Es waren somit abermals Gespräche zu führen, um dem staatsvertraglichen Auftrag gerecht zu werden und gleichzeitig sowohl die verfassungsrechtlichen Bedenken in Niedersachsen als auch die Standards der Beschlussempfehlung in Sachsen-Anhalt zu berücksichtigen. Das Ergebnis dieser Gespräche spiegelt sich in den Änderungsanträgen der Regierungsfraktionen wider.
Herr Oleikiewitz, meine Position ist die, dass die Landesregierung den Änderungsantrag unterstützt. Aber er ist auch zwischen den Koalitionsfraktionen des sachsenanhaltischen Parlaments und des Niedersächsischen Parlaments besprochen worden. Der SPD in diesem Land, die ja einen Partner in Niedersachsen hat - der Fraktion der Linkspartei.PDS geht der Partner in Niedersachsen ab -, hätte es gut getan, mit den Sozialdemokraten in Niedersachsen die Prozession ebenfalls abzusprechen.
Ich stelle fest, die Sozialdemokraten scheinen in Deutschland doch nicht überall einer Meinung zu sein. Aber unseren beiden Fraktionen ist es gelungen, eine gemeinsame Position zu beziehen.
Wichtig ist mir festzustellen, dass durch diese Änderungen keine Veränderungen im materiellen Recht eintreten und dass die bisherigen Standards des Nationalparks Hochharz ebenso nicht verändert werden. Im Wesentlichen werden die rechtlichen Grundlagen für die gemeinsame Einrichtung auf eine neue Basis gestellt. Davon betroffen sind die Regelungen der Nationalparkverwaltung, des Nationalparkbeirates und des wissenschaftlichen Beirates sowie die Bestimmungen zum Nationalpark- und zum Wegeplan.
An dieser Stelle seien mir einige Bemerkungen zu den Äußerungen des Kollegen Kasten in der Presse gestattet. Zu den Äußerungen der Linkspartei.PDS hier im Plenum will ich nichts sagen, weil das unveränderte Positionen sind. Diese Positionen sind im Ausschuss genauso geäußert worden wie heute und wären auch geäußert worden, wenn es keinen Änderungsantrag gegeben hätte; denn das materielle Recht hat sich in keiner Weise
verändert. Die kritischen Bemerkungen zum materiellen Recht sind die gleichen wie in den Ausschussberatungen.
Zu den Bemerkungen des Herrn Kasten, die ich in der Zeitung lesen konnte, möchte ich sagen: Die angesprochenen Zonen - die Begehungszonen um Schierke und Ilsenburg waren angesprochen - entfallen nicht. In § 24 Abs. 2 des Regierungsentwurfs, der unverändert bleibt, werden Übergangsregelungen für genau diese Materie getroffen. Dabei wird explizit auf die bisher geltende Rechtslage Bezug genommen. Diese bleibt in Kraft, bis ein neuer Wegeplan erstellt worden ist. Insofern kann keine Änderung des Status quo eintreten.
Zum Sammeln von Beeren und Pilzen, meine sehr verehrten Damen und Herren. Vielleicht sollten wir es einmal gemeinsam tun, Herr Kasten. Ich bin eigentlich von Ihnen am meisten enttäuscht. Sie sind besser bedient worden als jeder Kollege aus meiner Fraktion, wenn es um Pläne, um Informationen und Arbeitsschritte ging, was den gemeinsamen Nationalpark anbelangt. Ich dachte schon, Sie wollten die Partei wechseln, so gut haben wir miteinander gearbeitet. - Wenige Wochen vor der Wahl fällt Ihnen ein, dass wir nicht einmal gemeinsam Pilze und Beeren sammeln gehen können. Das können wir nachholen.
Zukünftig wird das Begehen und das Sammeln von Beeren im Wegeplan Teil II geregelt. Es ist von niemandem beabsichtigt, die geltenden Regeln im Rahmen des neuen Wegeplans zu ändern. Also, ich freue mich auf die Einladung im Frühjahr zum Beerensammeln, Herr Kasten.
Strukturell werden diese Einrichtungen für das jeweilige Bundesland etabliert und die Option geschaffen, diese in einem weiteren Staatsvertrag in gemeinsame Institutionen zu überführen.
