Protokoll der Sitzung vom 07.07.2005

(Zustimmung bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Fischer. - Nun bitte Herr Tullner für die CDU-Fraktion.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Debatte über ein für die Finanzpolitik des letzten halben Jahres großes und bewegendes Thema neigt sich heute dem Ende zu. Wie schon bei der ersten Debatte im Plenum muss man wieder feststellen, dass die großen Summen bei vielen Kollegen nicht wirklich für Interesse sorgen. Aber es ist halt zu konstatieren, dass die abstrakten Zahlen wahrscheinlich nicht so bewegend sind wie Kreissitze oder anderes.

(Zustimmung von Frau Röder, FDP)

Ich freue mich, dass wir am Ende dieser Debatte - der Minister hat es auch schon gesagt - einen - ich will nicht sagen: großen Konsens - weitgehenden Konsens erreicht haben. Das, denke ich, ist auch gut und angemessen für das Thema des Engagements des Landes Sachsen-Anhalt in der NordLB.

Der Staatsvertrag - der Minister hat das sehr ausführlich beschrieben - war das Ergebnis komplizierter Verhandlungen mit den Ländern Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern. Dass sich die Konstruktion nun, was die Beteiligungsrechte des Parlaments angeht, in die Satzung verlagert hat, ist Ausfluss dessen, dass wir alle miteinander doch wollen, dass das Land MecklenburgVorpommern - ich will es etwas plastisch formulieren - die Konsequenzen seiner Entscheidung auch ein Stück weit tragen muss und eben nicht mehr in den Gremien vertreten ist. Ich denke, das ist sehr wichtig; denn ansonsten müssten wir unser Engagement einfach hinterfragen.

Es muss schon spürbar sein - das ist auch Anliegen der CDU-Fraktion -, ohne dass ich Rachegelüste oder Ähnliches hätte, dass sich das Engagement in MecklenburgVorpommern deutlich von dem Engagement unterscheidet, das in Sachsen-Anhalt zu verzeichnen sein wird.

Wir sind nicht damit zufrieden gewesen - das hat der Minister auch beschrieben -, wie es hier bisher gelaufen ist. Aber ich denke, die Kommunikation mit der NordLB

und die Aussagen, die im Zuge der Verhandlungen erfolgt sind, lassen uns doch sehr optimistisch in die Zukunft blicken, dass wir Verbesserungen erreichen, dass die NordLB auch als Landesbank in Sachsen-Anhalt und für Sachsen-Anhalt sehr viel stärker präsent ist und sich auch als solche fühlt. Es ist auch für das Binnenklima einer solchen Bank sehr wichtig, dass sie die Identität annimmt, in Sachsen-Anhalt zu Hause zu sein.

Das Land Sachsen-Anhalt wird sich weitgehend in der Bank engagieren. Wir erwarten - das ist auch in dem Entschließungsantrag deutlich geworden - ein stärkeres Engagement der Bank im Sponsoring-Bereich. Ich will das jetzt nicht alles aufführen. Ich denke, dass Sie das alles nachvollzogen haben.

Ich will aber noch eines sagen: Ganz wichtig ist die engere Verzahnung mit den Sparkassen. Das war für uns immer ein wichtiger Punkt. Wir sind, wenn wir mit den Sparkassen geredet haben, in Bezug auf die Zusammenarbeit mit der NordLB immer auf große Vorbehalte gestoßen. Dass wir jetzt eine engere Verzahnung hinbekommen haben, lässt uns optimistisch in die Zukunft blicken.

Wir sollten hiermit aber nicht - an dieser Stelle will ich auf den Punkt bezüglich des Drei-Säulen-Modells im Entschließungsantrag noch einmal eingehen - das Ende der Geschichte ausrufen, meine Damen und Herren. Der Bankensektor in Deutschland ist in Bewegung und er bleibt in Bewegung. Ich will nur kurz auf die Ereignisse in München verweisen. Wir wissen, dass sich gerade der deutsche Bankenmarkt in den nächsten Jahren erheblich konsolidieren muss und konsolidieren wird und dass das auch Auswirkungen auf die Landesbanken haben wird.

