Protokoll der Sitzung vom 08.12.2005

(Oh! bei der CDU)

Es ist so: Die Früchte der Arbeit - ich will das wirklich hoch schätzen, was hier geleistet worden ist

(Zuruf von Frau Dr. Hüskens, FDP)

- nein, es ist mein Ernst -, die Früchte des Erfolgs, die wir hätten gemeinsam ernten können - auch die Opposition, wenn wir uns abgestimmt hätten -, werden zunichte gemacht. Nun wollen wir nicht nachtreten, sondern sollten überlegen, wie wir nach vorn kommen.

Das war jedenfalls meine Vorstellung von gemeinsamer Beratung, nicht das, was wir mit dem niedersächsischen Umweltausschuss im September in Wernigerode gemacht haben; das war Smalltalk. Es ist zu keiner echten sachlichen Zusammenarbeit gekommen, weil die lieben Kolleginnen und Kollegen nämlich erst zwei Tage vorher ihre Anhörung hatten. Sie waren dazu noch nicht aussagefähig. Die Protokolle waren noch nicht da. Gut, okay, geschenkt.

Im Protokoll steht - die Sitzung war nichtöffentlich, deshalb möchte ich es hier zitieren -:

„Abgeordneter Herr Dr. Köck hält fest, dass der allerletzte Termin für die Verabschiedung des Gesetzes in Sachsen-Anhalt die Landtagssitzung am 16./17. Februar sei; denn anschließend werde der Landtag neu gewählt und beide Länder könnten bezüglich der Fusion der Nationalparke mit leeren Händen dastehen. Der Abgeordnete schlägt vor, dass die Ausschussvorsitzenden mit Vertretern der Fraktionen in der heutigen Mittagspause über einen Zeitplan beraten sollten, nach dem der oben genannte Termin eingehalten werden könne.“

Also von mangelnder Konstruktivität kann ja wohl nicht die Rede sein.

(Zustimmung bei der Linkspartei.PDS)

Der Vorsitzende des niedersächsischen Umweltausschusses sieht nicht die Notwendigkeit, jetzt irgendwelche Arbeitsgruppen zwecks Einhaltung eines Zeitplanes zu bilden. Das Ergebnis sehen wir. Wenn man Verträge will, heißt das, man verhandelt. Wir sind offensichtlich auf dem falschen Bein erwischt worden, das heißt, in der letzten, entscheidenden Phase waren wir nicht mehr aufmerksam genug. Das ist doch der Punkt.

Wir haben noch nicht einmal einen Entschließungsantrag wie die Kolleginnen und Kollegen aus Niedersachsen. Der Entschließungsantrag enthält den Auftrag, den Fahrplan für die Landesregierung, wie sie mit uns verhandeln soll. - Sie haben gar nichts.

Dort steht, dass bis spätestens April 2006 verhandelt werden soll. Nun höre man: Wir haben am 26. März 2006 Landtagswahlen. Welche Landesregierung will in den letzten 14 Tagen vor der Wahl noch ernsthaft verhandeln? Die andere Seite kann sich doch hinsetzen und Däumchen drehen und Sie laufen ins Leere. Wenn Sie Glück haben, können Sie nach der Wahl sofort weiterverhandeln, aber nur wenn Sie Glück haben.

Also, unser Angebot steht. Lassen Sie uns den Gesetzentwurf in den Ausschuss zurücküberweisen, in aller Ruhe die Dinge durchsprechen, gemeinsam von allen Fraktionen einen Entschließungsantrag mit dem Auftrag an die Landesregierung formulieren und im Januar dann in Ruhe das Gesetz verabschieden, ohne Aufregung.

(Frau Feußner, CDU: Was soll das bringen?)

- Was soll das bringen? Dann haben wir zumindest über die fachlichen Dinge gesprochen.

(Frau Feußner, CDU: Wollen Sie einen anderen Text verabschieden als Niedersachsen? - Zurufe von der Linkspartei.PDS und von der SPD)

- Ja, sehen Sie, Frau Feußner. Genau das ist der Zugzwang. Es hat keinen einzigen fachlichen Disput mit den Kollegen aus Niedersachsen gegeben, weil sie sich verweigert haben. Herr Hacke hat darüber gesprochen. Es hat keinen Kontakt gegeben. Wir haben Briefe geschrieben. Es hat Einladungen gegeben. Es ist so! Wir wollen nicht nachtragend sein, aber lassen Sie uns wenigstens für die nächste Periode, für den Staatsvertrag, ordentliche Grundlagen schaffen. - Danke.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS und bei der SPD - Zuruf von Herrn Hacke, CDU)

Herr Hacke, eine Frage? - Sie wollen auch noch sprechen. Dann spricht erst Frau Hüskens und dann kommen Sie an die Reihe.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte mich nicht zum Inhalt äußern. Über das Ob scheint großes Einverständnis zu herrschen, über die Frage des Wie offensichtlich nicht.

