren will. Das ist der Punkt, an dem wir sagen, das kann eigentlich nicht sein. Man muss erst einmal die sektoralen Angleichungen vornehmen.

Wir haben darüber im vorigen Jahr im Zusammenhang mit dem Grünbuch und dem Weißbuch diskutiert. Die Kommission kommt zu dem Schluss, dass es nicht gehe, eine Richtlinie für die Dienstleistungen im allgemeinen Interesse zu schaffen, weil die Unterschiede in der Interessenlage zwischen den einzelnen Dienstleistern zu groß ist. Das war meine erste Frage zur sektoralen und horizontalen Angleichung.

Meine zweite Frage bezieht sich auf die Entbürokratisierung. Weder in den Papieren des Bundesrates noch in dem Vorschlag, den der Europäische Rat vorgelegt hat, also dem überarbeiteten Entwurf der Dienstleistungsrichtlinie, ist das Problem des einheitlichen Ansprechpartners, das Problem des Kontrollorgans in den 25 Mitgliedstaaten und auch nicht das Problem des elektronischen Verfahrens genannt. Das würde unseres Erachtens zu einer weiteren Bürokratisierung führen und auch Geld kosten. Das sind Fragen, die nicht ausdiskutiert worden sind und die unserer Meinung nach in der gegenwärtigen Diskussion nach wie vor fehlen und auch nicht im Bundesrat benannt worden sind.

Ich kann nur unterstreichen, was Sie mit Ihrer Frage zum Ausdruck gebracht haben, dass es nämlich eine ganze Reihe von offenen Punkten gibt. Das ist unstreitig. Die Frage ist nur, wie wir das ändern. Die PDS-Fraktion sagt dazu: zurück zur Kommission. Dazu sage ich: Dann warten wir wieder ein Jahr und dann kommen wieder Regelungen oder Vorschläge, die uns nicht behagen. Deswegen kommt es darauf an, dass jetzt Nägel mit Köpfen gemacht werden und wir einvernehmlich mit dem Parlament und der Kommission Lösungen finden, die akzeptabel sind.

Sie haben völlig Recht, dass es eine Kollision zwischen der Idee gibt, horizontal, das heißt quer durch die Dienstleistungen, alles zu liberalisieren, und der Notwendigkeit, sektoral bestimmte Sonderregelungen zu treffen. Deswegen ist es mit Sicherheit so, dass nur für einen Teil der Dienstleistungen eine generelle Regelung möglich ist. Aber es gibt Bereiche, in denen es machbar ist, während wir in anderen Bereichen gezielte und damit sektorale Lösungen brauchen.

Was die Entbürokratisierung betrifft, haben Sie auch Recht. Was bisher vorgesehen ist, wird im Ergebnis zu mehr Bürokratie, zu mehr Überwachung und entsprechenden umständlichen Verfahren führen. Deswegen sage ich ja, dass ich den Entwurf der Kommission gar

nicht verteidige. Ich sage, dass es notwendig ist, dass wir uns darüber unterhalten. Ich will nicht, dass die Kommission wieder ein Jahr lang darüber brütet, sondern ich will, dass wir unverzüglich versuchen, gemeinsam Regelungen durchzusetzen, die unseren Interessen dienen.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Minister Rehberger. - Nun spricht Herr Gürth für die CDU-Fraktion.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Deutschland ist Exportweltmeister. Wären wir das nicht, beträfe die Arbeitslosigkeit offiziell nicht 5,2 Millionen Menschen, sondern es gäbe vielleicht sogar acht oder neun Millionen offiziell registrierte Arbeitslose. Wenn man weiß, dass das Bruttoinlandsprodukt, das wir in Deutschland erwirtschaften, stark vom Export abhängig ist, dass 74 % unseres Bruttoinlandsproduktes in der Industrienation Deutschland bereits durch Dienstleister erwirtschaftet werden, wir aber ein Defizit im Dienstleistungsgewerbe bei der Aus- und Einfuhr in Höhe von 48 Milliarden € haben, dann macht das eigentlich deutlich, dass wir innerhalb der Europäischen Union und darüber hinaus viel mehr darauf drängen müssen, dass unsere hoch qualitativen Dienstleister bessere Marktchancen erhalten.

