1. Hält die Landesregierung diese erneute Fahrpreiserhöhung für Bahnkunden für gerechtfertigt und welche Aktivitäten hat die Landesregierung unternommen, diese Preisspirale zu stoppen?
2. Der zuständige Fachminister in Sachsen-Anhalt hatte während der letzten Erhöhungsrunde zugesagt, sich dafür einzusetzen, dass der Modus: Antrag zur Fahrpreiserhöhung an das Regierungspräsidium Darmstadt, Versagung durch einige Bundesländer und Ersatz dieser Zustimmung durch eine Zustimmung des Bundesverkehrsministeriums durch ein besseres Verfahren ersetzt wird. Welche Aktivitäten wurden ausgelöst und welche Ergebnisse liegen heute vor?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Werter Herr Kasten! Die Anfrage des Abgeordneten Herrn Kasten zu Fahrpreiserhöhungen der DB AG auch zum Fahrplanwechsel 2005/2006 beantworte ich im Namen der Landesregierung wie folgt.
Die Erhöhung von Fahrpreisen bei der Deutschen Bahn AG erregt regelmäßig den Unmut der Bevölkerung, aber nicht nur der Bevölkerung, sondern auch der Landesregierung. Dabei stoßen Fahrpreiserhöhungen im Nahverkehr bei gleichzeitigen Gewinnmitteilungen des Konzerns in diesem Bereich und parallelen Sonderangeboten im Fernverkehr auf besonderes Unverständnis.
Die Landesregierung hat sich dazu stets eindeutig geäußert, indem sie klargestellt hat, dass sie im Rahmen
des Fernverkehrs keine Möglichkeit der Einflussnahme hat, da die Tarife im Fernverkehr keiner Genehmigungspflicht unterliegen. Das Engagement der Landesregierung kann sich daher nur auf die Tarife im Nahverkehr beschränken.
Der Nahverkehr wird in Sachsen-Anhalt wie auch in den anderen Bundesländern auf der Grundlage von Verkehrsverträgen erbracht. Nach diesen Verträgen sind Fahrpreiserhöhungen nur insoweit zulässig, als dies ausdrücklich zugelassen ist, oder wenn eine Situation eintritt, die bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar war. Beides sieht die Landesregierung bei den letzten Tariferhöhungsrunden als nicht gegeben an. Das hat sie gegenüber dem zuständigen Regierungspräsidium Darmstadt mehrfach zum Ausdruck gebracht.
Obwohl noch weitere Länder das Tariferhöhungsbegehren der Bahn, allerdings mit anderen Begründungen, abgelehnt hatten, wurde durch das Regierungspräsidium Darmstadt jeweils die Entscheidung des Bundesverkehrsministeriums beantragt. Obgleich sich auch Sachsen-Anhalt gegen einen solchen Eingriff in originäre Hoheitsrechte der Länder verwahrt hat, wurde die Länderablehnung durch eine Entscheidung des Bundes ersetzt.
Wie Ihnen aus der Presse bereits bekannt ist, hat das Land der Deutschen Bahn AG die Genehmigung für die Tariferhöhung bei der S-Bahn Magdeburg, für die es allein verantwortlich ist, versagt. Dagegen hat die Bahn Klage erhoben. Wegen einer Vergleichsverhandlung ruht das Klageverfahren.
In der Verhandlung konnte erreicht werden, dass die Bahn von der ursprünglich geplanten Tariferhöhung von durchschnittlich 5,51 % Abstand genommen hat und nur noch eine Tariferhöhung von 4,1 % beansprucht. Diese Tariferhöhung wird erst zum 1. Februar 2006 wirksam werden. Das heißt, es ist gelungen, die Tariferhöhung im Interesse der Bahnkunden um 15 Monate hinauszuschieben.
Unberührt davon ist die Haltung des Landes, dass die gesetzlichen Regelungen zum Tarifgenehmigungsrecht präzisiert werden müssen. Mit anderen Bundesländern wurde ein gemeinsames Vorgehen gegen das Prinzip der Ersatzentscheidung des Bundes vereinbart und ein entsprechender Arbeitsauftrag an die gemeinsame Konferenz der Verkehrs- und Straßenbauabteilungsleiter formuliert.
Auf Initiative des Landes Sachsen-Anhalt wird nunmehr ein Vorschlag diskutiert, der die rechtliche Stellung von Verkehrsträgern unterstreicht. Danach soll die bisherige Tarifgenehmigung der Länder durch eine Feststellung des Aufgabenträgers ersetzt werden, dass die Tarifgestaltung mit dem jeweiligen Verkehrsvertrag in Übereinstimmung steht.
Zu Frage 1: Die Landesregierung hält die erneute Fahrpreiserhöhung für Bahnkunden nicht für gerechtfertigt. Die Begründung, die Energie- und Kraftstoffpreise seien gestiegen, trägt nicht, da bereits im Verkehrsvertrag eine Anpassung der Bestellerentgelte vorgesehen ist.
Zu Frage 2: Für die Landesregierung hatte ich bereits erklärt, dass sich Sachsen-Anhalt nachhaltig für ein besseres Verfahren gegenüber der gegenwärtigen Tarifgenehmigungspraxis einsetzt. Die Zusammenhänge und Aktivitäten habe ich dargestellt. Unser Ziel ist es, durch ein verändertes Verfahren auch gegenüber den Bahn
kunden eine transparente Preisgestaltung zu sichern. Das Land Sachsen-Anhalt wird mit den anderen Bundesländern versuchen, eine Mehrheit zu bekommen, um hier Klarheit zu schaffen, wie das Tarifgeschehen bei der Bahn in Zukunft zu gestalten ist.
