Herr Präsident! Für die Haushaltsjahre 2005/2006 wurden im Einzelplan 13 bei Kapitel 13 02 Titel 461 01 je 11,5 Millionen € für Beförderungen vorgesehen. Die Landesregierung hat in der Haushaltsdebatte wiederholt darauf verwiesen, dass durch diese Mittel besonders auch für den mittleren Dienst Möglichkeiten zur Beförderung geschaffen werden.
1. In welcher Höhe sind die für 2005 eingestellten 11,5 Millionen € bisher für Beförderungen verausgabt worden?
2. Wie viele Bedienstete wurden in welchen Besoldungsgruppen und welchen Bereichen der Landesverwaltung aus den oben genannten Mitteln befördert?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich beantworte die Frage der Abgeordneten Frau Dr. Klein im Namen der Landesregierung wie folgt.
Die Landesregierung hatte am 26. April 2005 unter anderem beschlossen, die vom Landtag in Höhe von 11,5 Millionen € zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel für Beförderungen, für höhere Eingruppierungen und höhere Einstufungen freizugeben und in einem ersten Schritt 9 Millionen € auf die verschiedenen Verwaltungszweige, Einzelpläne und Kapitel der Landesverwaltung zu verteilen.
Den durch die Laufbahngruppen des mittleren und gehobenen Dienstes geprägten Bereichen des Polizeivollzuges und des Justizvollzuges sowie der Finanzämter und des Justizdienstes in den Gerichten und in den Staatsanwaltschaften, die mit 55 % der Bemessungsstärke des Planpersonals im Landeshaushalt den Schwerpunkt des Beförderungskonzeptes bilden, wurden dabei rund 70 % der insgesamt zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel zugeteilt.
Die verbleibenden Haushaltsmittel in Höhe von 2,5 Millionen € - wir sprechen in diesem Zusammenhang immer von einer zweiten Tranche - wurden am 1. November 2005 von der Landesregierung auf Vorschlag des Ministers der Finanzen nach Durchführung einer Evaluation der Beförderungskonzepte nach dem gleichen Verteilungsschlüssel aufgeteilt, und zwar vornehmlich in den Bereichen des Polizei- und Justizvollzuges sowie der allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen und der von den Ressorts aufgrund vollzogener Beförderungsmaßnahmen zu analysierenden Personalentwicklung.
Beförderungen, höhere Eingruppierungen und höhere Einstufungen sind dabei sowohl im Rahmen der ersten als auch der zweiten Tranche in den Laufbahngruppen des einfachen und mittleren Dienstes mit je 2 400 €, in
der Laufbahngruppe des gehobenen Dienstes mit je 4 700 € und in der Laufbahngruppe des höheren Dienstes mit je 5 800 € pro Haushaltsjahr anzusetzen.
Das Ziel des Beförderungskonzeptes 2005/2006, insbesondere in den Laufbahngruppen des mittleren und des gehobenen Dienstes des Polizei- und Justizvollzuges sowie in den Finanzämtern, Gerichten und Staatsanwaltschaften Personalförderungsmaßnahmen vorzunehmen, ist bereits mit den in der ersten Tranche aufgeteilten Beförderungsmitteln erreicht worden. Von den bis zum 31. Oktober 2005 bereits durchgeführten 2 011 und weiteren geplanten 71 Personalmaßnahmen sind rund 80 % den genannten Schwerpunktbereichen sowie den allgemein und berufsbildenden Schulen zugeordnet worden.
Zwischen den Gruppen mittlerer Dienst, gehobener Dienst und höherer Dienst teilen sich die Personalmaßnahmen mit den Anteilen 46 %, 43 % und 11 % auf. Das heißt, allein der mittlere Dienst hat 46 % der Beförderungen in Anspruch genommen, der gehobene und der mittlere Dienst zusammen insgesamt 89 %.
Es wurden bis zum 31. Oktober 2005 unter Zugrundelegung der Pauschalbeträge einschließlich der bis dahin geplanten Personalmaßnahmen insgesamt rund 7,9 Millionen € verausgabt. Aus dieser ersten Tranche stehen somit noch rund 1,1 Millionen € für weitere Beförderungsmaßnahmen zur Verfügung, mit denen auf der Grundlage der festgesetzten Durchschnittssätze neben den bis 31. Oktober 2005 geplanten 71 Maßnahmen weitere ca. 275 Beförderungsmaßnahmen durchgeführt werden können, wobei ich betone, das sind ungefähre Angaben, weil hier die Spitzberechnung in der Tat nicht ganz so leicht fällt. Da sind wir mittendrin.
