Meine Damen und Herren! Auf dem Stimmzettel steht der Wahlvorschlag gemäß Drs. 4/2032, Herrn Gerhard Ruden zum Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik zu wählen. In der Wahlkabine kreuzen Sie mit dem bereitliegenden Stift entweder „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ an. Danach gehen Sie bitte mit dem zusammengefalteten Stimmzettel zur Wahlurne.
Ich bitte nun die Schriftführerin Frau Schmidt, den Namensaufruf vorzunehmen. Die Schriftführerin Frau Brakebusch gibt die Stimmzettel aus. Die Schriftführerin Frau Dr. Klein führt die Wählerliste. Der Schriftführer Herr Kehl übernimmt bitte die Aufsicht an der Wahlkabine. Der Schriftführer Herr Schulz führt die Aufsicht an der Wahlurne.
Ich bitte alle Abgeordneten, darauf zu achten, dass das Kreuz auf dem Stimmzettel korrekt angebracht wird, sodass kein Zweifel über die Gültigkeit der Stimme entste
hen kann. Der Vollständigkeit halber erwähne ich ferner: Wer den Stimmzettel beschädigt, verändert oder mit Zusätzen oder anderen Kennzeichen versieht, der macht seine Wahl ungültig. Außerdem wird für die Stimmabgabe nur der in der Wahlkabine bereitliegende Stift genutzt.
Im Interesse eines reibungslosen Ablaufs der Wahlhandlung bitte ich die Abgeordneten, bis zum Aufruf ihres Namens auf ihrem Platz zu bleiben und nach der Stimmabgabe sogleich wieder Platz zu nehmen. Ich bitte nun die Schriftführer, ihr Amt zu übernehmen.
Der Namensaufruf ist beendet. Ich bitte nunmehr die am Wahlverfahren beteiligten Schriftführerinnen und Schriftführer um ihre Stimmabgabe. Von ihrer Anwesenheit habe ich mich überzeugt. Es sind Frau Brakebusch, Herr Kehl, Frau Dr. Klein und Herr Schulz. Bitte der Reihe nach.
Nun wählt der Sitzungsvorstand. Von seiner Anwesenheit habe ich mich ebenfalls überzeugt. Es sind Frau Röder, Frau Schmidt und Herr Fikentscher.
Ist noch ein Mitglied des Landtages im Plenarsaal, das noch nicht gewählt hat? - Das ist offensichtlich nicht der Fall. Damit schließe ich die Wahl.
Ich unterbreche die Sitzung für zehn Minuten und bitte um die Auszählung der Stimmen durch die Schriftführerinnen und Schriftführer. Danach folgt die Bekanntgabe des Wahlergebnisses.
Meine Damen und Herren! Wir setzen die unterbrochene Sitzung fort. Nach der mir vorliegenden Wahlniederschrift hat die Wahl folgendes Ergebnis: abgegebene Stimmen 105, ungültige Stimmen keine. Gültige Stimmen sind demnach 105 abgegeben worden.
Wie ich eingangs bereits erläutert habe, ist der als Landesbeauftragter für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik vorgeschlagene Abgeordnete gewählt, wenn zwei Drittel der anwesenden Abgeordneten, mindestens jedoch die Mehrheit der Mitglieder des Landtages für den Wahlvorschlag, also mit Ja, gestimmt haben. Bei einer gesetzlichen Zahl von 115 Abgeordneten und 105 anwesenden Abgeordneten müssen demnach mindestens 70 gültige Stimmen für den Wahlvorschlag abgegeben worden sein.
Ich stelle damit fest, dass Herr Gerhard Ruden zum Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik gewählt worden ist. - Herr Ruden, ich frage Sie: Nehmen Sie die Wahl an?
Dann beglückwünsche ich Sie im Namen des Hohen Hauses und auch persönlich. Wir wünschen Ihnen für die Bewältigung der neuen, anspruchsvollen Aufgabe alles Gute und beste Gesundheit.
- Meine Damen und Herren! Wenn nun die Glückwünschrunde vorerst abgeschlossen ist, möchte ich im Namen des Hohen Hauses und auch persönlich an dieser Stelle Frau Edda Ahrberg herzlich danken.
Ich darf Sie, meine Damen und Herren, daran erinnern: Am 16. Dezember 1994 hat der Landtag von SachsenAnhalt Frau Ahrberg zur Landesbeauftragten gewählt und am 20. Dezember 1994 ist sie in das Beamtenverhältnis auf Zeit berufen worden. Das heißt, fast zehneinhalb Jahre hat Frau Ahrberg als Landesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR gewirkt und die damit verbundenen Aufgaben mit Respekt und sehr gewissenhaft wahrgenommen. Die in regelmäßigen Abständen auch als Unterrichtung des Landtages veröffentlichten Tätigkeitsberichte sind belegbarer Ausdruck dafür.
