Protokoll der Sitzung vom 11.11.2005

(Herr Gallert, Linkspartei.PDS: Das ist wohl wahr!)

An der Stelle würde ich mich nicht zerstreiten. Man könnte natürlich auch über die einzelnen Punkte getrennt abstimmen. Das geht alles. Aber ich weiß nicht, wie man das dann als Alternative bringt, wenn nur noch ein Rumpfbestandteil vorhanden ist. - Bitte.

Herr Fikentscher, uns wäre es wichtiger, dass über unseren Antrag im Sinne einer Alternativabstimmung insgesamt abgestimmt wird, dass wir also nicht getrennt über die einzelnen Punkte abstimmen.

Gut. - Hat jemand einen Einwand dagegen, dass wir alle Anträge wie Alternativanträge behandeln?

(Frau Dr. Hüskens, FDP: Warum? Ich sehe kei- nen Grund dafür! Nein!)

Herr Gürth.

Man kann das jetzt nicht so hinbiegen, wie es eine Fraktion politisch am liebsten hätte, damit sie es nach außen besser verkaufen kann.

Wir haben - das ist in unserer Geschäftsordnung klar geregelt - einen Antrag vorliegen. Dazu gibt es Änderungsanträge, die sich eindeutig an der Geschäftsordnung orientieren. Darüber sollten wir, wie das üblich ist und wie es die Geschäftsordnung vorsieht, abstimmen. Ansonsten hätten wir auch die Möglichkeit nutzen können, Alternativanträge einzubringen. Das ist hier aber nicht erforderlich. Deswegen möchte ich, dass wir so verfahren, wie es die Geschäftsordnung regelt.

Ich habe nur gefragt. Wenn alle damit einverstanden gewesen wären, dann hätte man das so machen können. Normalerweise muss ein Alternativantrag auch als solcher bezeichnet werden, sonst ist es keiner. Bis jetzt hat niemand beantragt, einen Änderungsantrag umzubenennen. - Jetzt ist Frau Dr. Hüskens an der Reihe.

Ich wollte das, was Herr Gürth gesagt hat, unterstützen; denn auch ich sehe materiell in den Änderungsanträgen der CDU und der FDP sowie der SPD keine Alternative, sondern ich sehe lediglich eine Änderung. Die Richtung der Anträge ist gleich. Sie unterscheiden sich in Nuancen, aber es handelt sich nicht um eine Alternative zu dem, was die PDS beantragt. Das sind meiner Meinung nach waschechte Änderungsanträge; über diese sollte entsprechend der Geschäftsordnung abgestimmt werden.

Herr Gallert noch einmal.

Dem widerspreche ich ausdrücklich. In Bezug auf das ALG-II-Problem geht es zurzeit um ganz klare Alternativen.

(Herr Gürth, CDU: Aber nicht in dem Antrag!)

Entweder soll das Westniveau auf das Ostniveau heruntergesetzt werden oder das Ostniveau soll auf das Westniveau hochgesetzt werden. Das ist die politische Alternative, um die es zurzeit geht.

Wir können als Ursprungsantragsteller nichts dafür, wenn Änderungsanträge, die eigentlich Alternativanträge sind,

von den Fraktionen eingebracht werden, ohne dass man sie als Alternativanträge kennzeichnet.

Ich will mit Blick auf die Geschäftsordnung - damit habe ich mich lange genug beschäftigt - sagen: Der Alternativantrag ist eingeführt worden,

(Herr Gürth, CDU: Das ist keiner!)

damit dem Einbringer des Ursprungsantrags garantiert wird, dass über seinen Antrag abgestimmt wird. Das ist die Motivation für einen Alternativantrag. Nichts anderes will ich hier bewirken.

Herr Gürth noch einmal. Bitte.

Im Rahmen einer theoretischen Diskussion über die Möglichkeiten nach der Geschäftsordnung könnte man weiter über diese Sache diskutieren. Das Ganze hat aber nichts mit dem Ursprungsantrag und den Änderungsanträgen zu tun. Der Sachverhalt, der im Ursprungsantrag enthalten ist, soll durch Änderungsanträge modifiziert werden, ohne alternativ einen mit der Sache nicht in dieselbe Richtung gehenden Gegenstand einzuführen.

Es geht lediglich um die Beibehaltung des Antrags mit einer Modifikation durch einen Änderungsantrag. Das ist hier seit 15 Jahren geübte Praxis. Hierbei gibt es inhaltlich überhaupt nichts, was einen Alternativantrag begründen könnte.

Herr Wolpert, bitte.

Ich widerspreche der Auffassung von Herrn Gallert. Es geht im Kern um die Angleichung der Beträge. Die Höhe mag geändert sein, aber das ist keine Alternative.

(Frau Bull, Linkspartei.PDS: Doch!)

Meine Damen und Herren! Wir haben eine Geschäftsordnung. Darin steht über Alternativanträge:

„Alternativanträge zu Anträgen... können bis zur Eröffnung der Sitzung des Landtages gestellt werden.“

Das haben wir damals in die Geschäftsordnung aufgenommen, weil wir genau die Situation, die wir jetzt haben, vorhergeahnt haben: Es ist nämlich nicht möglich, aus der Situation heraus, wenn es um das Verfahren geht, zu entscheiden, was nun inhaltlich weiter geht, was nicht weiter geht und was wem entspricht. Das muss vor Beginn der Sitzung, zumindest aber vor Beginn der Behandlung des entsprechenden Tagesordnungspunkts entschieden sein.

Da das nicht entschieden worden ist, weil sich niemand darüber beschwert hat, verfahre ich genau so, wie wir es hier auf dem Papier stehen haben: Wir fassen es als Änderungsanträge auf.

