Meine Damen und Herren! Die langen Beratungen neigen sich dem Ende zu. Wir können nur darauf hoffen, dass das Hochschulmedizingesetz - die rote Lampe leuchtet - die Wirkungen haben wird, die wir uns davon versprechen. Ich werbe deshalb um Zustimmung zu dem Gesetzentwurf. - Vielen Dank.
Danke, Herr Abgeordneter Tullner. - Damit ist die Debatte beendet. Wir treten in das Abstimmungsverfahren zur Drs. 4/2262 ein.
Frau Dr. Kuppe, wünschen Sie, dass über Ihre Änderungsanträge jeweils bei den Paragrafen abgestimmt wird oder können wir darüber zu Beginn insgesamt abstimmen? Das ist Ihre Entscheidung.
Dann stelle ich zunächst die Anträge der SPD-Fraktion in den Drs. 4/2279, 4/2280, 4/2281, 4/2282, 4/2283, 4/2284, 4/2285 und 4/2286 zur Abstimmung. Wer diesen Änderungsanträgen zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Oppositionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Damit sind die Änderungsanträge abgelehnt worden.
Nunmehr kommen wir zur Abstimmung über die selbständigen Bestimmungen in der Fassung der Beschlussempfehlung des Ausschusses. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Das sind die Opposi
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die Abschnittsüberschriften und die Gesetzesüberschrift. Wer stimmt dem zu? - Die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Die SPD-Fraktion. Wer enthält sich der Stimme? - Die PDS-Fraktion. Damit sind die Abschnittsüberschriften und die Gesetzesüberschrift so beschlossen worden.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über das Gesetz in seiner Gesamtheit. Wer stimmt dem Gesetz zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Das sind die Oppositionsfraktionen. Damit ist das Gesetz angenommen worden und der Tagesordnungspunkt 8 ist beendet.
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Landesentwicklungsplan des Landes Sachsen-Anhalt
Die erste Beratung fand in der 60. Sitzung des Landtages am 27. Mai 2005 statt. Wie alle schon sehen können, ist die Berichterstatterin Frau Weiß. Bitte sehr.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf wurde in der 60. Sitzung des Landtages am 27. Mai 2005 in den Ausschuss für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr überwiesen. Bereits im Vorfeld wurde an den Präsidenten des Landtages von der Landesregierung der Entwurf einer Verordnung zur Änderung des Gesetzes über den Landesentwicklungsplan des Landes Sachsen-Anhalt übergeben. Auch dieser Entwurf lag allen Abgeordneten in der Unterrichtung in der Drs. 4/2171 vor.
Beide Vorlagen hat der Ausschuss für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr in seiner 42. Sitzung am 10. Juni 2005 zur Beratung aufgerufen. Es wurde zuerst über den Verordnungsentwurf gesprochen. Im Ergebnis der Beratung dazu nahm der Ausschuss für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr den Verordnungsentwurf zur Kenntnis und verabschiedete mit Empfehlungen zu geringfügigen Änderungen eine Stellungnahme an die Landesregierung.
Anschließend beriet der Ausschuss über den Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über den Landesentwicklungsplan des Landes Sachsen-Anhalt. Dazu wurden dem Ausschuss ein Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP sowie eine Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes des Landtages als Tischvorlage vorgelegt.
Der Ausschuss beschloss einstimmig, die vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst vorgelegte Synopse zur Beratungsgrundlage zu machen. Die Fraktionen verständigten sich darauf, eine kurze Auszeit zu nehmen, um sich mit den Vorlagen vertraut zu machen.
Im Verlauf der anschließenden Beratung wurde seitens der Fraktion der PDS der Antrag gestellt, eine Anhörung durchzuführen. Dieser Antrag wurde bei 6 : 7 : 0 Stimmen abgelehnt.
Im Zusammenhang mit der Diskussion auf der Grundlage der Synopse wurde der GBD beauftragt, diese mit dem Ministerium für Bau und Verkehr abzustimmen und dann dem Ausschuss in der abgestimmten Fassung erneut vorzulegen.
Mit Datum vom 30. Juni 2005 fand im Ausschuss für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr die zweite Beratung zu dieser Thematik statt. Als Tischvorlage wurden seitens der Fraktionen der CDU und der FDP der bestehende Änderungsantrag gleichen Inhalts, nur modifiziert entsprechend den Anlagen, die sich mit der neuen Synopse verändert hatten, und ein Änderungsantrag der SPD-Fraktion vorgelegt. Dieser beinhaltete, den ländlichen Raum strenger zu definieren.
