Als Fazit der Verhandlungen mit dem Bund kann ich feststellen, dass wir ein gutes Ergebnis für die Altlasten
sanierung in Sachsen-Anhalt erreicht haben. Ich danke an dieser Stelle neben den Mitarbeitern meines eigenen Hauses insbesondere meiner Kollegin Frau Ministerin Wernicke und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die außerordentlich konstruktive Mitwirkung und Zusammenarbeit.
Das Land hebt die noch bestehende Beleihung eines Teils des Sondervermögens zum Jahreswechsel 2006/ 2007 auf und wird auch künftig Mittel des Sondervermögens weder beleihen noch in sonstiger Weise zur Sicherung von Verbindlichkeiten verwenden. Die Ende des Jahres 2006 noch bestehenden Kofinanzierungsrückstände werden spätestens bis Ende des Jahres 2010 schrittweise vom Land ausgeglichen. Hierzu werden Teilbeträge und Fristen bestimmt. Das Land wird ab dem Jahr 2006 seinen Kofinanzierungsanteil für Altlastensanierungsausgaben jeweils spätestens im ersten Quartal des Folgejahres erbringen - die so genannte nachlaufende Kofinanzierung.
Die BvS hat, wie eingangs erwähnt, die fünfte Rate in Höhe von rund 128 Millionen € auf das Konto des Landes zu zahlen und hat bereits gezahlt.
Das Land kann das Geld wie alle anderen Mittel des Sondervermögens auch eigenverantwortlich anlegen. Anlageerträge werden wie bisher auch thesauriert. Die Frage der Mündelsicherheit der Geldanlage ist nicht mehr umstritten.
Um dem Sicherungsbedürfnis der BvS an einer künftig vertragskonformen Behandlung der eingezahlten Gelder zu entsprechen - man muss bedenken, dass die BvS diesbezüglich vom Bundesrechnungshof genau geprüft wird -, sind entsprechende Regelungen aufgenommen worden.
Der Bund stimmt deshalb einer endgültigen Freigabe des Guthabens zugunsten des Landes zum 15. Februar 2011 zu, sofern das Land bis dahin alle Verpflichtungen aus der Ergänzungsvereinbarung und aus dem Generalvertrag erfüllt hat. Ein gegebenenfalls bestehendes Zurückbehaltungsrecht darf die BvS nur in dem Umfang geltend machen, der dem Gewicht der behaupteten Pflichtverletzung des Landes entspricht.
Meine Damen und Herren! Im Ergebnis dieser Verhandlungen musste der Ihnen vorliegende Gesetzentwurf an die neuen Gegebenheiten angepasst werden. Deshalb begrüße ich ausdrücklich die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Finanzen, dem ich für die konstruktive Mitwirkung an dieser Stelle noch einmal ganz herzlich danken möchte.
Die neuen finanziellen Größenordnungen für die Zuführungen aus dem Einzelplan 15 in das Sondervermögen berechnen sich wie folgt:
Erstens. Entgegen der bisherigen Festlegung, dass die Landesanstalt für Altlastenfreistellung jährlich 90 Millionen € in die Altlastensanierung investiert, wird der jährliche Betrag ab dem Jahr 2006 auf eine Größenordnung von ca. 70 Millionen € reduziert. Die bisherige Praxis hat gezeigt, dass diese Ansätze realistisch sind und die Landesanstalt für Altlastenfreistellung ihren Aufgaben damit
Zweitens. Ab dem Jahr 2007 stellt das Land die Finanzierung der Projekte aus dem Generalvertrag auf die nachlaufende Kofinanzierung im ersten Quartal des Folgejahres um. Landesprojekte und reine Bundesprojekte sowie Projekte von vor dem Generalvertrag werden im laufenden Jahr kofinanziert.
Das Änderungsgesetz ist bis zum 31. Dezember 2015 befristet. Danach müssen die jährlichen Zuführungen wieder den dann erforderlichen Größenordnungen angepasst werden. Planungen über das Jahr 2015 hinaus sind aus heutiger Sicht nicht absehbar und auch nicht sinnvoll.
Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich abschließend noch einmal festhalten: Die Altlastensanierung kann mit diesem Gesetz auf lange Sicht auf eine gute, finanziell abgesicherte Grundlage gestellt werden. Damit wird das Land den rechtlichen Rahmenbedingungen gerecht, die sich für Freistellungen nach dem Umweltrahmengesetz sowie aus dem Generalvertrag in SachsenAnhalt ergeben. Im Ergebnis dienen wir damit zum einen dem Umweltschutz, zum anderen verbessert sich die Planungssicherheit für unsere Investoren und damit das Investitionsklima in Sachsen-Anhalt.
