Protokoll der Sitzung vom 04.03.2005

(Frau Bull, PDS, lacht)

Der Kollege Oleikiewitz hat es schon festgestellt: Aus der gemeinsamen Beratung zwischen den Juristen des Ministeriums und dem GBD kam dann ein gemeinsames Papier mit einem Umfang von neun Seiten als Ergebnis heraus. Die neunte Seite wurde als Tischvorlage dann auch noch ausgetauscht. Für mich ist das ein demokra

tisches, aber auch ein parlamentarisches Trauerspiel; denn unserer Bitte, diese neun Seiten den mitberatenden Ausschüssen, immerhin fünf an der Zahl, zur Verfügung zu stellen, wurde nicht Folge geleistet. Das heißt, der Innenausschuss - es geht darum, versiegelungsrelevante Flächen in Zukunft mit einem Faktor von 2,5 zu belegen - wurde dazu nicht mehr gefragt. Ich gehe davon aus, es hätte auch keinen Zweck gehabt, weil die Mehrheit mit 7 : 5 Stimmen es doch so umgesetzt hätte. Im Innenausschuss haben die Vertreter der SPD- und der PDS-Fraktion nicht mitgestimmt.

Jetzt komme ich zu § 105. Wir haben bei der letzten Novellierung, als es um die Verteilung der Zuschüsse an die Unterhaltungsverbände ging - ich möchte es einmal so nennen -, die so genannte Dr.-Thoralf-Schleitz-Formel eingeführt, aus meiner Sicht nach dem Erfinder benannt. Sie führte tatsächlich zu mehr Verteilungsgerechtigkeit zwischen den Unterhaltungsverbänden.

Was wir jetzt haben, ist ein Desaster. Wenn der Staatssekretär Aeikens nicht müde wird zu sagen, wir treten keine Kostenlawine los - nicht wir, sondern er -, dann stelle ich diese These infrage. Als Gegenthese dazu: Wir werden damit Probleme kriegen. Es werden Kosten losgetreten, mag man sie auch noch so vehement negieren.

Der Wasserverbandstag hat seine Kritik vorab zur Anhörung geäußert. Er hat auch begleitend schriftlich weiter darauf hingewiesen. Er hat darauf hingewiesen, dass wir damit Rechtsunsicherheit schaffen und eine ganz kleine Personengruppe bevorteilen - nicht den Wald an sich, Herr Kehl, sondern nur den Großwald;

(Beifall bei der PDS)

denn der Kleinwaldbesitzer hat immer noch landwirtschaftliche Nutzflächen. Dafür bezahlt er mehr. Dafür wird er bei dem bisschen Wald, das er hat, entlastet.

(Zuruf von Herrn Kehl, FDP)

Die Beispiele sind uns am Mittwoch - Sie können Herrn Kollegen Radke von der CDU-Fraktion gern fragen - anhand eines Beispiels aus der Altmark vorgerechnet worden.

Es geht lapidar nur um Wasser. Jeder dreht den Wasserhahn auf, und schon ist es da. Das wollte das EURecht ändern. Es geht um Wasser, Abwasser und um Hochwasserschutz, den Transport von gefährdenden Stoffen und die Schiffbarkeit der Gewässer. Das ist alles unstrittig. Das hätten wir zu Weihnachten unter Dach und Fach haben können.

Es ging um § 105. Was sich da tatsächlich abgespielt hat, ist aus unserer Sicht sehr schwierig. Der Faktor für den Wald wird auf 0,6 reduziert. Als Landwirt, aber auch als Kommunalpolitiker, sage ich, es ist Augenwischerei, den Menschen in der Öffentlichkeit zu erklären: Die Landwirte bleiben doch beim Faktor 1. - Es verteuert sich.

Wenn ich eine Reduzierung vornehme, verteuert es sich ja bei dem Faktor 1, bei versiegelungsrelevanten Flächen beim Faktor 2,5. Da möchte ich sehen, was die Kommunen dazu sagen: die Verkehrsflächen, ihre Gemeindehäuser, Kindergärten mit 2,5 multipliziert. Vielleicht versuchen sie auch über ihre Lobbyvertreter - sprich die kommunalen Spitzenverbände -, sich zu befreien, weil sie sich das als Vollmitglieder in den Ausschüssen nicht selber in Rechnung stellen wollen. Das halte ich für das absolute Chaos.

Wenn wir es aus ökologischer Sicht, zum Beispiel nach dem Wasserhaltevermögen, betrachten würden, hätte der Wald die höchste Funktion. Er ist aber zu 85 %, wenn nicht zu 90 %, einer extensiv genutzten Wiese gleichgestellt, die noch dazu im Überschwemmungsgebiet liegt,

(Zustimmung von Herrn Krause, PDS)

die überhaupt keinen Eintrag in Bezug auf Düngemittel hat und bei der eine Mahd durchgeführt wird. Dort kommt dann tatsächlich das gleiche Wasserhaltevermögen wie beim Wald heraus. Die Wiese wird mir mit dem Faktor 1 in Rechnung gestellt, der Wald aber mit dem Faktor 0,6.