Ich habe gerade zu Herrn Kasten gesagt, dass das, was er gesagt hat, zum Teil scheinheilig ist. Das bestätige ich an dieser Stelle noch einmal. Es ist doch nicht so, dass Sie von den Änderungsanträgen überrascht worden sind. Als Herr Gürth und ich gesehen haben, dass es eine größere Anzahl von Änderungsanträgen geworden ist, die der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst in Niedersachsen erarbeitet hat, haben wir erstens Sorge getragen, dass Sie die Unterlagen bekommen. Wir haben zweitens darum gebeten, dass wir im Ältestenrat Informationen bekommen, ob das von uns vorgesehene Verfahren so durchführbar ist.

Wenn das so ist, dann gehe ich davon aus, dass ich eine Information bekomme. Diese Information habe ich am Dienstag, glaube ich, zufällig auf dem Flur bekommen nach dem Motto: Es gäbe da Probleme. - So darf ein ordentlicher Umgang miteinander auch nicht aussehen.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU - Zuruf von Frau Feußner, CDU)

Ich hätte mir wirklich gewünscht, dass wir das in Ruhe besprechen können.

Mir war durchaus klar - das haben wir auch zum Ausdruck gebracht -, dass 21 Änderungsanträge, auch wenn die meisten davon nicht materieller Natur sind, im Zuge einer parlamentarischen Änderung schwer umzusetzen sind, auch wenn das formal geht. Wir hatten angeboten, darüber noch einmal zu reden. Diese Unterlagen sind auch dem Gesetzgebungs- und Beratungsdienst noch einmal zugegangen.

Daher finde ich es etwas merkwürdig, dass bei Ihnen offensichtlich keine Abstimmung zwischen den parlamentarischen Geschäftsführern und den Fachkollegen stattgefunden hat, die ja auch die Unterlagen hatten. Ich habe gehört, es hat sogar den einen oder anderen gegeben, der einen Änderungsantrag auf der Basis unserer Änderungsanträge geschrieben hat. Es scheint also auch eine intellektuelle Befassung damit stattgefunden zu haben.

(Frau Dr. Kuppe, SPD: Das ist eine Unterstellung, Frau Hüskens!)

Dann finde ich das heute, ganz ehrlich gesagt, nicht sonderlich fair im Umgang. Ich glaube nicht, dass wir uns das bei einem so wichtigen Gesetz gönnen sollten.

Eines müssen wir noch festhalten: Wir haben es endlich geschafft - diesbezüglich stimme ich Herrn Kehl völlig zu -, einen Nationalpark Harz zu schaffen. Das sollten wir uns mit einer Diskussion über die Geschäftsordnung wirklich nicht kaputt machen. - Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU - Zustim- mung von Minister Herrn Dr. Rehberger)

Vielen Dank. - Nun bitte Herr Hacke.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte zunächst auf die Einwände des Herrn Oleikiewitz eingehen. Herr Oleikiewitz hat als Einziger fachlich moniert, dass in unserem Änderungsantrag steht: „Die Nationalparkverwaltung kann in Wernigerode eingerichtet werden“ und nicht mehr „... wird in Wernigerode eingerichtet“. Ich möchte Ihnen erläutern, weshalb wir jetzt das Wort „kann“ verwenden.

Wer an der Beratung mit den niedersächsischen Kollegen beteiligt war, weiß, dass der niedersächsische Gesetzgebungs- und Beratungsdienst eine gewisse Verfassungswidrigkeit feststellt, wenn wir in unserem Gesetz Regelungen für Niedersachsen treffen und wenn umgekehrt die Niedersachsen Regelungen für das Territorium Sachsen-Anhalts treffen würden. Dazu sind wir nicht berechtigt.