Ich bitte Sie, dem Gesetzentwurf zuzustimmen. Ich tue dies an dieser Stelle nicht allein, sondern ausdrücklich auch im Namen meiner Kollegin Frau Ministerin Wernicke. - Herzlichen Dank.
Danke, Herr Minister. - Als erste Rednerin in der Debatte der Fraktionen spricht Frau Dr. Klein für die Linkspartei.PDS.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Eigentlich heißt es: Was lange währt, wird gut. Das kann ich angesichts der vorliegenden Beschlussempfehlung so unbedingt nicht sagen, aber auf jeden Fall ist sie anders geworden, als es der ursprüngliche Gesetzentwurf vom Januar 2005 vorsieht.
Frau Dr. Hüskens hat eben die sich dahinschleppende Beratung im Finanzausschuss geschildert und der Herr Finanzminister hat sehr locker die Probleme beschrieben, die wir mit diesem Gesetzentwurf hatten und die auch der Bund hatte, weswegen wir heute überhaupt einen solchen Gesetzentwurf beschließen sollen. Eigentlich waren die Verfahrensregeln zum Umgang mit dem Sondervermögen Altlastensanierung Sachsen-Anhalt schon geregelt, insbesondere in dem Generalvertrag aus dem Jahr 2001. Der Bund hatte ja auch entsprechend gezahlt - eben bis auf die letzte Rate.
Die jetzige Landesregierung hat de facto seit Beginn der Legislaturperiode die Kofinanzierungsanteile nicht so in das Sondervermögen eingezahlt, wie es entsprechend dem Generalvertrag mit dem Bund hätte passieren müssen. Eigentlich hat sie gar nicht gezahlt.
Dies ist auch in der Begründung des ursprünglichen Gesetzentwurfs zu lesen. Darin steht sehr eindeutig: Das Land will mit diesem Gesetz seinen verbindlichen Willen zur ordnungsgemäßen Erfüllung des Generalvertrages dokumentieren. - Das ist also der entscheidende Punkt; denn der Bund hatte inzwischen eben mitbekommen, dass Sachsen-Anhalt die Zahlungen nach dem Prinzip Hoffnung auf später verschiebt, und war nun seinerseits nicht bereit, die letzte ausstehende Rate für das Jahr 2005 zu zahlen. Auch die nach dem ursprünglichen Gesetzentwurf vorgesehenen Kofinanzierungsanteile in Höhe von 5 bis 15 Millionen € reichten dem Bund nicht. Auch wir als Linkspartei haben damit ein Problem gehabt; denn die Kofinanzierungslücke wäre weiter gewachsen.
Die Projekte laufen und werden bezahlt und können zurzeit auch bezahlt werden - das ist klar -, da der Bund seine Gelder eingezahlt hat und der Topf des Sondervermögens insoweit recht gut gefüllt ist.
Die Landesregierung hat also Projekte mit Geld aus dem Sondervermögen bezahlt, das wir eigentlich in unseren Haushalt hätten einstellen müssen. - Das ist nicht passiert. Wir verschieben also die Zahlung der Landesgelder auf später. Das ist angesichts unserer Haushaltssituation sicherlich bis zu einem bestimmten Grad verständlich; aber wir haben nun einmal den Vertrag mit dem Bund und wir sollen und müssen ihn auch einhalten. Außerdem fehlen uns bei der Nichtzahlung der Kofinanzierungsanteile die fest eingeplanten Zinsen. Diese müssen wir letztlich noch auf die fehlende Summe draufpacken. Insoweit hat die Landesregierung das Problem also auf künftige Generationen verschoben.
Zu der fehlenden Summe bei den Kofinanzierungsanteilen kommen noch die 150 Millionen € aus der Beleihung des Sondervermögens im Rahmen der EffektenLombard-Vereinbarung hinzu. Dieses Thema werden wir im nächsten Jahr auf jeden Fall auf der Tagesordnung haben; denn das Geld muss im Jahr 2007 zurückgezahlt werden. Wir müssen also in irgendeiner Weise eine Lösung finden, egal wer dann in diesem Land regiert.
Mit der vorliegenden Beschlussempfehlung wird nun ein Angebot unterbreitet, wie die bis jetzt entstandene Finanzierungslücke zusätzlich zu den regulären Jahresraten ab 2007 geschlossen werden kann. Obwohl wir diesen Ansatz begrüßen, wird sich die Linkspartei.PDS aus zwei Gründen bei der Abstimmung der Stimme enthalten.
