Auch der Herr Landtagspräsident hat sich im Rahmen der Debatte über die Kompetenzen des Parlaments deutlich für den Gesetzesstatus des Landesentwicklungsplanes ausgesprochen. Ich nehme an, Sie haben das damals auch ordentlich registriert. Ich darf aus der „Volksstimme“ vom 27. Dezember zitieren:
„Zum Teil gehen die Abgeordneten zu großzügig vor, indem sie die Regierung ermächtigen, bestimmte Dinge zu regeln. Vor allem Regierungsfraktionen neigen dazu. Das ist zu kurz gedacht,
da jede Regierungsfraktion auch mal wieder in der Opposition sein kann. Zum Beispiel beim Landesentwicklungsplan oder bei der Hochschulstrukturreform, wo nun die Ministerien und nicht mehr der Landtag wichtige Entscheidungen treffen sollen. Letztlich verzichtet hier der Landtag auf sein Gesetzgebungsmonopol. Ich halte es für falsch, wenn der Landtag immer mehr Entscheidungen an die Regierung abgibt; denn der Landtag ist vom Volk gewählt und nicht die Regierung.“
Meine Damen und Herren! Ich will mich nicht darüber auslassen, wer demnächst vielleicht in der Rolle der Opposition sein wird. Wer die Äußerungen des Landtagspräsidenten ernst nimmt und wer sich selbst ernst nimmt, kann dem vorliegenden Gesetzentwurf ohne die von uns vorgeschlagene Änderung nicht zustimmen.
Wir stellen deshalb nochmals diesen Antrag und bitten um namentliche Abstimmung - dies ganz bewusst, weil wir festgestellt haben, dass auch unser verehrter FDPKollege Hauser im Ausschuss eine gewisse Nachdenklichkeit erkennen ließ und signalisierte, dass er unserem Anliegen offen gegenüberstehe. Die Haltung des Landtagspräsidenten kennen Sie selbst. Ich bitte Sie, heute und hier in der Sache zu entscheiden.
Sehr geehrter Herr Sachse, wir waren uns bereits im Ausschuss darüber einig, die Raumordnung als Gestaltungsinstrument für den demografischen Wandel aufzuwerten und zu begreifen. Weil Sie aber den Änderungsantrag, über den wir uns inhaltlich bereits auseinander gesetzt haben, erneut stellen und über ihn namentlich abstimmen lassen wollen, möchte ich Ihnen drei konkrete Fragen stellen, um deren Beantwortung ich Sie hiermit recht herzlich bitte.
Erstens. Ist nicht Ihr Änderungsantrag zum Landesplanungsgesetz erneut ein Beleg dafür, dass der Landesgesetzgeber sehr wohl auch über den gesetzgeberischen Weg Einfluss auf die Landesentwicklung nehmen kann?
Zweitens. Haben Sie zur Kenntnis genommen, dass Sie einen Weg vorschlagen, den es in der Bundesrepublik Deutschland nicht gibt, nämlich den Weg, die Landesentwicklungsplanung per Gesetz zu beschließen? Wie erklären Sie es sich, dass Ihr Vorschlag, den Sie hier unterbreiten, auch von der Sozialdemokratie dort, wo sie Verantwortung trägt, nicht aufgegriffen worden ist, und zwar auch nicht in den Bundesländern, in denen der demografische Wandel ebenfalls ein herausragendes Thema ist?
Meine dritte und letzte Frage: Sie betonen immer wieder das Gesetzgebungsmonopol, haben aber bisher in großem Konsens mit anderen Parteien die regionalisierte Strukturpolitik mitgetragen, wobei Sie den Trägern der
Regionalplanung, nämlich den kreisfreien Städten und den Landkreisen, einen sehr hohen Einfluss in der Raumordnung und in Strukturfragen zubilligen. Verstehe ich Sie richtig, dass Sie mit der Erklärung des Gesetzgebungsmonopols für den Landesgesetzgeber nun diesen Grundkonsens der regionalisierten Strukturpolitik verlassen wollen?
Herr Sachse, warten Sie bitte einen Augenblick. - Würden Sie bitte etwas leiser sein, damit wir die Antwort auch verstehen?
Hinsichtlich der zweiten Frage verweise ich auf die Aussagen des Landtagspräsidenten. Ich denke, die SPDLandtagsfraktion nimmt den Landtagspräsidenten durchaus ernst.
Zur dritten Frage: Das, was wir heute beantragt haben, richtet sich nicht gegen die Regionalisierung der Strukturpolitik. Im Gegenteil, wir werten sie entsprechend auf, wollen sie aber im Landtag mit entscheiden. Hier im Landtag werden die langfristigen Ziele für unsere Land bestimmt.