Es gibt unterschiedliche Angaben über die Arbeitsplatzchancen, die sich für deutsche Dienstleister ergeben. Sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse von mehreren Hunderttausend bis zu einigen Millionen werden je nach Modellrechnung prognostiziert. Das heißt für uns letztlich, dass wir ein Eigeninteresse daran haben, zugunsten des Arbeitsmarktes und unserer Unternehmen, dass sich die Märkte öffnen.

Das Problem an der ganzen Geschichte ist, dass nur 12,3 % des gesamten Exports Dienstleistungen sind. Wie versucht die Europäische Union auch unser Anliegen umzusetzen?

Herr Minister Dr. Rehberger hat zu Recht darauf hingewiesen, dass wir hier in Deutschland schon ein sehr liberales Gewerberecht haben und das eine der Hauptursachen dafür ist, weshalb viele Dienstleister aus aller Herren Länder in Deutschland am Markt sind, aber unsere Unternehmen, das Handwerk, die freien Berufe und andere mehr, andererorts immer noch Markthindernisse haben.

So verlangen zum Beispiel österreichische Behörden von deutschen Bauunternehmen einen behördlichen Nachweis, dass gegen die Firma kein Insolvenzverfahren läuft - ein Dokument, das die deutsche Verwaltung gar nicht kennt, und wir haben, weiß Gott, viele Dokumente in unseren Verwaltungen. In Großbritannien müssen deutsche Beschäftigte auf Baustellen eine dreitägige Sicherheitsschulung absolvieren.

Die Mittel, mit denen ausländische Anbieter von den heimischen Märkten fern gehalten werden, ähneln sich: Es sollen Dokumente, Versicherungen, Genehmigungen und Lehrgänge nachgewiesen werden, die nur unter einem enormen Kosten- und Zeitaufwand zu beschaffen sind. Besonders kleine und mittlere Unternehmen, die in Deutschland 90 % des Dienstleistungssektors ausmachen, scheitern an den schikanösen Anforderungen.

Durch die Marktabschottung werden viele eigentlich leistungsfähige Unternehmen daran gehindert, grenzüberschreitend tätig zu werden.

Das heißt, die Öffnung des Marktes für deutsche Dienstleistungen würde zu enormen Absatzchancen für deutsche Unternehmen im europäischen Ausland führen - allerdings, so die Auffassung der CDU-Fraktion, nicht mit dem vorgelegten Entwurf der Dienstleistungsrichtlinie der Europäischen Kommission. Dieser Entwurf enthält allein 30 Ausnahmeregelungen, um öffentlichen und sozialen Belangen Rechnung zu tragen.

Wenn wir gerade das Herkunftslandprinzip als Kernprinzip nehmen, dann haben wir ein Problem für eine der am gravierendsten von der Konjunktur betroffenen und den Arbeitsmarkt bestimmenden Branchen, nämlich die Baubranche. Wir haben europaweit einvernehmlich und in Deutschland politisch eher unstrittig eine Entsenderichtlinie, um gegen Sozialdumping und unfairen Wettbewerb vorzugehen, die es unseren deutschen Bauunternehmen immer schwerer machen, am Markt zu bestehen.

Um den Anforderungen der Entsenderichtlinie gerecht zu werden, hat man so viele Ausnahmen bereits in dem Richtlinienentwurf aufgeführt - ich kann sie im Einzelnen einmal vorlesen: Mindestlohn, Höchstarbeitszeit, Mindestruhezeit, bezahlter Mindestjahresurlaub, Mindestlohnsätze, Bedingungen für die Überlassung von Arbeitskräften, Sicherheit, Gesundheitsschutz, Hygiene, Arbeitplatzschutzmaßnahmen für Schwangere, Kinder und Jugendliche etc.; ich kann das gar nicht alles vortragen, weil schon wieder das Ende der Redezeit angezeigt wird -, dass wir einen Richtlinienentwurf vorliegen haben, der genau einem Kernproblem entspricht, das wir in Deutschland haben, dass nämlich neben viel zu hohen Steuern und Abgaben das größte Wettbewerbshindernis die Bürokratie ist.