Danke, Herr Dr. Polte. - Es ist nun eine Fünfminutendebatte der Fraktionen möglich. Herr Kosmehl, Sie haben für die FDP-Fraktion das Wort.
Frau Präsidentin! Sehr verehrte Damen und Herren! Herr Kollege Püchel, ich weiß, dass es aus Ihrer Sicht überflüssig ist, glaube aber - was sich gerade auch in den Ausführungen von Herrn Dr. Polte gezeigt hat -, dass Sie einen Antrag gestellt haben, obwohl Sie wuss
ten, dass die vorläufige Beschlussempfehlung zum Katastrophenschutzgesetz in der Märzsitzung des Innenausschusses verabschiedet werden soll.
(Herr Dr. Püchel, SPD: Frechheit! Unverschämt- heit! - Herr Bischoff, SPD: Wir reden nicht, wir verhandeln!)
(Herr Bischoff, SPD: Ach! Wir verhandeln, wir re- den nicht! Wir verhandeln! Ein Jahr zieht es sich hin!)
Ich habe immer gesagt, wir wollen eine Entscheidung herbeiführen, die wir dann auch als tragfähig anerkennen. Ich sage Ihnen: Das ist nicht einfach.
(Frau Budde, SPD: Nein, es ist auch nicht ein- fach! Wer hat es denn so verschleppt? - Herr Bi- schoff, SPD: Ach du Gott!)
Der Kollege Rothe hat völlig zu Recht darauf hingewiesen, dass wir diesbezüglich in der Koalition unterschiedlicher Meinung sind. Das macht eine Koalition auch aus, weil sie nun einmal aus zwei Parteien besteht.
Aber eine Koalition zeichnet sich auch dadurch aus, dass man versucht, einen einheitlichen Standpunkt zu finden. Wenn diese Abstimmungen etwas länger dauern, dann, muss ich Ihnen sagen, brauchen wir die Zeit. Es ist ja kein Jahr, Herr Dr. Püchel, es ist doch kein Jahr. Wenn ich eine Anhörung am 4. Mai mache und wir am 23. Juni, als Anträge vorgelegt wurden, gesagt haben: Wir müssen die Anhörung noch auswerten und wir können heute keine Bewertung abgeben und wir nehmen das als Arbeitsauftrag mit, dann haben Sie maximal ein dreiviertel Jahr oder etwas mehr als ein halbes Jahr. Ich sage Ihnen, diese Zeit haben wir auch genutzt. Wir haben versucht, einen gemeinsamen Standpunkt zu finden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Am kommenden Mittwoch wird der Innenausschuss eine vorläufige Beschlussempfehlung abgeben. Ich gehe davon aus, dass dann die Mitberatung des zeitweiligen Ausschusses Hochwasser zügig voranschreiten wird, und ich gehe davon aus, dass wir noch vor der Sommerpause das Katastrophenschutzgesetz verabschieden werden.
Einem Punkt, Herr Kollege Rothe, kann ich allerdings nicht zustimmen. Wenn man sich Ihre Ausführungen hier noch einmal durch den Kopf gehen lässt, könnte man fast den Eindruck gewinnen - Sie haben ja auch auf die mögliche aktuelle Bedrohungslage hingewiesen -, wir hätten derzeit kein oder ein absolut desolates Katastrophenschutzgesetz. Das weise ich eindeutig zurück.
Wir haben ein Katastrophenschutzgesetz. Das hat sich auch beim Elbe-Hochwasser im Jahr 2002 bewährt. Wir müssen trotzdem nachsteuern. Aber den Eindruck, den Sie hier vermitteln möchten, wir würden uns - in Anführungsstrichen - strafbar machen, weil wir ein wichtiges
Gesetzgebungsvorhaben, das wir dringend bräuchten, auf die lange Bank geschoben hätten, den kann ich nicht nachvollziehen.
Am Mittwoch werden wir intensiv im Innenausschuss darüber diskutieren. Dann, hoffe ich, können Sie sich unseren Anträgen anschließen bzw. sich in die Diskussion mit einbringen. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kosmehl, das Selbstbewusstsein, das Sie hier zutage treten lassen in diesem Punkt, ist schon sehr bemerkenswert. Ich finde, an der Stelle hätte man einfach sagen können: Ja, da ist etwas schief gelaufen; wir haben etwas einfach vor uns hergeschoben und haben es nicht lösen können. Sorry, aber wir werden es so schnell wie möglich nachholen. Aber nicht selbstbewusst hier darauf hinweisen: Am Mittwoch wird es nun endlich passieren. Das Katastrophenschutzgesetz, endlich ist es da. - Ich finde, es ist eine Unverschämtheit, was Sie hier machen.
Ich finde es gegenüber den Leuten, die von dem Hochwasser damals betroffen waren, noch mal eine Unverschämtheit, weil die Analysen, die wir im Zusammenhang mit dem Katastrophenschutzmanagement gemacht haben, gezeigt haben, dass es eben nicht funktioniert.
Der Gesetzentwurf des Innenministers ist auch erst Monate später gekommen, als wir es eigentlich erwarten hatten. Insofern sage ich noch einmal: Dieses Selbstbewusstsein haben Sie in diesem Punkt nicht zutage zu tragen. Dazu ist das Thema zu wichtig.
