Protokoll der Sitzung vom 27.05.2005

Meine Frage ist aber eine andere. Was ist außer dem Familienpass - der nur mager ausfällt - konkret neu in dem Gesetzentwurf?

Zweitens. Sie heben darauf ab und sagen, beim Gesetz ist es sicherer. - Die Gesetze können wir immer ändern. Sie haben auch gleich als Sie angefangen haben bewiesen, wie schnell Gesetze geändert werden können. Die stehen alle unter dem Haushaltsvorbehalt. Was dort stattfindet, kann nur stattfinden, wenn Sie es auch im Haushalt beschließen. Also ist es nicht sicherer als vorher.

Die dritte Frage lautet: Nach zwei Jahren hatte ich die Hoffnung, dass ein bisschen mehr drinsteht, als dass man aus verschiedenen Fruchtmarmeladen eine Mehrfruchtmarmelade macht. An welcher Stelle könnte man noch substanzielle Dinge regeln, außer dass Sie es ins Parlament zurückgeben?

(Zuruf von Herrn El-Khalil, CDU)

Herr Bischoff, ich kann eigentlich alle Ihre Fragen mit der Antwort auf die letzte Frage bezüglich der Fruchtmarme

lade beantworten. Wissen Sie, die Fruchtmarmeladen waren in vielen Gläsern und viele wissen überhaupt nicht, wo die Gläser stehen. Jetzt haben wir einmalig die Möglichkeit, alles in ein Glas zu geben und jeder weiß, wo es steht, und kann es dort abholen.

(Beifall bei der CDU - Unruhe bei der PDS)

Vielen Dank, Herr Jantos. - Nun bitte für die SPD-Fraktion Frau Schmidt.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bin nahe daran, mein Redekonzept beiseite zu legen. Obwohl nun alles in einem Glas ist und wir wissen, in welchem Kellerregal es steht, wird das Gesetz nicht besser. Das Erstellen des Gesetzes war beschlossen. Wir haben in den Ausschusssitzungen mehrfach nachgefragt - Sie werden sich daran erinnern -, wann es denn nun kommt. Aber der große Wurf ist es nun wirklich und wahrhaftig nicht geworden.

Allein der Gesetzestitel bezieht sich auf drei verschiedene Dinge, über die man umfangreiche Diskussionen führen könnte. Ich rede hier nicht von dem Kurznamen, sondern von dem Langnamen. Das sind schon drei Gesetze oder Verordnungen, die man machen könnte.

Trotzdem möchte ich mich bei Ihnen, Herr Minister, und allen, die daran mitgewirkt haben - ich schaue auch in die Richtung der CDU -, ganz herzlich dafür bedanken, dass wir jetzt wirklich wissen - Frau Birke hat sie alle aufgezählt; ich habe sie nur beispielhaft aufgeführt -,

(Heiterkeit bei allen Fraktionen)

was wir schon lange haben. Ich habe nur ein paar Beispiele in meinem Manuskript aufgeführt. - Entschuldigung, Frau Bull hat sie vernünftig alle nacheinander aufgeführt. Ich will das nicht wiederholen.

Was wird es nun geben? - Es gibt einen Familienpass. - Wir haben nicht voneinander abgeschrieben, aber ich habe ähnliche Formulierungen gefunden; es tut mir Leid.

Ich habe einen Pass und auch einen Personalausweis; dort steht, dass ich Bürgerin der Bundesrepublik Deutschland bin. Es besitzen hoffentlich alle einen Pass oder zumindest einen Personalausweis. Dann kommt der Familienpass; dort steht drin, dass ich Mitglied einer Familie bin. Aber was mache ich damit? Besuche ich damit die drei Landesmuseen und darf ich damit auf das Landesweingut oder was mache ich damit? Ich habe zwar in der Begründung gelesen, dass dafür Sponsoren gesucht werden. Ich hoffe, dass das klappt. Ich bin sogar sehr dafür; hoffentlich klappt es tatsächlich.

Das gegründete Familienbündnis hat jetzt schon genügend Leute. Ich hoffe, es werden noch mehr. Vielleicht sind im Familienbündnis wirklich welche dabei, die auch zum Inhalt dieses Familienpasses zu Sponsoren werden. Sponsoren suchen übrigens ganz viele, auch Vereine und dergleichen.

