Protokoll der Sitzung vom 04.03.2005

Warum hat sich im Innenausschuss seit dem 23. Juni 2004 nichts mehr getan? In der „Volksstimme“ vom 29. Juli 2004 heißt es unter der Überschrift „CDU und FDP weiterhin uneins über Katastrophenschutzgesetz“ - ich zitiere -:

„Während die Union in dem neuen Katastrophenschutzgesetz die Kreise, das Landesverwaltungsamt und das Innenministerium als Kommando

ebenen für den Ernstfall festschreiben will, plädiert die FDP für eine Zweistufigkeit, also für Kreise und Ministerium.“

Herr Kollege Kosmehl, Sie werden in diesem Artikel vom 29. Juli 2004 mit den Worten zitiert - ich zitiere -:

„Ich gehe davon aus, dass wir uns noch in der Sommerpause mit der CDU einigen werden. Wir haben bereits für Ende August, Anfang September Gespräche vereinbart.“

(Herr Tögel, SPD: Welche Sommerpause? Wel- ches Jahr?)

- Es war das vorige Jahr, Herr Tögel. - Ich hoffe, dass wir die diesjährige Sommerpause nicht für Gespräche von CDU und FDP zu diesem Thema noch werden in Anspruch nehmen müssen.

(Zustimmung bei der SPD)

Der Vorsitzende des Innenausschusses Herr Dr. Polte hat im Ausschuss wiederholt nachgefragt, ob er das Thema erneut auf die Tagesordnung nehmen könne. Das wurde seitens der Koalitionsfraktionen verneint. Es wurde deutlich gemacht, es bestehe noch Einigungsbedarf.

Ich selbst habe darum gebeten, eine Einigung bitte noch vor Weihnachten auf den Gabentisch zu legen, Herr Kosmehl, wenn Sie sich erinnern.

(Herr Kosmehl, FDP: Nicht alle Wünsche gehen in Erfüllung!)

Meine Kollegin Krimhild Fischer hat auch öffentlich eine Klärung im Interesse dieses wichtigen Gesetzesvorhabens gefordert.

Zur Klärung der Frage, ob ein zwei- oder ein dreistufiger Aufbau der Katastrophenschutzverwaltung zweckmäßig ist, hatten wir bereits vor der Einbringung des Gesetzentwurfs im zeitweiligen Ausschuss Hochwasser gute Vorarbeit geleistet, die eine zügige Entscheidung über den Gesetzentwurf ermöglicht hätte. Ich erinnere nur an die Untersuchung, die wir im zeitweiligen Ausschuss zu der Deichsprengung in Seegrehna durchgeführt haben, und an den Behördenwirrwarr in dem Zusammenhang.

Sie finden die Schlussfolgerungen von SPD und PDS zur Frage der Zwei- oder Dreistufigkeit im Abschlussbericht des zeitweiligen Ausschusses Hochwasser in der Drs. 4/1445 vom 18. März 2004 auf der Seite 113. Dort heißt es - ich zitiere -:

„Die Ereignisse im August 2002 haben gezeigt, dass die behördliche Mittelinstanz im Katastrophenfall nicht über die erforderliche Autorität verfügt. Daher ist ein zweistufiger Behördenaufbau zweckmäßig, bestehend aus den Landratsämtern und dem Innenministerium. Das Landesverwaltungsamt kann im administrativen Bereich unterstützend wirken, aber keine eigenständige Führungsebene sein.

Bei landesweiten oder Länder übergreifenden Lagen ist die zentrale Führungsverantwortung im Innenministerium wahrzunehmen.“

Soweit die Schlussfolgerung, wie wir sie als Opposition im Abschlussbericht des zeitweiligen Ausschusses Hochwasser formuliert haben.

Meine Damen und Herren! Die Frage der Zwei- oder Dreistufigkeit ist natürlich nicht unwichtig, zumal wenn

man an die Folgen für die allgemeine Verwaltungsreformdiskussion denkt.

Der übertriebene Aufwand der Dreistufigkeit wird beim Thema Katastrophenschutz besonders deutlich, und er kann sich im Katastrophenfall als äußerst folgenschwer erweisen. Das Bekenntnis zur Zweistufigkeit ist gerade hier der Schlüssel zu einer effizienten Reform. Ich räume aber ein, dass man, solange es das Landesverwaltungsamt gibt, unter vernünftigen Menschen durchaus auch anderer Auffassung sein kann. Nur, wie gesagt, muss man sich aber auch irgendwann entscheiden.

(Herr Kosmehl, FDP: Das ist doch!)

Die Entscheidungsschwäche der Koalitionsfraktionen ist überwindbar,

(Herr Kosmehl, FDP: Was soll denn das?)

indem man diese Bestimmungen der Katastrophenschutznovelle im Innenausschuss zur Abstimmung stellt. Dort sind sich nämlich drei Fraktionen einig. Die FDPFraktion will genauso wie die SPD und die PDS die Zweistufigkeit, die CDU ist mit ihrem Festhalten an der Dreistufigkeit isoliert.

Nun habe ich aber eine erfreuliche Mitteilung zu machen. Sie kennen diese blauen Formulare.

(Herr Kosmehl, FDP: Die war doch schon vorher klar!)

- Herr Kollege Kosmehl, das können Sie gleich hier ausführen.

(Herr Kosmehl, FDP: Ja!)

Die Drucksache über das Berichterstattungsverlangen trägt das gleiche Datum, und zwar 23. Februar 2005.

(Herr Kosmehl, FDP: Sie wissen das ganz ge- nau!)

Der Kollege Madl amtierte als stellvertretender Ausschussvorsitzender in diesen Tagen. Ich finde es fantastisch, dass nun plötzlich und unverhofft

(Herr Kosmehl, FDP: Ach! Das ist doch mit Ihnen abgesprochen! - Frau Dr. Hüskens, FDP: Das ha- ben Sie Ihrem Parlamentarischen Geschäftsfüh- rer gesagt, bevor er ihn eingebracht hat!)

das Katastrophenschutzgesetz sogar als Tagesordnungspunkt 1 auf die Tagesordnung der Innenausschusssitzung am nächsten Mittwoch geraten ist.

(Beifall bei der SPD)

Ich freue mich über diesen Erfolg unseres Berichterstattungsverlangens. Ich empfehle allen, deren Beratungsgegenstände im Ausschuss schmoren, auch von dieser Möglichkeit der Geschäftsordnung Gebrauch zu machen. - Schönen Dank.

(Lebhafter Beifall bei der SPD)

Danke, Herr Rothe. - Jetzt spricht der Ausschussvorsitzende Herr Dr. Polte. Bitte sehr.

Herr Dr. Polte, Vorsitzender des Ausschusses für Inneres:

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zu dem Stand der Beratungen über das Katastrophenschutz

gesetz ist schon einiges ausgeführt worden. Ich möchte noch einmal einen sachbezogenen Überblick geben.

Wie schon darauf hingewiesen, wurde dieses Gesetz in der 35. Landtagssitzung - das jährt sich heute genau auf den Tag - federführend an den Innenausschuss und zur Mitberatung an den zeitweiligen Ausschuss Hochwasser überwiesen. Wir haben dann am 12. Mai 2004, also relativ zeitnah, eine Anhörung im Innenausschuss durchgeführt. Danach war für den 23. Juni 2004 eine Beratung im Innenausschuss angesetzt worden. Auf die Bitte der Koalitionsfraktionen hin haben wir diesen Tagesordnungspunkt dann aber abgesetzt, weil zu dem Zeitpunkt, wie es hieß, noch Abstimmungsbedarf zwischen den Koalitionsfraktionen bestand.

Nach der Überweisung des in Rede stehenden Gesetzentwurfes überwies der Landtag noch zehn weitere Gesetzentwürfe an den Innenausschuss federführend sowie sieben Gesetzentwürfe einschließlich des Haushaltsgesetzes - es betraf die Einzelpläne 03 und 13 - mitberatend.

Der Auftrag des Landtages war, diese Gesetzentwürfe noch im Jahr 2004 zu verabschieden. Aufgrund dessen musste auch der Innenausschuss verschiedentlich außerplanmäßige Sitzungen durchführen. Des Weiteren ging der Innenausschuss nach der Sommerpause in eine zweitägige Klausur zu den Landtagsdrucksachen zum Thema „Kommunalpolitik in der vierten Wahlperiode“.

Die erste Sitzung des Innenausschusses im Jahr 2005 fand am 2. Februar 2005 statt. Auch hier wurde seitens der FDP-Fraktion die Bitte an den Ausschussvorsitzenden herangetragen, erst in der Märzsitzung über die Änderung des Katastrophenschutzgesetzes zu beraten.

(Herr Kosmehl, FDP: Herr Rothe, das wussten Sie!)

- Ich wusste das auch.

(Herr Kosmehl, FDP: Sie wussten das und er wusste das auch!)

Dieser Bitte wurde entsprochen; denn was nutzt es uns, wenn wir das Gesetz auf der Tagesordnung haben und es wird dann der Antrag gestellt, es wieder abzusetzen. Dann brauche ich es vorher nicht draufzusetzen.

(Herr Kosmehl, FDP: Genau so!)

Nun hoffe ich, Herr Kosmehl - das entnehme ich Ihrem freundlichen Nicken -, dass wir am kommenden Mittwoch nun nach einem Jahr Beratung die Angelegenheit vielleicht zum Abschluss bringen können. - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD - Herr Bischoff, SPD: Wir re- den nicht, wir verhandeln!)