An dieser Stelle sei noch einmal darauf hingewiesen, dass es keine Einbuße oder Veränderung in materieller Hinsicht gegeben hat oder geben wird. Es wird lediglich die rechtliche Grundlage ausgetauscht. Die materielle Situation ist im Ausschuss ausgiebig diskutiert worden - um auf Herrn Oleikiewitz zurückzukommen, dass die Opposition sich nicht ausreichend habe einbringen können.
Im Übrigen ist allen Fraktionen - ich erinnere an die gemeinsame Ausschusssitzung in Wernigerode - vom Grundsatz her durch den Gesetzgebungs- und Beratungsdienst aus Niedersachsen gesagt worden, welche neuen Regelungen oder neuen rechtlichen Grundlagen er in den Staatsvertrag übernommen sehen möchte. Also vom Grundsatz her ist das allen bekannt gewesen. Damit weise ich auch zurück, dass zu wenig mit den Oppositionsparteien diskutiert worden ist.
In der Konsequenz ergibt sich, dass ein neuer Staatsvertrag abgeschlossen werden muss. Dieser liegt im Entwurf vor. Er ist am Dienstag im Kabinett behandelt und am gleichen Tag dem Landtag zugestellt worden. Warum ihn noch nicht jeder in seinem Fach hat, weiß ich nicht. Vielleicht lag es auch dieses Mal am Internetknopf, dass niemand reingeschaut hat. Aber der Staatsvertrag liegt dem Parlament oder zumindest dem Landtag vor. Wie der Landtag das regelt, muss man dort hinterfragen.
Mit dem Abschluss des Vertrages, der im Januar 2006 erfolgen wird, findet das gesamte Projekt seinen verwal
tungstechnischen Abschluss. Ich habe immer wieder betont, dass dies nur die Grundlage der Zusammenführung der Nationalparke im Harz ist. Die wirkliche Vereinigung muss in den Köpfen vollzogen werden. In der täglichen Arbeit ist sie eigentlich aktuell und gang und gäbe. Seit nahezu einem Jahr betrachten die Mitarbeiter des Nationalparks den Nationalpark de facto als fusioniert. Wir sollten die Tatsache, die vor Ort - zumindest für die Beschäftigten - längst Normalität geworden ist, heute mit der Beschlussfassung sanktionieren.
Ich sehe diese Stunde nach wie vor als historische Stunde an. Ich denke, wir sollten diese heute feiern, die Unterschrift unter den Staatsvertrag ebenso. Sie sind dazu herzlich eingeladen, meine sehr verehrten Damen und Herren. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Ministerin. Möchten Sie eine Frage des Abgeordneten Czeke beantworten? - Herr Czeke, bitte, fragen Sie.
Frau Ministerin, ich habe Ihren Gesichtsausdruck in Wernigerode bei der Ankündigung eines zweiten Staatsvertrages durch die niedersächsische Seite immer noch vor Augen. Dem niedersächsischen Entschließungsantrag ist zu entnehmen, dass das Land Niedersachsen beabsichtigt zu regeln, dass die Nationalparkverwaltung den Landesforsten einen jährlichen Abschreibungsausgleich erstattet. Hat das Auswirkungen auf die gemeinsame Sache oder auf Sachsen-Anhalt im Speziellen? Können Sie mir das ad hoc beantworten?
Darin steht: Die Nationalparkverwaltung erstattet dem Landesforst jedoch jährlich einen Abschreibungsausgleich.
Die Finanzierung der gemeinsamen Verwaltung wird im Staatsvertrag geregelt. Wir werden die Finanzen jedes Jahr in unserem Haushalt nachlesen können, Herr Czeke. Wenn es Ihnen um die Finanzierung geht, kann ich Ihnen nur so antworten.
Was meinen Gesichtsausdruck anbelangt, kann ich Ihnen keine Antwort geben. Es sitzen Journalisten auf dem Podium, die das vielleicht niederschreiben. Ich möchte nicht, dass die Niedersachsen meine Gedanken aus der Presse erfahren. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Ich habe gerade die Information erhalten, dass der in Rede stehende Staats
vertrag in Form eines Referentenentwurfes am späten Abend des gestrigen Tages dem Landtagspräsidenten zugeleitet worden ist. Die Landtagsverwaltung hat ihn heute in die Geschäftspost gegeben und ihn in das Landtagsinformationsnetz eingestellt. Das heißt, ab morgen steht er allen Abgeordneten und Fraktionen zur Verfügung.