Die Erstellung eines Familienratgebers ist zu begrüßen. Das ist alles okay, wenn das Land genügend und auf eigene Kosten zur Verfügung stellt. Die Herausgabe eines Familienratgebers sollte meiner Meinung nach aber dort erfolgen, wo die Menschen sind, wo man sie sofort erreicht. Man sollte nicht irgendwo in einem Landkreis eventuell eine zentrale Stelle schaffen, wo ich erst mal

fragen muss, wo eine Stelle ist, und dann gehe ich da hin und bekomme über alles Auskunft. Ich denke, das funktioniert nicht.

Zu den §§ 7 und 8: Es wäre sehr schön, wenn die Richtlinie des Wohnungsbauministeriums wenigstens im Entwurf vorliegen würde. Mich würde wirklich interessieren, was darin stehen soll. Ich sehe ein, dass Wohnungseigentum Ortsgebundenheit begründet, aber in Anbetracht des enormen Leerstandes von Wohnungen muss unbedingt im Bestand gefördert werden. Wichtig ist auch - davon sprechen wir schon eine Weile - die Schaffung eines familien- und kinderfreundlichen Wohnumfeldes. Ich denke, das ist besonders wichtig.

(Zustimmung bei der SPD)

Was sind praxisorientierte Handreichungen an die Kommunen? Welche Empfehlungen sind das und welche Kosten kommen auf die Kommunen zu? Im Übrigen tun die Kommunen heute schon alles in ihren Kräften Stehende.

Ich komme zu Absatz 3, der den ÖPNV betrifft. Bedeutet dieser Absatz die Selbstbestätigung oder Wiederholung beschlossener Regelungen, um sie noch einmal in einem Kontext darzustellen? Im Übrigen haben die kommunalen Spitzenverbände in den schriftlichen Stellungnahmen zur Anhörung - das ist übrigens nicht aufgegriffen worden - darauf hingewesen, dass mit dieser Regelung beim ÖPNV mit enormen Einnahmeverlusten zu rechnen ist, die durch den Landesgesetzgeber kompensiert werden müssen. Die Kommunen können sich das nicht mehr leisten. Die bereitgestellten Investitionsmittel für den ÖPNV können dafür auch nicht verwendet werden. Das wissen Sie sehr genau.

Zu § 8 ist zu sagen, dass viele Kommunen im Rahmen ihrer Möglichkeiten kostengünstige Flächen zur Schaffung von Wohneigentum bereits jungen und anderen Familien zur Verfügung gestellt haben. Ich denke, das weiß jeder von Ihnen.

Bezug nehmend auf die Finanzen ist es schon bemerkenswert, dass bereits vor der Einbringung des Gesetzentwurfes der Landesrechnungshof zur Finanzierung des Gesetzes Kritik geäußert hat, wie in der „Mitteldeutschen Zeitung“ vom 26. Mai 2005 nachzulesen ist.

Wie Sie bemerken, wirft dieser Gesetzentwurf viele Fragen auf. Aber darüber können wir ausgiebig in den Ausschüssen sprechen.

Einen Hinweis habe ich noch. Natürlich ist es für Kinder immer besser, in einer stabilen Partnerschaft aufzuwachsen. Wir können uns aber nicht dem Umstand verschließen, dass es heute viele andere Lebensgemeinschaften oder auch Alleinerziehende gibt. In der Begründung zur Präambel ist der Familienbegriff, auf dem dieses Gesetz beruht, beschrieben. Besser wäre es, bereits in der Präambel zum Gesetzentwurf den Familienbegriff zu definieren. Die Präambel des Gesetzentwurfes hat gerade einmal elf Zeilen, aber die Begründung zur Präambel umfasst zwei A4-Seiten.

Abschließend möchte ich aus der Stellungnahme des Katholischen Familienverbandes zitieren:

„Wir sehen diesen Entwurf als einen ersten Schritt der Landesregierung, Interessen von Familien für das eigene Handeln zum Maßstab werden zu lassen. Der vorliegende Entwurf darf aber kein Schlusspunkt sein.“