Der Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP fand mit 10 : 0 : 3 Stimmen Zustimmung. Der Antrag der SPD-Fraktion fand bei 6 : 7 : 0 Stimmen keine Mehrheit.
Insgesamt wurde dem Gesetzentwurf einschließlich der Änderung in der Anlage 3, der zeichnerischen Darstellung, mit 7 : 0 : 6 Stimmen zugestimmt.
Ich bitte nun Sie, sehr geehrte Abgeordnete, um Zustimmung zu dem Gesetzentwurf in der Ihnen als Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr in der Drs. 4/2265 vorgelegten Fassung der Synopse. - Danke schön.
Danke, Frau Abgeordnete Weiß, für die Berichterstattung. - Für die Landesregierung hat der Minister für Bau und Verkehr Herr Dr. Daehre um das Wort gebeten. Bitte sehr.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Herr Kollege Dr. Köck, als verantwortlicher Minister für die Raumordnung - wenn es Sie beruhigt, können wir dieses immer mit erwähnen - möchte ich zu der heute Morgen von Ihnen geäußerten Problematik, dass über das Thema Raumordnung, das Thema Metropolregion eingeschlossen, in den letzten Wochen und Monaten so viel gesprochen worden ist wie in allen vier Jahren der letzten Legislaturperiode nicht, zum Ausdruck bringen: Es geht nicht immer nur um das Wort, sondern es geht um Inhalte. Das wollte ich ganz einfach noch einmal gesagt haben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Landesentwicklungsplans, der heute in zweiter Lesung dem Hohen Haus vorliegt, sollen Ordnungsräume, Entwicklungsachsen und Eignungsgebiete neu in den Landesentwicklungsplan aufgenommen werden.
Die Festlegung der Ordnungsräume Halle und Magdeburg erhält unter dem Gesichtspunkt der Entwicklung einer Metropolregion Mitteldeutschland eine besondere
Bedeutung. Es ist wichtig für unser Land, dass die Wahrnehmung der Verdichtungsräume Halle und Magdeburg einschließlich der sie umgebenden Räume mit vielfältigen Verdichtungsbeziehungen zur jeweiligen Kernstadt nach außen hin verbessert wird. Dieses sind die Räume, die aufgrund einer Reihe von harten und weichen Standortfaktoren für die Wirtschaft, für Unternehmen, für die Hochtechnologie und für die Medienbranche aufgrund der Nähe zu Universitäten und anderen wissenschaftlichen Einrichtungen von Interesse sind.
Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass der Bund - ich gehe davon aus: auch die Europäische Union - Metropolregionen in Deutschland stärker fördern will, ist es von großer Bedeutung, dass sich SachsenAnhalt hierzu mit den anderen Ländern klar positioniert.
Die Verkehrsplanung des Bundes soll zum Beispiel stärker darauf ausgerichtet werden, dass die Einbindung der deutschen Metropolen in das Netz der europäischen Metropolregionen verbessert wird. Die Landesregierung wird auf mehreren Ebenen Aktivitäten entwickeln, um in die potenzielle Metropolregion Halle/Leipzig/Sachsendreieck die Oberzentren Magdeburg und Dessau mit einzubeziehen. Ein entsprechender Beschluss der Konferenz der Minister für Raumordnung konnte im April dieses Jahres herbeigeführt werden.
Nun gilt es in unserem Land, insbesondere durch die Oberzentren Aktivitäten zu entwickeln, um entsprechende Netzwerke einer Metropolregion Mitteldeutschland aufzubauen. Die Analysen des Bundes zeigen deutlich, dass Halle und Magdeburg metropolitane Funktionen ausüben. Dies muss unter der Einbeziehung von Dessau weiter ausgebaut werden. - Herr Kollege Sachse, Sie nicken. Das ist erfreulich.
Meine Damen und Herren! Die Entwicklung der Oberzentren in einer Metropolregion Mitteldeutschland hat auch positive Auswirkungen auf die Entwicklung des ländlichen Raumes. Das Bindeglied zwischen den Oberzentren, dem ländlichen Raum und den Wirtschaftsregionen außerhalb des Landes stellt die Verkehrsinfrastruktur dar, wie heute Morgen ausführlich dargelegt wurde. Mit der Festlegung von Entwicklungsachsen im Landesentwicklungsplan sollen die Standort- und Lagevorteile der von ihnen berührten Räume aufgezeigt werden, um Impulse für die strukturelle Entwicklung hervorrufen zu können.
Das Ziel der Landesregierung ist, die Verdichtungsräume mit den europäischen Metropolregionen zu verbinden und damit gleichzeitig den Anschluss des ländlichen Raumes sowie der Tourismus- und Erholungsgebiete zu sichern.
