Natürlich ist es schwierig, weil Ihre Bundesministerin Frau Bulmahn eine absolute Gegnerin der Einführung von Studiengebühren ist. Sie vertritt eine vollkommen andere Meinung. Aber Ihr Kollege Herr Wowereit zum Beispiel hat sich klar für Studiengebühren ausgesprochen. Er sagt sogar, dass man bis zu 1 000 € pro Semester nehmen könnte; dies wäre zumutbar. Ich möchte - mit Ihrer Genehmigung, Frau Präsidentin - eine Stelle aus einem Zeitungsartikel zitieren:
„Bis zu 1 000 € pro Semester sind zumutbar. Herr Wowereit betonte erneut, dass er, anders als etwa sein Wissenschaftssenator oder seine Partei, bereits seit längerem für Studiengebühren plädiere. Sozialverträgliche Studiengebühren von 500 € bis maximal 1 000 € pro Semester sind zumutbar. Für Wowereit ist es durchaus selbstverständlich, dass jemand, dem die Gesellschaft einen Studienplatz finanziert und der anschließend mehr
Geld verdient als viele andere, etwas von den Kosten für diesen Platz zurückzahlt, vorausgesetzt er hat einen Job.“
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich halte es für nicht angebracht, über einen solchen Gesetzentwurf zu diskutieren, bevor überhaupt Konzepte oder Modelle vorgelegt worden sind. Aus diesen Gründen haben wir den Gesetzentwurf abgelehnt. Darüber haben wir im Ausschuss hinreichend diskutiert. Sobald irgendwann ein konkreter Vorschlag auf dem Tisch liegt, wäre es auch legitim, sich damit einverstanden oder auch nicht einverstanden zu erklären. Ich denke, das ist die politische Sacharbeit, die man von diesem Hause auch verlangen kann.
Man kann natürlich auch - wie Sie von der PDS-Fraktion - politische Horrorszenarien aufbauen, ohne dass überhaupt Konzepte vorliegen. Das ist aber Ihre Art und Weise, Politik zu machen und Wählerstimmen einzufangen. Das beherrschen Sie wahrscheinlich gut.
Frau Feußner, es ist keine Nachfrage. Ich erwarte auch keine Antwort darauf. Es ist eine Intervention.
Ich möchte zunächst das erklären, was Sie dort vorgelesen haben. Das hätten Sie übrigens auch tun können, indem Sie den letzten Satz noch vorgelesen hätten.
Herr Höhn hat gerade etwas darüber gesagt, dass man Langzeitarbeitslose genauso behandelt wie Langzeitstudenten, man sagt nämlich: Ihr seid schuld daran, dass ihr mit den gesellschaftlichen Regularien nicht klarkommt.
Bei den Studenten ist es so: Es gibt im Grunde genommen zwei wesentliche Faktoren, die sie zu Langzeitstudenten machen. Ein Faktor ist, dass an den Hochschulen die Bedingungen so sind, dass sie nicht vernünftig studieren können, weil die wissenschaftlichen Ressourcen nicht ausreichen. Dazu habe ich etwas in dem Interview gesagt.
Das zweite große Argument ist - dazu müssen Sie sich einmal mit der sozialen Realität vor allem im Osten auseinander setzen -: Die Leute müssen jobben; sie haben gar keine Zeit, richtig zu studieren, weil sie ihren sozialen Lebensunterhalt eben nicht über die BAföGRegelung abdecken können.
(Zustimmung bei der PDS - Frau Feußner, CDU: Das ist doch ein riesengroßer Blödsinn, was Sie hier erzählen!)
und wenn ich an den Hochschulen Dinge einrichte, die dazu beitragen, dass sie in der Lage sind, zügig zu studieren, dann kann ich darüber nachdenken, was ich mit Langzeitstudenten mache - aber nur dann. Das steht in dem Artikel. Da Sie ihn nicht richtig gelesen haben, habe ich ihn Ihnen hier noch einmal erklärt. - Danke.
- Ja, wahrscheinlich. - Ich kann nur sagen: Auch das, was Sie jetzt gesagt haben, dass man mit der BAföGRegelung nicht auskommt, ist wieder purer Populismus. Schauen Sie sich doch einmal die BAföG-Regelung an; davon kann man ausreichend und gut studieren. Das ist so.
