Zum anderen, meine Damen und Herren, ist die Abwasserentsorgung eine kommunale Aufgabe. Das war bisher so, und nach der heutigen Beschlussfassung zum Wassergesetz wird dies auch so bleiben. Vorgeschriebene Regellösungen, wie von Ihnen gewollt, würden die Verantwortung für diese Aufgabe auf die Landesebene hochziehen. Das ist mit uns nicht zu machen.
Wir trauern einer zentralistischen Denkweise, die unsere Kommunen unmündig macht, wie zu DDR-Zeiten, nicht nach.
Meine Damen und Herren! Die PDS-Fraktion zieht zur Begründung ihres Antrags einen Beschluss dieses Hauses aus dem Jahr 1997 heran. Wenn man diesen Beschluss liest, dann muss man sich fragen: Was ist eigentlich in den Jahren von 1997 bis zum Jahr 2002 zu dieser Problematik geschehen?
Die Antwort kann man kurz halten: Nämlich nichts, meine Damen und Herren. Selbst der Tolerierungspartner der damaligen Minderheitsregierung hatte plötzlich vergessen, wie selbstbewusst und populistisch er in Zeiten der Opposition für dezentrale Lösungen gestritten hat.
Kein einziger Antrag zur Unterstützung von dezentralen Lösungen wurde in den Jahren von 1997 bis 2002 von der PDS-Fraktion gestellt. Selbst Anträge aus der von Ihnen damals so benannten Betonfraktion, die diese Anlagen gefördert hätten,
und versuchen heute, unter dem Deckmantel der demografischen Entwicklung Ihre Glaubwürdigkeit nach außen wiederherzustellen.
Sie tun so, als hätten Sie die heutige demografische Entwicklung vor dem Jahr 2002 noch nicht erkennen können.
Stellen wir nun die Frage: Was hat denn die jetzige Landesregierung bis heute unternommen? - Bereits im Jahr 2003 wurde ein Pilotprojekt aufgelegt, das die Erschließung kleiner Ortschaften mit dem Bau von Kleinkläranlagen durch Abwasserverbände untersuchen soll.
Was wollen wir damit bezwecken? - Nun, meine Damen und Herren, wir erhoffen uns dadurch zum einen Synergien beim Einkauf und bei der Ausführung der Baumaßnahmen, Kostenvorteile für die Bürger. Außerdem erwarten wir durch einen fachgerechten Betrieb dieser Anlagen durch die Verbände positive Auswirkungen auf die Gewässerqualität. Zum anderen gehen wir davon aus, dass eine Förderung der Wasserverbände bei Investitionen in Kleinkläranlagen nach der bisherigen Praxis EU-konform wäre und somit ein Einsatz von landeseigenen Mitteln vermieden wird. Eine Auswertung dieser Pilotprojekte wird uns im Herbst dieses Jahres vorliegen.
Eine zweite Maßnahme, meine Damen und Herren, hat die Landesregierung bereits heute mit dem Wassergesetz ergriffen. Dass Ihnen das nicht aufgefallen ist, zeigt, wie intensiv Sie sich mit diesem Gesetz beschäftigt haben.
Herr Dr. Köck, in den §§ 150 ff. ist erstmals neu geregelt, dass die Entsorgung mit Kleinkläranlagen der Ent
Weiterhin ist bereits auf Antrag der CDU-Fraktion in dieser Legislaturperiode die Freistellung von der Abwasserbeseitigungspflicht entbürokratisiert und für die Gemeinden wesentlich erleichtert worden.
Schade, dass Sie das unterschätzen. Durch die neue Pflicht, Abwasserbeseitigungskonzepte zu erstellen, und die damit verbundenen stringenten Vorgaben ist sichergestellt, dass die siedlungsspezifischen Entsorgungsvarianten zukünftig berücksichtigt werden müssen.
Kurzum, meine Damen und Herren: Die von der PDSFraktion geforderte strategische Neubewertung siedlungsspezifischer Abwasseranlagen hat es unter dieser Landesregierung längst gegeben. Der Zug ist bereits abgefahren. Meine Damen und Herren von der PDS, es geht Ihnen wohl heute so wie dem Fußkranken mit der Völkerwanderung, die gern ein Stück mitgefahren wären, aber immer nur hinterherlaufen können.
Meine Damen und Herren! Wir bitten darum, unserem Alternativantrag auf eine Berichterstattung der Landesregierung im Umweltausschuss zuzustimmen, damit auch die PDS endlich einmal aufwacht und die Öffentlichkeit über die erfolgreiche Abwasserpolitik dieser Landesregierung unterrichtet wird.
Herr Hacke, aber Sie haben jetzt nicht ernsthaft stehende Ovationen erwartet, oder was? - Sie waren einmal in einer anderen Zeit praktikabel.
Herr Hacke, erstens gestehe ich Ihnen zu, dass Sie es einfach nicht besser wussten. Deswegen sage ich es Ihnen jetzt: Wir haben seit dem Jahr 1994 - das sage ich als jemand, der nicht in erster Linie mit diesen Abwasserproblemen zu tun gehabt hat, der aber Verhandlungen zwischen der SPD und der PDS mit der Regierung
- mit der Regierung, Herr Scharf; erinnern Sie sich an das Gerichtsurteil des Landesverfassungsgerichts? Sie erinnern sich - darüber geführt hat, dass wir in diesem Land unbedingt dezentrale Abwasserentsorgungsmöglichkeiten etablieren wollen. Da habe ich Tage, Wochen und Monate zugebracht und versucht, Leute zu überzeugen. Wir sind immer ein Stück weiter gekommen. Wir sind manchmal an denselben Leuten der ministerialen Bürokratie gescheitert, an denen schon diejenigen
gescheitert sind - das ist jetzt eine Zwischenintervention -, die in der ersten Legislaturperiode politisch dafür zuständig waren. Zum Teil sind dieselben Leute heute noch in der ministerialen Bürokratie tätig. Aber, Sie können uns glauben, vor allen Dingen die Kollegen Lüderitz und Köck haben an diesem Problem gearbeitet.
Und noch eines: Herr Kehl hat am Anfang die erfolgreiche Abwasserpolitik dieser Landesregierung gewürdigt; ähnlicher Versuch, stehende Ovationen zu erzielen, wie Sie eben. Er hat dafür ein Beispiel genannt, die Teilentschuldung der Abwasserzweckverbände. Nun kann ich Ihnen sagen, wer diese Teilentschuldung ins politische Programm der Landesregierung implementiert hat. Es war der Kollege Köck, der gerade geredet hat, gemeinsam mit dem Kollegen Oleikiewitz gegen den erheblichen Widerstand der Ministerialbürokratie.
Sie müssen darauf nicht reagieren. Ich wollte es Ihnen nur sagen, weil Sie offensichtlich über diese Dinge genauso wenig wie Herr Kehl informiert waren.
Danke für diesen Hinweis, Herr Gallert. Ich möchte Ihre Aktivitäten in den Jahren bis 1994 durchaus würdigen.
Ich denke, ich habe darauf auch Bezug genommen. Nur, Ihre Begründung in dem Antrag, in der Sie einen Beschluss aus dem Jahr 1997 heranziehen, zeigt doch, dass Sie nichts getan haben, um diesen Beschluss aus dem Jahr 1997 umzusetzen. Sie hätten die Möglichkeit gehabt,
während der Tolerierung die nötigen gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen. Das ist leider nicht geschehen. Nur das habe ich bemängelt.
Noch schnell zur Teilentschuldung, weil Sie das dankenswerterweise angesprochen haben: Es ist richtig, dass Sie während der Tolerierung eine Teilentschuldung gegenüber der damaligen Landesregierung durchgesetzt haben. Aber das haben Sie erst getan, nachdem die CDU diesen Antrag auf eine Teilentschuldung in diesem Haus gestellt hat.