Danke sehr, Herr Felke. - Für die FDP-Fraktion wird die Abgeordnete Frau Röder sprechen. Doch zuvor haben wir die Freude, Seniorinnen und Senioren aus Halle bei uns begrüßen zu können. Seien Sie recht herzlich willkommen!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Kollegen! Mit der Beschlussempfehlung liegt Ihnen nun das Dritte Investitionserleichterungsgesetz der Koalition vor. Ich bitte hierfür um Ihre Zustimmung.
Kern dieses Artikelgesetzes ist die Neufassung der Landesbauordnung. Die wichtigsten Änderungen hierzu finden Sie in den §§ 62 und 63, in denen das Prüfprogramm für die Baugenehmigung festgeschrieben ist. Die ursprünglich geplante Aufgabe der Schlusspunkttheorie konnte durch die Koalition nicht ganz so bestätigt werden; wir sind zu dem Schluss gekommen, dass wir im Grundsatz bei der Schlusspunkttheorie bleiben wollen. Das heißt, dass die Baubehörde bei der Baugenehmigung das Bauplanungsrecht, das Bauordnungsrecht und auch das sonstige öffentliche Recht prüft.
Der Bauherr kann aber bestimmen, dass die Prüfung auf das Bauplanungs- und Bauordnungsrecht beschränkt wird. Damit kann er eine sehr schnelle, einfache und auch preiswertere Genehmigung bekommen. Das macht für ihn dann Sinn, wenn er ein sehr einfaches Vorhaben hat oder wenn er, egal ob Privatmann oder Unternehmer, aufgrund eigener Fachkenntnisse oder Kompetenzen dieses Baunebenrecht in eigener Verantwortung einhalten möchte.
Für uns als Liberale ist damit das Ziel umgesetzt, zum einen dem mündigen Bürger Entscheidungsfreiheit und die Möglichkeit zur Übernahme eigener Verantwortung zu geben; zum anderen steht die Verwaltung dem Bürger, sofern er dies wünscht, hierbei als Dienstleister zur Verfügung. Der Bauherr kann also selbst entscheiden, ob er diese beschränkte Baugenehmigung oder die vollumfängliche Baugenehmigung in Anspruch nimmt. Das ist eine gute und wegweisende Entscheidung, die auch von einigen Anzuhörenden so gefordert worden war.
Darüber hinaus hatte die Neufassung der Landesbauordnung auch das Ziel, einen weitgehend einheitlichen Rechtszustand in Mitteldeutschland herbeizuführen. Wir haben das Baurecht, sofern es möglich und sofern es auch gewollt war, den Regelungen in Sachsen und Thüringen angepasst. Auch dies ist als Investitionserleichterung in Mitteldeutschland nicht zu unterschätzen.
Darüber hinaus enthält die Landesbauordnung weitreichende Kataloge von Vorhaben, die verfahrensfrei oder von der Genehmigung freigestellt sind oder im vereinfachten Verfahren durchführbar sind. Durch die Einschränkung und Befristung örtlicher Bauvorschriften wird
Meine Damen und Herren! Mit der Neufassung der Landesbauordnung bekommt das Land Sachsen-Anhalt ein bürger- und investitionsfreundliches Baurecht.
Meine Damen und Herren! Noch ein paar Worte zu den Änderungsanträgen der Linkspartei.PDS, die sie auch schon in den Ausschüssen eingebracht hat. In einem Antrag wollen Sie die Barrierefreiheit als Anforderung an sämtliche baulichen Anlagen festschreiben. Das haben wir schon in den Ausschüssen abgelehnt, und zwar aus folgendem Grund: Wenn wir diese Änderung übernehmen würden, würde jeder Häuslebauer beim Bau seines Einfamilienhauses dazu gezwungen, dieses barrierefrei zu errichten, das heißt breitere Türen, größere Toilettenräume usw. Das wollen wir dem Einzelnen nicht aufzwingen, denn das ist nicht bürgerfreundlich.
