Stellungnahme zu dem Verfahren vor dem Landesverfassungsgericht betr. Finanzausgleichsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt - LVG 7/05
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Verfassungsbeschwerde unter dem Aktenzeichen LVG 7/05 wurde dem Ausschuss für Recht und Verfassung auf der Grundlage des § 52 der Geschäftsordnung des Landtages zur Beratung und zur Erarbeitung einer Beschlussempfehlung an den Landtag übergeben.
Der Präsident des Landesverfassungsgerichts SachsenAnhalt Herr Dr. Gerd-Heinrich Kemper verweist in einem Begleitschreiben vom 26. August 2005 auf die §§ 50 und 40 Abs. 1 des Landesverfassungsgerichtsgesetzes und gibt dem Landtag Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 1. Dezember 2005.
Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen das Finanzausgleichsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt in der Fassung vom 21. Dezember 2004 und hierbei insbesondere gegen den § 19a.
Die Beschwerdeführerin beantragt, § 19a des Finanzausgleichsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt in der Fassung vom 21. Dezember 2004 wegen Unvereinbarkeit mit Artikel 2 Abs. 2 und Artikel 87, der in der Landesverfassung garantierten kommunalen Selbstverwaltung, für verfassungswidrig und nichtig zu erklären.
Nach ihrer Aussage wird sie auf der Grundlage des § 19a des Finanzausgleichsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt zu einer Finanzausgleichsumlage herangezogen, wobei die Summe aller Abführungen - das sind die Kreisumlage, die Gewerbesteuerumlage und die Finanzausgleichsumlage - die Einnahmen der Gemeinde mit steigender Tendenz übersteigt.
Meine Damen und Herren! Der Ausschuss für Recht und Verfassung hat sich in seiner 42. Sitzung am 28. September 2005 mit der Verfassungsbeschwerde befasst und empfiehlt dem Landtag einstimmig, keine Stellungnahme zu dem Verfahren abzugeben. Ich bitte diesbezüglich um Zustimmung. - Vielen Dank.
Danke, Herr Abgeordneter Wolpert, für die Berichterstattung. - Es ist keine Debatte vorgesehen. Wünscht dennoch jemand das Wort? - Das ist nicht der Fall.
Dann kommen wir zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung in der Drs. 4/2410. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Zeichen mit der Stimmkarte. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen worden. Wir verlassen den Tagesordnungspunkt 11.
Ich würde jetzt nur noch den Tagesordnungspunkt 12 vorziehen und danach den Tagesordnungspunkt 9 aufrufen, unabhängig davon, ob alle Rednerinnen und Redner anwesend sind. Sind Sie damit einverstanden? - Das ist der Fall.
Ich rufe den Tagesordnungspunkt 12 auf: Perspektiven der berufsbildenden Schulen im Land Sachsen-Anhalt. Es handelt sich um einen Antrag der Fraktion der SPD in Drs. 4/2401.
Einbringerin ist die Abgeordnete Frau Mittendorf. - Sie ist auch nicht da. Das habe ich jetzt nicht gesehen. Das ist peinlich.
Dann schließe ich den Tagesordnungspunkt 12 noch einmal und rufe doch erst den Tagesordnungspunkt 9 auf, damit wir irgendwie in der vorgesehenen Reihenfolge der Tagesordnungspunkte bleiben können. Die SPD muss jetzt ihre Anwesenheit schnell klären.
Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über die Bereitstellung von Mitteln aus den Oddset-Sportwetten für gemeinnützige Zwecke im Zusammenhang mit der Veranstaltung der FIFA Fußball-Weltmeisterschaft Deutschland 2006
Ja, ich denke, das geht jetzt auch ziemlich schnell. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll der Änderung des so genannten Oddset-Staatsvertrages zugestimmt werden.
Die Länder hatten sich bereits im Jahr 2002 mit dem Oddset-Staatsvertrag dafür ausgesprochen, gemeinnützige Vorhaben des Deutschen Fußballbundes im Zusammenhang mit der Fußball-WM 2006 zu fördern und dafür Erträge aus den von den Lottogesellschaften der Länder veranstalteten Oddset-Sportwetten bereitzustellen.
Die Entwicklung des Aufkommens aus den OddsetSportwetten in den Jahren 2002 bis 2004 hat gezeigt, dass auf der Basis des bestehenden Staatsvertrages kein Mittelaufkommen in der angestrebten Höhe für die geplanten Maßnahmen zur Unterstützung des Rahmen- und Veranstaltungsprogramms der WM 2006 zu erreichen ist. Daher ist eine Änderung des Staatsvertrages vorgesehen, die zur Steigerung dieses Mittelaufkommens aus den Oddset-Sportwetten führen soll.
Hierzu soll der § 1 Abs. 1 des Staatsvertrages dahin gehend geändert werden, dass als Bemessungsgrundlage für die Jahre 2005 und 2006 jeweils der niedrigste Basiswert aus den Jahren 2001 und 2003 zugrunde gelegt wird.
Zu betonen ist, dass durch die Änderung keine Mehrbelastung für den Landeshaushalt entsteht. Der Deutsche Fußballbund soll unverändert 12 v. H. des Betrages der jährlichen Einnahmen der Lottogesellschaften aus Oddset-Sportwetten erhalten, die um einen bestimmten Basisbetrag nach der Änderung für SachsenAnhalt das Ergebnis des Jahres 2003 übersteigen. Im Übrigen bleibt es bei der bisherigen Verteilung der gesamten Konzessionsabgaben für gemeinnützige Zwecke.
