Problematisch an diesem Verhältnis ist jedoch eine gewisse Informationsasymmetrie; denn die Kompetenz des Anbieters übersteigt oftmals die des Kunden, der sich auf das Werben des Anbieters einlassen muss. Natürlich ist es relativ einfach, den knackigen vom madigen Apfel zu unterscheiden. Doch gibt es viele Angebote, die für den Kunden eben nicht auf den ersten Blick zu durchschauen sind.
Der Präsident des IWH, Herr Professor Blum, hat dies im Zusammenhang mit der Gesundheitswirtschaft neulich auf dem Ersatzkassenforum sehr drastisch auf den Punkt gebracht. Ein Patient sei demnach nicht in der Rolle des selbstbewusst nachfragenden Kunden von Gesundheitsdienstleistungen, sondern vielmehr ein Anbieter eines kranken Körpers, an dem diese Leistungen dann erbracht werden können. Das ist, zugegeben, eine sehr zugespitzte Aussage. Sie macht aber deutlich, dass Verbraucherschutz vor allen Dingen dort ansetzen sollte, wo die Informationsasymmetrie besteht.
Das Ziel der Verbraucherpolitik oder Verbraucherschutzpolitik ist also das Befähigen des Verbrauchers zum selbstbewussten Wahrnehmen seiner Interessen im Zusammenspiel von Angebot und Nachfrage. Wir Liberalen nennen das dann kurz: mehr Markt - weniger Staat.
Meine Damen und Herren! Uns ist natürlich auch klar, dass Vertrauen gut, aber Kontrolle doch manchmal besser ist. Darum haben wir mit unserer Koalition neue, effektivere Strukturen im Verbraucherschutz geschaffen. Mit der Gründung des Landesamtes für Verbraucherschutz im Oktober 2002 haben wir eine integrative Fachbehörde geschaffen, die viele Aspekte des Verbraucherschutzes ressortübergreifend in sich vereinigt.
Wir finden in dieser Struktur die gebündelte Fachkompetenz in den Bereichen Hygiene, Lebensmittelsicherheit, Veterinärmedizin sowie Arbeitsschutz und leisten damit einen großen Beitrag zur Verbesserung des Gesundheits-, Arbeits- und Verbraucherschutzes. Neben der notwendigen Überwachung des Marktes leistet die Behörde vor allem auch Beratungsaufgaben für Unternehmen, landwirtschaftliche Betriebe, Gesundheitseinrichtungen und natürlich auch für die Verbraucher.
Meine Damen und Herren! Ich halte den eingeschlagenen Weg für den richtigen, insbesondere auch deshalb, weil sich, wie auch der Minister im Zusammenhang mit der Arbeitsteilung im Bereich Laborleistungen verdeutlicht hat, in den Ländern Mitteldeutschlands eine Zusammenarbeit entwickelt, die verhindert, dass unnötige Mehrfachstrukturen aufgebaut und dem Steuerzahler in Rechnung gestellt werden.
Ein weiterer wichtiger Aspekt im Zusammenhang mit der Entwicklung von Verbrauchersouveränität ist die Unterstützung der Arbeit der Verbraucherzentrale des Landes Sachsen-Anhalt - eine Aufgabe, die, wenn man sich unsere Haushaltssituation betrachtet, nicht leicht zu finan
zieren ist. Aber trotz der Sparbemühungen in allen Bereichen ist es gelungen, im Doppelhaushalt 2,5 Millionen € für die Arbeit der Verbraucherzentrale zu mobilisieren - Geld, welches, wie ich finde, sinnvoll angelegt ist; denn die Verbraucherzentrale beschreibt in ihrem letzten Jahresbericht selbst, wie es ihr gelungen ist, bei Kreditzinsnachberechnungen die Kaufkraft von Bürgern zu steigern. So wurden Rückzahlungen an die Kunden in Höhe von 1 Million € fällig. Im Durchschnitt pro Kunde waren das ca. 1 000 €. Aber auch in anderen Bereichen, wie zum Beispiel bei der Energie- oder Ernährungsberatung, leistet die Verbraucherzentrale eine wichtige Arbeit.
