Es bedürfte einer Landkreisumfrage, um verbindlich sagen zu können, ob es in einzelnen Fällen noch Rückstände gibt. In der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit und wegen des damit verbundenen Verwaltungsaufwandes erscheint eine solche Abfrage jedoch nicht vertretbar. Im Übrigen werden derartige Einzelfallprobleme mittlerweile durch die Liga der Freien Wohlfahrtspflege im Rahmen der regelmäßigen Besprechungen zum Rahmenvertrag gegenüber dem überörtlichen Träger der Sozialhilfe genannt und durch diesen einer Lösung zugeführt.
Herr Minister, bei meinen Recherchen wurde mir bekannt, dass Mitte März die Zahlungen für Januar und Februar noch nicht erfolgt waren. Ihren Ausführungen zufolge ist das jetzt behoben?
Ich gehe davon aus. Es ist uns gelungen, im März das Gesamtverfahren auf IT umzustellen, das heißt, die Landkreise können direkt über den Landeshaushalt auszahlen. Damit gibt es keine Probleme. Ansonsten dürfte nichts weiter bekannt sein. Wenn Ihnen jetzt Einzelfälle bekannt werden sollten, bitte ich Sie, mir diese mitzuteilen, damit wir im Einzelnen nachfragen können, worin die Ursachen liegen.
Danke sehr, Herr Minister Kley. Sie werden noch die nächsten drei Anfragen beantworten müssen. Bleiben Sie also bitte in unmittelbarer Nähe.
Die Frage 2 stellt die Abgeordnete Frau Eva von Angern. Es geht um den Kinder- und Jugendbericht der Landesregierung.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Gestatten Sie mir eine kurze Vorbemerkung. Ich möchte vor meiner Fragestellung feststellen, dass ich durchaus zur Kenntnis genommen habe, dass seit zwei Tagen der Kinder- und Jugendbericht als Drucksache dem Parlament vorliegt. Ich möchte aber dennoch nicht auf meine Frage verzichten.
Gemäß § 16 AG KJHG soll die Landesregierung in der Mitte einer Wahlperiode einen Bericht über die Lage junger Menschen und die Bestrebungen der Kinder- und Jugendhilfe vorlegen. Dieser Bericht ist seit ca. einem Jahr überfällig. Der Landesjugendhilfeausschuss hatte unverzüglich nach Erhalt des Berichtes noch am 1. Dezember 2004 eine Stellungnahme zu dem Bericht beschlossen und an die Landesregierung weitergeleitet. Nach Auskunft des Ministers wird momentan an einer nicht im Gesetz festgeschriebenen Gegendarstellung der Landesregierung zur Stellungnahme des Landesjugendhilfeausschusses zum Kinder- und Jugendbericht gearbeitet.
Diese sollte bereits am 15. März 2004 abschließend im Kabinett beraten und danach gemeinsam mit dem Bericht und der Stellungnahme dem Landtag vorgelegt werden.
2. Aus welchem Anlass erarbeitet die Landesregierung eine Gegendarstellung zur Stellungnahme des Landesjugendhilfeausschusses? Wird diese Gegendarstellung, bevor der Kinder- und Jugendbericht dem Parlament vorgelegt wird, dem Jugendhilfeausschuss zur Kenntnis gegeben und wird bei Veröffentlichung des Berichtes die Stellungnahme der Landesregierung mit veröffentlicht?
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Frage der Abgeordneten Frau von Angern beantworte ich wie folgt.
Zu Frage 1: Der Kinder- und Jugendbericht ist mit Schreiben des Chefs der Staatskanzlei vom 23. März 2005 dem Herrn Präsidenten des Landtages zugeleitet worden.
Zu Frage 2: Die Stellungnahme des Landesjugendhilfeausschusses gab Anlass dazu, zum einen den Bericht der Landesregierung zu ergänzen oder zu verändern und zum anderen die für den Bericht vorgenommene Wahl der Themen oder die Tiefe der Darstellung zu erläutern. Wegen der Einzelheiten kann auf den Inhalt der so genannten kurzen Antwort der Landesregierung verwiesen werden.
Eine Befassung des Landesjugendhilfeausschusses mit der Antwort der Landesregierung ist nicht erfolgt und angesichts der vorgesehenen Veröffentlichung der Stellungnahme des Landesjugendhilfeausschusses entbehrlich.
