Protokoll der Sitzung vom 26.05.2005

schlossen werden, werden wir die Beschlussempfehlung ablehnen. - Vielen Dank.

(Beifall bei der PDS)

Vielen Dank, Herr Gärtner. - Nun bitte für die CDU-Fraktion Herr Schulz.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach dem verheerenden Elbehochwasser im Jahr 2002 erhob sich schnell der Ruf nach dem Gesetzgeber und die Forderung nach einer umfassenden Änderung und Neugestaltung des Katastrophenschutzgesetzes.

Angesichts mancher Abstimmungsschwierigkeiten und anderer Probleme, wie sie allerdings naturgemäß bei katastrophalen Ereignissen dieses Ausmaßes auftreten müssen, schien nicht wenigen Stimmen im Lande eine völlige Neuorientierung des Systems des Katastrophenschutzes das Gebot der Stunde zu sein.

Die Landesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Katastrophenschutzgesetzes erarbeitet. Die Beratungen und Anhörungen zu diesem Gesetzentwurf haben eines sehr deutlich werden lassen: Sicherlich gab es während der Hochwasserkatastrophe im August 2002 in Einzelfällen Situationen, in denen die Katastrophenabwehr nicht optimal verlief. Es gab Schwierigkeiten, Missverständnisse und Meinungsverschiedenheiten.

Aber, meine Damen und Herren, der zeitweilige Ausschuss Hochwasser hat zu Recht festgestellt, dass die Katastrophenabwehr insgesamt äußerst erfolgreich verlaufen ist. Das kann man gar nicht oft genug betonen. Angesichts des unvorstellbaren Ausmaßes und der Wucht der Wassermassen, die vielerorts völlig marode Deiche bedrohten, ist das Land Sachsen-Anhalt noch glimpflich davon gekommen. Es hat keine Todesopfer gegeben. Zu verdanken haben wir das dem unermüdlichen und wochenlangen Einsatz vieler Tausend Helferinnen und Helfer und der koordinierenden Leitung durch die Katastrophenschutzbehörden.

Unterstützt wurden sie durch die damaligen Regierungspräsidien und das Innenministerium, die gemäß ihren Aufgaben überörtliche Hilfe vermittelten, bei schwierigen Fachfragen Beratung anboten und auch Länder übergreifende Abstimmungen durchführten. Auch hierbei möchte ich betonen, dass diese Zusammenarbeit gut verlief und erfolgreich verlaufen ist.

Herr Innenminister, ich möchte Ihnen hiermit noch einmal recht herzlich danken.

(Beifall bei der CDU)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Auswertung der Hochwasserkatastrophe hat aber auch gezeigt, dass eine bessere Vorbereitung auf Katastrophenlagen manches Sandkorn im Getriebe und Reibungsverluste verhindern kann. Wir haben die Chance, noch besser zu werden. Dabei ist es wichtig, dass die Landkreise und kreisfreien Städte auch weiterhin ihre Hausaufgaben machen und dabei vom Landesverwaltungsamt und vom Innenministerium unterstützt werden. Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit aller Verwaltungsebenen und die Abstimmung bei den vorbereitenden Planungen sind ein elementarer Baustein eines gut funktionierenden Katastrophenschutzes. Dazu gehört auch eine Beschreibung

und Abgrenzung der Aufgaben der jeweiligen Verwaltungsebenen.

Im Ergebnis hat der Innenausschuss nunmehr eine Beschlussempfehlung abgegeben, mit der wir die notwendigen Klarstellungen auf den Weg bringen wollen, um den Katastrophenschutz in Sachsen-Anhalt noch besser zu machen. Gleichzeitig haben wir aber auch an den Dingen festgehalten, die sich bewährt haben, und nur dort etwas klar gestellt, wo mögliche Missverständnisse hinderlich sein könnten.

Das dreistufige System des Katastrophenschutzes bleibt erhalten. Auch weiterhin sollen die Landkreise und kreisfreien Städte als untere Katastrophenschutzbehörde für die Bekämpfung von Katastrophen verantwortlich sein; denn eine erfolgreiche Katastrophenabwehr muss vor Ort ansetzen.

