Deshalb halte ich dies nicht für einen Ausdruck von nacktem Wettbewerbsföderalismus, sondern für einen sehr kooperativen Bündnisföderalismus, den wir in Deutschland auch dann als Staatsprinzip bewahren wollen, wenn wir mit den Ergebnissen der Föderalismuskommission die Verfassung in einigen wenigen Punkten ändern werden.
Es ist auch vorgesehen, dass danach in einer zweiten Gesprächsrunde noch einmal über die Finanzverhältnisse in der Bundesrepublik und zwischen den Ländern nachgedacht werden soll. Ich sage es ganz deutlich: Ich werde nicht dafür eintreten, dass es noch einmal eine Föderalismuskommission gibt, die so zusammengesetzt ist wie die alte. Wenn alle da waren, waren es etwa 100 Personen, von denen jede einen ausgesprochen hohen Stundensatz erhält.
Sie haben zum Teil viele Stunden zusammengesessen und haben sich gegenseitig hochakademische Vorträge darüber gehalten, wie kompliziert und wie schwierig das ist, dass das alles mindestens zwei Seiten hat und dass es schwierig ist, allen gerecht zu werden. Dazu sage ich: Das wussten wir eigentlich schon vorher. Die richtigen Ergebnisse sind fast immer in kleinsten Arbeitseinheiten auf der Expertenebene erzielt worden und sind dann auf den politischen Entscheidungsbereich übertragen worden.
Wenn wir darüber reden, wie wir die föderalen Finanzstrukturen in Deutschland neu ordnen, dann werde ich - dazu bekenne ich mich schon heute - dafür eintreten, dass die Ministerpräsidenten der Finanzministerkonferenz erst einmal den Auftrag geben, eine Liste zusammenzustellen, in welchen Bereichen überhaupt Regelungen bzw. Neuregelungen denkbar wären. Das sind so viele nicht. Dann lohnt es sich, in einer anderen Zusammensetzung und in einem größeren Zusammenhang darüber zu reden.
Wir sind jedenfalls gern bereit, zu jeder Zeit, wie es auch im Informationsgesetz vereinbart ist, im Landtag und in allen Ausschüssen, in denen Sie das wollen, darüber zu berichten. Aber ich bitte Sie immer um Verständnis für die Tatsache, dass wir auch in diesen Kreisen nur so viele Stimmen haben, wie uns einwohnermäßig zustehen. Wenn wir Ergebnisse haben wollen, dann müssen wir versuchen, möglichst alle ins Boot zu bekommen.
Bei den Ergebnissen, die jetzt vorgelegt werden, weiß ich, dass jedes einzelne Land sagt: Wir haben Bedenken, wir haben Probleme und wir haben uns manches anders gewünscht. Aber wenn wir überhaupt einen Konsens haben wollen, dann müssen wir diesem Paket zustimmen - jeder ein wenig mit Schmerzen. Aber weil es das einzige Konsensergebnis ist, das nach jahrelangen Bemühungen erreichbar war, halte ich es aus der Sicht Sachsen-Anhalts für durchaus zustimmungsfähig. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Landtag von Sachsen-Anhalt und auch der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten haben sich schon sehr ausführlich mit der Problematik der Föderalismusreform befasst. Ich möchte daran erinnern, dass wir dieses umfassende und notwendige Thema - das ist heute bereits zum Ausdruck gebracht worden - in unserem Ausschuss bereits seit dem Jahr 2003 im Rahmen von acht Tagesordnungspunkten behandelt haben. Ich erwähne das ausdrücklich, weil wir mit unserem Verhalten der Bedeutung des Themas gerecht werden wollten.
Wir haben die Lübecker Erklärung, die Quedlinburger Erklärung, den Föderalismuskonvent, die analogen Konferenzen der Chefs der Staatskanzleien und der Ministerpräsidenten bis zum Abschluss im Dezember des vergangenen Jahres verfolgt. Hierzu haben wir die ent
Meine Damen und Herren! Die Regierungsfraktionen von CDU und FDP teilen grundsätzlich die Aussagen der Fraktion der Linkspartei.PDS unter - wenn wir den Antrag betrachten - dem ersten und dem dritten Anstrich, was sich auch durch die Übernahme dieser Aussagen in unseren Änderungsantrag deutlich zeigt.
Die zweite Forderung bzw. Feststellung der Fraktion der Linkspartei.PDS hat uns hingegen weder überzeugt, noch halten wir sie für zutreffend. Deshalb haben wir diese Feststellung in unserem Änderungsantrag durch unsere Position ersetzt und diese mit einer klaren Aufforderung an die Landesregierung verknüpft. Lassen Sie mich in der gebotenen Kürze darauf eingehen.
Erstens. Es ist, meine ich, ungewöhnlich, wenn eine Fraktion ernsthaft verlangt, dass die Landtage ihre Positionen in Koalitionsvereinbarungen verankern sollen.