Herr Minister, ich bin stellvertretendes Mitglied im Landesjugendhilfeausschuss und war an der Erarbeitung der Stellungnahme des Landesjugendhilfeausschusses beteiligt. Ich war etwas irritiert, als Anfang des Jahres der Bericht der Landesregierung und die Stellungnahme, die vom Landesjugendhilfeausschuss erarbeitet worden war, nicht kamen. Nach der Erklärung, dass eine kurze Beantwortung der in der Stellungnahme aufgeworfenen Fragen anhängig sei, war ich gestern sehr gespannt auf das, was in dieser kurzen Antwort enthalten ist.
Ich musste feststellen - diese Aussage haben Sie eben schon getroffen -, dass einige Darstellungen aus der Stellungnahme des Landesjugendhilfeausschusses in den Bericht der Landesregierung aufgenommen bzw. dass die ursprünglichen Darstellungen geändert worden sind und somit eigentlich nicht mehr den Bericht der Landesregierung darstellen.
Meine Frage lautet: Kann man, wenn man sich die Stellungnahme ansieht und den ursprünglichen Bericht nicht kennt, an manchen Stellen überhaupt einen Bezug zu dem Bericht der Landesregierung herstellen? Wie wollen Sie mit dieser Problematik umgehen?
Frau Dr. Weiher, ich sehe das Problem. Wir bieten an, dass wir den Mitgliedern des Landtages auch den Ursprungsbericht der Landesregierung zuleiten, damit diese den gesamten Gang der Entwicklung nachvollziehen können.
Ansonsten möchte ich darauf aufmerksam machen, dass der Landesjugendhilfeausschuss Teil der Verwaltung ist. Somit muss seine Stellungnahme natürlich in
den Gesamtbericht einfließen. Das ist ein wenig eine Zwitterfunktion, bei der mancher Probleme in der Auslegung sieht. Wie gesagt, wir werden dem Landtag zur Verdeutlichung des Vorgangs auch die ursprüngliche Fassung zuleiten.
Die Frage 3 zu der Problematik Vergabe der Mittel für die Kinder- und Jugendarbeit wird von Frau Britta Ferchland gestellt. Bitte sehr.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Mittel zur Förderung der Jugendarbeit - Einzelplan 05 Kapitel 05 17 Titelgruppen 61 und 62 - in Sachsen-Anhalt stammen erstmals zu 100 % aus der Konzessionsabgabe. Trotz vertraglicher Zusicherung erhielten die landesweit tätigen Projekte, Verbände und Vereine der Kinder- und Jugendarbeit im Februar und März 2005 lediglich 87 % der vertraglich geregelten Summen.
1. Ist der Landesregierung der geschilderte Vorgang bekannt; wie bewertet die Landesregierung vor dem Hintergrund durch die Träger zu erfüllender laufender Zahlungsverpflichtungen (Mieten, Telefon etc.) diese Situation und was wurde dagegen unternommen?
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Anfragen der Abgeordneten Frau Ferchland beantworte ich wie folgt.
Zu Frage 1: Gemäß den Erläuterungen im Haushaltsplan 2005 bei Kapitel 05 17 Titelgruppe 61 sind die Mittel zu fast 100 % von den Zuweisungen aus der Konzessionsabgabe abhängig. Die Zuwendungsverträge in den Bereichen der Jugendarbeit beinhalten daher alle den Verweis auf die Anhängigkeit der Mittelauszahlung von den Zuweisungen aus dieser Abgabe. Für die Titelgruppe 62 trifft dies nicht zu.
Die Abhängigkeit von der Zuweisung aus der Konzessionsabgabe bedingt, dass erst nach der Zuweisung Auszahlungen rückwirkend geleistet werden können. Bereits im Jahr 2005 wurde trotzdem ein Zwölftel der Jahressumme vollständig ausgezahlt. Anfang März 2005 war nach anteiliger Zuweisung der Mittel aus der Konzessionsabgabe die Auszahlung von 87 % der rechnerischen Monatsrate für den Monat Februar möglich.