Meine Damen und Herren! Die Gesundheit spielt im Verbraucherschutz - ich erwähnte es bereits - eine wichtige Rolle. Mir geht es an dieser Stelle um den Aspekt der Stärkung der Patientensouveränität. Hierbei kommt es eben nicht nur auf die Aufklärung im individuellen Verhältnis zwischen Arzt und Patient an, sondern es ist auch notwendig, darüber hinaus Informationen bereitzustellen und Beratung zu ermöglichen. Der Minister hat hierzu schon ausführlich Stellung bezogen. Ich möchte diese Ausführungen noch ergänzen; denn im Zusammenhang mit den Qualitätsberichten der Krankenhäuser, die seit diesem Jahr veröffentlicht werden, erhält nun auch die Öffentlichkeit einen verstärkten Einblick in das Leistungsgeschehen und in die Fähigkeiten unserer Krankenhäuser.
Es wird nicht lange dauern, dann werden Verbraucherorganisationen oder Patientenverbände diese Informationen nutzen und in vereinfachter, ausgewerteter Form den Patienten zur Verfügung stellen. Das unterstützt den Bürger nicht nur in der Wahl des geeigneten Krankenhauses, sondern stärkt auch den Wettbewerb der Krankenhäuser untereinander - also auch ein Gesichtspunkt, der dazu führt, dass es künftig im Interesse der Verbraucher mehr Markt geben wird.
Meine Damen und Herren! Verbraucherpolitik, Verbraucherschutz, aber auch das Verhältnis der Marktteilnehmer untereinander haben viel mit Vertrauen zu tun. Ist dieses, wie aktuelle Geschehnisse verdeutlichen, erschüttert, besteht die Gefahr, durch Symbolpolitik schnelle Abhilfe zu suggerieren. Ein Nachfragen, wie es dazu kommt, dass mit krimineller Energie versucht wird, Lebensmittelpreise gewaltsam nach unten zu treiben, bleibt dabei außen vor.
Ich frage mich schon, warum die Arbeit der Landwirtschaft und des ehrbaren Fleischerhandwerks derart abgewertet wird, dass uns „Lebensmittel“ zum Preis von Abfall aufgetischt werden oder dafür eine Nachfrage entsteht. An dieser Stelle gibt es aus meiner Sicht auch die Verantwortung von uns als Verbrauchern; denn
Lebensmittel sind mehr wert, wie es auch eine Informationskampagne der Landwirtschaft verdeutlicht hat.
Meine Damen und Herren! Wir alle sind Verbraucher. Ich könnte daher auch aus individueller Erfahrung noch das eine oder andere zu dieser Thematik beitragen; aber auch die Redezeit zur Regierungserklärung ist begrenzt.
Nach Einschätzung unserer Fraktion sind wir im Bereich Verbraucherschutz gut aufgestellt. Das wird uns sicherlich nicht zu 100 % schützen können, dass Produkte oder Dienstleistungen mit Fehlern behaftet oder gar gefährlich sind. Auch werden wir es nicht immer verhindern können, dass durch kriminelle Machenschaften das Verbrauchervertrauen missbraucht wird.
Aber jedes Bundesland kann im Rahmen des jetzt geltenden Rechts seine Aufgaben im Verbraucherschutz wahrnehmen. Wir haben dafür nicht nur die modernen Strukturen geschaffen, sondern wir setzen alles, was für den Schutz der Verbraucher notwendig ist, auch durch. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Scholze, Sie haben eben eine Lanze für die Patientensouveränität und für mehr Einfluss der Patienten gebrochen. Können Sie mir erklären, warum in den Beratungen zum GMG die rot-grüne Bundesregierung die Patientenvertretung mit Stimmrecht im gemeinsamen Bundesausschuss ausrüsten wollte, dass aber Ihre Partei und auch die CDU dafür gesorgt haben, dass die Patientenvertreter nur mit beratender Stimme in dem Ausschuss vertreten sind?