Mit der Zuweisung der zweiten Tranche der Beförderungsmittel in Höhe von 2,5 Millionen € können dann weitere ca. 600 zusätzliche Maßnahmen in Angriff genommen werden.
Es ist also insgesamt so, wenn man alles zusammenfasst, dass knapp 3 000 Beschäftigte im öffentlichen Dienst befördert werden können. Man kann zusammenfassend sicherlich festhalten, dass es sich um ein Maßnahmenpaket handelt, welches schon ein beträchtliches Gewicht hat und sich in die Gesamtkonzeption der Landesregierung, wenn ich das etwas schlagworthaft umschreibe, nämlich weg von konsumtiven Komponenten hin zu leistungs- und verantwortungsorientierten Komponenten der Besoldung, einfügt.
Ich darf abschließend sagen, wir haben das Urlaubsgeld gestrichen und das Weihnachtsgeld drastisch gekürzt. Wir sehen die Beförderungen im Kontext einer Reform hin zu mehr leistungs- und verantwortungsbezogenen Elementen der Besoldung in der Landesverwaltung. - Vielen Dank.
Herr Minister, ich würde eine Zusatzfrage stellen, nämlich ob Sie uns mitteilen können, ob auch für die zweite geplante Tranche wieder ein Schwerpunkt im mittleren Polizei- bzw. Justizvollzugsdienst vorgesehen ist.
Nun zur Frage 8. Sie wird von Herrn Grünert von der Fraktion der Linkspartei.PDS gestellt. Es geht um die Grundwasserabsenkung im Fläming.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Grundwasserabsenkung im Westfläming bereitet den Bewohnern und Landwirten der Region nach wie vor große Probleme. Nicht nur die Quelle der Ehle ist unwiederbringlich versiegt, auch Feuerwehrlöschteiche sind ausgetrocknet und die Versteppung des Gebietes nimmt zu. Auf der Grundlage der Stellungnahme des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu einer entsprechenden Petition stehen noch einige Entscheidungen offen.
1. Liegt der Jahresbericht der Trinkwasserversorgung Magdeburg GmbH für das Jahr 2004 vor und wurde auf dieser Grundlage eine weitere Reduzierung der Grundwasserentnahme eingeleitet?
2. Zu welchen Schlussfolgerungen kommt die Defizitanalyse des Gewässerkundlichen Landesdienstes bezogen auf die Grundwasserabsenkung und welche Maßnahmen werden zur Verbesserung des Wasserhaushaltes im Fläming durch die Landesregierung konkret ergriffen?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich beantworte die Frage des Abgeordneten Herrn Grünert wie folgt.
Das Thema „Grundwasserabsenkung im Fläming“ befasst die Landespolitik seit vielen Jahren. Erst diese Landesregierung hat sich der Thematik nachdrücklich angenommen. Nach eingehender Vorbereitung hat das Landesverwaltungsamt im Dezember 2004 den Umfang der Wasserentnahmerechte der Trinkwasserversorgung Magdeburg GmbH entsprechend dem Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt von rund 50 000 m³ pro Tag auf 22 000 m³ pro Tag reduziert, da diese von der TWM bisher nicht in Anspruch genommen worden sind.
Die Klage der TWM dagegen blieb erfolglos. Allerdings hat die TWM einen Antrag auf die Zulassung der Berufung gestellt, über den noch nicht entschieden worden ist.
Die Landesregierung wird zu den Fragen des Grundwassers im Westfläming in Kürze den Landtagsausschüssen für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie für Umwelt einen schriftlichen Bericht vorlegen, der unter anderem die Ergebnisse der Defizitanalyse des Gewässerkundlichen Landesdienstes sowie die daraus abzuleitenden notwendigen Schlussfolgerungen im Detail enthält.
Zu Frage 1: Der Jahresbericht der Trinkwasserversorgung Magdeburg GmbH für das Kalenderjahr 2004 liegt vor. Eine weitere Reduzierung der Wasserentnahmerechte für das Wasserwerk Lindau wurde nicht eingeleitet.