Die Achsen sollen mit den Netzen der Verkehrsinfrastruktur der Nachbarländer und Nachbarstaaten harmonisiert werden, um Sachsen-Anhalt in den europäischen Wirtschaftsraum einzubinden und die Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern.
Beide neu in den Landesentwicklungsplan aufgenommenen Ziele sollen dazu beitragen, den Wirtschaftsstandort Sachsen-Anhalt weiter zu stärken. Wenn ein Investor den Landesentwicklungsplan in die Hand nimmt, soll für ihn deutlich werden, dass Sachsen-Anhalt gut in den mitteleuropäischen Wirtschaftsraum eingebunden ist.
Zur Notwendigkeit, Eignungsgebiete für die Nutzung der Windenergie festzulegen, muss ich sicher nicht viele Worte verlieren; denn nach wie vor ist die Errichtung und
der Betrieb von Windenergieanlagen in Sachsen-Anhalt mit einer Reihe von Problemen behaftet. Die Festlegung in dem vorliegenden Gesetzentwurf soll ein einheitliches Verwaltungshandeln im Land ermöglichen und zur Rechtssicherheit beitragen.
Alle regionalen Planungsgemeinschaften werden verpflichtet, Eignungsgebiete mit Ausschlusswirkung nach außen für die Errichtung von Windenergieanlagen festzulegen. Aus ganz Deutschland bereits vorliegende Gerichtsurteile belegen, dass die Festlegung von Eignungsgebieten in den regionalen Entwicklungsplänen sehr sorgfältig zu untersuchen und abzuwägen ist. Negativplanungen werden von den Gerichten außer Kraft gesetzt. Aus diesem Grunde werden die Belange, die in die Abwägung einzubeziehen sind, im Gesetzentwurf festgelegt.
Auch die vorrangige Prüfung von Konversionsflächen und Industriebrachen hinsichtlich ihrer Eignung für die Nutzung der Windenergie dient der Vermeidung von Negativplanungen, da sich diese Anlagen in der Regel in einem gewissen Abstand von Wohnbebauungen befinden und somit störende Effekte für die Bevölkerung in geringerem Ausmaß zu erwarten sind. Die regionalen Planungsgemeinschaften arbeiten bei der Aufstellung ihrer Pläne schon nach diesen Grundsätzen und Zielen, um zu einer rechtssicheren Festlegung von Eignungsgebieten in ihrer Region zu kommen.
Meine Damen und Herren! Ich darf mich ganz herzlich bei den Mitarbeitern des Ministeriums und bei den Abgeordneten für ihre Mitarbeit im Rahmen der Beratungen bedanken und bitte um Zustimmung zu dem von der Frau Ausschussvorsitzenden vorgelegten Gesetzentwurf. - Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Die SPD-Fraktion hat bereits im Rahmen der Einbringung des Gesetzentwurfes darauf verwiesen, dass die Inhalte insbesondere zu Verkehrsachsen, Ordnungsräumen und Eignungsgebieten von ihr mitgetragen werden, dass die Gesetzesnovelle aber insgesamt zu kurz greift.
Wir müssen uns die Frage stellen, welche Bedeutung wir der Raumordnung langfristig geben wollen. Sie sollte aus der Sicht der SPD-Fraktion ein Planungsinstrument sein, auf dessen Basis die geordnete Entwicklung - in unserem Fall der begonnene Rückzug aus der Fläche - geregelt werden soll. Wir stehen heute vor dem Problem, dass uns die demografische Entwicklung dazu zwingt, uns mit völlig neuen Wirkungsbeziehungen von Standortfaktoren auseinander zu setzen. Konkrete Planungsinstrumente sind wichtig. Sie sind es in Zeiten des Wachstums, sie sind es aber noch viel mehr in Zeiten von Schrumpfungsprozessen.
Umso bedauerlicher finden wir es, dass sich die Fraktionen der CDU und der FDP der Vorstellung der Landesregierung angeschlossen haben, dem Landesentwicklungsplan mittelfristig die Gesetzeskraft zu nehmen. Die Landesplanung wird dadurch in der Normenhierarchie
nach unten durchgereicht und verliert gegenüber den Fachgesetzen an Bedeutung. Dies wird zur Folge haben, dass raumordnungspolitische Dimensionen bei der Erarbeitung von Fachgesetzen und Fachentscheidungen eher eine untergeordnete Rolle spielen. Wir brauchen aber ein starkes Planungsinstrument, um die Zukunft zu meistern. - Diese grundsätzlichen Überlegungen sollten an dieser Stelle von uns noch einmal angebracht werden.