Herr Dr. Eckert, ich will Ihnen diese Frage sehr gern beantworten. Auch ich halte den gemeinsamen Bundesausschuss, so wie er jetzt arbeitet, angesichts der Aufgaben, die er zu erfüllen hat, in dieser Zusammensetzung nicht für das Nonplusultra, nicht für perfekt. Das Problem ist, dass dort alle Interessenvertreter an einem Tisch sitzen.
Es sind dort die wesentlichen Vertreter anwesend, etwa die Ärzte als Leistungserbringer. Die Krankenkassen haben gewisse Mitsprachrechte.
(Herr Dr. Eckert, Linkspartei.PDS: Nicht gewisse! Die haben Stimmrecht! Wir haben kein Stimm- recht!)
Es sitzen dort auch die Patientenvertreter, die ihren Einfluss bereits geltend machen und der nicht missachtet wird.
Wenn Sie beurteilen möchten, ob Gesundheitsleistungen notwendig und sinnvoll sind und daher zulasten der Solidargemeinschaft finanziert werden sollten, dann müsste die Prüfung eigentlich unabhängig erfolgen. Dies kann nur durch eine wissenschaftliche Institution erfol
gen, die unabhängig von den Krankenkassen und möglicherweise auch unabhängig von bestimmten Herstellerinteressen und dergleichen ist.
Wir verfolgen alle, dass es bestimmte medizinische Verfahren gibt, die wünschenswert sind, die aber noch nicht den Nachweis erbracht haben, dass sie tatsächlich wirksam sind. Diese Wirksamkeitsnachweise müssen erbracht werden.
Ich halte den Ausschuss, so wie er sich im Moment zusammensetzt, nicht für ein unabhängiges Beratungsgremium, sondern allenfalls für eine Diskussionsrunde, in deren Rahmen über Therapien und Arzneimittel gesprochen wird, aber nicht immer im Interesse der Patienten entschieden wird.
Vielen Dank, Herr Scholze. - Meine Damen und Herren! Wir sind damit an das Ende dieser Debatte gelangt. Eine weitere Wortmeldung auf der Regierungsbank sehe ich nicht. Beschlüsse in der Sache werden nicht gefasst. Damit ist der Tagesordnungspunkt 1 beendet.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zwölf Schriftführer unterstützen den Präsidenten bei seiner Arbeit. Das Mitglied des Landtages Frau Dr. Angelika Klein hat wegen der Übernahme anderer Aufgaben ihr Amt als Schriftführerin niedergelegt.
Die Fraktion der Linkspartei.PDS hat nunmehr Frau Angela Bartz, die wir bereits begrüßt haben, für diese Aufgabe vorgeschlagen. In bewährter Weise werden wir hierzu die Wahl in einer offenen Abstimmung vornehmen. Gibt es dagegen Widerspruch? - Das ist nicht der Fall.
Wer Frau Angela Bartz zur Schriftführerin wählen will, den bitte ich um das Zeichen mit der Stimmkarte. - Gegenstimmen? - Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? - Keine Enthaltungen.
Damit ist Frau Angela Bartz einstimmig in den Kreis der Schriftführer aufgenommen worden. Ich möchte Frau Dr. Klein für ihre Arbeit sehr herzlich danken
und Frau Bartz sehr herzlich im Kreis der Schriftführerinnen und Schriftführer begrüßen. - Damit ist der Tagesordnungspunkt 17 erledigt.
Meine Damen und Herren! In Anbetracht der Zeiteinsparung, die wir haben, schlage ich Ihnen vor, dass wir den Tagesordnungspunkt 5 vorziehen. - Ich sehe keinen Widerspruch.
Entwurf eines Gesetzes zu dem Staatsvertrag über die Errichtung der Nordwestdeutschen Forstlichen Versuchsanstalt