Protokoll der Sitzung vom 08.12.2005

Ich habe auch echt geübt, ja.

Die Theorie und die Praxis sind im Steuerrecht oftmals zweierlei. Wir hatten Betroffene am Tisch. Ich kann mir nicht vorstellen, dass in der Kürze alle schon diese Gespräche mit Betroffenen geführt haben. Sie sagten vorhin, da fällt Gewinn an. Ich habe in meinem Redebeitrag darauf hingewiesen, dass das nur fiktiv ist, buchmäßig und dass die Betroffenen, die Kommanditisten wie auch die Gesellschafter einer GbR, keinen Cent mehr in der Tasche haben, aber jetzt aufgrund dieser Situation, wenn

wir nicht abhelfen, in barer Münze Steuern zahlen müssen. Können Sie sich das vorstellen?

Herr Krause, Sie haben völlig Recht. Aber wenn Sie zum Beispiel Vermögensteuer erheben würden, dann würde genau das auch passieren. Sie können immer Bargeld, also das, womit Sie auch einkaufen gehen können, und Vermögen besteuern. Wir haben im deutschen Steuerrecht natürlich Aspekte, in denen Vermögen besteuert wird. Das ist so einer. Deshalb sollte man auch sehr vorsichtig mit solchen Sachen sein - wobei ich weiß, dass Ihre Partei die Einführung der Vermögensteuer gut findet -; denn das sind genau die Situationen. Es wird etwas besteuert, was Sie nicht liquide haben und nicht überweisen können, sondern Sie müssen eigentlich erst Anteile veräußern. Deshalb gibt es auch entsprechende Regeln, um unbillige Härten, die dann tatsächlich auftreten können, abzuwenden. Ich halte das für richtig.

Aber wir sollten über die Details wirklich im Ausschuss reden. Es ist vom Ministerium und auch in dem Schreiben an die Betroffenen klar gemacht worden, dass dieses Problem, das Sie aufgezeigt haben, durchaus bekannt ist. Aber alle Betroffenen haben eine Wertsteigerung. Die ist nun einmal da. Die sollte im geltenden Steuerrecht - wir können auch einmal darüber diskutieren, was ich persönlich von einem solchen Steuerrecht halte - berücksichtigt werden.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Danke sehr, Frau Dr. Hüskens. - Für die SPD-Fraktion wird der Abgeordnete Herr Doege sprechen.

Mit Ihrer Genehmigung, Frau Präsidentin, würde ich meine Rede an dieser Stelle gern zu Protokoll geben.

(Lebhafter Beifall bei allen Fraktionen)

Wenn ich jetzt die Genehmigung verweigern würde, dann würde im Saal bestimmt Tumult ausbrechen.

(Zu Protokoll:)

Die Frage der Altschulden landwirtschaftlicher Unternehmen hat uns in diesem Hohen Hause schon mehrfach beschäftigt. Ich möchte deshalb an dieser Stelle nicht alles wiederholen, was in der Vergangenheit von uns dazu bereits gesagt wurde. Gestatten Sie mir dennoch den Hinweis, dass uns eine saubere Aufarbeitung der Ursachen und der Werthaltigkeit der Altschulden vieles erspart hätte.

Die unter Federführung des Parlamentarischen Staatssekretärs im Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft Gerald Thalheim erarbeitete Ablöseregelung für die Altschulden begrüßen wir außerordentlich. Wie die Praxis zeigt, wird von ihr auch reger Gebrauch gemacht.

Das, was uns heute hier als Antrag von der Linkspartei.PDS vorgelegt wurde, betrifft nur einen Sonderfall, der in seiner Wirkung offensichtlich bei der Verabschiedung des Gesetzes nicht bedacht wurde. Es geht um

die steuerliche Behandlung der Kommanditisten einer GmbH & Co KG. In Sachsen-Anhalt betrifft dieser Sonderfall elf Unternehmen.

Das Anliegen des Antragstellers teilen wir insofern, als hier eine Lösung gefunden werden muss, die die betroffenen Unternehmen nicht in ihrer Existenz gefährdet. Wir sind jedoch nicht der Auffassung, dass der Eigenkapitalzuwachs der Kommanditisten steuerlich unberücksichtigt bleiben sollte.