Das können wir heute alles nicht abschätzen. Deswegen bekennen wir uns zu diesem Drei-Säulen-Modell. Wir sollten dabei aber im Blick haben, dass Veränderungen jederzeit möglich sind und dass wir darauf gegebenenfalls reagieren müssen. Aber für den heutigen Tag sind wir mit den Verhandlungen sehr zufrieden und werden dem Ergebnis zustimmen.

(Zustimmung bei der CDU, bei der FDP und von der Regierungsbank)

Vielen Dank, Herr Tullner. - Nun bitte Frau Dr. Weiher, diesmal für die PDS-Fraktion.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich will es gleich vorwegnehmen: Die PDS-Fraktion wird sich im Rahmen der Abstimmung über den Gesetzentwurf zum Staatsvertrag und die damit im Zusammenhang stehende Beteiligung an den Kapitalmaßnahmen in Höhe von 150 Millionen € der Stimme enthalten.

Wir sind uns sehr wohl der Tatsache bewusst, dass am 19. Juli 2005 für das öffentlich-rechtliche Bankenwesen ein neues Zeitalter beginnen wird. Bisherige Grundlagen in Form der Anstaltslast und der Gewährträgerhaftung entfallen grundsätzlich bis auf einen relativ kurzen Übergangszeitraum. Damit entfällt auch der von außen wahrgenommene starke Rückhalt durch die bisherigen Träger.

Für die Sparkassen und die öffentlich-rechtlichen Banken beginnt somit im Vergleich mit den Privatbanken

und Genossenschaftsbanken ein härterer Wettbewerb als bisher. Das Ansinnen, sie für diesen Wettbewerb fit zu machen und ihre Eigenkapitalbasis zu stärken, ist deshalb absolut legitim und aus der Sicht der Banken auch unbedingt notwendig.

Für die Träger allerdings verbinden sich mit diesem Schritt auch Überlegungen für die Zukunft und die Gegenwart. Für die Gegenwart ergibt sich insbesondere die Überlegung, ob eine Kapitalerhöhung angesichts der gegenwärtigen Verschuldungssituation der Länder überhaupt möglich ist. Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat die Frage mit Nein beantwortet und wird als Träger aus der Landesbank aussteigen.

Für die Zukunft stellt sich die Frage, wie hoch das Risiko für weitere Kapitalmaßnahmen in den nächsten Jahren und wie hoch das Risiko einer Insolvenz sein wird.

Es stellt sich auch die Frage, ob zukünftig überhaupt ein öffentliches Interesse an einer Trägerschaft vorliegt, das nicht auf andere Weise als bisher befriedigt werden kann. Bisher ist dieses öffentliche Interesse von allen Beteiligten nicht nur verbal bejaht worden. Der bisherige Staatsvertrag enthielt ein klares Bekenntnis zum öffentlichen Auftrag, ein klares Ja zum Gemeinwohlprinzip und zu der Verpflichtung, bestimmte gesellschaftliche Aufgaben zu erfüllen. Das beinhaltet im Übrigen auch die Möglichkeit, dass dieser öffentliche Auftrag historisch gesehen veränderbar ist, aber auch heute regionale und strukturpolitische Zielsetzungen enthält, die für Privatbanken und Genossenschaftsbanken in dieser Form eben nicht gelten.

Darüber hinaus halten wir das Drei-Säulen-Modell im Bankenbereich in Deutschland generell für notwendig, weil infolge des bestehenden Wettbewerbs auf dem Markt der Finanzdienstleistungen zumindest in Deutschland - anders als in manchen anderen europäischen Ländern - keine oligopolistischen Marktstrukturen mit all ihren Nachteilen für den Verbraucher entstanden sind.

Mit dem jetzigen Staatsvertrag, an dem wir, das Parlament, praktisch nichts mehr ändern können, verliert das Prinzip des Gemeinwohls die Priorität. Man geht bei der Formulierung des Staatsvertrages noch einen Schritt weiter: Ohne weitere Zustimmung des Parlaments kann die öffentlich-rechtliche in eine privatrechtliche Form, zum Beispiel in eine Aktiengesellschaft, umgewandelt werden. Es wurden auch keinerlei Pflöcke eingeschlagen, um eine zukünftige Anteilsmehrheit öffentlich-rechtlicher Träger festzuschreiben.

