Protokoll der Sitzung vom 11.11.2005

Vielen Dank, Frau Budde, für Ihren Beitrag. - Für die FDP-Fraktion spricht nun der Abgeordnete Herr Qual. Bitte sehr, Herr Qual.

Herr Präsident, ich bitte Sie um die Erlaubnis, meine Rede zu Protokoll geben zu dürfen.

(Zustimmung bei der FDP, bei der CDU und von Herrn Bullerjahn, SPD)

Das nehmen wir gern entgegen. Herzlichen Dank, Herr Qual.

(Zu Protokoll:)

Die Verbesserung der Wirtschaftsförderung war seit Beginn dieser Legislaturperiode ein wesentliches Ziel der

Landesregierung. Die Argumente für die Errichtung einer Bank im bankrechtlichen Sinne haben wir im Plenum, aber auch in den Ausschüssen, wie ich meine, eingehend erörtert.

Um es vorab klar zu sagen: Die Gründe für die Errichtung der Investitionsbank gelten heute selbstverständlich immer noch, ja sogar mehr denn je. Nach wie vor ist von Unternehmern im Bereich des Mittelstands zu hören, die Hausbanken stünden nicht in dem erforderlichen Umfang für Finanzierungen bereit. Insoweit bestehen die oft zitierten Finanzierungslücken; diese bestätigen die Entscheidung zugunsten der Errichtung des Förderinstituts als Bank.

Nicht zuletzt Basel II mit den veränderten Eigenkapitalrichtlinien hat die reine Kapitalfinanzierung für Unternehmen schon frühzeitig erschwert. Fehlende Bonität sowie ein geringes Eigenkapital erschweren bzw. verhindern die Kreditfinanzierung über die Hausbank. Die Investitionsbank ist inzwischen das zentrale Förderinstitut des Landes. Sie ist ein Instrument im Hinblick auf die Realisierung von Investitionsvorhaben.

Der eingeschlagene Weg vom LFI zur Investitionsbank war nicht nur sinnvoll, sondern aufgrund der aller Voraussicht nach zukünftig geringeren Mittel aus den europäischen Strukturfonds letztlich auch notwendig. Und natürlich ist die schwierige Situation der öffentlichen Haushalte ein weiterer Beweggrund für die Gründung der Investitionsbank gewesen. Durch am Kapitalmarkt refinanzierte Darlehen besteht die Möglichkeit, das Förderspektrum zu erweitern. Die am Kapitalmarkt zu beschaffenden Mittel können für weitere Förderaufgaben zum Beispiel im Bereich der gewerblichen Wirtschaft genutzt werden.

Von Beginn an war es aber auch eindeutiges Ziel, mit der Investitionsbank ein Instrument in die Hand zu bekommen, das fortlaufend weiterentwickelt werden kann und muss. Dieses liegt in der Natur der Sache. Förderprogramme sind zeitlich begrenzt und die Nachfrage nach Darlehen oder anderen Finanzierungsinstrumenten verändert sich im Laufe der Zeit.

Insoweit ist auch dem grundsätzlichen Anliegen der den Antrag stellenden Fraktion der Linkspartei.PDS durchaus zuzustimmen, sich mit der Frage zu beschäftigen, ob und inwieweit die Erwartungen an die Investitionsbank bisher erfüllt wurden.

Ob das allerdings über den hier vorgeschlagenen Weg geschehen muss, ist zumindest zweifelhaft. Denn die Fortentwicklung der Investitionsbank und die entsprechende Berichterstattung werden durch den Verwaltungsrat und den Beirat sichergestellt. Im Beirat sind auch die Fraktionen vertreten. Außerdem steht es dem Finanzausschuss frei, sich jederzeit mit dem Thema zu befassen. Weiterhin erhalten die Mitglieder des Finanzausschusses die Protokolle der Sitzungen des Verwaltungsrates. Mit anderen Worten: Die Berichterstattung ist bereits sehr umfassend.

Gleichwohl wollen wir uns der Diskussion nicht verschließen. Ich gehe aber auch davon aus, dass der Antrag der Linkspartei.PDS nicht nur den Rückblick beabsichtigt, sondern auch eine in die Zukunft gerichtete Diskussion entsprechend dem von mir soeben erwähnten dauerhaften Fortentwicklungsprozess eröffnen soll.

Meinerseits noch einige Anmerkungen zur Investitionsbank als zentralem Förderinstitut: Der wettbewerbsneutrale Ansatz der Investitionsbank hat sich bereits jetzt

bewährt. Gab es zunächst noch vereinzelt Befürchtungen, die Förderbank würde mit den Hausbanken in Konkurrenz treten, so haben sich diese inzwischen erledigt.

Zunehmend rückt das gemeinsame Engagement von Hausbank und Investitionsbank in den Vordergrund. Eine wesentliche Voraussetzung für die von mir genannte Fortentwicklung der Investitionsbank ist vom Grundsatz her auch die Bündelung von Förderprogrammen. Dies bedeutet aber nicht zwingend die Abwicklung jedes Förderprogramms über die Investitionsbank. Inwieweit weitere Förderprogramme zukünftig übertragen werden sollten, gilt es noch zu prüfen.