Die GUBB-Unternehmensberatung Halle hat hierzu den agrarpolitischen Sprechern der Fraktionen konkrete Vorschläge zukommen lassen. Danach sollen die Unternehmensanteile bei Aktivierung des Kapitals, also erst nach der Veräußerung der Unternehmensanteile, versteuert werden. Ich denke, dies wäre ein vernünftiger Kompromiss, den wir im Agrar- und Finanzausschuss beraten sollten.

Die letzte Sitzung des Landtages findet im Februar 2006 statt. Der zur Verfügung stehende Zeitraum ist nicht lang, aber wir haben auch schon in wesentlich kürzerer Zeit Anträge beraten und verabschiedet.

Ich schlage vor, dass wir den Finanzausschuss beauftragen, den Geschäftsführer der GUBB, Herrn Dr. Siegfried Anz, sowie den Landesbauernverband kurzfristig zu einer gemeinsamen Anhörung der beiden Ausschüsse einzuladen, um anschließend das Thema zu beraten und einer Lösung zuzuführen. Wir plädieren für eine Überweisung zur federführenden Beratung in den Finanzausschuss und zur Mitberatung in den Agrarausschuss.

Für die CDU-Fraktion wird der Abgeordnete Herr Tullner sprechen. Bitte sehr.

Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ich verzichte darauf, Ihnen meinen steuerrechtlichen Erkenntnisgewinn auch noch darzulegen. Ich möchte nur noch betonen, dass im Vortrag des Ministers einige wichtige Fragen völlig offen geblieben sind und wir deswegen im Ausschuss noch einmal intensiv darüber diskutieren sollten.

(Heiterkeit - Beifall bei der CDU)

Herr Krause, Sie hätten noch einmal das Wort. - Sie wünschen es nicht. Dann können wir abstimmen.

Wir werden zuerst über die beantragte Überweisung des Änderungsantrags der Koalitionsfraktionen in seiner ursprünglichen Fassung und des vorgelegten Ursprungsantrages in den Ausschuss abstimmen. Wer einer Überweisung zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen.

(Herr Tullner, CDU: Welcher Antrag?)

- Zunächst ist von Herrn Krause eine Überweisung beantragt worden. Das heißt, wir stimmen zunächst über die Überweisung Ihres Änderungsantrags in der ursprünglichen Fassung und des ursprünglichen Antrags ab, weil damit entschieden wird, wie es weitergeht. Wer stimmt der Überweisung zu? - Das sind die Oppositionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Damit ist einer Überweisung nicht zugestimmt worden.

Jetzt stimmen wir über den geänderten Änderungsantrag ab. Herr Krause hat beantragt, dass am Ende des Antrags der Koalitionsfraktionen noch folgender letzter Satz hinzugefügt wird: Ferner ist zu prüfen, inwiefern im Rahmen einer grundsätzlichen Billigkeitsregelung entschieden werden kann.

Wer diesem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. Das sind die Oppositionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Damit ist der Änderungsantrag zum Änderungsantrag abgelehnt worden.

Wir stimmen über den Änderungsantrag der Fraktionen von CDU und FDP in der ursprünglichen Fassung ab. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen und die SPD-Fraktion. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die Fraktion der Linkspartei.PDS. Damit ist der Änderungsantrag angenommen worden.

Wir stimmen über den Antrag in der soeben geänderten Fassung ab. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das ist das gleiche Abstimmungsverhalten; die Koalitionsfraktionen und die Fraktion der SPD stimmen dafür. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die Fraktion der Linkspartei.PDS. Damit ist der Antrag in der geänderten Fassung angenommen worden und die Behandlung des Tagesordnungspunkt 6 beendet.

(Beifall bei allen Fraktionen)

Ich rufe Tagesordnungspunkt 7 auf:

Zweite Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Sondervermögen „Altlastensanierung Sachsen-Anhalt“

Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 4/1994

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Finanzen - Drs. 4/2512

Die erste Beratung fand in der 54. Sitzung des Landtages am 28. Januar 2005 statt. Die Berichterstatterin wird die Abgeordnete Frau Dr. Hüskens sein.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im Jahr 2001 haben der Bund und das Land Sachsen-Anhalt einen Vertrag zur Finanzierung der Sanierung ökologischer Altlasten beschlossen, der vorsah, dass der Bund etwa 1 Milliarde € in fünf Raten bezahlt und das Land die jeweils vorgesehene Gegenfinanzierung von etwa einem Drittel trägt.