Das ist der entscheidende Punkt für unsere Fraktion. Können und sollen wir weitere 150 Millionen € in eine Bank investieren, deren Weg von der öffentlich-rechtlichen Ebene in die privatrechtliche Ebene durch diesen Staatsvertrag nachdrücklich geebnet wird?

Auch wenn in den letzten Wochen vom Finanzminister beteuert wurde, dass im Augenblick niemand diese Rechtsform ändern will, ist diese Frage damit für uns nicht beantwortet. Wir nehmen die persönliche Versicherung des Finanzministers ernst und halten sie auch für glaubwürdig. Aber ein Blick in andere Bundesländer zeigt, dass der scheinbar äußere Druck diese Entwicklung vorantreibt. Ich denke zum Beispiel nur an Nordrhein-Westfalen und die WestLB mit ihren Kaufabsichten in Bezug auf Teile der NordLB.

An dieser Stelle müssen wir auch zur Kenntnis nehmen, dass mit der Verschlankung des Vertrages leider auch die parlamentarischen Eingriffsmöglichkeiten stark ein

geschränkt wurden, und zwar nicht nur die von Mecklenburg-Vorpommern, sondern auch die von Niedersachsen und Sachsen-Anhalt. Das ist der zweite wesentliche Grund für uns, weswegen wir dem Staatsvertrag nicht unsere Zustimmung geben können.

Weil wir aber eine öffentlich-rechtliche Bank für das Land Sachsen-Anhalt für wichtig erachten, haben wir uns entschlossen, einen Entschließungsantrag zu dem Staatsvertrag zu formulieren. Natürlich ist uns völlig klar, dass wir mit diesem weder in den Staatsvertrag noch in die Satzung eingreifen können. Er ist im Grunde nicht mehr als ein Appell an die Landesregierung, die auch zukünftig ihren Platz in den Organen der Landesbank haben wird.

Aber er ist für uns ein wichtiger Appell und er enthält aus unserer Sicht - ich meine, auch aus der Sicht der anderen Fraktionen - genau die Punkte, die nachhaltig das Interesse des Landes Sachsen-Anhalt an einer Landesbank manifestieren. Das reicht von der Zukunft der Investitionsbank bis zum Sparkassenverbund, vom Regionalbeirat bis zum Sponsoring-Etat.

Darüber hinaus wird nachdrücklich der öffentliche Auftrag als Bindeglied zwischen dem Land als Träger und der Landesbank hervorgehoben. Wir wollen stärker als bisher - auch weil es dringender notwendig ist als bisher - regelmäßig über die Entwicklung in der und vor allem durch die Landesbank informiert werden, damit trotz allem das Parlament die Chance hat, zukünftige Entscheidungen zur NordLB abzuwägen und inhaltlich mitzugestalten.

Daher sind wir sehr dankbar dafür, dass die Koalitionsfraktionen den Entschließungsantrag durch ihre Überarbeitung weiter qualifiziert haben, und werden diesem natürlich auch zustimmen. - Danke schön.

(Beifall bei der PDS)

Vielen Dank, Frau Dr. Weiher. - Abschließend spricht nun Frau Dr. Hüskens für die FDP-Fraktion.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir reden inzwischen zum vierten oder fünften Mal, glaube ich, über die NordLB, sodass ich versuchen werde, ein bisschen von der Zeit einzuarbeiten, die der Minister überzogen hat.

(Zustimmung von Herrn Tullner, CDU)

Die FDP-Fraktion hat ihre Auffassung zur NordLB in den gesamten Diskussionen nicht geändert. Als Liberale halten wir es nicht für eine Aufgabe des Landes, Träger einer Bank zu sein.

