- nein, ich habe gesagt, ich nehme es ihm nicht übel, aber er hat wirklich keine Ahnung - dass die PDS-Fraktion damals in der Drs. 2/1975 einen Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht hatte, der ein eigenständiges Gesetz zur Förderung der Musikschulen beinhaltete. Dieser Gesetzentwurf ist auch in den Ausschüssen beraten worden. Er enthielt viele Bestimmungen
- ich sage auch gleich, warum - zur Qualität, zur Ausbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, der Lehrkräfte usw. Sie können es nachlesen. Das steht alles darin. Er hatte zehn Paragrafen.
Dies war unser eigentliches Anliegen. Dann war es leider die CDU, die fand, dass man das nicht machen könne. Wir haben uns dann sozusagen als Kompromiss auf einen Paragrafen im Schulgesetz geeinigt, der alle die von uns gewünschten Bestimmungen nicht mehr enthielt. Diese kamen in die untergesetzliche Regelung. - Das nur zur Richtigstellung.
Es war damals aber auch so, dass zu diesem Zeitpunkt gerade einmal im Schulgesetz des Landes Baden-Württemberg in den Übergangs- und Schlussbestimmungen die Musikschulen erwähnt wurden. Das war damals schon ein Novum.
Ich habe sehr lange mit dem Landesverband und mit dem Bundesverband der Musikschulen darüber geredet, was sie sich wünschen, was sie wollen und warum sie es tun. Vielleicht erkundigen Sie sich einmal. Die Meinungen haben sich nicht so sehr geändert.
Wir haben tatsächlich nicht nur ein Jahr lang im Landtag darüber beraten, sondern wir haben - das muss ich schon auf meine Kappe nehmen - auch ein Jahr lang mit dem Landesverband der Musikschulen beraten, um diesen Gesetzentwurf zu formulieren. Er ist also nicht allein auf meinem Mist gewachsen, aber eben ein bisschen doch.
Nun hat Brandenburg ein eigenständiges Gesetz. Ich freue mich sehr zu hören, dass die CDU und der Kultusminister nun auch ein eigenständiges Gesetz wollen. Nach Ihrer Rede ist mir jetzt auch klar geworden, warum Sie heute noch keinen Gesetzentwurf vorlegen; denn es war eigentlich einmal angedacht, ihn in der Septembersitzung vorzulegen.
Ich habe bis zur vorigen Woche noch geglaubt, dass heute zwei Gesetzentwürfe zur Diskussion stehen würden. Ich habe im Juni sehr wohl festgestellt, dass Sie für ein eigenständiges Gesetz votieren, aber dass es in der CDU-Fraktion offensichtlich noch Streit darüber gab, ob es - -
- Machen Sie das unter sich aus. - Ich freue mich, wenn es dazu kommt. Ich habe Ihnen natürlich sehr aufmerksam zugehört, Herr Minister, aber geschrieben habe ich ganz gewiss etwas anderes. Ich habe es echt nicht nötig, Dinge mitzuschreiben.
Ich habe aber dann in der Berichterstattung an den Ausschuss gelesen, dass Sie zumindest den Wunsch des Landesverbandes der Musikschulen nach einer maximal 50-prozentigen Gegenfinanzierung aufgenommen haben. Deshalb haben wir es in unseren Gesetzentwurf aufgenommen, weil es keinen Sinn macht, sich Wunschlisten vorzulegen. Wir hätten auch ein anderes Gesetz schreiben können, keine Frage. Aber wir wollten einen Entwurf vorlegen, der mehrheitsfähig ist.
Noch einige Bemerkungen, was das Landesinteresse angeht: Ich gebe zu, dass ich skeptisch bin wegen der Art und Weise, wie das Landesinteresse im letzten Jahr durch die Landesregierung definiert worden ist. Ich habe mich sehr darüber gewundert, dass der Landesverband der Musikschulen das so kritiklos hingenommen hat. Ich denke, man hätte den Begriff des Landesinteresses auch anders definieren können.
Wenn es denn aber so ist, können wir gern darüber reden. Wir sind dort gesprächsbereit. Aber aus diesem Grunde sind keine tieferen Formulierungen in dem Gesetzentwurf enthalten. Darüber reden wir dann im Ausschuss; das ist keine Frage.
Ich will noch eines sagen: Herr Volk, schauen Sie sich die Förderung der Musikschulen in den anderen Bundesländern wirklich einmal an. Es gab einen Grund für die jahrelange Debatte der Landesverbände der Musikschulen. Es gab einen Grund dafür. Die Förderung in den anderen Bundesländern lag bei weitem, in Größenordnungen unter der Förderung in den ostdeutschen Bundesländern. Das ging bis null. Das hat etwas mit der Tradition zu tun.
Diese Tradition wollten wir im Landtag gemeinsam bewahren. Ich möchte, dass das so bleibt. Deshalb, glaube ich, ist es auch zeitgemäß, eine solche Förderung gesetzlich zu regeln.
Frau Dr. Hein, ich gebe Ihnen Recht, dass durch die Förderung die Qualität bei den Musikschulen bewahrt bleibt. Aber ist es nicht auch eine geschlossene Gesellschaft, die von dieser Förderung profitiert? Die Musikschulen, die im Musikschulverband zusammengeschlossen sind, profitieren von der kommunalen und von der Landesförderung. Aber alles, was sich daneben entwickelt, entwickelt sich von unten heraus und bekommt keine Förderung.