Zweitens. Die Wahrung der Interessen der Landtage und der deutschen Länder hat auf den verfassungsrechtlich vorgegebenen Wegen zu erfolgen. Nachdem der Deutsche Bundestag mit der notwendigen Mehrheit seiner Mitglieder das Grundgesetz geändert haben wird, wird sich der Bundesrat mit der Frage der Verfassungsänderung auseinander setzen müssen. Wir haben also die entsprechende Zeit und die Einbeziehung der deutschen Länder ist somit gewährleistet. Deshalb, meine ich, ist der Titel des Antrags der Fraktion der Linkspartei.PDS „Reform des Föderalismus nur unter Einbeziehung der Länder“ verfehlt. Ich denke, dass der Antragsteller eigentlich gemeint hat, dass eine Föderalismusreform nur unter Einbeziehung der Landtage erfolgen soll. Daran sollte ein gemeinsamer Antrag aber nicht scheitern.
Drittens. Zumindest der Landtag von Sachsen-Anhalt ist über die Unterrichtungs- und Beteiligungsmöglichkeiten nach der Landtagsinformationsvereinbarung, die Sie kennen, in der Lage, seine Positionen in die Debatte über die Reform der föderalen Ordnung vernünftig und aktiv einzubringen. Ich verweise auf Punkt 3 unter Abschnitt VI - Bundesratsangelegenheiten - der Landtagsinformationsvereinbarung, wonach die Landesregierung im Falle von Änderungen des Grundgesetzes verpflichtet ist, eine Stellungnahme des Landtages bei ihrer Meinungsbildung maßgeblich zu berücksichtigen.
Ich gehe davon aus, dass unsere Landesregierung dies auch tun wird, obwohl eine rechtliche Verpflichtung dazu nicht besteht.
Meine Damen und Herren! In meiner Funktion als Vorsitzender des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten möchte ich im zweiten Teil meiner Rede auf einige Festlegungen in der Koalitionsvereinbarung von CDU/CSU und SPD exemplarisch eingehen, die in erheblichem Maße unsere Europapolitik beeinflussen werden.
Erstens. Der langen Diskussion über eine Novellierung des Artikels 23 des Grundgesetzes kann ein Ende gesetzt werden. Mit der Schaffung eines neuen Absatzes 6 wird eine praktische Verbesserung der europapolitischen Zusammenarbeit zwischen dem Bund und den Ländern erreicht. Wenn ausschließliche Gesetzgebungsbefugnisse der Länder betroffen sind, wie zum Beispiel die Bereiche schulische Bildung und Kultur, wird die Wahrung
Zweitens geht es um die Problematik eines nationalen Stabilitätspaktes gemäß Artikel 109 Abs. 5 neu. Dazu hat der Ministerpräsident schon ausführlich Stellung genommen. Das kann ich also hier übergehen.
Drittens. Es wird eine so genannte EU-Haftung gemäß Artikel 104a Abs. 6 neu des Grundgesetzes für legislatives, judikatives und exekutives Fehlverhalten eingeführt. Für den frei gewählten Landtag könnte dies bedeuten, dass das Land Sachsen-Anhalt finanziell in Haftung genommen werden könnte, wenn wir ein Gesetz in Umsetzung eines Rechtsaktes der Europäischen Union fehlerhaft erlassen oder pflichtwidrig nicht erlassen haben. Der Umsetzungsdruck bei Rechtsakten der Europäischen Union wird damit entsprechend erhöht.
Meine Damen und Herren! Ich komme zum Schluss. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und möchte Sie bitten, unserem Antrag zuzustimmen und den Antrag in alle Ausschüsse zu überweisen, die hier vorgeschlagen wurden. Ich würde vorschlagen, dabei unter der Federführung des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten zu beraten. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich will kurz an das anschließen, was der Ministerpräsident gesagt hat. Ich gebe offen zu, dass auch ich erst Ende der 90erJahre in aller Schärfe gelernt habe, welchen geschichtlichen Hintergrund die Entstehung des Grundgesetzes hat. Ich konnte an einer ganz interessanten Tagung anlässlich des 50-jährigen Jubiläums der HerrenchiemseeKonferenz teilnehmen. Dabei ist mir erstmals klar geworden, dass sich die Bundesländer ja einen Bund halten und nicht der Bund Bundesländer.
Das war für mich damals eine ganz interessante Erkenntnis. Allerdings sind seit der Verabschiedung des Grundgesetzes doch einige Jahre ins Land gegangen. Man muss über diese Entwicklung nachdenken und die Föderalismuskommission hat das ja auch zum Teil gemacht.
Wir haben natürlich eine veränderte Situation in Europa und die Europäische Union hat auch einiges verändert. Wir müssen natürlich Antworten auf die Globalisierung, auf die Neuausrichtung in Sachen Wettbewerbsfähigkeit finden. Ich denke, dass auf diese Fragen im europäischen und globalen Maßstab mit „Kleinstaaterei“ nicht adäquat zu antworten ist. Es müssen innerhalb der Föderalismuskommission Antworten gefunden werden. Alle Fragen sehe ich aus meiner Sicht nicht ganz klar beantwortet.
