Auch das Nachfragemonopol des Landes nach Absolventen der Fachhochschule rechtfertigt es, durch ihre Integration eine weitgehende Dienst- und Fachaufsicht des zuständigen Ministers sicherzustellen.
Der Status als staatliche Hochschule bleibt durch den Gesetzentwurf unangetastet. Ebenso bleibt die Vergleichbarkeit der Ausbildung im Verhältnis zu anderen Hochschulen erhalten. Der Gesetzentwurf garantiert darüber hinaus die verfassungsrechtlich geschützte Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre im Rahmen des nach gefestigter Rechtsprechung für Fachhochschulen der öffentlichen Verwaltung geltenden Maßstabs.
Der Hochschulbetrieb in der vorgesehenen Form entspricht überdies der Rechtsform der Polizeifachhochschulen in fast allen anderen Bundesländern. Ebenso wird auch die künftige Deutsche Hochschule der Polizei in Münster ohne eigenständige Rechtsfähigkeit errichtet werden. Lediglich in Niedersachsen, Berlin und Schleswig-Holstein werden die Fachhochschulen für den öffentlichen Dienst, an denen die Polizeiausbildung in Fachbereichen oder Fakultäten stattfindet, derzeit als Körperschaften des öffentlichen Rechts geführt. Aber auch in Niedersachsen wird geprüft, ob es sich empfiehlt, die Polizeiausbildung künftig in einer internen Einrichtung fortzuführen.
Meine Damen und Herren! Neben der organisatorischen Einbindung der Fachhochschule der Polizei sieht der Gesetzentwurf aufgrund der bisherigen Erfahrungen der Polizeiausbildung und wegen der in der Zwischenzeit in Kraft getretenen Änderungen im Hochschulrecht im Wesentlichen folgende Gesetzesänderungen vor: Die Aufgaben und die Entscheidungskompetenzen des Senats in Personalangelegenheiten werden geändert; die Aufzählung des hauptberuflichen Lehrpersonals wurde den Vorgaben des Hochschulrahmengesetzes angepasst.
Meine Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf schafft insgesamt die notwendigen Rahmenbedingungen, um einerseits den sich wandelnden polizeifachlichen Anforderungen an die Nachwuchsausbildung für die Landespolizei gerecht zu werden, andererseits eine hohe Qualität und ein weiterhin hohes Niveau der Ausbildung zu gewährleisten. Angesichts der guten Erfahrungen mit einem solchen Modell in den meisten Bundesländern sieht die Landesregierung darin auch für Sachsen-Anhalt den richtigen Weg. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Danke, Herr Staatsminister, für die Einbringung. - Es ist eine Fünfminutendebatte vorgesehen. Als erste Debattenrednerin wird die Abgeordnete Frau Dr. Kuppe für die SPD-Fraktion sprechen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Herren und Damen Abgeordnete! Es ist etwas mehr als ein Jahr her, dass der Landtag das neue Hochschulgesetz für Sachsen-Anhalt verabschiedet hat. Entgegen der ursprünglichen Regierungsvorlage wurde nach intensiven internen und öffentlichen Diskussionen wie auch in Auswertung der Anhörung zum Gesetzentwurf die Fachhochschule der Polizei vom Status her gleichberechtigt in die Reihe der staatlichen Hochschulen unseres Landes eingeordnet. Das Gesetz über die Fachhochschule der Polizei beschreibt ergänzend ihre Spezifika.
Was treibt die Landesregierung, den im Frühjahr 2004 in ihren eigenen Reihen gefundenen Konsens jetzt aufzukündigen? Welches Über-den-Tisch-Ziehen hat in der Zwischenzeit im Kabinett und zwischen der Landesregierung und den Koalitionsfraktionen stattgefunden? Wollen Sie, meine Damen und Herren von der CDU und von der FDP, wirklich zulassen, dass die Hochschullandschaft in Sachsen-Anhalt Schaden nimmt? Ich kann mir das nicht vorstellen.
Der Innenminister und seine Beamtinnen und Beamten haben die Beratung und Beschlussfassung zum Hochschulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt offensichtlich nur zähneknirschend vorübergehen lassen. Nach dem In-Kraft-Treten des Hochschulgesetzes haben Sie verbissen - das stelle ich mir durchaus bildlich vor - an einer Revision, nämlich an Ihrem Gesetzentwurf zur Polizeihochschule, gearbeitet.