Die unteren Katastrophenschutzbehörden haben auf der Grundlage ihrer Ortskenntnis die Fäden in der Hand und können sinnvolle technische Einsatzleitungen bilden und Kräfte führen. Demgegenüber leisten die obere und die oberste Katastrophenschutzbehörde unterstützende Hilfestellung und Beratung. Wir empfehlen, dass diese Aspekte ausdrücklicher als bisher im Gesetz benannt werden. Gleichzeitig können wir damit die besondere Verantwortung der Aufsichtsbehörden für eine gut funktionierende Zusammenarbeit deutlich machen und eine konstruktive Zusammenarbeit aller Katastrophenschutzbehörden fördern.

Die Folgen der Hochwasserkatastrophe im Jahr 2002 waren nur zu bewältigen, weil sich die Landkreise und kreisfreien Städte bei der Umsetzung ihrer Entscheidungen auf Tausende ehrenamtliche Helferinnen und Helfer der Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes verlassen konnten. Ein wirksamer und erfolgreicher Katastrophenschutz basiert auf dem freiwilligen Engagement der Bürgerinnen und Bürger, die bereit sind, in Feuerwehren, Hilfsorganisationen oder dem Technischen Hilfswerk mitzuwirken und im Katastrophenfall tatkräftig mit anzupacken. Wenn das im Jahr 2002 im Land Sachsen-Anhalt so nicht gewesen wäre, hätte auch das allerbeste Gesetz keine Abhilfe schaffen können.

In einer Zeit, in der häufig ein Mangel des bürgerschaftlichen Engagements beklagt wird, ist dieser Beitrag umso mehr zu würdigen. Deshalb sind wir der Meinung, dass die im Katastrophenschutz mitwirkenden Hilfsorganisationen und das THW im Katastrophenschutzgesetz ausdrücklich genannt werden sollten. Damit kommt ihre Rolle als wichtiger Pfeiler des Systems der Katastrophenabwehr in Sachsen-Anhalt deutlich zum Ausdruck.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin der Meinung, dass wir mit dem vorliegenden Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Katastrophenschutzgesetzes eine gute Lösung gefunden haben, um den Katastrophenschutz in unserem Land weiterhin leistungsfähig zu erhalten und eine erfolgreiche Katastrophenabwehr zu organisieren. Wir haben das Bewährte erhalten und das Notwendige und Sinnvolle ergänzt. Ich bitte Sie, der Beschlussempfehlung zu folgen. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Schulz. - Nun bitte Herr Doege für die SPD-Fraktion.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Weg von der Einbringung des Gesetzentwurfes bis zur heutigen Beschlussfassung, also gut 14 Monate später, ist in Anbetracht der Brisanz der Thematik wahrlich eine Katastrophe. Viele von Ihnen werden sich sicherlich an die 13 Tage im August des Jahres 2002 erinnern, als Zehntausende Menschen entlang von Elbe und Mulde um die Sicherheit der Deiche gekämpft haben. Die von der Flut betroffenen Menschen in Seegrehna, in Dessau-Waldersee und vielen anderen Orten haben von der Landespolitik ein schnelles und konsequentes Handeln im Zuge der Aufarbeitung der Ereignisse erwartet.

Im Ergebnis der Hochwasserkatastrophe fand eine intensive Aufarbeitung der Hochwasserereignisse insbesondere durch den zeitweiligen Ausschuss Hochwasser statt. Im März 2004 hat der Innenminister dem Landtag den Gesetzentwurf zur Änderung des Katastrophenschutzgesetzes vorgelegt und um eine zügige Beratung gebeten. Als Knackpunkt im Gesetzentwurf erwies sich recht schnell die künftige Struktur der Katastrophenschutzbehörden.

Herr Abgeordneter Doege, möchten Sie eine Frage der Abgeordneten Wernicke beantworten?

Am Ende bitte. - Während SPD, PDS und FDP im Ergebnis von Expertenanhörungen auf einer zweistufigen Struktur bestanden, sprach sich die CDU für eine Beibehaltung der Dreistufigkeit aus.

Ich möchte dazu kurz aus einem Artikel meines geschätzten Kollegen Scheurell aus Wittenberg zitieren, der sich gegenüber dem „Wochenspiegel“, Wittenberg, wie folgt äußerte: Scheurell forderte für künftige Fälle mehr Entscheidungskompetenzen für das Innenministerium vor allem bei landkreis- und Länder übergreifende Katastrophen.

Oder Kollege Lukowitz, damals noch Fraktionsvorsitzender der FDP, der in der „MZ“, Halle, unter dem Titel „FDP will sich quer stellen“ zum Ausdruck brachte, dass man in Auswertung der Ereignisse des Hochwassers zu der Überzeugung gelangt sei, dass eine Zentralisierung der Führungstätigkeit im Innenministerium unbedingt hergestellt werden müsse.

Des Weiteren wies Herr Gärtner schon auf eine Broschüre der FDP hin - bereits vor den Auswertungen im zeitweiligen Ausschuss herausgebracht -, in der klar zum Ausdruck gebracht worden ist, dass man sich eine Zentralisierung im Innenministerium nicht nur vorstellen könne, sondern einfordere.

Die unterschiedlichen Auffassungen der Regierungsfraktionen führten zu einem nicht nachvollziehbaren Stillstand in den Beratungen. In der Landtagssitzung am 4. März 2005 erinnerte die SPD-Fraktion an den ersten Jahrestag der Einbringung und forderte eine zügige Beratung des Gesetzentwurfes.

Die Position der SPD-Fraktion hat meine Kollegin Krimhild Fischer bereits bei der ersten Lesung des Gesetzentwurfes dargestellt. Es ging uns um die Einführung eines zweistufigen Modells.

Bei Länder und kreisübergreifenden Katastrophen muss nach unserer Auffassung eine zentrale Führung durch das MI erfolgen. Landkreise und kreisfreie Städte sollen untere Katastrophenschutzbehörden bleiben. Auch wir können uns den Ausführungen der Vorredner anschließen, dass nur mit der entsprechenden Ortskenntnis eine wirksame Katastrophenbekämpfung erfolgen kann.

Allerdings sehen wir die Rolle des Landesverwaltungsamts anders als die CDU und die FDP. Nach unserer Auffassung muss sich die Rolle des Landesverwaltungsamts insbesondere auf die Unterstützung im administrativen Bereich sowie auf Koordinierungs- und Organisationsaufgaben beschränken.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die insbesondere vom Redner der CDU-Fraktion zum Ausdruck gebrachte Einschätzung bezüglich der Leistungen unseres Innenministers können wir bekanntermaßen nicht teilen. Wir hätten erwartet, dass der Innenminister nicht die Hände in den Schoß legt, sondern dass er im Rahmen der Katastrophe im August 2002 aktiver gehandelt hätte.

(Zustimmung bei der SPD - Zuruf von der SPD: Jawohl!)

Zur Bewertung muss ich sagen, dass der heute zu behandelnde Gesetzentwurf auf halber Strecke stehen bleibt und nicht der von vielen erwartete große Wurf ist. Die Novelle bleibt Stückwerk; denn letztendlich hält die Landesregierung am dreistufigen Aufbau fest. Unser Änderungsantrag, der Ihnen vorliegt, hat letztlich eine effizientere Führungsstruktur während einer Katastrophe zum Ziel. Sollten Sie diesem heute nicht zustimmen, werden wir diesen Gesetzentwurf ablehnen.

(Zustimmung bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Doege. - Nun bitte die Frage der Abgeordneten Frau Wernicke.

Herr Kollege Doege, ist Ihnen bekannt, dass die Vorgängerregierung lange vor dem Hochwasser im Jahr 2002 eine Schwachstellenanalyse für das Deichsicherungssystem in Auftrag gegeben hatte, dass die Ergebnisse dieser Analyse in der Schublade lagen und dass die Deiche gerade an den in der Analyse benannten Schwachstellen gebrochen sind?