Dieser Änderung des Staatsvertrages und der dadurch erforderlichen Anpassung des § 9 Abs. 3 Satz 1 des Glückspielgesetzes unseres Landes soll mit dem Ihnen vorliegenden Gesetzentwurf zugestimmt werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und bitte um eine zügige Beratung im Innenausschuss, um ein rechtzeitiges InKraft-Treten dieser Regelung zu gewährleisten. - Herzlichen Dank.
Danke sehr, Herr Minister. - Es ist eine Debatte mit einer Redezeit von fünf Minuten je Fraktion vereinbart worden. Für die Linkspartei.PDS spricht der Abgeordnete Herr Grünert.
Zuvor haben wir die Freude, Damen und Herren von der Jungen Union und des Studentenverbandes Ring Christlich-Demokratischer Studenten hier bei uns begrüßen zu können. Seien Sie herzlich willkommen!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im Zusammenhang mit dem Gesetzentwurf der Lan
desregierung über das Glücksspiel vom November 2004 wurden in § 9 des Gesetzentwurfes Regelungen bezogen auf die FIFA Fußball-Weltmeisterschaft Deutschland 2006 des im Jahr 2002 geänderten § 9 Abs. 3 des bis dahin geltenden Lotto-Toto-Gesetzes übernommen.
Mit dem heute vorliegenden Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Staatsvertrages über die Bereitstellung von Mitteln aus den Oddset-Sportwetten für gemeinnützige Zwecke im Zusammenhang mit der Veranstaltung der FIFA Fußball-Weltmeisterschaft Deutschland 2006 sollen die bisherigen Anteile des Landes Sachsen-Anhalt von 8 073 636 € mit Stand 2001 auf 7 774 814 € mit Stand 2003 angehoben werden.
Entsprechend der Begründung wird ausgeführt, dass die prognostizierten Zuführungen aus dem Aufkommen aus Mitteln der Oddset-Sportwetten in den Jahren 2002 bis 2004 nicht zu erzielen waren.
Um positive Veränderungen zu erreichen - der Herr Minister ging gerade darauf ein -, wurde vorgeschlagen, dass als Bemessungsgrundlage für die Jahre 2005 und 2006 jeweils der niedrigste Basiswert aus den Jahren 2001 und 2003 zugrunde gelegt werden soll.
Was jedoch aus der Begründung nicht hervorgeht, ist der derzeitige Stand der Zuführung des Landes Sachsen-Anhalt. Gab es für die Jahre 2001 und 2003 konkrete Zuführungen, sind diese im Haushalt erkennbar. Meines Erachtens gab es nur im Jahr 2003 eine Ausgabe, jedoch keine im Haushalt verbuchte Einnahme.
Während der Staatsvertrag von der Bereitstellung von Mitteln für gemeinnützige Zwecke im Zusammenhang mit der Veranstaltung der Fußball-Weltmeisterschaft ausgeht, weist die Begründung auf die Unterstützung des Rahmen- und Veranstaltungsprogramms der Weltmeisterschaft 2006 hin.
Die Linkspartei.PDS fordert die Landesregierung auf klarzustellen, inwieweit diese Mittel tatsächlich zur Förderung öffentlicher oder steuerbegünstigter Zwecke im Sinne der Abgabenordnung verwendet werden. Dies geschieht auch vor dem Hintergrund, dass es bezogen auf die vierte Fußball-Weltmeisterschaft geistig behinderter Sportler vom 26. August bis zum 16. September 2006, welche im Land Sachsen-Anhalt ausgetragen wird, keinerlei erkennbare Regelungen über Staatsverträge für gemeinnützige Zwecke im Zusammenhang mit dieser Weltmeisterschaft gibt und dass offensichtlich der genannte Gesetzentwurf nur bezogen auf Veranstaltungen der FIFA Fußball-Weltmeisterschaft Deutschland 2006 Regelungen ergreift.
Meine Damen und Herren! Bezogen auf das Glücksspielgesetz des Landes Sachsen-Anhalt vom November 2004, das mit dem vorliegenden Entwurf eines Gesetzes zu dem Staatsvertrag eine Änderung erfährt, möchte ich in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass mit dem Glücksspielgesetz und dem Lotto-Staatsvertrag die Möglichkeit eröffnet wurde, über Supermarktketten Lotteriescheine zu vertreiben, womit die Fluxx.com AG begonnen hat. Damit werden die Existenzbedingungen vieler Lottoverkaufsstellen auch in Sachsen-Anhalt erheblich gefährdet und das ordnungsrechtlich begründete staatliche Lotteriemonopol grundsätzlich infrage gestellt. Deshalb besteht unverzüglich Handlungs- und Beratungsbedarf.
Meine Damen und Herren! Die Linkspartei.PDS beantragt die Überweisung des Gesetzentwurfs zur federführenden Beratung in den Innenausschuss und zur Mitberatung in den Finanzausschuss. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Danke, Herr Abgeordneter Grünert. - Für die CDU-Fraktion spricht der Abgeordnete Herr Lienau. Bitte sehr.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte nicht das wiederholen, was bereits gesagt worden ist. Der Innenminister hat in seinem Redebeitrag das Wesentliche dargelegt. Ich möchte meine Rede mit Ihrem Einverständnis zu Protokoll geben.