Herr Minister, ich danke erst einmal für die aktuelle Information. Ich habe eine Zusatzfrage. Im Bundestag ist gerade bekannt geworden, dass die DB AG Investitionsmittel in Höhe von 1,5 Milliarden € nicht abgerufen hat, die durchaus auch zur Effektivierung der Dienstleistungen im ÖPNV hätten eingesetzt werden können. Wie geht das für Sie zusammen?
Herr Kasten, wie das zusammengeht, dazu müssten wir einmal Herrn Tiefensee und Herrn Mehdorn fragen. Ich sage immer eines: Bei der Bahn ist es jedes Jahr dasselbe, Gelder werden nicht abgerufen, Gelder werden für andere Zwecke verwendet und das Schienennetz ist so, wie es ist. Da ist etwas nicht in Ordnung. Um es ganz deutlich zu sagen: Da muss in Zukunft etwas passieren, damit die Gelder, die eingestellt wurden - die sind bezogen auf die Bahn gering genug -, für die Verbesserung der Schieneninfrastruktur eingesetzt werden. Das muss die Zukunft sein.
Das ist eine ganz kurze Frage. Herr Minister, gehe ich recht in der Annahme, dass Sie sich jetzt auch dafür ausgesprochen haben, Netz und Betrieb bei der DB AG zu trennen?
Ach, wissen Sie, das ist eine Frage, die man jetzt nicht mit Ja oder mit Nein beantworten kann. Das ist ein so komplizierter Vorgang. Ich werde einen Teufel tun, darauf mit Ja oder mit Nein zu antworten.
Richtig ist, dass wir über dieses Thema reden müssen. Das ist gar keine Frage. Aber das ist ein komplizierter Vorgang, bei dem wir - man darf sich auch nicht überschätzen - nicht allein Position beziehen können. Ich
denke, da müssen wir uns einmal mit allen zusammensetzen. Dort wird aber in der nächsten Zeit Bewegung hineinkommen. Dann können wir weiter darüber diskutieren. Herr Kasten, vielleicht können Sie mir die Frage in der nächsten Legislaturperiode noch einmal stellen. - Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister Daehre. - Damit ist die Fragestunde abgeschlossen und der Tagesordnungspunkt 3 ist beendet.
Bevor ich den Tagesordnungspunkt 4 aufrufe, können wir Damen und Herren von der Bundeswehr aus Weißenfels und Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums Bitterfeld auf der Südtribüne begrüßen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Landesregierung über den Nationalpark Harz ist in der 61. Sitzung des Landtags am 7. Juli 2005 in den Umweltausschuss überwiesen worden.
Mit dem Gesetzentwurf soll die Einheitlichkeit und Zusammengehörigkeit des Harzes erkennbar werden und die beiden bestehenden Nationalparke „Harz“ in Niedersachsen und „Hochharz“ in Sachsen-Anhalt sollen nach Maßgabe weitestgehend gleich lautenden Landesrechts unter einer einheitlichen Verwaltung zusammengeführt werden.
Dem entsprechenden Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und dem Land Sachsen-Anhalt stimmte der Landtag bereits am 11. November 2004 einstimmig zu. Gemäß diesem Staatsvertrag sollen die beiden bestehenden Nationalparkgesetze durch weitestgehend gleich lautende Nationalparkgesetze ersetzt, die Rechtsform einer künftigen einheitlichen Nationalparkverwaltung bestimmt, die bestehende Nationalparkverwaltung in eine einheitliche Nationalparkverwaltung mit Sitz in Wernigerode überführt sowie die bestehenden Nationalparkbeiräte durch einen gemeinsamen Nationalparkbeirat ersetzt werden.
Bereits vor der ersten Beratung über den Gesetzentwurf hatte sich der Ausschuss über die Durchführung einer
Anhörung verständigt. Die Anhörung fand am 31. August 2005 statt. Dazu waren die anerkannten Naturschutzverbände, die Industrie- und Handelskammern, regionale Verbände und Institutionen sowie Vertreter der betroffenen Kommunen und Landkreise aus Sachsen-Anhalt und Niedersachsen eingeladen.
Zu der Beratung über den Gesetzentwurf äußerte der Ausschuss den Wunsch, eine gemeinsame Sitzung der Umweltausschüsse der Landtage von Sachsen-Anhalt und Niedersachsen durchzuführen. Die Einladung zur gemeinsamen Sitzung wurde von niedersächsischer Seite mit großem Interesse angenommen. Die gemeinsame Sitzung der Umweltausschüsse fand am 21. September 2005 in Wernigerode in der Nationalparkverwaltung statt.
An dieser Sitzung nahmen neben den Parlamentariern aus Sachsen-Anhalt und Niedersachsen die zuständigen Fachminister beider Länder teil. Während der Sitzung stand der Meinungsaustausch der Ausschussmitglieder zu den vorliegenden Gesetzentwürfen im Mittelpunkt der Beratung. Im Laufe der Diskussion verwies der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des Niedersächsischen Landtages darauf, dass seiner Auffassung nach der Gesetzentwurf gegen Bundes- und Europarecht verstoße und dass dem Gesetzentwurf ein zweiter Staatsvertrag, der die Länder übergreifende Verwaltung des Nationalparks regele, folgen müsse. Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des Landtages von Sachsen-Anhalt verwies dagegen in der Diskussion nur auf das Erfordernis einer staatsvertraglichen Ergänzung.