(Beifall bei der FDP)

Aber - das ist die Macht des Faktischen - wir sind Träger einer Bank. Es ist wirtschaftlich nur vernünftig, dass man den Wert des eigenen Besitzes nicht mindert. Das heißt, wir hatten - ähnlich wie Mecklenburg-Vorpommern - die Möglichkeit auszusteigen, zu versuchen, unseren Besitz zu veräußern, oder aber eine Kapitalerhöhung vorzunehmen. Da das Beispiel von Mecklenburg-Vorpommern sehr schnell gezeigt hat, dass die Möglichkeiten der Veräußerung eng begrenzt sind, haben wir uns für den zweiten Weg entschieden. Daher wird die FDP-Fraktion heute beiden Beschlussempfehlungen zustimmen.

Im Zusammenhang mit unserem Änderungsantrag zu dem Entschließungsantrag möchte ich auf zwei Punkte hinweisen. Uns ist es wichtig, dass die Informationen im Finanzausschuss durch die NordLB gegeben werden; denn neben dem tatsächlichen Informationsfluss der reinen Fakten - da fehlt es sicherlich auch an der einen oder anderen Stelle noch - ist uns auch wichtig, dass ein Kontakt zwischen NordLB und Landtag besteht.

Wir haben bei den Diskussionen häufig den Eindruck gewonnen, dass die NordLB nicht als Bank SachsenAnhalts betrachtet wird, sondern immer noch ein bisschen als niedersächsische Landesbank. Ich glaube, das hat sich in dem Charakter der Diskussion sehr stark niedergeschlagen, vor allem wenn man vergleicht, wie wir die Diskussion hier im Lande geführt haben und wie die Kollegen in Niedersachsen dies getan haben.

Um den Kontakt und die Zusammenarbeit zu verbessern, vor allem um das Bewusstsein in der Bevölkerung dafür zu stärken, dass die NordLB die Landesbank Sachsen-Anhalts ist, wollen auch wir, dass zukünftig im Sponsoringbereich deutlich mehr gemacht wird. Wir erwarten, dass der Etat, den es ja gibt, - das ist der Unterschied - angemessen ausgestattet wird. Die finanzpolitischen Sprecher haben sich selbst von der einen oder anderen Aktivität der NordLB in Niedersachsen überzeugen können. Diese haben uns sehr gut gefallen. Ich denke, dass wir in Sachsen-Anhalt davon profitieren könnten.

Deshalb freue ich mich, dass hier Zustimmung signalisiert worden ist. Ich denke, dass wir der Kapitalerhöhung zwar nicht mit der gleichen Einmütigkeit wie in Niedersachsen zustimmen werden, aber ich glaube, dass wir ein klares Zeichen senden zugunsten einer stärkeren Landesbank für Sachsen-Anhalt. - Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Vielen Dank, Frau Dr. Hüskens. - Damit ist die Debatte abgeschlossen und wir kommen zur Abstimmung.

Zunächst stimmen wir über die Drs. 4/2202 ab. Das ist die Beschlussempfehlung des Ausschusses. Wenn niemand widerspricht, lasse ich über die selbständigen Bestimmungen, über die Gesetzesüberschrift und über das Gesetz in seiner Gesamtheit abstimmen. Wer stimmt zu? - Die Koalitionsfraktionen und die SPD-Fraktion. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Die PDS-Fraktion. Damit ist dieses Gesetz ohne Gegenstimme angenommen worden.

Wir kommen jetzt zum Änderungsantrag zu dem Entschließungsantrag, gestellt von der FDP- und der CDUFraktion. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu dem Entschließungsantrag zu? - Das sind offensichtlich alle. Dann ist der Entschließungsantrag geändert worden.

Jetzt stimmen wir noch über den geänderten Entschließungsantrag ab. Wer stimmt zu? - Auch wieder alle. Damit ist der Entschließungsantrag in der geänderten Fassung angenommen worden.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die Drs. 4/2203. Das ist die Beschlussempfehlung, in der die Annahme des Antrages der Landesregierung in unveränderter Fassung vorgeschlagen wird. Wer stimmt zu? - Die Koalitionsfraktionen und die SPD-Fraktion. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Die PDS-Fraktion. Damit ist auch dies ohne Gegenstimmen

vom Landtag von Sachsen-Anhalt - ich betone das ganz bewusst - angenommen worden. Damit ist der Tagesordnungspunkt 5 abgeschlossen.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 6 auf: