Absichtserklärungen und kommunalpolitische Empfehlungen sind nicht justiziabel. Wo kämen wir hin, wenn jedes Ministerium jetzt seine Förderprogramme in Paragrafen fassen würde? Dann könnten wir gleich schreiben: § 1 - Die Landesregierung macht schon immer Familienpolitik. § 2 - Bei gelegentlich aufkommenden Zweifeln tritt § 1 in Kraft. - Das ist mir zu wenig, das will ich Ihnen ganz klar sagen.
Lassen Sie uns im Ausschuss darüber streiten. Lassen Sie den überflüssigen gesetzlichen, mit Verlaub gesagt, Firlefanz. Lassen Sie uns das Gesetz auf den Teil reduzieren, der wirklich in ein Gesetz gehört. Darüber hinaus können wir über Konzepte streiten. Mittlerweile haben alle Parteien ihre Konzepte vorgestellt. Insofern nehme ich Ihr Angebot an: Lassen Sie uns konstruktiv streiten!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Entwurf eines Gesetzes zur Förderung von Familien, Sicherung einer nachhaltigen Bevölkerungspolitik sowie Förderung des Wiedereinstiegs in den Beruf, dem Familienfördergesetz Sachsen-Anhalt, machen wir deutlich, dass Familie für unsere Politik eine Bedeutung hat.
Doch kaum hat die Landesregierung diesen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, hagelt es von allen Seiten - wir haben es eben erlebt - Kritik. Nicht dass wir diese Kritik nicht aushalten würden. Es verwundert aber schon, wenn diese Kritik ausgerechnet von denjenigen vorgetragen wird, die während ihrer Regierungszeit nichts Vergleichbares zur Förderung der Familien in Sachsen-Anhalt vorgelegt haben.
Am Ende bitte. Alle Fragen am Ende. - Zu Ihrer Zeit ging es primär, um nicht zu sagen ausschließlich um Frauenförderung und Gender-Mainstreaming. Das ist zwar auch wichtig, aber die Familienpolitik spielte keine Rolle.
Er enthält eine Reihe von neuen Ansätzen zur Förderung der Familien. Der Sozialminister hat es gerade vorgestellt.
Neben diesen Gesichtspunkten ist herauszustellen, dass der Gesetzentwurf die bisher in den verschiedensten Regelungen des Landes verstreuten Maßnahmen der Familienförderung in einem Gesetz bündelt und darüber hinaus in den Gesetzesrang erhebt.
Damit wird für alle Betroffenen eine höhere Verlässlichkeit erreicht, als es in der bisherigen Form der Fall ist.
Es amüsiert mich schon, wenn ich bei der Kritik an unserem Gesetzentwurf höre, dass nur diese Maßnahme das Ende der Förderung durch die Landesregierung eingeläutet hat. Genau das Gegenteil ist der Fall. Wer sich in der Materie auch nur ein wenig auskennt, weiß, dass es wesentlich aufwendiger ist, einen gesetzlich geregelten Rechtsanspruch zu ändern.
Diese Art und Weise der Auseinandersetzung zeigt aber auch, dass diejenigen, die dieses Argument vorbringen, unserem Gesetzentwurf offensichtlich nichts Adäquates entgegenzusetzen haben.
Ich will an dieser Stelle nicht verhehlen, dass auch wir uns weitergehende Leistungen zur Förderung der Familien im Rahmen des Gesetzentwurfs gewünscht hätten. Sie wissen alle um die Vorstellungen meiner Fraktion zur Förderung von Familien in Sachsen-Anhalt. Ich denke an Eheschließungsdarlehen, Familiengeld und solche Sachen. Die aktuelle Finanzlage unseres Landes erlaubt es uns leider nicht, diesen und andere gute Vorschläge in den Gesetzentwurf aufzunehmen.
Unabhängig davon ist es uns aber wichtig, die bewusstseinsverändernde Wirkung, welche mit diesem Gesetz verbunden ist, hervorzuheben. Deshalb will ich das Familienförderungsgesetz als Einstiegsgesetz betrachten. Wir müssen das Ganze als einen Prozess sehen. Immerhin sind Sachsen-Anhalt und Thüringen die einzigen Länder, die sich auf diesen Weg gemacht haben, wobei Thüringen noch nicht ganz so weit ist wie wir.