Am Ende bitte. - Aus unserer Sicht sind die Regelungen in den §§ 49 und 50, in denen Barrierefreiheit für Wohngebäude mit mehr als zwei Wohnungen und Barrierefreiheit für öffentlich zugängliche Gebäude festgeschrieben ist, völlig ausreichend.
In Ihrem anderen Änderungsantrag wollen Sie die Barrierefreiheit für die öffentlich zugänglichen Gebäude ausweiten. Auch hierbei ist aus unserer Sicht die getroffene Regelung ausreichend.
Einzelne Ihrer Vorschläge haben nur deklaratorische Wirkung, wie Ihnen im Ausschuss auch vom GBD bestätigt wurde.
Meine Damen und Herren! Noch ein Wort zu den Artikeln, die im Laufe der Beratung abhanden gekommen sind. In diesen Artikeln sollten Verordnungen geändert oder aufgehoben werden. Wir haben das aus dem Gesetzentwurf nur deshalb herausgenommen, weil wir dafür keine Gesetzgebungskompetenz haben. Inhaltlich stehen die Koalitionsfraktionen hinter diesen geplanten Änderungen oder Streichungen. Wir freuen uns darauf - Herr Minister Daehre hat es zugesagt -, dass dies in Bälde so geschehen wird, wie es im Gesetzentwurf vorgesehen ist.
Ganz zum Schluss möchte ich noch meinen Dank aussprechen. Frau Weiß hat erwähnt, dass zwischen der vorläufigen Beschlussempfehlung und dem heutigen Tag ca. fünf Wochen vergangen sind. In dieser kurzen Zeit haben die beteiligten Abgeordneten in den Ausschüssen, die Mitarbeiter, insbesondere des GBD und des Bauministeriums, sehr viel geleistet. Das war eine gute, konstruktive Zusammenarbeit.
Ich habe noch eine ganz kleine Frage. Sie führten aus, dass es dem Bauherrn nicht zuzumuten wäre, bestimmte Anforderung zu erfüllen. Ich denke dabei insbesondere an Anforderungen der Barrierefreiheit. Den meisten Bauherren, gerade denjenigen, die Sie damit meinten, beispielsweise Häuslebauer, ist es oft nicht bewusst, dass mit dem Bauen, das traditionell bestimmt ist, bestimmte Anforderungen, die vielleicht 20 oder 30 Jahre später vorliegen könnten, nicht erfüllt werden können, weil sie in dem Moment nicht daran denken. Das ist eine der gestern erwähnten Nachlässigkeiten oder das ist Nichtkennen.
Meine Frage: Ist es nicht die Aufgabe des Gesetzgebers, wenigstens darauf hinzuweisen, dass hier neue Anforderungen auch aus der Gesellschaft heraus gekommen sind und damit auch Nach- und Umbauten in späteren Jahren vermieden werden können? Unser Vorschlag lautete: Man soll die Belange berücksichtigen, was nicht zwingend heißt, dass alle so bauen müssen, sondern man sollte es berücksichtigen. Wir halten diese Regelung für zukunftsfähig. Halten Sie Ihre Forderung für zukunftsfähig?
Herr Dr. Eckert, wenn jemand ein Haus für sich baut, dann ist das normalerweise eine Investition fürs ganze Leben.
Der Bauherr an sich plant so, der Bauherr denkt so. Wer jetzt ein Haus baut und vielleicht schon daran denkt, seine Eltern oder Großeltern mit hineinzunehmen, wird das von vornherein in seinen Planungen berücksichtigen. Wer so etwas nicht vorhat, wer vielleicht ein Haus baut, um es zu vermieten oder um später an anderer Stelle mit seinen Kindern zusammenzuziehen, wird das nicht berücksichtigen. Wir wollen den Menschen diese Vorstellung, die Sie haben, nicht aufzwingen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir sprechen heute in zweiter Lesung über ein Gesetz, das vor der heutigen Beschlussfassung schon seinen Namen nicht mehr verdient.