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)

Wir können die Ordnung des Verfahrens nicht mit dem Inhalt vermischen. Das bekommen wir jetzt nicht mehr

hin. Das hätten die Antragsteller vorher untereinander absprechen müssen.

Jetzt lasse ich abstimmen. Da die SPD-Fraktion ihren Änderungsantrag nicht zurückzieht - das hätte sein können, weil die Koalitionsfraktionen Teile davon in ihren Änderungsantrag übernommen haben -, lasse ich zunächst über den weitergehenden, zuerst eingereichten Änderungsantrag der SPD-Fraktion abstimmen. Wer stimmt zu? - Das sind die antragstellende Fraktion und Teile der PDS. Wer stimmt dagegen? - Die Koalitionsfraktionen. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt worden.

Jetzt kommen wir zu dem Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP. Er ist an zwei Stellen geändert worden. Die erste Änderung bezieht sich auf Punkt 3: Die Landesregierung soll nicht aufgefordert werden, die Entlastungen zu realisieren, sondern für die Entlastungen zu kämpfen. Diese Änderung wurde mündlich eingebracht; sie liegt mir auch schriftlich vor.

Die beiden Fraktionen haben sich zu einer zweiten Änderung entschieden und wollen den Text des Punktes 2 des Änderungsantrags der SPD übernehmen. Dabei bleibt es.

Also stimmen wir über den so geänderten und erweiterten Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen ab. Wer stimmt zu? - Das sind die antragstellenden Fraktionen. Wer stimmt dagegen? - Das ist die Fraktion der Linkspartei.PDS. Stimmenthaltungen? - Bei der SPD-Fraktion. Somit haben wir über den Änderungsantrag abgestimmt. Er ist angenommen worden.

Jetzt stimmen wir über den so geänderten Originalantrag ab. Wer stimmt dem zu? - Die Koalitionsfraktionen und die SPD. Wer stimmt dagegen? - Die PDS-Fraktion. Damit ist der Antrag in der geänderten Fassung beschlossen worden.

(Zustimmung von Herrn Tullner, CDU)

Der Tagesordnungspunkt 20 ist beendet.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir treten nun in die Behandlung des Tagesordnungspunktes 21 ein:

Beratung

Wahrnahme der Rolle der Investitionsbank als zentrales Förderinstitut des Landes Sachsen-Anhalt

Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS - Drs. 4/2468

Änderungsantrag der Fraktionen der FDP und der CDU - Drs. 4/2497

Für den Einbringer des Ursprungsantrages, die Fraktion der Linkspartei.PDS, spricht Frau Dr. Weiher. Bitte sehr, Frau Dr. Weiher, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zwei Jahre nach der Errichtung der Investitionsbank des Landes Sachsen-Anhalt als Förderbank legen wir Ihnen heute einen Antrag vor, der auf den ersten Blick auf eine bloße Berichterstattung über die Geschäftstätigkeit einer Bank gerichtet zu sein scheint.

Aber es geht uns doch um etwas mehr, nämlich um die Frage, wie die Erwartungen und Hoffnungen von Politik und Wirtschaft, von Unternehmen sowie von Bürgerinnen und Bürgern des Landes in den vergangenen zwei Jahren erfüllt worden sind und welche Weichenstellungen im Förderwesen getätigt werden müssen, um auch zukünftig den Genannten als Partner und Dienstleister Angebote zu unterbreiten und vor allen Dingen konkrete Hilfe zu leisten.

Bereits im März 2005 spielten im Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit aufgrund eines Selbstbefassungsantrages der Verlauf und die Ergebnisse des ersten Geschäftsjahres der Investitionsbank eine Rolle. Wir meinen aber, dass gerade vor dem Hintergrund, dass das Parlament in Gänze durch die Errichtung der Investitionsbank ein Stück weit außen vor bleibt, die Tätigkeit, die strategischen Konzepte und natürlich auch die Ergebnisse der Investitionsbank im Plenum eine Rolle spielen sollten. Vor diesem Hintergrund geht es in diesem Antrag um mehr als eine Berichterstattung in Form eines Geschäfts- oder Tätigkeitsberichtes, zumal diese Berichte dem Finanzausschuss gemäß § 10 Abs. 4 des Statuts der Investitionsbank ohnehin jährlich vorzulegen sind.

Wir alle wissen, dass wir im Jahr 2003 mit dem Investitionsbankbegleitgesetz die Grundlage dafür gelegt haben, dass die Landesregierung mittels einer Verordnung die Investitionsbank als Anstalt in der Anstalt errichten konnte. Es gab damals eine umfassende Debatte über die Art und Weise der Errichtung, zumal tatsächlich etwas völlig Neues entstand und es im Vergleich zum Landesförderinstitut eine Reihe gravierender Änderungen hinsichtlich der Rechtsverhältnisse, der Strukturen, der Entscheidungs- und Kontrollbefugnisse, aber auch der Aufgaben und der Ausrichtung der Tätigkeit gab.

Unumstritten war unter allen Fraktionen die Schaffung eines Kreditinstitutes, das besser und effektiver als bisher eine Schnittstelle zu den Unternehmen im Land Sachsen-Anhalt bilden könnte.

Der Finanzminister Professor Paqué sprach in der Landtagssitzung am 12. Juni 2003 von der Investitionsbank als Fortentwicklung des Landesförderinstitutes, um die begrenzten Ressourcen des Landes besser nutzen zu können. Dem ist nichts hinzuzufügen, außer dass die Ressourcen des Landes zukünftig noch viel knapper werden könnten, sowohl die eigenen Mittel als auch die Mittel von EU und Bund betreffend.