Unter diesem Aspekt sehe ich auch den Umstand, dass der Gesetzentwurf bisher keine Regelung zum Miteinander der Generationen enthält. Dies ist ein breites und zunehmend an Bedeutung gewinnendes Feld, welches in der Fortentwicklung des Familienförderungsgesetzes zu berücksichtigen sein wird.
Auch wir sehen in dem vorliegenden Entwurf an der einen oder andere Stelle noch Änderungsbedarf bzw. Ergänzungsbedarf. Ich denke hier zum Beispiel daran, die Funktion der bisherigen Frauenbeauftragten hin zur Familienbeauftragten auszuweiten. Diese könnte die Familienberatung vor Ort stärken und eine wichtige Vernetzungsfunktion in diesem Bereich wahrnehmen.
All dies zeigt, dass wir mit diesem Gesetzentwurf konkrete Maßnahmen regeln, welche zu einem Wertewandel und zu mehr Kinder- und Familienfreundlichkeit führen sowie strukturelle Barrieren und Benachteiligungen von Familien abbauen sollen.
Ich beantrage, den Gesetzentwurf zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Gleichstellung, Familie, Kinder, Jugend und Sport sowie zur Mitberatung in den Ausschuss für Gesundheit und Soziales, in den Ausschuss für Bildung und Wissenschaft, in den Ausschuss für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr, in den Ausschuss für Inneres und in den Ausschuss für Finanzen zu überweisen. - Vielen Dank.
Herr Jantos, Ich habe zwei Fragen. Erstens. Haben Sie eine Vorstellung davon, was noch in dem Gesetz stünde, wenn alles das herausfiele, was schon seit zehn Jahren läuft?
Frau Bull, ich habe etwas darzustellen versucht. Mir geht das Gesetz auch nicht so weit, wie ich das gern hätte. Aber wir haben leider kein Geld in der Kasse. Wir können nur ausgeben, was wir haben. Mit dem Geld, das wir jetzt zusätzlich ausgeben, belasten wir unsere Kinder in der Zukunft. Daran müssen wir auch denken. Ein Einstieg ist das Richtige.
Ich glaube Ihnen gern, dass das schwierig ist. Ich habe auch nur darauf abgehoben, dass Sie gesagt haben, in den vergangenen Legislaturperioden sei nichts passiert. Vielleicht war es ein Irrtum vom Amt.
Und kennen Sie das seit zwei Jahren existierende und gut florierende Konzept des Landesfamilienpasses in Thüringen?
Wie kommen Sie dann zu der Auffassung, dass Sie weiter sind als Thüringen? Das würde mich einmal interessieren.
Ich habe das mit einem Gesetz auf eine sichere Basis gestellt gesehen. Wir haben den Pass noch nicht, aber wir haben den ersten Gesetzentwurf. Eigentlich sollte das, was der Minister vorhin gesagt hat, ausschlaggebend für uns sein. Ich bin gern bereit, mit Ihnen im Ausschuss zu ringen. Ich bin auch gern bereit - deswegen habe ich die ganzen Ausschüsse genannt - in den Ausschüssen um Mehrleistungen zu ringen, die wir mit unserem jetzigen Budget ermöglichen können. Da sollten wir uns einig sein.
Wir sollten das Signal, das der Minister vorhin genannt hat, aufnehmen und sollten sagen, wir in SachsenAnhalt sind alle für Familien und wir machen ein Gesetz und dieses Gesetz ist auch erweiterbar.
Herr Jantos, es ist gut, dass Sie zugeben, dass von den Gegenständen des Gesetzentwurfs 80 % oder mehr aus den vorangegangenen Jahren stammen. Ich gebe zu, dass sie teilweise noch aus den ersten vier Jahren stammen.
Meine Frage ist aber eine andere. Was ist außer dem Familienpass - der nur mager ausfällt - konkret neu in dem Gesetzentwurf?