Auf eine Grundüberlegung möchte ich auch noch einmal hinweisen: Zu der Leitlinie, in den verschiedenen Förderbereichen mit möglichst geringen Landesmitteln ein Höchstmaß an wirtschaftlicher Effektivität zu erzielen, gehört auch die Umstellung von der reinen Zuschussförderung hin zu mehr Darlehensanteilen bzw. zur verstärkten Förderung auf der Grundlage von Darlehen.

Mit einer Bank nach dem Kreditwesengesetz ist es möglich, neue innovative Produkte zu entwickeln und sie entsprechend der Nachfrage dem Markt anzupassen. Allerdings ist nicht nur das jeweilige Produkt selbst, sondern auch die entsprechende Vermarktung notwendig. Insoweit sei mir der Hinweis gestattet, dass jegliche Veränderung auch ein gewisses Maß an Zeit benötigt, bevor eine entsprechende Bewertung erfolgen kann.

Der Bedarf von Unternehmen erschöpft sich häufig nicht in der reinen Vermittlung eines einzigen Finanzproduktes bzw. der Zuwendung einer bestimmten Geldsumme, sondern erfordert auch eine entsprechende Beratung. Hier arbeitet die Investitionsbank zum Vorteil der Unternehmen mit anderen Geschäftsbanken, der Verwaltung, aber auch mit den Kammern zusammen.

Die jeweilige Prüfung der Antragsunterlagen wird zusammengefasst und Prüfprozesse werden reduziert. Damit wird nicht nur der Aufwand für die Unternehmen reduziert. Es besteht auch die Möglichkeit, die Prüfverfahren in zeitlicher Hinsicht zu verkürzen.

Häufig besteht auch seitens der Unternehmen zu Beginn eines Vorhabens keine Kenntnis, ob dafür eine Finanzierung überhaupt in Betracht kommt. Insoweit ist die Einrichtung des Förderberatungszentrums als erste Anlaufstelle von nicht zu unterschätzendem Vorteil. Die Information aus einer Hand gewinnt zunehmend an Bedeutung. Nicht nur das reine Fachwissen über die Vielzahl der Förderprogramme des Landes, aber auch des Bundes und der EU, sondern auch die frühzeitige Recherche für das jeweilige Vorhaben sind von Vorteil für die Unternehmen.

Insbesondere die Möglichkeit, von vornherein eine zentrale Anlaufstelle zu haben, ist eine wertvolle Hilfe für die jeweiligen Unternehmen oder für Existenzgründer. Da die Gründungsförderung nicht allein auf Kapital beschränkt werden kann, ist oftmals auch die Unterstützung von potenziellen Existenzgründern sinnvoll und notwendig. Je früher der Kontakt zum Förderberatungszentrum aufgenommen wird, desto schneller können die richtigen Entscheidungen für eine erfolgreiche Umsetzung des Vorhabens getroffen werden.

Insgesamt gesehen war die Fortentwicklung vom Landesförderinstitut hin zur Investitionsbank Bestandteil der verbesserten Wirtschaftsförderung, einer Förderung, die sich mehr und mehr an ökonomischen Marktbedingun

gen orientiert. Dieses kann jetzt bereits festgestellt werden. Die bisherigen guten Ergebnisse zeigen, dass sich die Investitionsbank bewährt hat. Die bisherige Arbeit ist die Basis für die zukünftige Entwicklung.

Noch eine Anmerkung zu dem vorliegenden Änderungsantrag. Die Berichterstattung sollte auch das Geschäftsjahr 2005 beinhalten. Daher schlagen wir eine Berichterstattung erst Anfang des kommenden Jahres vor. - Ich bitte um Zustimmung zu dem Änderungsantrag.

Meine Damen und Herren! Damit erhält als letzte Rednerin noch einmal Frau Dr. Weiher das Wort. Bitte sehr, Frau Dr. Weiher.

Das wird jetzt noch kürzer als der Redebeitrag des Herrn Ministers; ich kann es wirklich kurz machen.

Herr Gürth, die Beiratsgeschichte ist die eine Seite, aber die Befassung der Abgeordneten im Finanzausschuss und in den anderen Ausschüssen, die sich damit befassen sollten, ist die andere Seite. Aus Diskussionen in diesem Bereich entstehen möglicherweise doch neue Ideen, die mit aufgenommen und die auch im Beirat noch einmal diskutiert werden können. Die Einbeziehung des Hohen Hauses ist nicht nur über den Beirat zu regeln.

Ansonsten würden wir Ihren Änderungsantrag übernehmen und sehen einer hoffentlich einstimmigen Abstimmung gern entgegen.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Vielen Dank, Frau Dr. Weiher. - Damit können wir in das Abstimmungsverfahren zur Drs. 4/2468 und zur Drs. 4/2497 eintreten. Sie wissen, meine Damen und Herren, dass sich die Anträge einzig in der Fristsetzung unterscheiden. Die Einbringerin Frau Dr. Weiher hat signalisiert, dass sie auch mit der im Änderungsantrag fixierten Fristsetzung leben kann. Insofern können wir sicherlich mit einem einstimmigen Abstimmungsergebnis rechnen. Ich stelle trotzdem zunächst den Änderungsantrag zur Abstimmung.