(Beifall bei der CDU - Frau Dr. Sitte, PDS: Wo le- ben Sie denn? - Frau Dr. Hein, PDS: Das darf doch wohl nicht wahr sein!)
Ich muss sagen, ich kann ihm nicht halb so viel Geld geben, wie sein Kumpel bekommt, der vom Bafög lebt. Das muss ich Ihnen einmal sagen. Man kann hier, wie gesagt, Horrorszenarien aufbauen. Aber das gehört nicht hierher.
Vielleicht könnte man auch über eine andere BAföGRegelung reden. Aber das ist nicht meine Frage. Meine Frage zielt darauf: Frau Feußner, Sie sagten, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts führe zwangsläufig dazu, dass Studiengebühren eingeführt würden.
- Gut, wird. - Ich bin keine Volljuristin, aber ich kann mich daran erinnern, dass auch in der ersten Lesung lediglich davon die Rede war, dass das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil ausgesagt hat, dass der Bund den Ländern nicht verbieten darf, Studiengebühren zu erheben.
Hat sich jetzt die Rechtsprechung geändert, wenn es - wie Sie sagen - nun zwangsläufig zu Studiengebühren kommt?
Nein. Durch das Urteil wird es zwangsläufig dazu kommen; denn jetzt sind die Länder befugt, Studiengebühren einzuführen. Wenn ein Land beginnt, können sich die anderen nicht ausschließen. Nur das habe ich damit gemeint. Ich habe das inhaltlich schon verstanden. Darüber haben wir nun schon mehrfach diskutiert.
Danke, Frau Feußner. - Damit ist die Debatte beendet. Ich habe keine weiteren Wortmeldungen gesehen.
Wir treten ein in das Abstimmungsverfahren zur Drs. 4/2158. Der federführende Ausschuss für Bildung und Wissenschaft hat dem Landtag empfohlen, den Gesetzentwurf abzulehnen. Wer dieser Beschlussempfehlung folgt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Das ist die PDS-Fraktion. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die SPD-Fraktion. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt und wir schließen den Tagesordnungspunkt 7.
Bevor wir in die Beratung zum Tagesordnungspunkt 8 eintreten, haben wir die Freude, Mitglieder des Jugendparlaments Köthen auf den Tribünen rechts und links begrüßen zu können.
Einbringer ist - er steht schon hier vorn - in Vertretung des Ministers des Innern Staatsminister Herr Robra. Bitte sehr.
Frau Vizepräsidentin! Meine Damen und Herren! Die Gewährleistung der inneren Sicherheit gehört zum Kernbestand staatlicher Aufgaben. Die Wahrnehmung dieser Aufgabe beginnt bereits mit der Ausbildung des Nachwuchses unserer Landespolizei an der Fachhochschule Aschersleben. Es ist deshalb notwendig, dass die späteren Berufsanfänger der Polizei auf der Grundlage der Anforderungen und Vorgaben ausgebildet werden, die der zuständige Minister an Polizeibeamte des Landes stellt.
Der vorliegende Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Fachhochschule der Polizei zielt deshalb auf der Grundlage der Koalitionsvereinbarung darauf ab, die Fachhochschule der Polizei wieder stärker in die Aufbauorganisation der Landespolizei zu integrieren. Die wissenschaftliche Selbständigkeit einer Polizeifachhochschule findet ihre Grenzen dort, wo die Verantwortung des zuständigen Ministers beginnt, nämlich bei den inhaltlichen Vorgaben für die Polizeiausbildung.
Meine Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf hat zum Ziel, durch die Integration der Fachhochschule in die Landespolizei eine den jeweiligen polizeilichen Bedürfnissen entsprechende Ausbildung sicherzustellen. In einem staatlichen Kernbereich wie dem der Landespolizei ist es unumgänglich, bei neuen Anforderungen angemessen und zeitnah auf Ausbildungsinhalte und Ausbildungsschwerpunkte einwirken zu können und deren Umsetzung zu garantieren, um den aktuellen polizeilichen Entwicklungen gerecht zu werden.
Auch das Nachfragemonopol des Landes nach Absolventen der Fachhochschule rechtfertigt es, durch ihre Integration eine weitgehende Dienst- und Fachaufsicht des zuständigen Ministers sicherzustellen.