Ich hoffe, dass sich meine Redezeit verlängert, weil Frau Ministerin - nicht wie beim Fischereigesetz - zu diesem Thema garantiert etwas sagen wird. Darüber freue ich mich; dann darf ich noch einmal nach vorn kommen. Erst einmal so viel. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der PDS - Zustimmung bei der SPD)

Danke sehr, Herr Abgeordneter Czeke. - Für die CDUFraktion spricht der Abgeordnete Herr Ruden. Bitte sehr. - Herr Ruden, würden Sie bitte einen kleinen Moment warten.

Ich bin von der Verwaltung noch einmal eindeutig darauf hingewiesen worden, dass jedes Handyklingeln oder das Verschicken von SMS ein solches Brummen auf den Aufzeichnungsgeräten verursacht, dass das vom Stenografischen Dienst nicht mehr zu bewältigen ist. Die Mitarbeiter verstehen das Gesagte nicht. Ich bitte Sie also noch einmal - das ist altbekannt -, das nicht zu tun. Aber es betrifft auch die SMS. Heute hat es schon mehrmals - rechts und links neben mir und auch vor mir - geklingelt.

Jetzt sind Sie dran, Herr Ruden. Bitte sehr.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Wir haben ein halbes Jahr für ein Gesetz mit über 190 Paragrafen gebraucht. Ich meine, das ist eine gute Zeit in Anbetracht der wirklich komplizierten Rechtslage, die wir beraten haben. Ich denke auch, dass eine Fünfminutendebatte mehr die Einigkeit dokumentiert, die wir alle im Raum bezüglich dieses Gesetzentwurfs haben. Wenn dieser Gesetzentwurf einen großen Streitpunkt darstellen würde, würde ich eine Zehnminutendebatte für angemessener halten. Das nur vorab.

Ich habe einen Text - ebenso wie Herr Oleikiewitz und Herr Czeke - für zehn Minuten. Ich will versuchen, hier über die Runden zu kommen.

Zu der Aussage, dass es sich hierbei um kein Lieblingsstück der Koalitionsfraktionen handelt: Herr Oleikiewitz, an den Einlassungen der Opposition in den Ausschüssen habe ich eher festgestellt, das doch ein gewisser Unmut vorhanden war, groß in die konträre Diskussion einzusteigen.

(Zustimmung von Herrn Schröder, CDU)

Es war doch mehr oder weniger ein faires und ein harmonisches Miteinander-Umgehen. Ich sehe es also nicht wie Sie.

Dazu, dass Sie meinen, der GBD habe zu viele Einlassungen gemacht, um das Gesetz als gut bezeichnen zu können: Es ist kompliziert genug, ein bestehendes Gesetz nicht in eine Neufassung zu bringen, sondern eine Novellierung zu erarbeiten. Lassen wir hier doch die Wirklichkeit spielen, dann werden wir sehen, wie es sich bewährt.

Die umfangreichen Anhörungen der betroffenen Verbände und Institutionen haben zu vielen Diskussionen und auch zu etlichen Änderungen in dem Gesetzentwurf geführt. Ich will diese jetzt nicht im Einzelnen aufzählen. Es ist eben doch so, wie Herr Czeke sagte, dass sich der § 5

(Herr Czeke, PDS: 105!)

- ja, § 105 - als Hauptdiskussionsgegenstand etablierte, nämliche die umweltgerechte Bewirtschaftung der Gewässer zweiter Ordnung durch Unterhaltungsverbände. Wir als regierungstragende Fraktionen haben diesbezüglich einen Paradigmenwechsel herbeigeführt, indem wir von dem bisherigen Gleichmaß bei der Veranlagung der einzelnen Flächen - Wald, landwirtschaftliche Flächen und versiegelte Flächen - abgewichen sind und einen Flächenmaßstab mit den Faktoren 0,6 für Wald, 1,0 für die Landwirtschaft - also wie bisher - und 2,5 für versiegelte Flächen eingeführt haben.

Hauptziel des Regierungsentwurfes war es, damit eine umweltgerechte Bewertung des Unterhaltungsbeitrags und eine verursachergerechte Steuerung des Unterhaltungsaufwandes herbeizuführen. Denn wer viel Fläche versiegelt und viel Wasser ableitet, soll letztlich - ich sage das salopp - zur Kasse gebeten werden. Diese Differenzierung erst - das ist unsere Überzeugung - leistet einen Beitrag zur ökologischen Steuerung und wertet die ökologisch nachhaltige Bedeutung dieses Wassergesetzes auf.

Neben der ökologischen und nachhaltigen Gewässerpolitik haben wir bei diesen Unterhaltungsverbänden angesetzt und das Mitbestimmungsrecht in den Unterhaltungsverbänden für Eigentümer und Nutzer, die vor Ort Grund und Boden besitzen und nutzen, deutlich gestärkt. Denn erst durch diese Inanspruchnahme der Eigentumsrechte und der Nutzerrechte wird die Entfremdung von Eigentümern und Nutzern zu ihrem Grund und Boden aufgehoben und sie haben jetzt in der Verbandsversammlung mit ihren 45 % mehr Stimmrecht als in der Vergangenheit. - Die Uhr läuft, meine Damen und Herren.