Meine Damen und Herren! Wir unterstützen das Anliegen der SPD-Fraktion voll und ganz. Letztlich kann man zum Thema nur sagen: So schnell, wie das Hochwasser im Jahr 2002 kam, so schnell sind wieder fast alle guten Vorsätze bezüglich eines besseren Katastrophenschutzmanagements die Elbe hinunter geflossen. Nicht anders lässt sich erklären, warum die Koalition, die gesagt hat, im September letzten Jahres kommt das Thema hier auf die Tagesordnung, sich seit Monaten zum Thema Katastrophenschutzgesetz nicht einigen kann und will. Das ist meines Erachtens mehr als fahrlässig.
Der Kollege Rothe hat bereits darauf hingewiesen, dass wir vor zwei Wochen die Diskussion über eine Hochwassersituation hatten.
Schade finde ich auch, Herr Kollege Kosmehl, dass Sie keine Position zum Inhalt des Gesetzes dargelegt haben. Ich hätte gern einmal gewusst, wie sich denn nun die Koalitionsfraktionen geeinigt haben; denn wir wollen am Mittwoch darüber beraten. Insofern wäre es fair gewesen, einmal zu sagen, was denn das Ergebnis sei. Das hätten Sie hier mal auf den Tisch bringen können.
Insofern will ich noch mal unsere inhaltlichen Punkte nennen. Die PDS-Fraktion tritt für eine Straffung der Führungsebenen im Katastrophenschutz ein. Aus der Sicht der PDS sollte ein zweistufiges Modell des Katastrophenschutzmanagements eingeführt werden. Eine Zentralisierung der Zuständigkeit sollte nicht im Landesverwaltungsamt, sondern direkt im Innenministerium erfolgen. Untere Katastrophenschutzbehörden sollten die Landkreise bleiben. Damit können Fehler wie beim Management des Deichbruchs in Seegrehna durch eine klare Kompetenzzuweisung vermieden werden. Bei kreisübergreifenden und Länder übergreifenden Katastrophen muss eine zentrale Führung erfolgen.
Mehr als zweieinhalb Jahre nach der Flutkatastrophe sind hierzu immer noch keine Entscheidungen gefällt worden. Die bislang vom Innenministerium aus Hochwasserflut im Jahr 2002 gezogenen Schlussfolgerungen sind aus unserer Sicht ungenügend. Der in Rede stehende Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Katastrophenschutzgesetzes liegt seit Monaten - hier ist bereits darauf hingewiesen worden - in den Ausschüssen, da sich Regierung und Koalition nicht einigen können.
Die PDS lehnt den Entwurf in dieser Form ab, da er an dem dreistufigen, ineffizienten Modell festhält.
Meine Damen und Herren! Ich würde mich freuen, wenn der Redner der CDU-Fraktion etwas zu dem sagen könnte, was wir am Mittwoch verhandeln, damit wir uns in der Fraktion dazu vorbereiten können. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Gärtner, ich denke, auf den Inhalt einzugehen ist doch jetzt überflüssig. Wir haben dazu am kommenden Mittwoch eine reguläre Innenausschusssitzung. Da wird dieses Thema behandelt.
Herr Rothe, ich möchte nicht auf die Zeit eingehen. Der Streit über plus/minus einige Monate bringt uns nicht weiter. Das Katastrophenschutzgesetz wird jetzt abgeschlossen. Ein weiterer Streit bringt uns nicht nach vorn.
Ich möchte noch einmal einen Punkt aufgreifen. Sie taten so, als wären wir in einer gesetzlosen Zeit. Das ist aber nicht so. Jede Katastrophe, die eintreten kann, kann man mit diesem Gesetz bewältigen. Ich gebe zu, dass die Erkenntnisse aus der Hochwasserkatastrophe im Jahr 2002 das Katastrophenschutzgesetz hoffentlich verbessern werden, aber eine Garantie dafür, dass eine Katastrophe dann besser gehändelt wird, hat doch kein Mensch.
Ich erinnere nur mal an Folgendes: Im Jahr 1962 - das war Ihr Parteimitglied Helmut Schmidt - entstand praktisch innerhalb weniger Stunden eine Flutkatastrophe an der Elbe. Ich glaube nicht, dass Helmut Schmidt das Gesetz vor der Nase gehabt hat, weil das überhaupt nicht möglich war.
Das heißt, wir haben es nicht jedes Mal mit einer Hochwasserkatastrophe zu tun, die eine lange Vorwarnzeit ermöglicht, sondern wir müssen auch damit rechnen, dass einmal etwas ganz plötzlich geschieht. Somit ist das Gesetz nur ein Handlungsrahmen und wird ausnahmslos durch die handelnden Personen vor Ort ausgefüllt. Das möchte ich noch einmal ganz deutlich gemacht haben.
Diese Gesetzeshörigkeit, die Sie hier an den Tag legen, wird dieses Problem nicht lösen. Wir brauchen ein Gesetz, wir brauchen einen Rahmen und es ist mit Sicherheit wichtig, die Verwaltungsebenen hinsichtlich der Handlungsentscheidung zu optimieren. Aber nur das Gesetz wird die Katastrophe niemals beheben. - Danke schön. Ich freue mich auf die Beratungen in den Ausschüssen.
Danke, Herr Lienau. - Für die SPD-Fraktion, Herr Abgeordneter Rothe? - Er möchte nicht noch einmal sprechen. Landesregierung? Herr Innenminister? - Er möchte auch nicht sprechen. Damit wurde dem Berichterstattungsverlangen stattgegeben. Beschlüsse in der Sache werden nicht gefasst. Wir haben den Tagesordnungspunkt 21 abgeschlossen.