Die Ausbildung für den mittleren und den gehobenen Polizeivollzugsdienst in unserem Land kann auf eine erfolgreiche Geschichte zurückblicken. Aus der Polizeischule Aschersleben wurde im Jahr 1991 die Landespolizeischule Sachsen-Anhalt. Ab 1992 bildete der Fachbereich Polizei der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Aschersleben für den gehobenen Polizeivollzugsdienst aus. Im Jahr 1997 schließlich beschloss der Landtag das Gesetz über die Errichtung einer Fachhochschule der Polizei Sachsen-Anhalt.
Als maßgebliche so genannte Neuerung schlägt jetzt Innenminister Jeziorsky vor, den rechtlichen Status dieser Fachhochschule zu ändern. Aus einer Körperschaft des öffentlichen Rechts mit ihren Selbstverwaltungsorganen soll eine Einrichtung des Landes, also praktisch eine nachgeordnete Behörde des Innenministeriums, werden.
Meine Damen und Herren! Das ist eine völlig gegensätzliche Richtung zu allen Diskussionen, wie sie aktuell in den anderen Sektoren des Bildungsbereichs geführt werden. Mehr Eigenständigkeit, verbunden mit höherer Selbstverantwortung und einem Zuwachs an Initiative, einem Zuwachs an Innovation und Kreativität, das sind die zeitgemäßen Forderungen an jedwede Bildungseinrichtung, auch an die Hochschulen.
Die Landesregierung schreibt in der Präambel zu ihrem Gesetzentwurf jedoch, dass die hochschulpolitische Zielsetzung zwar für die übrigen Hochschulen des Landes gelte, nicht aber für die Fachhochschule der Polizei. Bei dieser sieht sie den permanenten Eingriffsbedarf des Innenministeriums gegeben. Als Begründung war vom Innenminister zu vernehmen, dass die Ausbildung an
der Fachhochschule der Polizei in Aschersleben nicht den Praxisanforderungen genüge, dass es bei der Tatortarbeit und in anderen Bereichen des polizeilichen Handwerkszeugs Nachholbedarf gebe. Deshalb müsse das Innenministerium stärker Einfluss auf die Inhalte und auf die Schwerpunkte der Ausbildung nehmen.
Es ist keine Rede davon, dass es eine Zielvereinbarung geben könnte, in der sich annähernd gleichberechtigte Partner auf genau solche Punkte verständigen könnten, und nicht nur auf diese Punkte, sondern auch auf deren Umsetzung und auf ein Qualitätsmanagement.
Stattdessen droht nun die ministerielle Bevormundung, weil die Landesregierung offensichtlich zukünftigen Beamtinnen und Beamten in Uniform das erfolgreiche Studieren an einer Hochschule mit Selbstverwaltungsgremien nicht mehr zutraut. Dabei liegen schon jetzt die Personalhoheit für die Lehrenden, die Bestätigung der Diplomthemen und die Führung des Prüfungsamtes beim Innenministerium. Fachliche Defizite sind übrigens von keinem anderen außer der Landesregierung konstatiert worden.
Junge Leute, die sich für ein Studium an der Fachhochschule der Polizei entscheiden, sollen wohl zukünftig von Anfang an erfahren, dass sie in hierarchischen Strukturen lernen, leben und arbeiten werden. Wenn dann noch im Innenministerium die bissige Order für die künftigen Ausbildungsinhalte an der Hochschule kursiert „Mehr Tatortarbeit, weniger Sozialethik“, dann muss die Frage an Minister Jeziorsky erlaubt sein, welche Vorstellung von Bildung er im Allgemeinen vertritt und welche Erwartung er hinsichtlich der ganzheitlichen Bildung im Rahmen der Ausbildung der Studierenden an der Fachhochschule der Polizei hegt.
Wie mein Kollege Bernward Rothe bereits mehrfach geäußert hat, geben wir als SPD der Fachhochschule der Polizei in ihrem derzeitigen Status nicht nur gute Chancen für die Zukunft; wir meinen vielmehr, dass darüber hinaus im Rahmen einer mitteldeutschen Initiative die Polizeiausbildung der Länder Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt in Aschersleben konzentriert werden könnte und sollte.
Meine Damen und Herren! Die SPD-Fraktion beantragt die Überweisung des Gesetzentwurfs zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Bildung und Wissenschaft und zur Mitberatung an den Innenausschuss. - Ich danke Ihnen.