Aufgrund der sich aus dem vorgenannten Sachverhalt für alle Träger im Bereich der Jugendarbeit ergebenden Situation wurden Mitte März 2005 kurzfristig Mittel in Höhe von 100 000 € aus dem deckungsfähigen Kapitel 05 17 Titelgruppe 62, die bis dahin nicht zur Bewirtschaftung angewiesen waren, für die Titelgruppe 61 bereitgestellt. Die Mittel standen am 18. März 2005 zur Verfügung und wurden am 21. März 2005 ausgezahlt.
Mit der Zuweisung aus der Konzessionsabgabe per 31. März 2005 und der Zuweisung des Anteils der Landesmittel für die Titelgruppe 61 konnten am 7. und 8. April 2005 weitere Zahlungen geleistet werden. Damit wurden fast 90 % der möglichen Mittel per 30. April 2005 an die Träger ausgezahlt.
Die Landesregierung geht davon aus, dass die Jahressumme der geplanten Einnahmen aus der Konzessionsabgabe erreicht wird, und wird daher die von der jeweils aktuellen Einnahmesituation unabhängigen Auszahlungen bis auf weiteres fortsetzen.
Zu Frage 2: Aktuell sind 33 Träger im Bereich der Jugendarbeit betroffen. Für weitere acht Träger ist dieser Sachverhalt zurzeit noch nicht relevant, da hiermit Projekte gefördert werden, die nur im Sommer 2005 stattfinden und zurzeit keiner kontinuierlichen Mittelauszahlung bedürfen.
Ich bin leider nicht in der Lage, über die Regelungen der Einzelpläne der anderen Ministerien Auskunft zu geben. Da jedoch die Zuweisungen aus der Konzessionsabgabe nur einige wenige Haushalte und nur einige wenige Verwendungen, hauptsächlich im gemeinnützigen Bereich, betreffen, die sich meistens auf meinen Einzelplan beziehen, ist mir Derartiges jetzt nicht bekannt.
Für die Probleme, die bei uns im Bereich der Konzessionsabgabe auftreten und schon immer aufgetreten sind, Landessportbund und Ähnliches, versuchen wir stets einen Ausgleich zu finden.
Danke sehr. - Es gibt weitere Nachfragen von den Abgeordneten Frau Fischer und Herr Dr. Eckert. Bitte sehr, Frau Fischer.
Herr Minister, mir ist bekannt, dass die Landesstelle Mädchenarbeit aus den von Ihnen genannten Gründen erst vor etwa 14 Tagen die erste Zuweisung in diesem Jahr bekommen hat. In diesem Fall gab es also keine vorherige Abschlagszahlung.
Zum anderen stelle ich die Fragen an Sie: Wie sollen die Verbände der Kinder- und Jugendarbeit mit dem Personal, das sie eingestellt haben, umgehen? Wie kann man Personalverwaltung betreiben, wenn man sein Budget eigentlich nicht kennt?
Sehr geehrte Frau Fischer, gerade der von Ihnen genannte Verein ist ja schon vorher in der Diskussion gewesen und hat selbstverständlich vertragsgemäß die Zwölftelzahlung im Januar und im Februar erhalten. Wenn Ihnen diesbezüglich andere Aussagen zu Ohren gekommen sind, dann bitte ich darum, diese zu über
Das Nächste ist, wir haben auch in diesem Fall aufgrund der uns bekannt gewordenen prekären Situation, die ja in der Sitzung des Kinder- und Jugendringes behandelt wurde, eine 100-prozentige Auszahlung des Zwölftelanteils aus anderen Mitteln, wie eben dargestellt, aus der Titelgruppe 62 getätigt, um vorübergehende finanzielle Engpässe abzupuffern. Ansonsten hat der Träger einen Zuwendungsvertrag unterschrieben, der genau die Modalitäten beinhaltet, die jetzt erfüllt wurden. Das heißt, dem Träger war von Anfang an bekannt, wie die Situation in der Erfüllung sein wird. Dies kann somit nicht dem anderen Vertragspartner angelastet werden.
Nein. Der Landessportbund hat mit uns einen anderen Vertrag abgeschlossen. Danach sind andere Summen fällig. Wir versuchen auch als Haus, hier jeweils auszugleichen, wobei es über das gesamte Jahr hinweg erfolgt und wir im Allgemeinen über den Jackpot und ähnliche Ereignisse bis jetzt immer den Erfolg hatten, dass die Konzessionsabgabe doch noch stieg.