Erstens. Die Gewinne aus der Mitteldeutschen Sanierungs- und Entsorgungsgesellschaft mbH wurden dem Sondervermögen zugeführt. In diesem Zusammenhang wurde der Wirtschaftsplan des Sondervermögens, der mit der Verabschiedung des Haushaltes verbindlich geworden ist, geändert. Für diese Änderung wäre zumindest die Einwilligung des Finanzausschusses notwendig gewesen. Diese wurde bis heute nicht eingeholt.
Zweitens. Die Rückzahlung der Rückstände wie übrigens auch die Zahlung der 150 Millionen €, auf die ich schon verwiesen habe, werden auf die nächste Legislaturperiode verschoben bzw. es ist von Anfang an so geplant worden, dass kommende Landesregierungen dieses Problem auf dem Tisch haben werden und es lösen müssen. Sie müssen jetzt den so aufgebauten wenn auch kleinen, aber doch vorhandenen Schattenhaushalt auflösen. Das wird angesichts des ohnehin schon vorhandenen strukturellen Defizites fast nicht machbar sein.
Wenigstens das sollte auch angesichts der vom Finanzminister immer wieder zitierten Haushaltswahrheit und -klarheit jedem bewusst sein. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Hüskens hat es in ihrer Einbringungsrede schon zum Ausdruck gebracht: Der Jahreskreis schließt sich, das Altlastengesetz findet einen Abschluss in der Debatte und wird sicher heute hier verabschiedet.
Zunächst vielleicht zwei Sätze zur Thematik. Wir haben in Sachsen-Anhalt - es gab unlängst auch eine Ausstellung dazu hier im Hause - mit sehr vielen, zum Teil auch gravierenden Altlastenproblemen zu kämpfen. Deswegen sollte man bei all den heftigen Diskussionen in verschiedenen Bereichen hier immer wieder betonen, dass der Generalvertrag von 2001 eine sehr positive Angelegenheit war und den Problemlagen, die in unserem Land vorherrschen, durchaus gerecht wird.
Aus der Sicht der Umweltpolitiker ist das ein großer Erfolg, muss ich sagen. Es ist für die nächsten Jahre klar, welche Finanzierungsstränge auch vonseiten des Landes zu erfolgen haben. Die Abarbeitung kann systematisch und positiv erfolgen.
Aus der Sicht der Finanzpolitik habe ich dennoch ein paar Bauchschmerzen, die ich hier einmal begründen möchte. Wir hatten bei den Diskussionen, die wir zu dem Thema Altlasten und Altlastensondervermögen in den letzten Jahren geführt haben, eigentlich immer eine andere Problemlage und - Frau Dr. Klein hat darauf hingewiesen - wir hatten einen gewissen Spielraum bei der Frage, wie wir unseren Landesanteil hier ausgestalten. Das haben wir jetzt nicht mehr.
Noch vor nicht allzu langer Zeit ist im Finanzausschuss immer wieder erklärt worden, der Vertrag sei so „wasserdicht“, dass wir da überhaupt nichts befürchten müssten. Deswegen ist es aus unserer Sicht schade, dass wir nicht versucht haben, mit dem Bund in gerichtliche Verfahren einzutreten, um unsere doch so klare Position an der Stelle vielleicht auch einmal durchzusetzen.
Dass wir stattdessen jetzt hier - wir haben es ja in den Ausschüssen auch immer als „Wohlfühlgesetz“ oder als Gesetz, das eine vertrauensbildende Maßnahme gegenüber dem Bund darstellt, bezeichnet - in sehr vielen Punkten doch den Intentionen des Bundes gefolgt sind, ist zu konstatieren, letztendlich von uns auch zu akzeptieren. Ich sage aber auch: Aus der Sicht der CDU-Fraktion hätte man den anderen Weg durchaus beschreiten können.
Angesichts des nun abgeschlossenen Verfahrens und der klaren Lage kann man vielleicht auch sagen: Wir hätten uns manche Emotionen in den vergangenen Haushaltsberatungen an dieser Stelle auch schenken können, wenn wir jetzt an dem Punkt sind zu konstatieren, dass wir eine Kofinanzierung machen, die zwar der Umweltpolitik des Landes gerecht wird, aber der Finanzpolitik doch einige Spielräume verschließt. - Vielen Dank.
Danke sehr, Herr Tullner. - Für die SPD-Fraktion wird der Abgeordnete Herr Oleikiewitz sprechen. Doch zuvor haben wir die Freude, Gäste des Landfrauenverbandes Wilsleben bei uns begrüßen zu können. Seien Sie herzlich willkommen!