Um auf diese Bedenken des niedersächsischen Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes einzugehen, haben wir aus dem „wird“ ein „kann“ gemacht. Auf diese Weise greifen wir nicht in das niedersächsische Territorium oder in die niedersächsische Hoheit ein. Umgedreht haben die Niedersachsen das auch getan. Das heißt nicht, dass der Standort Wernigerode in irgendeiner Weise infrage gestellt ist.

Das Gleiche gilt auch für den Nationalparkbeirat. In diesem Fall haben wir geschrieben, dass er eingerichtet werden kann und dass es ein gemeinsamer Nationalparkbeirat ist. Damit entsteht ein Unterschied zwischen dem alten Beirat, den es heute gibt, und dem zukünftigen. Das waren auch Bedenken des niedersächsischen GBD. Nur aus diesem Grunde steht an dieser Stelle heute „kann“; aber „kann“ bedeutet nicht, dass es nicht sein soll.

Zu den Bemerkungen von Herrn Dr. Köck: Herr Dr. Köck, es ist richtig - Sie haben aus dem Protokoll zitiert -, die beiden Ausschussvorsitzenden sollten einen Zeitplan beraten. Ich habe mich bemüht, mit dem niedersächsischen Ausschussvorsitzenden einen Zeitplan abzustimmen, aber der niedersächsische Ausschussvorsitzende hat keine Notwendigkeit dafür gesehen. Es war also nicht möglich, sich diesbezüglich abzustimmen.

Ich habe in meiner Einbringungsrede auch angedeutet oder sogar deutlich gesagt, dass sich der niedersächsische GBD während unserer gemeinsamen Ausschusssitzung eigentlich der Auffassung unseres GBD angeschlossen hat und nur eine Ergänzung zum Staatsvertrag gefordert hat. Im Rahmen der laufenden Verhandlungen und Beratungen in Niedersachsen hat sich der GBD Niedersachsens wieder gedreht und wesentlich weiterreichende Bedenken geäußert. Dafür sind wir und unsere Landesregierung aber nicht verantwortlich zu machen, sondern ich denke, es ist ein großes Verdienst dieser Landesregierung, noch einmal auf die niedersächsischen Bedenken einzugehen und nachzuverhandeln, damit wirklich in beiden Ländern ein einigermaßen gleich lautender Gesetzentwurf vorliegt, so wie das heute der Fall ist.

Nur auf diese Dinge gehen unsere Änderungsanträge ein. Wir wollen nur unser gemeinsames Ziel verwirklichen, dass auf beiden Seiten ein gleich lautender Text vorliegt, und nichts anderes. Inhaltlich - das hat Herr Sta

delmann schon gesagt - hat sich nichts verändert. - So weit zu meinen Bemerkungen.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Hacke. - Es gibt Fragen. Zunächst fragt Herr Oleikiewitz, dann Herr Krause, dann Herr Köck.

Herr Hacke, ich habe vorhin in meinem Redebeitrag auf den Widerspruch zwischen der Formulierung im ersten Staatsvertrag zur Nationalparkverwaltung mit Sitz in Wernigerode und der jetzigen Formulierung hingewiesen. Sie können sich sicher erinnern, dass im ersten Staatsvertrag Wernigerode als Sitz festgelegt worden ist. Wie wollen Sie diesen Widerspruch auflösen, der sich jetzt zwischen dem ersten und dem zweiten Staatsvertrag bzw. dem Gesetzentwurf, der heute zur Beschlussfassung steht, vorhanden ist?

Herr Oleikiewitz, im Staatsvertrag steht nicht das Wort „kann“. Genau das sind die niedersächsischen Bedenken gewesen. Im Gesetzentwurf muss „kann“ stehen und nicht „wird“, weil wir für Niedersachsen keine Regelungen treffen dürfen. Aber im Staatsvertrag werden diese Regelungen eindeutig getroffen. Im Gesetz ist das aber nicht möglich. Deshalb steht im Staatsvertrag nicht „kann“, sondern „wird“.

(Zuruf von Herrn Oleikiewitz, SPD)

- Im ersten Staatsvertrag steht „wird“. Das wird durch den zweiten Staatsvertrag berichtigt.

(Herr Oleikiewitz, SPD: Ach, wird berichtigt?)

- Ja, das ist so.

(Herr Oleikiewitz, SPD: Vielen Dank, dass Sie das noch einmal erwähnt haben!)

Das sind die niedersächsischen Bedenken gewesen, die es leider erst recht spät gegeben hat.

(Zuruf von Frau Budde, SPD)

Dafür sind wir nicht verantwortlich.