Noch einmal: Die Freiheit der Information ist ein Grundrecht in unserer freiheitlichen Demokratie. Deswegen ist es sehr wichtig, dass wir ein solches Gesetz haben.
Wir müssen den Gesetzentwurf, weil wir ohnehin im Zeitverzug sind, möglichst schnell durch die Gremien bekommen. Wir werden demnächst eine Anhörung durchführen und anschließend das Gesetz zeitnah umsetzen. Ich wünsche uns eine zügige Beratung und danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Herr Stadelmann, Ihnen ebenfalls vielen Dank für den Beitrag. - Meine Damen und Herren! Damit können wir in das Abstimmungsverfahren zur Drs. 4/2445 eintreten.
Widerspruch gegen eine Ausschussüberweisung als solche habe ich nicht vernommen. Es wurde die Überweisung zur federführenden Beratung in den Umweltausschuss und zur Mitberatung in den Innenausschuss vorgeschlagen. Gibt es darüber hinaus Vorschläge in Bezug auf mitberatende Ausschüsse? - Das ist nicht der Fall.
Damit können wir über die Überweisung zur federführenden Beratung in den Umweltausschuss und zur Mitberatung in den Innenausschuss insgesamt abstimmen. Wer der Überweisung seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Zeichen mit der Stimmkarte. - Ich stelle Einstimmigkeit fest. Es ist so beschlossen. Damit haben wir den Tagesordnungspunkt 12 abgeschlossen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Ihnen vorliegende Gesetzentwurf ist notwendig, weil die derzeitige gesetzliche Regelung im Schulgesetz zum 31. Dezember 2006 ausläuft. Gewiss könnte man sich auch mit einer schlichten Verlängerung der Geltungsdauer des dortigen § 85 bescheiden, sofern man in der musikalischen Bildung der jungen Generation nicht mehr als eine formale und pragmatisch zu handhabende Aufgabe sieht.
Fasst man sie dagegen als Gestaltungsaufgabe von Gesetzesrang auf, dann bietet sich die Gelegenheit, ein eigenständiges Gesetz für die Musikschulen zu entwickeln, das diese noch klarer als Bildungseinrichtungen definiert, ihre Aufgaben und qualitativen Ansprüche genauer bestimmt und vor allem das Landesinteresse qualifiziert formuliert. Genau dies hat die Landesregierung mit der vorliegenden Gesetzesinitiative im Sinn.
Die Hochbegabtenförderung und die musische bzw. musikalische Bildung der Jugend ist übrigens eine klassische Domäne christlich-liberaler Bildungspolitik, auch wenn man es bei einem Blick in den Raum nicht recht glauben will.
Es ist übrigens - das ganz planmäßig - das letzte Gesetz aus dem Bildungssektor, das in meiner Amtszeit in den Landtag eingebracht wird, seitdem sich das Studentenwerksgesetz bereits in der parlamentarischen Diskussion befindet. Die Landesregierung schließt damit praktisch den Reigen wichtiger bildungspolitischer Initiativen.
Das Land förderte von Anbeginn die Tätigkeit von Musikschulen in Sachsen-Anhalt, anfänglich über Förderrichtlinien, später durch ein Musikschulgesetz bzw. durch den genannten § 85 des Schulgesetzes einschließlich einer Verordnung zur Förderung der Musikschulen im Land. Schon damals sind die Musikschulen als Bildungseinrichtungen aufgefasst worden.
Es ist ein Anliegen des Landes, alle Anbieter in diesem Bereich einzubeziehen und auf dieselben qualitativen Maßstäbe zu verpflichten. Deshalb sind nach dem Gesetzentwurf auch nicht die Rechtsform oder die Trägerschaft für die Förderung oder Anerkennung einer Musikschule maßgeblich, sondern die qualitativ-inhaltlichen Voraussetzungen, die sie erfüllen sollen.
