(Herr Reck, SPD: Hier geht es um den Minister Rehberger! - Zuruf von Herrn Krause, Linkspar- tei.PDS - Weitere Zurufe von der SPD und von der Linkspartei.PDS - Unruhe)
(Herr Krause, Linkspartei.PDS: Das sind Tat- sachen! - Zurufe von der FDP und von der CDU - Weitere Zurufe von der Linkspartei.PDS - Un- ruhe)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bitte Sie auf beiden Seiten, sich etwas zu mäßigen. Sie haben nachher über Ihre Sprecher die Möglichkeit, sich hier zu äußern.
Herr Krause, mit den Revolutionen von 1831, 1848 und 1918 sind in Deutschland zu Recht alle Adelsprivilegien abgeschafft worden.
Aber auch adelige Personen haben, wie jeder Bürger unseres Landes, einen Anspruch auf eine faire Behandlung.
Wenn sie sich, wie insbesondere die Fürstin zu Stollberg, so erfolgreich für die Wiederherstellung und öffentliche Zugänglichkeit eines hochbedeutsamen historischen Gebäudes engagiert haben, haben sie nicht öffentliche Beschimpfungen, sondern unseren Dank verdient.
(Beifall bei der FDP, bei der CDU und von der Regierungsbank - Herr Reck, SPD: Es geht um Ihre Arbeit!)
Ein Teil des Klosterareals, nämlich das so genannte Schlosshotel, gehörte einem Unternehmer, der das Gebäude von der Treuhand erworben und als Hotel betrieben hat. Im Jahr 2001 musste er Insolvenz anmelden. Mehrere Versuche der NordLB als Hauptgläubigerin, das auf 1,8 Millionen € geschätzte Gebäude zu veräußern, scheiterten in den Jahren 2002 bis 2004. Das Gebäude verfiel.
Die Stiftung wandte sich daraufhin an den Vorstand der Bank sowie an die Landesregierung mit der Bitte, ihr den satzungsgemäßen Erwerb des Gebäudes zu ermöglichen. Dies hat die Bank auch unter Berücksichtigung einer entsprechenden Bitte von mir getan, indem sie der Stiftung einen Betrag von 360 000 € zum Erwerb des Gebäudes zur Verfügung gestellt und einen erneuten Termin für die Zwangsversteigerung beantragt hat.
Der Betrag von 360 000 € entspricht einem Anteil von 20 % des Verkehrswerts und war insolvenzrechtlich die allerunterste Grenze des Kaufpreises. Denn, meine Damen und Herren, das Insolvenzrecht dient nicht nur den Gläubigern,
Zu dem Zwangsversteigerungstermin am 19. Juli 2005 hat lediglich die Stiftung Kloster Ilsenburg mit 385 000 € ein insolvenzrechtlich tragfähiges Angebot unterbreitet und damit den Zuschlag erhalten. Ein Kaufgebot unter 360 000 € hätte selbst dann nicht den Zuschlag erhalten können, wenn es das einzige gewesen wäre. Der Leerstand und der Verfallsprozess des ehemaligen Schlosshotels wären also weitergegangen.
Wer behauptet, ich hätte in Ilsenburg die Entstehung von Arbeitsplätzen verhindert, stellt die Fakten auf den Kopf. Richtig ist, dass nur mit dem jetzt beschrittenen Weg wieder neue Arbeitsplätze entstehen können, meine Damen und Herren.
Eine dritte und letzte Feststellung. Unter dem 18. Juli 2005, also einen Tag vor dem fünften Versuch der Zwangsversteigerung in Sachen Schlosshotel Ilsenburg, erreichte mich per Fax ein Schreiben des bis Juni 2005 dem Stiftungsvorstand angehörenden Bürgermeisters der Stadt Ilsenburg. Das Schreiben enthält massive Kritik an der Vorstandsvorsitzenden. Über einen privaten Mitbieter enthält hingegen dieses Schreiben kein Sterbenswörtlein, obwohl der Bürgermeister zu diesem Zeitpunkt Kenntnis davon gehabt haben muss, dass es einen weiteren Interessenten gab.
Die Landesregierung und insbesondere das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit haben von der Existenz dieses Interessenten erst Kenntnis bekommen, nachdem der Zuschlag, wie inzwischen auch die Staatsanwaltschaft Magdeburg festgestellt hat, völlig ordnungsgemäß an die Stiftung Kloster Ilsenburg erfolgt ist.
Meine Damen und Herren! Die Behauptung des Abgeordneten Metke, ich hätte mit meiner diesen Tatsachen Rechnung tragenden Antwort auf seine Kleine Anfrage - wörtlich - „den Landtag belogen“, ist deshalb eine be
Herr Metke erhält noch diese Woche einen Brief von mir, in dem er aufgefordert wird, diese ehrverletzende Behauptung bis spätestens zum 14. Oktober 2005,
also einen Tag nach der Sitzung der beiden Landtagsausschüsse, in aller Form öffentlich zurückzunehmen.
- Jetzt hören Sie einmal ruhig zu. - Würde er das nicht tun - ich sage das rein prophylaktisch -, wäre ich gezwungen, gegen ihn ein Strafverfahren wegen Verleumdung und übler Nachrede einzuleiten.
(Beifall bei der FDP, bei der CDU und von der Regierungsbank - Herr Tullner, CDU: Richtig! - Zurufe von der Linkspartei.PDS und von der SPD - Unruhe)
Meine Damen und Herren! Ich bin gleich fertig. Sich Kritik, auch unberechtigte Kritik anzuhören, gehört zum Regierungsgeschäft.
Der kränkende Vorwurf allerdings, das Parlament belogen zu haben, überschreitet eindeutig die Grenze der zulässigen Kritik und erlaubt es nicht, nach dem Motto „Auch Abgeordnete können irren“ zur Tagesordnung überzugehen. Es ist ein Gebot des Anstandes, dass Herr Metke diesen Vorwurf zurücknimmt.
Herr Rehberger, zunächst will ich noch einmal feststellen, dass es in der Aktuellen Debatte und in meinen Ausführungen in der Tat nicht um das Engagement der Fürstenfamilie ging; vielmehr ging es um Ihre Verhaltensweisen,