(Zustimmung bei der FDP)

Sind Sie nicht auch der Meinung, dass die Kritik dahin gehen müsste, dass man vorbeugend hätte handeln müssen, statt nun nachträglich die Katastrophenschutzeinrichtungen zu kritisieren?

(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Zustim- mung von Minister Herrn Jeziorsky)

Sehr geehrte Frau Wernicke, ich stimme Ihnen darin zu, dass die Ergebnisse der Untersuchungen der Internationalen Kommission zum Schutz der Elbe vorlagen. Ich selber - das muss ich eingestehen - habe mich mit diesen Dingen erst im Rahmen der Aufarbeitung im zeitweiligen Ausschuss Hochwasser intensiver beschäftigt. Wir

stimmen sicherlich auch in der Einschätzung überein, dass es eine Menge Schwachstellen an den Flüssen in Sachsen-Anhalt, aber nicht nur in Sachsen-Anhalt, sondern auch darüber hinaus, gegeben hat.

Wir alle müssen uns allerdings den Schuh anziehen - das nehme ich nicht allein für die SPD-Fraktion in Anspruch, sondern auch für die Fraktionen der CDU, der PDS und der FDP -, dass wir die Bereitstellung von Mitteln für Maßnahmen des Hochwasserschutzes vor dem August 2002 sicherlich nicht so stark im Blickfeld hatten wie nach den dramatischen Ereignissen. Es wird sicherlich eine gemeinsame Aufgabe sein, hier im Parlament dafür zu sorgen, dass das von Ihnen, von der Landesregierung, aufgestellte Konzept zur Sanierung der Deiche auch in Zukunft finanziell abgesichert ist.

(Zustimmung bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Doege. - Damit ist die Debatte abgeschlossen und wir kommen zur Abstimmung. Ihnen liegen die Drucksachen vor. Zunächst kommen wir zu dem Änderungsantrag der SPD-Fraktion in der Drs. 4/2187. Ich schlage vor, dass wir zunächst über den Änderungsantrag in seiner Gesamtheit abstimmen, sofern niemand eine Einzelabstimmung wünscht. - Das ist nicht der Fall.

Wer stimmt dem Änderungsantrag der SPD-Fraktion zu? - Das sind die Oppositionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Das ist die Koalition; das ist die Mehrheit. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.

Wenn niemand widerspricht, fasse ich auch bei der nächsten Abstimmung wieder zusammen. - Wer stimmt den selbständigen Bestimmungen des Gesetzes zu? - Die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Die Oppositionsfraktionen. Damit sind die selbständigen Bestimmungen des Gesetzes angenommen.

Wir stimmen jetzt über die Gesetzesüberschrift und über das Gesetz in seiner Gesamtheit ab. Wer stimmt zu? - Die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Die Oppositionsfraktionen. Damit ist dieses Gesetz beschlossen und der Tagesordnungspunkt 5 ist beendet.

Meine Damen und Herren! Wir sind mit nur einer Minute Differenz an dem Punkt angekommen, an dem wir die Sitzung heute abschließen wollten. Das tun wir auch mit Rücksicht auf die Veranstaltung mit unseren ehemaligen Kolleginnen und Kollegen. Das heißt mit anderen Worten: Der Tagesordnungspunkt 5 ist abgeschlossen und die 59. Sitzung des Landtags ist damit beendet.

Die morgige 60. Sitzung beginnt um 9 Uhr mit den Tagesordnungspunkten, die wir heute nicht mehr geschafft haben. Als erstes behandeln wir den Tagesordnungspunkt 6, dann folgen die Tagesordnungspunkte 7 und 8. Sollte sich aufgrund der Abwesenheit von Regierungsmitgliedern irgendeine Schwierigkeit ergeben, so müsste das morgen früh in Ruhe geklärt werden. Unter Umständen kann die Reihenfolge der Behandlung der Tagesordnungspunkte noch geändert werden.

Ich schließe die heutige Sitzung des Landtages. Ich gehe davon aus, dass wir uns gemeinsam mit unseren ehemaligen Abgeordneten gleich im Landtagsrestaurant wiedersehen.