Ich möchte an dieser Stelle noch einen Antrag einbringen. Er liegt Ihnen allen vor. Ich möchte darum bitten, über diesen Antrag genauso wie über den von Herrn Oleikiewitz abzustimmen. Es geht darum, dass die materielle Haftung für Häuslebauer, die schon Baurecht haben, nicht zu Schadenersatzforderungen führt. Deswegen ist in § 97 diese Änderung und sind in § 98 die Verweisungen notwendig.

Ich möchte den Vertretern des GBD, die schon mehrfach in Rede standen, und dem MLU danken, dass die langwierige Diskussion in konstruktiver Art und Weise begleitet wurde.

(Beifall bei der CDU)

Ebenso möchte ich den Verbänden und den Aktiven, den Wirtschaftsvertretern danken für die Anreicherung dieses Gesetzentwurfs ihrerseits.

Ich möchte aber auch noch einmal auf die Opposition zu sprechen kommen. Ich meine, wir sind im Prinzip friedlich miteinander ausgekommen und haben uns gegenseitig das Leben nicht allzu schwer gemacht. Insofern bitte ich Sie einfach, dem Gesetzentwurf, der in kompletter Form die EU-Richtlinien

(Zuruf von Herrn Czeke, PDS)

und auch das Wasserhaushaltsgesetz umsetzt, zuzustimmen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Herr Ruden, könnten Sie bitte noch sagen, welche Nummer Ihr mündlicher Antrag betrifft und ob Sie uns das schriftlich geben könnten.

Frau Präsidentin, gut dass Sie mich noch einmal darauf ansprechen. Der Antrag liegt schriftlich vor, aber ich habe noch eine mündliche Veränderung vorzunehmen.

(Herr Czeke, PDS: Es wird nicht besser! - Zuruf von Herrn Sachse, SPD)

Punkt 2 des Antrages muss noch ergänzt werden. Dort steht: „§ 96 Abs. 1 bis 3“. An dieser Stelle muss „und 5“ hinzugefügt werden. Ich gebe Ihnen gern den Antrag.

Unter Nr. 41: „Absätze 1 bis 3 und 5.“ - Frau Ministerin, Sie haben das Wort. Sie haben gehört, es wird schon erwartet, dass Sie sprechen.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem in den Ausschüssen ausgiebig beratenen Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Wassergesetzes für das Land Sachsen-Anhalt steht eine lang erwartete und auch notwendige Gesetzesinitiative kurz vor dem Abschluss. Ich bedanke mich für die konstruktive und intensive Diskussion und auch für das Bemühen, eine umfassende Neuregelung des Wasserrechtes zu beschließen. Bei den teilweise differenzierten Meinungen von Juristen war das für die Abgeordneten nicht immer ganz einfach; das gebe ich zu.

Die Anlässe für die umfangreiche Novelle sind genannt worden: zum einen die zwingende Umsetzung der EURichtlinie zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für die Maßnahmen im gemeinschaftlichen Bereich der Wasserpolitik, kurz Wasserrahmenrichtlinie genannt, zum anderen die zwingende Umsetzung der IVU-Richtlinie. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben aber auch gleichzeitig die Chance genutzt, Vollzugserfahrungen zu berücksichtigen sowie einzelne Vorschriften unter anderem angesichts der Hochwassererfahrungen aus dem August 2002 zu verbessern.

Die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie auf Bundesebene erfolgte mit der Siebenten Novelle zum Wasserhaushaltsgesetz vom 18. Juni 2002. Es ist festzustellen, dass sich aufgrund der Kompliziertheit der Materie, aber auch aufgrund der erforderlichen Abstimmungen zwischen dem Bund und den Ländern - auch hierauf ist im Rahmen der Beratungen im Ausschuss für Umwelt

mehrfach verwiesen worden - die landesrechtliche Umsetzung, wie in anderen Ländern auch, verzögerte. Also, Herr Czeke, Zeit zur Reife war nicht, weil tatsächlich ein gewisser Zeitdruck aus der Sicht der EU auf Bund und Land zu erwarten war. Wenn wir heute dieses Gesetz verabschieden, dann entgeht das Land Sachsen-Anhalt einer Klage durch die Europäische Union. Im Übrigen liegt das Land Nordrhein-Westfalen - wie es regiert ist, weiß jeder - weit hinter uns, was die Umsetzung in Landesrecht anbelangt.

Ein paar Sätze zur Verfassungskonformität; Herr Oleikiewitz hat dies angesprochen. Herr Dr. Reich hat lediglich Dinge aufgezeigt - das muss ich zur Klarstellung sagen -, die bereits im bisherigen Gesetz stehen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren der SPD und der PDS, Sie hatten acht Jahre Zeit gehabt, den Ruf des angeblich schlechten Gesetzes zu verbessern.