Zu Frage 2: Die Defizitanalyse wurde auf der Grundlage der Aussagen aller bisher vorliegenden Gutachten, Jahresberichte der TWM sowie sonstiger Untersuchungsergebnisse vorgenommen. Der Gewässerkundliche Landesdienst kommt zu folgendem Ergebnis:
Die vorliegenden Gutachten bilden die wasserhaushaltliche Situation vollständig ab. Das Grundwasserangebot des Westfläming wird durch die Grundwasserentnahme in Höhe von etwa 22 000 m³ je Tag nicht überbeansprucht. Bezüglich des Grundwasserstandes ist seit dem Jahr 2000 ein stationärer Zustand eingetreten.
Ursache für das Absinken des Grundwasserspiegels sind die Grundwasserentnahme zur Trinkwasserversorgung, die Melioration, Klimaauswirkungen und geänderte Bedingungen der Grundwasserneubildung. Es ist nicht möglich festzustellen, welche Ursache mit welchem Anteil zum Absinken des Grundwasserstandes beigetragen hat, da entsprechende Daten zum früheren Zustand seinerzeit von den Nutzern nicht erhoben wurden und heute auch nicht mehr rekonstruierbar sind. Weitere Untersuchungen sind nicht erforderlich, da alle möglichen Erhebungen erfolgt sind.
Daraus ergeben sich folgende Schlussfolgerungen: Eine weitere Verringerung der Wasserentnahmerechte der TWM für die Wasserfassungen des Wasserwerkes Lindau ist verwaltungsrechtlich nicht begründbar. Dies schließt jedoch privatrechtliche Vereinbarungen zwischen den Flächennutzern und der TWM nicht aus.
Unabhängig von den fortzuführenden Überwachungsaufgaben wird die Landesregierung Kompensationsfördervorhaben zur Verbesserung des Wasserhaushaltes in der Region weiter in dem möglichen Rahmen unterstützen. Gespräche des Antragstellers mit den Grundstückseigentümern stehen dazu an. Sobald die Zustimmung der Grundstückeigentümer zu den geplanten wasserwirtschaftlichen Maßnahmen vorliegt, steht einer Förderung nichts mehr im Weg. Natürlich wird die Landesregierung auch weiterhin anbieten, Gespräche zwischen den Landnutzern und dem Wasserunternehmen über einen Interessenausgleich zu moderieren.
Das Landesverwaltungsamt wird den Beteiligten und den Betroffenen den aktuellen Sachstand in einer Informationsveranstaltung in der Region am 24. Januar 2006 darlegen. Auch künftig wird eine umfassende Information über die Maßnahmen und bei Notwendigkeit eine Einbeziehung in vorgesehene Maßnahmen erfolgen. Es liegt jetzt an den Landnutzem und dem Wasserunternehmen, einen vernünftigen Interessenausgleich herbeizuführen. - Vielen Dank.
Die Frage 9 wird von dem Abgeordneten Herrn Ulrich Kasten von der Fraktion der Linkspartei.PDS gestellt. Es geht um Fahrpreiserhöhungen der DB AG auch zum Fahrplanwechsel 2005/2006.
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine Kleine Anfrage bezieht sich auf Fahrpreiserhöhungen der DB AG auch zum Fahrplanwechsel 2005/2006. Die Deutsche Bahn wird ihre Preise im Personenverkehr wieder einmal deutlich erhöhen. Eine durchschnittliche Erhöhung um 4,1 % kann zum Beispiel durch den Wegfall von Mitfahrerrabatten im Einzelfall bis zu 90 % betragen.
Diese Erhöhungen werden besonders den Nahverkehr treffen, in dem gut 90 % der Bahnkunden unterwegs sind. Damit steigen fast zwangsläufig auch die Fahrpreise in den Verkehrsverbünden. Gerade zurückgewonnene Fahrgäste, die die Wahl zwischen ÖPNV und Pkw haben, insbesondere Pendler, werden der Bahn wieder den Rücken kehren. Damit wird der ÖPNV auch in Sachsen-Anhalt stagnieren, in schlecht erschlossenen Flächenrelationen weiter sinken. Dem Ansinnen der Bahn hat bekanntlich Bundesverkehrsminister Stolpe im Oktober 2005 zugestimmt.
1. Hält die Landesregierung diese erneute Fahrpreiserhöhung für Bahnkunden für gerechtfertigt und welche Aktivitäten hat die Landesregierung unternommen, diese Preisspirale zu stoppen?