Ich habe bei diesem Thema an dieser Stelle schon mehrmals gesagt, dass es sich eigentlich nicht um einen parteipolitischen Streit handelt. Es geht nicht um CDU-, FDP-, SPD- oder PDS-Positionen und auch nicht um grüne Positionen - bundesweit gesehen -, sondern vor
rangig ist es eine Diskussion und ein Streit zwischen den verschiedenen Ebenen, also zwischen Landtagen und Landesregierungen - was bleibt für die Landtage übrig, was bekommen die Landtage hinzu? -, zwischen Landesregierungen und Bundesregierung sowie zwischen Bundestag und Bundesrat. Auch - das ist eine zusätzliche Schwierigkeit - zwischen den Ländern gibt es erheblich unterschiedliche Auffassungen, zwischen armen und reichen Ländern, zwischen strukturell schwächeren und stärkeren Ländern, also zwischen den - das wurde schon angedeutet - süddeutschen und den nordostdeutschen Ländern.
Ich habe hier auch schon einmal beklagt, dass der Landtag und die Landtage, die sich erheblich stark gemacht haben, nicht adäquat in die Diskussion mit einbezogen worden sind. Ich habe auch schon gesagt, dass ich mir gewünscht hätte, dass Sie, Herr Ministerpräsident, damals in Ihrer Zeit als Bundesratspräsident mehr die Interessen der Landtage vertreten und uns bzw. den Vertretern der Landtagspräsidentenkonferenz die direkte Mitwirkungsmöglichkeit eröffnet hätten. Ich habe ein bisschen bedauert, dass Sie als Bundesratspräsident nicht noch stärker unsere Interessen vertreten haben.
Nun wird es durch den Zeitpunkt, zu dem wir wieder über eine Föderalismusreform reden, für Sachsen-Anhalt nicht einfacher. Wir haben im nächsten Jahr die Landtagswahlen. Gestern hat der Koalitionsausschuss vereinbart, dass der Gesetzentwurf im Februar 2006 eingebracht und noch vor dem Sommer 2006 die Grundgesetzänderung verabschiedet werden soll.
Das bedeutet also, dass der Bundestag und der Bundesrat bis dahin darüber mit Zweidrittelmehrheit entscheiden müssen. Dass Kompromisse notwendig sind, ist völlig klar. Dass nicht jeder alles in reiner Lehre durchsetzen kann, was er möchte, das weiß jeder, der schon einige Zeit Politik macht, genauso gut wie vermutlich alle anderen außerhalb des Raumes.
Ich erwarte von der künftigen Landesregierung - ich sage einmal: dabei ist es mir völlig egal, wie sie aussehen wird;
ich sage das aus der parlamentarischen Sicht heraus -, dass sie erstens natürlich die Landesinteressen vertritt und zweitens den Landtag mit einbezieht. Ich habe eben schon einmal darauf hingewiesen: Ich würde mir wünschen, dass das vielleicht in Zukunft durch den nächsten und vielleicht neuen Ministerpräsidenten - dabei gucke ich natürlich aus meiner Sicht Jens Bullerjahn an -
Die Landesinteressen - ich habe das eben schon angesprochen - werden natürlich durch die Größe eines Landes geprägt, dadurch, wie arm oder wie reich ein Land ist, und natürlich auch durch demografische Probleme; denn es ist ein Unterschied, ob wir Bevölkerung verlieren oder ob ein Bevölkerungszuwachs zu verzeichnen ist.
Die inhaltlichen Punkte sind schon einmal angesprochen worden. Über die Finanzbeziehungen muss geredet wer
den, auch in dem Fall Hochschulbau. Da wollen wir natürlich auch noch eine Diskussion und eine Klärung der praktischen Auswirkungen auf Sachsen-Anhalt.
Es ist festgelegt, wie die Aufteilung der Mittel bis zum Jahr 2019 erfolgen soll. Im Jahr 2019 interessiert mich das vielleicht nicht mehr so sehr - Sie, Herr Ministerpräsident, bei allem Respekt vermutlich auch nicht. Aber die Studenten, die dann da sein werden, bzw. unsere Kinder wird natürlich sehr interessieren, was nach dem Jahr 2019 passiert. Da ist mir das, was in den Papieren steht, zu wenig. Da müsste über die Auswirkungen auf Sachsen-Anhalt wirklich noch einmal diskutiert werden.
Auch die Dienstrechtsreform ist angesprochen worden. Inwieweit in diesem Zusammenhang eine Übertragung von Rechten auf die Länder besser ist, ist noch umstritten. Die Zuständigkeit für die Bildung wurde genannt.
Auch die Auswirkungen der Einbeziehung der Länder bei den EU-Strafzahlungen werden trotz der notwendigen Kompromisse und trotz der aus Ihrer Sicht etwas besseren Situation der neuen Länder ein erhebliches Problem sein. Wenn wir bereits Defizite haben, würden uns Strafzahlungen nur noch zusätzlich belasten, wobei ich persönlich zu dem Verursacherprinzip stehe.
Bezüglich der Mitwirkung in Angelegenheiten der Europäischen Union sollten wir im Ausschuss einmal intensiv darüber diskutieren, was sich da verändert.