Danke, Frau Dr. Kuppe. - Herr Kosmehl, Sie müssen sich jetzt beeilen, Sie sind der nächste Debattenredner. Sie haben das Wort. - Nein? Dann ist das nicht umgemeldet worden. - Bitte sehr, Herr Dr. Volk.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor einem Jahr verabschiedeten wir das neue Hochschulgesetz des Landes, das für die staatlichen Hochschulen Gültigkeit hat. Dass die Fachhochschule der Polizei unter den staatlichen Hochschulen eine Sonderrolle einnimmt, wird bereits im zweiten Satz des Hochschulgesetzes deutlich. Dieser bestimmt, dass das
Hochschulgesetz für die Fachhochschule der Polizei nach Maßgabe eines gesonderten Gesetzes Anwendung findet. Die Novelle dieses Gesetzes steht heute auf der Tagesordnung.
Die vorrangige Aufgabe der Fachhochschule der Polizei ist die Ausbildung für den gehobenen Polizeivollzugsdienst in Form eines Fachhochschulstudiums. Die Fachhochschule selbst ist aber nicht mit anderen staatlichen Hochschulen zu vergleichen, sondern stellt eine Einrichtung eigener Art dar. Dies fängt mit der Auswahl der Bewerber an, betrifft den Studienablauf und das Lehrpersonal und hört bei den Berufsfeldern der Absolventen auf.
Normalerweise kann jeder, der eine Hochschulzugangsberechtigung besitzt, ein Studium an einer Fachhochschule aufnehmen. Nach dem Abschluss des Studiums eröffnet sich dann ein breites Spektrum an Berufsfeldern. Das Studium als Abschnitt der Bildungsbiografie ist also weder am Anfang noch am Ende auf lediglich eine Option eingeengt.
An der Fachhochschule der Polizei kann dagegen nur studieren, wer bereits Anwärter für den gehobenen Polizeivollzugsdienst ist. Gleichzeitig ist die Polizei eines Landes der einzige zukünftige Arbeitgeber. Die an der Fachhochschule Studierenden stehen also vor, während und nach ihrem Studium in den Diensten des Landes. Fachhochschulstudenten werden daher nur in der Anzahl ausgebildet, die aus personalplanerischen Gründen zur Ergänzung des Personalbestandes der Landespolizei erforderlich ist.
Die gegenwärtige Rechtsform der Fachhochschule der Polizei ist die einer Körperschaft des öffentlichen Rechts und sie verfügt über, wenn auch im Gegensatz zu sonstigen Fachhochschulen eingeschränkte Selbstverwaltungsrechte. Der Gesetzentwurf, der von der Landesregierung eingebracht worden ist, zielt primär auf eine Änderung dieser Rechtsstellung ab. Die Fachhochschule der Polizei soll künftig nicht mehr den Status einer selbständigen Körperschaft des öffentlichen Rechts besitzen, sondern soll zu einer unselbständigen Einrichtung des Landes Sachsen-Anhalt werden. Im nationalen Vergleich wird die Mehrzahl der in den Bundesländern etablierten Ausbildungsstätten der Polizei in dieser Rechtsform geführt.
Als Konsequenz hieraus ergibt sich, dass beim Ministerium des Innern neben der jetzt schon gegebenen Rechtsaufsicht künftig auch die Fachaufsicht liegt. Das ist mit Veränderungen der inneren Strukturen, also der Selbstverwaltungsorgane der Hochschulen, verknüpft.
An dieser Stelle beginnt der spannende Teil der Diskussion. Es stellen sich die Fragen: Wie viel Hochschule braucht die Ausbildung der Polizei? Wie viel Hochschule bleibt, wenn die Fachhochschule der Polizei zu einem integralen Bestandteil einer einheitlich geführten Landespolizei wird? Gerade die innere Selbstverwaltungsstruktur einer Hochschule sichert im Bereich der Hochschulbildung die Qualität und die Leistungsfähigkeit des Studiums,
auch wenn es mitunter zu konfliktreichen Diskussionen um Ausbildungsziele kommt. Aber auch die Frage der Wahrung von Transparenz bei der Ausbildung des Führungspersonals der Landespolizei ist unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten zu stellen.