Das bisherige Musikschulgesetz einschließlich Verordnung und Richtlinie hat die Musikschulen nicht zuletzt im öffentlichen Bewusstsein und in der Prioritätenwahrnehmung der Träger - in der Regel der Landkreise - beträchtlich gestärkt. Über die Richtlinie, die bekanntlich im letzten Jahr evaluiert und mit neuen Förderschwerpunkten versehen wurde, artikuliert das Land sein Interesse an der Musikschulförderung.
Künftig aber werden die Trägeraufgaben und das Landesinteresse noch deutlicher hervorgehoben. Das Land bekennt sich zu seiner Verantwortung, indem es neben der durch den Träger abzusichernden musikalischen Grundversorgung vor allem qualitative Schwerpunkte der Musikschulangebote und die Hochbegabtenförderung etwa zur Studienvorbereitung in den Mittelpunkt seines Interesses stellt. Hier wird es zum Beispiel künftig Landesförderschüler geben, die aus Leistungswettbewerben der Musikschulen hervorgehen und durch Zusatzstunden gefördert werden.
Damit kommen wir den aktuellen bildungspolitischen Erfordernissen und auch den besonderen Bedürfnissen der Nutzer der Musikschulen nach, und zwar so, dass für die Musikschulträger keine neuen oder zusätzlichen Belastungen über ihr bisheriges Engagement hinaus entstehen.
Meine Damen und Herren! Aus all diesen Gründen lag es nahe, ein eigenständiges Gesetz zu formulieren. Die Neufassung des Gesetzes hat das Ziel, die Musikschulen wesentlich zu stärken und ihre Arbeit weiter zu qualifizieren.
In diesem Zusammenhang wird übrigens erstmalig auch die staatliche Anerkennung geregelt. Erfahrungen aus anderen Bundesländern, zum Beispiel aus Brandenburg und Bayern, haben gezeigt, dass diese gesetzliche Anerkennung weithin als Qualitätssiegel verstanden wird.
Die Landesregierung hat zu ihrem Gesetzentwurf bereits im Vorfeld die Fachverbände angehört. Das Echo ist durchweg positiv. Ich würde mich freuen, wenn es bei dieser Gesetzesinitiative einen breiten Konsens in allen Fraktionen gäbe, und empfehle Ihnen die Überweisung des Gesetzentwurfes an die Ausschüsse, das heißt zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Kultur und Medien. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister, für die Einbringung. - Meine Damen und Herren! Hierzu ist ebenfalls eine Fünfminutendebatte vorgesehen. Zunächst erhält für die SPDFraktion der Abgeordnete Herr Reck das Wort. Bitte sehr, Herr Reck, Sie haben das Wort.
(Zuruf von der CDU: Wir hören Ihnen noch auf- merksam zu! - Minister Herr Prof. Dr. Olbertz: Herr Reck, zustimmen!)
Ja, natürlich. Wunderbar! - Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die SPD-Fraktion begrüßt, dass die Landesregierung diesen Gesetzentwurf zur Förderung und Anerkennung von Musikschulen - in Klammern: endlich - eingebracht hat, zumal die PDSFraktion ihren Gesetzentwurf bereits in der 65. Sitzung des Landtages im September 2005 eingebracht hat und wir gedacht haben, Herr Minister, wir könnten jetzt schon bei der Beratung im Ausschuss sein.
Das ist nicht der Fall. Wir werden es aber noch vor dem Ende der Legislaturperiode schaffen; denn der Ausschuss für Bildung und Wissenschaft hat sich in seiner Weisheit schon im Vorfeld auf eine Liste der Anzuhörenden verständigt und den Termin für die Anhörung festgelegt. Die FDP-Fraktion scheint ihren Widerstand gegen das Gesetz aufgegeben zu haben, sodass wir hoffentlich im Januar, spätestens im Februar eine Beschlussfassung erreichen werden.
Die Gesetzentwürfe der Fraktion der Linkspartei.PDS und der Landesregierung unterscheiden sich an manchen Stellen. Darüber muss man im Ausschuss reden; das möchte ich hier im Plenum nicht tun.