Aufgrund einer interpretierbaren Formulierung im Vertrag gab es Dissens zwischen Bund und Land über den genauen Zeitpunkt der Landeszahlung. Zum Beginn des Jahres 2005 behielt der Bund die letzte Rate ein, um Verhandlungsdruck auf unser Land auszuüben. Zeitgleich versuchte die Landesregierung durch die Einbringung des Gesetzentwurfes in Drs. 4/1994 am 28. Januar 2005, einer Forderung des Bundes nach klarer Definition der Landesraten nachzukommen.

Der Gesetzentwurf wurde in den Finanzausschuss und zur Mitberatung in den Umweltausschuss überwiesen.

Der Finanzausschuss vertagte die Beratung in den Sitzungen am 10. Februar 2005 und am 21. April 2005 aufgrund der laufenden Verhandlungen zwischen Bund und Land.

In der 84. Sitzung wurde eine vorläufige Beschlussempfehlung an den Umweltausschuss erarbeitet, die das Ergebnis der Verhandlungen aufnahm und die Summen im Gesetzentwurf entsprechend deutlich erhöhte. In der 86. Sitzung wurde der Ihnen vorliegenden Beschlussempfehlung mit 6 : 0 : 5 Stimmen zugestimmt, die nun die Finanzlast für Sachsen-Anhalt in den Jahren 2005 bis 2010 und 2011 ff. konkret definiert.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Danke sehr, Frau Dr. Hüskens, für die Berichterstattung. - Für die Landesregierung hat der Finanzminister Herr Professor Paqué um das Wort gebeten.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der Sache, die wir hier behandeln, möchte ich zunächst eine erfreuliche Mitteilung machen. Die bisher ohne unsere Zustimmung von der BvS zurückgehaltene fünfte Rate in Höhe von nicht ganz 128 Millionen € ist nunmehr bei uns eingegangen und gutgeschrieben worden.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Wie bekannt sein dürfte, hat es wegen der von uns nicht akzeptierten Zurückhaltung dieses nicht unerheblichen Geldbetrags mehrere Gesprächsrunden gegeben. Fälligkeitszeitpunkt war eigentlich der 15. Januar 2005. Nachdem das Geld nicht eingegangen war, ist die Landesregierung an das Bundesfinanzministerium herangetreten. Am 3. Februar 2005 fand dann zwischen Herrn Bundesminister Eichel und mir ein ausführliches Gespräch in der Sache statt.

Als Ergebnis wurde verabredet, die zuständigen Mitarbeiter von BMF, BvS und unserer Landesverwaltung eine tragfähige Lösung erarbeiten zu lassen. Die zeitliche Vorgabe betrug zunächst vier Wochen. Schnell zeigte sich allerdings, dass diese Vorgabe wegen des außerordentlich schwierigen Themas und der notwendigen Abstimmungen nicht einzuhalten war.

In den dann aufgenommenen Gesprächen, an denen von der Landesseite das Ministerium der Finanzen und das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt sowie die Landesanstalt für Altlastenfreistellung und von der Bundessseite das Bundesministerium für Finanzen und die BvS teilnahmen, hat die Bundesregierung drei Gründe für das Zurückhalten der fünften Rate genannt: die Frage der Mündelsicherheit der Anlage der eingezahlten Beträge in das Sondervermögen, die Frage der Beleihung und das Thema Art und Umfang der Kofinanzierung durch das Land Sachsen-Anhalt.

Meine Damen und Herren! Nach mehreren zum Teil recht schwierigen Verhandlungsrunden konnte der Vorgang nunmehr abgeschlossen werden. Vor wenigen Tagen ist eine Ergänzungsvereinbarung zum Generalvertrag Altlastensanierung Sachsen-Anhalt von Landes- und von Bundesseite endgültig unterzeichnet worden.

Als Fazit der Verhandlungen mit dem Bund kann ich feststellen, dass wir ein gutes Ergebnis für die Altlasten