Denn eine Reihe von Artikeln dieses Gesetzes zum Abbau von Eigentums-, Marktzutritts- und Wettbewerbsbeschränkungen fand schon in den Ausschüssen den Weg in den Papierkorb. Aber es musste erst mal Masse gemacht werden bei diesem Gesetzesvorhaben, um die Regelungsfreudigkeit der Regierung unter Beweis zu stellen. Erst die Hinweise des GBD machten diesem Ak
tionismus ein Ende. So blieben schlussendlich die Landesbauordnung und die erneuten Eingriffe in den Denkmal- und Naturschutz übrig.
Die Entwicklung der Landesbauordnung im Land Sachsen-Anhalt kann auf eine ungewöhnliche Bilanz zurückblicken. Nahezu in jeder Legislaturperiode wurde mindestens einmal diese Bauordnung angefasst. In dieser Legislaturperiode wurde ein neuer Rekord erreicht: Wir haben es mittlerweile mit der vierten Novellierung zu tun.
Mit der Verabschiedung der Musterbauordnung sind die Bundesländer dazu übergegangen, die in ihrem Wirkungsbereich gültigen Bauordnungen anzupassen. Für uns ist das Ziel der Regierung verständlich, die Bauordnungen der mitteldeutschen Länder einander anzugleichen sowie zugleich eine stärkere Deregulierung, Beschleunigung und Vereinfachung der Verfahren und eine Kostenreduzierung zu erreichen, weil zeitnah auch andere Bundesländer ihre Bauordnungen novelliert haben.
Unserer Meinung nach hätte sich hier im Rahmen der gepriesenen „Initiative Mitteldeutschland“ eine Möglichkeit einer noch engeren Abstimmung und Zusammenarbeit ergeben. Das ist leider nicht ausreichend wahrgenommen worden.
Ich gestatte mir, auf die letzte Änderung der Landesbauordnung einzugehen. Als diese innerhalb des Zweiten Investitionserleichterungsgesetzes mit Ihrer Koalitionsmehrheit in diesem Hohen Hause Gesetzeskraft erhielt, hatten die Fachleute nur wenig Zeit, sich auf die sich daraus ergebenden Veränderungen einzustellen. Gerade nach der Aussage der kommunalen Spitzenverbände befindet sich die bestehende Landesbauordnung in einem Reifeprozess, wobei aufgelaufene Erfahrungen und die Verwaltungspraxis in der Beschleunigung der Verwaltungsverfahren die ersten Früchte tragen. Nunmehr nehmen Sie wieder Änderungen vor. Sie machen es den Fachleuten wahrlich nicht leicht.
Ein anderes Problem sehen wir in dem wiederholten Versuch des Fachministeriums, die Schlusspunkttheorie aufzugeben. Nach den jetzt vorliegenden Regelungen ist eine investitionserleichternde Wirkung nicht erkennbar. Eine endgültige und gebündelte Verwaltungsentscheidung ist nach unserer Meinung für den Betroffenen wertvoller, als eine einmal erteilte Baugenehmigung, die von Fachverwaltungen wieder eingeschränkt werden kann.
Dass Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der Koalitionsfraktionen, auf unsere Hinweise immer ablehnend reagieren, ist nichts Neues.
Aber wir haben zumindest versucht, Herr Gürth, das, was uns die Fachleute gesagt haben, in Ihre Köpfe hineinzubringen. Das ist uns leider nicht umfassend gelungen.
Aber ein besonderer Punkt liegt uns doch sehr am Herzen. Das ist § 49, das barrierefreie Bauen. Wir begrüßen es gemeinsam mit den Fachverbänden, dass der künftige Wohnungsbestand in Mehrfamilienhäusern in wachsendem Umfang barrierefrei errichtet wird. Am steigenden Bedarf haben wir gar keinen Zweifel. Die zur An
hörung eingeladenen Sachverständigen hatten beruflich bedingt eine andere Sicht auf diesen Paragrafen.