(Zuruf von der Linkspartei.PDS: Den übernehmen wir!)

- Gut, dann stellen wir beide Anträge quasi gemeinsam zur Abstimmung. Wer diesem geänderten Antrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Zeichen mit der Stimmkarte. - Ich stelle Einstimmigkeit fest, mache aber trotzdem die Gegenprobe. - Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? - Keine. Damit ist der Antrag in der Fassung des Änderungsantrages in Drs. 4/2497 angenommen worden und der Tagesordnungspunkt 21 abgeschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 22 auf:

Beratung

Positionen der Landesregierung zur Entwicklung des Energiemarktes

Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS - Drs. 4/2469

Einbringerin für die Fraktion der Linkspartei.PDS ist die Abgeordnete Frau Hunger. Bitte sehr, Frau Hunger.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte mit einem Fakt und einer Vision beginnen. Zunächst zu dem Fakt: Die Sonne liefert der Erde jährlich 219 000 Billionen Kilowattstunden Energie. Das ist natürlich eine Zahl, unter der man sich nicht viel vorstellen kann. Das ist etwa das 3 000fache der Energie, die heute von der Weltbevölkerung verbraucht wird.

Nun zu der Vision: Eigentlich fehlt nur noch eines: mehr Menschen, die ihren Kopf anstrengen und Lösungen finden, um diesen Schatz zu heben und nutzbar zu machen. Preisdiskussionen könnten wir ad acta legen und einen großen Beitrag zum Klimaschutz gäbe es quasi dazu.

(Zustimmung bei der Linkspartei.PDS)

Wäre es nicht ein gutes Ziel für Frühaufsteher, hierbei nach Kräften mitzutun und im Land Wissen und Technologien zu entwickeln?

Aber kehren wir in die Realität zurück und sehen wir uns die Entwicklung des Energiemarkts in Deutschland an. Im Jahr 1998 zahlten die deutschen Haushalte monatlich noch 160 € für Heizung, Strom und Benzin. Fünf Jahre später waren es schon 202 €, also rund ein Viertel mehr.

Seit dem Beginn dieses Jahres sind die Energiepreise in der gesamten Bundesrepublik nicht aus den Schlagzeilen gekommen. Waren es zunächst die Benzin- und Dieselpreise, die kontinuierlich kletterten, folgten im Sommer die Stromanbieter mit Ankündigungen von Preiserhöhungen und gleich danach die Gasversorger, die für Oktober die nächste Steigerung ankündigten.

Kaum war diese wirksam, setzten sie gleich noch einen drauf und läuteten die nächste Runde für den Beginn des nächsten Jahres ein. Als Begründung mussten stets der hohe Einkaufspreis und die Belastungen durch die erneuerbaren Energien herhalten. Wie der Verband der industriellen Energie- und Kraftwirtschaft meldete, rechnen einige Anbieter sogar den Börsenwert ihrer CO2Zertifikate, die sie kostenlos bekommen haben, in den Preis mit ein.

Gleichzeitig kann man dann die Ergebnisberichte lesen. So hat zum Beispiel Vattenfall in den ersten neun Monaten dieses Jahres sein Betriebsergebnis in Deutschland im Vergleich zum Vorjahr um 39,9 % auf etwa 7,6 Milliarden Kronen gesteigert. EnBW meldete für drei Quartale 2005 einen Überschuss von 504 Millionen €. Das sind 167 % mehr als im Vorjahr.

Angesichts solcher Zahlen ist es mehr als offensichtlich, dass es nicht um Kostendeckung geht, sondern ein umfangreicher Extraprofit realisiert wird oder, etwas laxer formuliert, satte Abzocke im Spiel ist. Man kann also wirklich nur allen Kunden raten, den Empfehlungen der Verbraucherschützer zu folgen und Widerspruch gegen die Energierechnungen einzulegen und so den Druck zur Offenlegung der wirklichen Kosten zu erhöhen.

Es bleibt abzuwarten, ob die nach dem neuen Energiewirtschaftsgesetz tätig gewordene Regulierungsbehörde, die seit dem 1. Januar 2005 an der Prüfung der Anträge auf Genehmigung der Netznutzungsentgelte arbeitet, bei den Preisen ebenfalls für mehr Klarheit sorgen kann. Ich habe meine Zweifel daran, ob zum Beispiel auf dem

von vier Unternehmen beherrschten Strommarkt wirklich Senkungen des Preises durchgesetzt werden können, zumal das Netznutzungsentgelt nur etwa ein Drittel des Preises ausmacht.

Es ist trotzdem nur zu begrüßen, dass sich das Bundeskartellamt im Gassektor für die Veränderung langfristiger Lieferverträge stark gemacht hat und dass diese Bemühungen um mehr Transparenz von der EU aufmerksam verfolgt und unterstützt werden.