Dem schließe ich mich an. Ich schließe mich auch den von Herrn Jantos beantragten Überweisungen an. - Danke schön.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Schmidt. - Nun spricht für die FDPFraktion Frau Seifert.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Familienpolitik ist ein Thema, das alle Parteien, alle Verbände, Vereine, Institutionen und eigentlich auch alle Bürgerinnen und Bürger interessieren und beschäftigen sollte. Ich denke, das tut es auch. Es wäre aber töricht und aus meiner Sicht auch unverantwortlich anzunehmen, durch ein Gesetz könnte man das Problem des Geburtenrückganges lösen. Verantwortlich handelnd ist derjenige, der das Problem ernst nimmt und die Rahmenbedingungen schafft, die es leichter machen, Kinder in verschiedenen Familienstrukturen liebevoll und behütet aufwachsen zu lassen.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf ist ein richtiger Schritt in diese Richtung getan. Es soll erreicht werden, Akzente für Familienfreundlichkeit zu setzen, Akzente zu setzen, die erkennen lassen, dass die Entscheidung für ein Leben mit Kind oder mit Kindern unsere individuelle und gesellschaftliche Anerkennung findet.

Manchmal hat man leider den Eindruck, dass einige Eltern die alltäglichen Aufgaben, die mit der Erziehung und der Betreuung eines oder mehrerer Kinder verbunden sind, nur als schwere Last empfinden. Meine Damen und Herren! Dabei ist doch gerade die Erziehung eines kleinen, heranwachsenden Menschen, das Begleiten und das Mitgestalten seines Lebensweges von unschätzbarem Wert. Kinder sind keine Last, sondern sie machen das Leben noch lebenswerter.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU - Zustim- mung von der Regierungsbank)

Sehr geehrte Damen und Herren! Sicherlich ist das etwas, das jeder für sich erkennen und entscheiden muss. Wir wollen die Menschen in Sachsen-Anhalt auf diesem Erkenntnisweg begleiten, ohne ihre Entscheidung zu bewerten. Der vorliegende Gesetzentwurf wird nach der Verabschiedung dazu beitragen, Belastungen, die mit der Erziehung von Kindern und später von Jugendlichen nun einmal einhergehen, zu verringern. Das Gesetz wird Signalwirkung haben und es wird dazu beitragen, die Einstellung und die Entscheidung für Familie und Kinder zu verändern.

Der Gesetzentwurf beinhaltet eine Vielzahl familienpolitischer Maßnahmen. Angesichts der Kürze meiner Redezeit will ich nicht detailliert darauf eingehen. Es sind familienpolitische Maßnahmen, die die Rolle und die Wertigkeit der Familie in der Gesellschaft herausstellen. Alle gesellschaftlichen Kräfte sind aufgefordert, teilzuhaben an der Umsetzung einer familien- und kinderfreundlichen Gesellschaft.

Sehr geehrte Damen und Herren! Man kann schon aus den Pressemitteilungen der hier im Landtag vertretenen und der anderen Parteien erkennen, dass sich alle zu Wort melden und über das Thema weiter diskutiert werden wird. Das ist gut und notwendig und unterstreicht die Wichtigkeit und die Aktualität dieses Themas.

Ich freue mich darauf, in den Ausschüssen über die verschiedenen Ideen zu diskutieren und die Möglichkeiten der Umsetzung zu erörtern. Ich bin optimistisch, dass wir zu einem guten Ergebnis kommen werden.

Im Namen der FDP-Fraktion beantrage ich die Überweisung des Gesetzentwurfes zur Beratung in den Ausschuss für Gleichstellung, Familie, Kinder, Jugend und Sport federführend sowie mitberatend in die Ausschüsse für Bildung und Wissenschaft, für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr sowie in den Innen- und den Finanzausschuss.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank, Frau Seifert. - Damit ist die Debatte abgeschlossen. Es wurde die Überweisung in sechs Ausschüsse beantragt. Federführend soll der Ausschuss für Gleichstellung, Familie, Kinder, Jugend und Sport sein. Mitberatend sollen die Ausschüsse für Finanzen, für Gesundheit und Soziales, für Inneres, für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr und für Bildung und Wissenschaft sein. Weitere Anträge liegen nicht vor. Dann stimmen wir insgesamt darüber ab. Wer stimmt zu? - Das sind offensichtlich alle. Damit ist das so beschlossen worden. Der Tagesordnungspunkt 15 ist beendet.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 17 auf:

Erste Beratung

Entwurf eines Gesetzes zum Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über den Ostdeutschen Sparkassen- und Giroverband

Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 4/2184

Ich bitte nun für die Landesregierung Herrn Minister Professor Dr. Paqué, den Gesetzentwurf einzubringen.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Einverständnis mit den Leitungen der Fraktionen gebe ich meine Rede zu Protokoll.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Vielen Dank. Mein Einverständnis haben Sie dazu auch.

(Zu Protokoll:)