Da sind Sie schlecht informiert. Selbst das letzte Gesetz hat eine Förderung der Musikschulen nur an bestimmte Parameter gebunden, nicht an die Mitgliedschaft im Landesverband der Musikschulen; diese waren nur qualitativ bestimmt. Und die Gemeinnützigkeit - ich denke, das sieht das Kultusministerium nicht anders - muss gewahrt bleiben. Die Musikschule Fröhlich und die Yamaha
Gemeinnützige Musikschulen in anderer Trägerschaft, die diese Voraussetzungen erfüllen, sollen auch gefördert werden können, wenn sie einen Antrag stellen und das wollen. Ich denke schon, dass man zum Beispiel - das haben wir auch darin - eine Übergangsphase für solche neu entstehenden Musikschulen in das Gesetz aufnehmen kann, die eine Fördermöglichkeit einschließt. Das kann man alles tun. Man muss es nur wollen. Man muss es dann natürlich auch finanzieren. Das gebe ich durchaus zu.
Aber ich habe mich damals - übrigens auch in der Auseinandersetzung mit dem Landesverband der Musikschulen - dagegen gewandt, dass es ein Gesetz wird, das nur für die Musikschulen gilt, die Mitglied im Landesverband der Musikschulen sind. Dabei bleibe ich auch.
Frau Dr. Hein, Sie haben festgestellt - ich teile Ihre Ansicht -, dass Herr Volk keine Ahnung hat, weil er nicht dabei war.
Herr Schröder war auch nicht dabei. Teilen Sie meine Auffassung, dass er trotzdem einen recht ordentlichen Redebeitrag geleistet hat?
(Heiterkeit bei der SPD und bei der Linkspar- tei.PDS - Frau Dr. Hüskens, FDP: Jetzt werden Sie unverschämt! Das muss doch nicht sein! - Weitere Zurufe von der FDP)
Herr Reck, ich hatte schon gesagt: Ich freue mich, dass die CDU jetzt auch ein eigenständiges Gesetz will. Ich habe das sehr wohlwollend zur Kenntnis genommen.
Mit dieser innerparlamentarischen Bewertung von Diskussionsbeiträgen schließen wir jetzt die Debatte ab und treten in das Abstimmungsverfahren zur Drs. 4/2362 ein.
Ich gehe davon aus, dass einer Überweisung als solcher nichts im Wege steht. Im Laufe der Debatte hat sich ziemlich eindeutig herauskristallisiert, dass die Federführung der Ausschuss für Kultur und Medien übernehmen soll und die Ausschüsse für Bildung und Wissenschaft, für Finanzen und für Inneres mitberatend tätig werden
Wer der Überweisung des Gesetzentwurfes zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Kultur und Medien sowie zur Mitberatung in die Ausschüsse für Bildung und Wissenschaft, für Finanzen und für Inneres zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Das ist einstimmig so entschieden. Wir können den Tagesordnungspunkt 8 verlassen.
Entwurf eines Gesetzes über das Versorgungswerk der Steuerberaterinnen und Steuerberater (StBVersG LSA)
Einbringer ist der Minister der Finanzen. Bitte sehr, Herr Minister Professor Dr. Paqué, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bitte vorab nochmals um Entschuldigung für mein verspätetes Eintreffen. Der Finanzausschuss des Bundesrates hat etwas länger getagt, als es zu erwarten war.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem im Entwurf vorgelegten Gesetz soll das Versorgungswerk der Steuerberaterinnen und Steuerberater in SachsenAnhalt errichtet werden. Es handelt sich um einen Gesetzentwurf der Landesregierung für berufsständische Versorgungswerke und Versorgungseinrichtungen des öffentlichen Rechts für Angehörige kammerfähiger freier Berufe für deren Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung. Die Mitgliedschaft entsteht sowohl bei selbständiger als auch bei angestellter Berufsausübung.
Die Mitglieder der Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt haben sich in einer Urabstimmung mehrheitlich für die Errichtung eines eigenen Versorgungswerkes ausgesprochen. Für die Errichtung des Versorgungswerkes bedarf es eines Landesgesetzes. Der vorliegende Gesetzentwurf ist mit der Steuerberaterkammer abgestimmt worden.
Erst kürzlich hat der Landtag das Gesetz zur Errichtung eines Versorgungswerkes für die Rechtsanwälte in Sachsen-Anhalt beschlossen. Ich bitte Sie deshalb um Unterstützung für diese Gesetzesinitiative. Die Steuerberaterinnen und Steuerberater folgen hier im Wesentlichen dem gleichen Gedanken wie die Rechtsanwälte. Der Berufsstand der Steuerberaterinnen und Steuerberater ist in allen anderen Bundesländern mit Ausnahme von Berlin bereits in Versorgungswerke eingebunden.
Versorgungswerke erfüllen wichtige berufspolitische Aufgaben. Es wird den berufstypischen Versorgungsproblemen des steuerberatenden Berufes Rechnung getragen, die darin bestehen, dass der häufig gegebene Wechsel von der Angestelltentätigkeit in die selbständige Berufs
Der Berufsstand wird durch eine attraktive Versorgung seiner Mitglieder gestärkt. Die Frage der Versorgung ist auch bei der Standortwahl von Bedeutung. Das Bestehen eines Versorgungswerkes spielt bei der Überlegung, ob sich eine Steuerberaterin, ein Steuerberater oder eine Steuerberatungsgesellschaft in Sachsen-Anhalt oder in einem angrenzenden Bundesland niederlässt, eine nicht unbedeutende Rolle. Das ist die übereinstimmende Meinung derjenigen, die den Markt auch überregional beobachten.