Wenn ich als Vertreter der FDP-Fraktion, der die Hochschulpolitik für die Fraktion verantwortet, spreche, ist das keine Präjudizierung der Antworten auf diese Fragen, sondern ein Stück weit die Aufforderung zu einer intensiven Beratung. Ich beantrage deshalb die Überweisung des Gesetzentwurfs zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Bildung und Wissenschaft sowie an den Ausschuss für Recht und Verfassung und an den Innenausschuss. - Besten Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das war eben der liberale Aufschrei. In der Begründung zu diesem Gesetz ist zu lesen:
„Der bisherige Status als Körperschaft des öffentlichen Rechts einschließlich des damit verbundenen Selbstverwaltungsgedankens steht einer gebotenen engen Einbindung in die Struktur der Landespolizei entgegen.“
Weiter heißt es, die hochschulpolitischen Zielsetzungen für die übrigen Hochschulen des Landes, wie sie das Hochschulgesetz des Landes vorsehe - also weitgehende Autonomie, Selbstverwaltung usw. -, seien auf die Fachhochschule der Polizei nicht übertragbar. Warum das so ist, diese Antwort bleibt man uns schuldig. Die Antwort des Innenministeriums auf diese Feststellung ist lediglich: mehr Hierarchie statt Autonomie. - Deshalb sage ich, Herr Volk: Das war der liberale Aufschrei.
Die PDS sagt: Es wird verfassungsrechtlich zu klären sein, ob einer Hochschule Grundrechte, die ihr einmal verliehen worden sind - Hochschulen üben Grundrechte aus und sind neben Rundfunkanstalten die einzigen, die das dürfen -, jetzt wieder genommen werden dürfen. In diesem Punkt haben Sie zumindest mit der Überweisung an den Ausschuss für Recht und Verfassung Recht.
Die zweite Frage ist, inwieweit Freiheit von Forschung und Lehre schon jetzt maßgeblich durch das Innenministerium beeinflusst werden. Ich weiß, dass das grenzwertig ist, was dort läuft. Die Kompetenzen der gewählten Gremien sollen auch noch weiter eingeschränkt werden. - Ich habe nichts gegen demokratisch gebildete junge Polizistinnen und Polizisten; insofern kann man das an der Hochschule schon einmal üben.
Es bleibt für mich festzustellen, dass an dieser Stelle die CDU und die FDP ihrer eigenen Koalitionsvereinbarung nicht gerecht werden. Die Landesrektorenkonferenz hat man vorsichtshalber gar nicht um eine Stellungnahme gebeten; sie hat dann doch eine abgegeben.
Der Wissenschaftsrat hat schon vor Jahren gesagt, dass interne Fachhochschulen genauso behandelt werden sollten wie alle anderen Hochschulen. Insofern muss man sich auch fragen, ob die Einführung bzw. die Entwicklung des Bologna-Prozesses nicht gerade Fachhochschulen der Polizei vor besondere Herausforderungen stellt. Die Entwicklung von Bachelor- und Masterstudiengängen bedarf einer motivierten Mitwirkung durch die Beschäftigten und natürlich auch die Studierenden.
Es gibt eine zweite Argumentationslinie des Innenministeriums, nämlich dass man den Anspruch erhebt, durch eine weitgehende Dienst- und Fachaufsicht die Ausbildung der künftigen Polizeivollzugsbeamten permanent den polizeifachlichen und praktischen Bedürfnissen anzupassen.
Ich war in dieser Woche noch einmal dort. Zu dieser Zeit fanden die praktischen Übungen statt. Für mich als PDS-Frau war es etwas gewöhnungsbedürftig, an den Schießübungen teilzunehmen. Ich war nicht das Opfer, ich habe auch nicht direkt darin gestanden, ich durfte auch nicht selber schießen. Aber praktischer kann man wahrscheinlich nicht mehr werden.
Ein paar Sätze weiter wird allerdings vom Innenministerium gesagt, die Einbindung der Fachhochschule in die Struktur der Landespolizei hat weder Einfluss auf den Status der Fachhochschule - interessant! - noch auf das Niveau der Ausbildung.
Nun frage ich Sie, Herr Robra: Was wollen Sie eigentlich damit? Insofern muss ich fragen: Wenn sich der Innenminister im vorigen Jahr noch lobend über die Ausbildung geäußert hat, was hat sich denn geändert, dass Sie es in diesem Jahr doch durchführen und an das Innenministerium zurückführen wollen?
Ich habe während meiner Gespräche vor Ort keine einzige Kritik an der Ausbildung der jungen Leute gehört, weder von der Gewerkschaft noch von Beamten der Kripo. Sie können sich vorstellen, dass ich das mit Akribie betrieben habe.