Jetzt könnten natürlich alle, die es wünschen, sprechen. - Bitte, Herr Oleikiewitz, danach Herr Köck.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sie wissen, es ist nicht meine Art, nach einem Minister oder einer Ministerin noch einmal zu sprechen. Aber ich glaube, es ist notwendig, hier klarzustellen, dass die SPD-Fraktion den Gesetzentwurf zum Nationalpark nicht zum Wahlkampfthema macht und nie gemacht hat, Frau Wernicke. „Was ich denk’ und tu’, das trau’ ich auch dem andern zu.“ - Dieses Sprichwort mag auf Sie zutreffen, aber auf uns nicht. Uns ist das Thema viel zu wichtig, als dass wir das Nationalparkgesetz zum Wahlkampfthema machen.
Der Herr Präsident hat eben gesagt, dass der Staatsvertrag nun auch uns irgendwann zur Verfügung steht. Ich habe vorhin gesagt, dass wir ihn gern gehabt hätten und wir dann möglicherweise heute eine andere Position gehabt hätten.
Ich will nur einmal für alle, die ihn nicht kennen - das trifft auch für diejenigen zu, die auf den Tribünen sitzen -, aus dem Staatsvertrag bzw. aus dem Änderungsantrag, den Sie angeführt haben, zitieren. Im Änderungsantrag Nr. 9 heißt es unter § 18:
„Nach Maßgabe eines Staatsvertrages kann diese Nationalparkverwaltungskette um die Nationalparkverwaltung als gemeinsame Behörde der Länder Sachsen-Anhalt und Niedersachsen mit Sitz in Wernigerode eingerichtet werden.“
„Kann“ in Wernigerode eingerichtet werden. Nun erinnere ich mich an den ersten Staatsvertrag, in dem stand: Der Sitz der Nationalparkverwaltung ist Wernigerode. Dazu stellt sich mir als unbedarftem Abgeordneten natürlich die Frage: Was wollen die mit dieser Formulierung? Ist das entweder nicht richtig oder ernst gemeint, was in dem ersten Staatsvertrag stand, oder haben Sie sich auf etwas anderes geeinigt? Warum diese Formulierung jetzt zu diesem Zeitpunkt, eine Minute vor der Beschlussfassung zu dem Nationalparkgesetz?
In einem weiteren Änderungsantrag, in dem es um den Nationalparkbeirat geht, war eine ähnliche Formulierung enthalten, nämlich dass ein Nationalparkbeirat nach Maßgabe des Staatsvertrages eingerichtet werden kann. Wir waren uns einig; im Gesetz steht es drin, dass es einen Nationalparkbeirat geben wird. Warum dann diese Formulierung? Das verstehe ich nicht.
Deswegen bitte ich um Nachsicht, dass wir die Änderungsanträge, die Sie eingereicht haben, unter diesem kritischen Ansatz gesehen haben. Ich hätte mir gewünscht, Sie hätten es genauso gesehen. Ich bin sicher, wenn wir die Positionen getauscht hätten - Sie wären Opposition -, dann hätten Sie noch viel mehr draufge
Sehr geehrter Herr Kollege Oleikiewitz, gehe ich recht in der Annahme, dass Sie meine Telefonnummer kennen?
Ich kenne sehr viele Telefonnummern, Herr Stadelmann. Ihre kenne ich auch. Aber ich hatte keine Veranlassung, Sie anzurufen. Das ist ein Verfahren, das auf parlamentarischem Wege zu erledigen ist.
Ich denke, es ist gut und schön, dass der Staatsvertrag inzwischen dem Landtag vorliegt. Aber normalerweise wird das auf dem parlamentarischen Weg eingespeist und jeder Abgeordnete bekommt eine entsprechende Drucksache. Das ist der richtige Weg, vor allen Dingen bei einem so wichtigen Gesetz.
Vielen Dank, Herr Oleikiewitz. - Ich denke, drei Minuten Redezeit werden für die Redebeiträge ausreichen. Herr Oleikiewitz, hat seine Redezeit auch nicht ausgeschöpft. Jetzt bitte Herr Köck und danach Frau Hüskens.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Verehrte Frau Ministerin, im Grunde genommen tun Sie mir Leid.