Dieses Recht sollten Sie als Abgeordnete sich nicht nehmen lassen. Die SPD-Fraktion möchte sich dieses Recht nicht nehmen lassen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Landesplanungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt ist es der Landesregierung gelungen, die europarechtlichen und bundesrechtlichen Vorgaben zur Umweltprüfung für Programme und Pläne strikt und ohne unnötigen Ballast umzusetzen. Darüber hinaus schafft die Gesetzesänderung die Möglichkeit der Einsetzung eines ehrenamtlichen Verbandsgeschäftsführers und trägt dazu bei, die Arbeitsfähigkeit der regionalen Planungsgemeinschaften zu gewährleisten.
In der Diskussion im federführenden Ausschuss für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr fand der Gesetzentwurf dementsprechend mehrheitlich Zustimmung. Allein durch einen Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP musste im neu eingeführten § 18a die Klarstellung erfolgen, dass Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister kreisangehöriger Städte nicht das Amt des Verbandsgeschäftsführers einnehmen können, da diese Städte nicht Träger der Regionalplanung sind.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dem Ansinnen der SPD-Fraktion, die Änderung des Landesplanungsgesetzes zu nutzen, um dem Landesentwicklungsplan wieder den Status eines Gesetzes zu verleihen, werden wir nach wie vor nicht zustimmen. Dies wäre - Minister Dr. Daehre und mein Kollege Herr Schröder haben es schon gesagt - ein deutschlandweit einmaliges Verfahren, für das im Grunde eine besondere Begründung erforderlich ist. Eine solche Begründung liegt nach unserer Ansicht jedoch nicht vor, zumal der Status des Landesentwicklungsplanes erst im Rahmen des Zweiten Investitionserleichterungsgesetzes geändert worden ist.
Erinnert sei auch daran, dass der Gesetzgeber mit der auch von der Fraktion der SPD unterstützten Regionalisierung der Strukturpolitik freiwillig seinen Einfluss auf die Raumordnung teilweise an die Landkreise und an die regionalen Planungsgemeinschaften abgegeben hat. Mit dem vorgelegten Änderungsantrag und mit Ihren heutigen Aussagen weichen Sie von dem damals unter den Fraktionen gefundenen Konsens ab.
Darüber hinaus sind Verordnungen, auch wenn sie in der Normenhierarchie unterhalb des Gesetzes stehen, genauso verbindlich wie Gesetze. Sie bieten im Übrigen die Möglichkeit, bei der Landesentwicklungsplanung weitaus flexibler und zügiger vorzugehen, und zwar ohne langjährige Gesetzgebungsverfahren, was letztlich dazu beiträgt, die Position des Landes im Standortwettbewerb zu stärken.
An dieser Stelle möchte hinzufügen, dass vor Übernahme der Regierungsverantwortung durch CDU und FDP eine Änderung des Landesentwicklungsplanes zwei Jahre gedauert hat.
In diesem Zusammenhang muss ich mir die Frage stellen, ob wir uns auch vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung so langwierige Gesetzgebungsverfahren gerade in diesem Bereich noch leisten können. Ich sage: Nein.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, stimmen Sie diesem ausgewogenen Gesetzentwurf unserer Landesregierung heute zu und helfen Sie damit insbesondere, die Arbeitsfähigkeit unserer regionalen Planungsgemeinschaften zu gewährleisten. - Vielen Dank.
Danke sehr. Herr Dr. Köck hat noch eine Frage. Frau Rotzsch, würden Sie diese beantworten? - Bitte sehr, Herr Dr. Köck.
Wiederholt ist die Geschwindigkeit betont worden, mit der man Raumordnungspläne und Ähnliches ändern will. Ist das nicht ein bisschen konträr zu dem Tagesordnungspunkt, den wir eigentlich behandeln, nämlich die strategische Umweltprüfung? Geht es nicht darum, vorsorgend in den Plänen darauf zu achten und nicht nach Geschwindigkeiten zu urteilen, mit denen man das machen kann? Das ist die erste Frage.
Die zweite Frage: Meinen Sie, dass mit diesem Gesetzentwurf zum Beispiel die strategische Umweltprüfung der Luftreinhaltepläne und der Lärmminderungspläne
auch erfasst ist? Lärmminderungspläne und Luftreinhaltepläne sind nach der Vorgabe auch solche Pläne, die einer strategischen Umweltprüfung unterzogen werden müssen.
Herr Köck, ich glaube, Sie stehen zu dicht am Mikrofon. Es ist einfach akustisch nicht zu verstehen.
Zum Beispiel Lärmminderungspläne und Luftreinhaltepläne sind auch Gegenstand der strategischen Umweltprüfung. Meinen Sie, dass wir diese mit diesem Landesplanungsgesetz erfassen?
Es gab noch eine Nachfrage von Herrn Sachse. - Entschuldigung, das war von mir zu spät gesehen. Dann ist die Debatte beendet.
Wir treten in das Abstimmungsverfahren zu den Drs. 4/2515 und 4/2539 ein. Zunächst werden wir über den Änderungsantrag der SPD-Fraktion abstimmen. Es ist eine namentliche Abstimmung beantragt worden. Herr El-Khalil, Sie werden die Namen jetzt aufrufen. Es geht um den Änderungsantrag der SPD-Fraktion in der Drs. 4/2539.