Ich beantrage im Namen unserer Fraktion natürlich die Überweisung in den Ausschuss für Kultur und Medien, werbe aber an dieser Stelle noch einmal dafür, dass auch der Innenausschuss beteiligt wird; denn es ist nun einmal ein kommunales Problem und eine kommunale Angelegenheit, über die nach unserer Vorstellung auch im Innenausschuss beraten werden muss. Der Antrag lautet also: federführende Beratung im Ausschuss für Kultur und Medien und Mitberatung im Innenausschuss.
Ich bedanke mich ganz herzlich für die Aufmerksamkeit hier im Raum. Es kann ja auch nicht laut werden; es sind so wenige Abgeordnete anwesend, dass keiner Krach machen kann.
Damit können wir zum Debattenbeitrag der CDU-Fraktion kommen. Es spricht der Abgeordnete Herr Schomburg. Bitte sehr, Herr Schomburg.
Herr Präsident! Meine wenigen Damen und Herren! Auch ich möchte versuchen, es kurz zu machen. Zunächst einmal ein herzliches Dankeschön an die Landesregierung dafür, dass sie es nun doch noch geschafft hat, uns den Gesetzentwurf vorzulegen. Gut Ding will Weile haben, kann man sagen; denn es ist wirklich ein qualitativ guter Gesetzentwurf dabei herausgekommen, wiewohl wir ihn gern schon einen Monat früher auf dem Tisch gehabt hätten.
Bei einem Vergleich der Gesetzentwürfe der PDS und der Landesregierung werden einige Unterschiede erkennbar, die für den Gesetzentwurf der Landesregierung sprechen. Sowohl systematisch als auch gesetzestechnisch ist der Gesetzentwurf der Landesregierung besser strukturiert und inhaltlich weitergehend als der Gesetzentwurf der PDS, ohne überregulierend zu sein. Neben inhaltlichen Lücken ist insbesondere der § 3 des Gesetzentwurfes der PDS aus unserer Sicht etwas missglückt.
Wir haben erstmals die Möglichkeit, die staatliche Anerkennung genauer festzulegen und zu definieren und das Landesinteresse zu spezifizieren, was wichtig ist, wenn man eine Begründung dafür braucht, die Förderung der Musikschulen aus staatlicher Sicht weiterhin zu gewährleisten. Andererseits ist mit der 50%-Regelung gesichert, dass die Träger der Musikschulen ihre originäre Aufgabe, nämlich der Basisausbildung bzw. der Grundbildung der Kinder- und Jugendlichen nachzukommen, nicht vernachlässigen.
Die Fördervoraussetzungen sind kurz und prägnant dargestellt; so wird es im Gegensatz zu dem Gesetzentwurf der PDS auch hier kein Zuviel an Regulierung geben, was man auch von den weiteren Paragrafen sagen kann.
Abschließend möchte ich Ihnen vorschlagen, diesen Gesetzentwurf zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Kultur und Medien und zur Mitberatung in den Innen- und in den Finanzausschuss zu überweisen, um einen Gleichtakt der Beratungen zu dem PDS-Gesetzentwurf zu gewährleisten.
Ich bitte um eine zügige Beratung in den mitberatenden Ausschüssen, da wir uns im Ausschuss für Kultur und Medien ein ehrgeiziges Zeitprogramm auferlegt haben. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Schomburg. Herr Schomburg, manchmal ist weniger mehr, weil nur die wirklich Interessierten anwesend sind. Aber für 24 Stimmen und damit für die Überweisung des Gesetzentwurfes in die Ausschüsse reicht es.
Meine Damen und Herren! Ich erteile als nächster Rednerin der Abgeordneten Frau Dr. Hein für die Linkspartei.PDS das Wort. Bitte sehr, Frau Dr. Hein.
Herzlichen Dank, Herr Präsident. - Meine Damen und Herren! Der Minister hat gesagt: Jetzt schließt sich der
Kreis wichtiger bildungspolitischer Initiativen. - Man könnte auch sagen: Was lange währt, wird endlich gut. Das haben, glaube ich, alle Redner vor mir gesagt. Man könnte es dabei bewenden lassen und gar nicht über die Gründe sinnen, warum das Gesetz so spät eingebracht worden ist, was uns nun wirklich ein bisschen in Schwierigkeiten bringt.