Seien Sie versichert, Frau Ahrberg, dass die Mitglieder des Landtages Ihre langjährige Tätigkeit in diesem gewiss nicht einfachen und vor allem auch sehr sensiblen Amt hoch einzuschätzen vermögen. Wir würden es begrüßen, wenn Sie Ihre Erfahrungen und Kenntnisse auf diesem so sensiblen Gebiet auch künftig in die politische Arbeit mit einbringen.
Für Ihr zukünftiges Wirken wünschen wir Ihnen beste Gesundheit und weiterhin viel Schaffenskraft. Nochmals vielen Dank für die Arbeit, die Sie geleistet haben.
Meine Damen und Herren! Damit ist der Tagesordnungspunkt 4 abgeschlossen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 5 auf:
Die erste Beratung fand in der 35. Sitzung des Landtages am 4. März 2004 statt. Ich bitte den Abgeordneten
Herrn Madl, als Berichterstatter des Ausschusses das Wort zu nehmen. Bitte schön, Herr Madl. - Vor halb leerem Haus, aber es muss getan werden.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es gibt das Sprichwort: Was lange währt, wird gut. - Weil es schon gut war, wird es vielleicht noch etwas besser. Aber es ist nicht meine Aufgabe, das zu beurteilen, sondern die der Redner in der anschließenden Debatte. Als Berichterstatter steht es mir zu, Ihnen einen Bericht zu geben, wie die Beratungen im Ausschuss gelaufen sind.
In der Konsequenz aus der Jahrhundertflut an Elbe und Mulde brachte die Landesregierung in der 35. Sitzung des Landtages am 4. März 2004 den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Katastrophenschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt in den Landtag ein.
Der Landtag bestimmte, dass für diese Neufassung des Gesetzes der Ausschuss für Inneres federführend und mitberatend der zeitweilige Ausschuss Hochwasser zuständig sein sollen.
Vor der inhaltlichen Beratung des Gesetzentwurfs führte der Innenausschuss unter Teilnahme des zeitweiligen Ausschusses Hochwasser am 12. Mai 2004 eine Anhörung durch. An der Anhörung waren die kommunalen Spitzenverbände, die Landkreise Anhalt-Zerbst, Wittenberg, der Ohrekreis, die kreisfreien Städte Dessau und Magdeburg, der Landesverband des Arbeiter-SamariterBundes, der auch ein Mandat der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft, des Malteser-Hilfsdienstes sowie der Johanniter-Unfallhilfe hatte, das Deutsche Rote Kreuz, die Bundesanstalt des Technischen Hilfswerkes, der Landesfeuerwehrverband, der Inspekteur der Polizei sowie die Verteidigungsbezirkskommandos 81 und 82 beteiligt.
Die nächste Beratung im Innenausschuss fand dann am 23. Juni 2004 statt. In dieser Sitzung stellte die PDSFraktion ihre Änderungsanträge vor. Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst erläuterte anhand einer Synopse seine Änderungsvorschläge. Seitens der Koalitionsfraktionen wurde mit der Begründung, dass es noch Verständigungsbedarf auch im Hinblick auf die Auswertung der Anhörung gebe, darum gebeten, die Beratung zu vertagen. Das wurde auch mehrheitlich beschlossen.
In der 56. Sitzung des Landtages am 4. März 2005 machte die SPD-Fraktion von ihrem Recht Gebrauch zu verlangen, einen Bericht durch den Vorsitzenden oder einen Berichterstatter über den Stand der Beratungen zu dem in Rede stehenden Gesetzentwurf erstattet zu bekommen.
Am 9. März 2005, in der 48. Sitzung des Innenausschusses, beschloss der Innenausschuss die vorläufige Beschlussempfehlung an den mitberatenden zeitweiligen Ausschuss Hochwasser mit 7 : 6 : 0 Stimmen. Zur Beratung lagen dem Ausschuss Änderungsanträge aller Fraktion vor.
Das Hauptproblem seitens der Oppositionsfraktionen, die Einführung eines zweistufigen Modells des Katastrophenschutzmanagements, wurde sehr ausgiebig und kontrovers diskutiert. Die Katastrophenschutzbehörden sollten nicht, wie im Gesetzentwurf der Landesregierung vorgesehen, dreistufig, sondern zweistufig aufgestellt
Ein Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP und auch der Fraktion der PDS griff den Wunsch von Vertretern der Hilfsorganisationen und der Bundesanstalt des Technischen Hilfswerks in der Anhörung auf, das Bekenntnis des Landes zur Tätigkeit der Hilfsorganisationen im Gesetz zu verankern, um das Ehrenamt zu stärken und die Wertigkeit dieser Organisationen im Rahmen der Hilfeleistung stärker zu betonen. Für diese Änderung votierte der Ausschuss einstimmig.
Da ich davon ausgehe, dass in der anschließenden Debatte über die einzelnen Änderungsanträge noch einmal ausführlich gesprochen wird, erspare ich mir dies an dieser Stelle.
Der zeitweilige Ausschuss Hochwasser schloss sich dann der vorläufigen Beschlussempfehlung des Innenausschusses ohne Änderungen mit 6 : 3 : 0 Stimmen an.