Ich möchte nur einen Punkt aufgreifen, den Sie ansprachen, Herr Ministerpräsident, und zwar den Wettbewerbsföderalismus. Sie sagen, es führe nicht zu einem Wettbewerbsföderalismus. Das sehe ich schon ein wenig anders. Es wird einen Wettbewerbsföderalismus geben. Wie stark der ausgeprägt sein wird, hängt davon ab, wie weit das tatsächlich zum Tragen kommt. Der kann auch gut und auch heilsam sein.
Aber ich denke schon, wir können uns als Land Sachsen-Anhalt einen Wettbewerbsföderalismus nur dann leisten, wenn die Ausgangsbedingungen stimmen, wenn wir die Möglichkeit haben, von einer guten Startposition aus da hineinzugehen, und wenn wir, weil wir als armes und strukturschwaches Land anfangen, nicht der Gefahr unterliegen, noch ärmer und strukturschwächer zu werden, als wir es vielleicht schon sind, weil eben die anderen Länder ihren Bediensteten mehr zahlen, mehr in den Hochschulbau investieren können und auch sonst mehr Geld für die Förderung von Investitionen haben.
- Das ist eben die Gefahr des Wettbewerbsföderalismus. Es ist gut, wenn Sie das auch infrage stellen.
Insgesamt sage ich: Wir hätten kein Problem damit, dem PDS-Antrag, so wie er ist, zuzustimmen. Wir werden auch dem CDU-Antrag zustimmen. Insofern freue ich mich auf die Diskussionen in den Ausschüssen.
Wie gesagt, noch einmal mein Appell an die nächste Landesregierung, den Landtag dann noch etwas stärker mit einzubeziehen. - Danke sehr.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dass es nach nunmehr fast einem Jahr nach dem Scheitern der Bundesstaatskommission einen neuen Anlauf zur Reform des Föderalismus geben wird, begrüße ich ausdrücklich und hoffe, dass wir alle gemeinsam diesen Anlauf erfolgreich beenden können. Die Reform der bundesstaatlichen Ordnung ist eine Aufgabe, der sich alle politisch Verantwortlichen, ob legislativ oder exekutiv, ob auf Bundesebene oder auch auf der Landesebene, stellen müssen.
Für uns Liberale ist ein Gesetzgebungsverfahren im Bundestag, aber auch im Bundesrat ohne eine ausführliche Sachdiskussion nicht denkbar. Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist eine ausführliche Sachdiskussion denn überhaupt gewollt? Ist eine ausführliche Sachdiskussion überhaupt möglich?
Verfolgt man die Presseveröffentlichungen seit Bekanntwerden der Koalitionsvereinbarungen von Schwarz-Rot, so drängt sich der Eindruck auf, der Katalog der Änderungen ist abgeschlossen und die Abstimmungen zum Gesetz sind eine bloße Formalie, die man alsbald hinter sich gebracht haben will.
Meine Damen und Herren! Wenn ich heute in der „Mitteldeutschen Zeitung“ lese, dass der Koalitionsausschuss von CDU/CSU und SPD die Einbringung im Februar 2006 und die Verabschiedung noch vor der Sommerpause beschlossen hat, bestärkt mich das nur in meiner Befürchtung, dass es keine ausführliche Sachdiskussion geben kann oder geben wird.
Aber, Herr Ministerpräsident, ich konnte Ihrer Rede entnehmen, dass Sie diese Meinung, es werde keine Sachdiskussion mehr geben, nicht teilen, sondern dass Sie eine solche Sachdiskussion führen wollen. Ich hoffe, auch im Interesse dieses Parlamentes, dass Sie sich damit in Berlin durchsetzen können.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eine Reform des Föderalismus wird nicht daran scheitern, dass das Gesetzgebungsverfahren in Bundestag und Bundesrat erst Ende des Jahres 2006 oder unter Umständen erst zu Beginn des Jahres 2007 abgeschlossen wird. Eine Reform des Föderalismus wird nicht daran scheitern, dass es an der einen oder anderen Stelle eine durch Sachargumente begründete Änderung geben wird. Eine Reform des Föderalismus wird nicht daran scheitern, dass es vielleicht zu einer Sachdiskussion zwischen Bundesregierung, Bundestag, Bundesrat und auch den Landesparlamenten kommt. Und, meine Damen und Herren, eine Reform des Föderalismus soll auch nicht daran scheitern, dass Vorschläge aus den Landtagen oder von der Opposition im Deutschen Bundestag zur Diskussion gestellt werden.
Wir Freien Demokraten sind uns der gesellschaftlichen wie politischen Schlüsselrolle im bevorstehenden Gesetzgebungsverfahren sehr wohl bewusst. Wir sind der festen Überzeugung, dass sowohl die Bundesländer als auch die Bundesrepublik Deutschland durch eine Reform des Föderalismus gestärkt werden können, und
werden ein Gesetzgebungsverfahren zur Reform des Föderalismus nicht aus politischen Gründen blockieren.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich noch einen Vorschlag, den die Koalition in Berlin gemacht hat, exemplarisch aufgreifen - dieser reiht sich ein in die Punkte, die heute schon angesprochen wurden -, der verdeutlichen soll, dass und warum eine Sachdiskussion notwendig ist. Es ist ein Vorschlag, auf den ich bereits in der Landtagssitzung am 12. November 2004 hingewiesen habe. Er betrifft die innere Sicherheit, konkret die Befugnisse des Bundeskriminalamtes bei der Terrorismusabwehr.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dieser Vorschlag wurde auf der letzten Arbeitssitzung der Bundesstaatskommission auf den Tisch gelegt - ohne vorherige Diskussion und ohne Sachverständigenprüfung. Dass dieser Vorschlag, wie es die Koalitionsvereinbarung tut, erneut aufgegriffen wird, sollte für uns alle bedeuten, dass wir uns über diesen Punkt einmal verständigen. Ich glaube, wir haben sogar ein vitales Interesse daran, uns zu diesem Punkt zu verständigen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zum Kampf gegen den Terrorismus gibt es keine Alternative. Wir müssen ihn führen und wir müssen ihn gewinnen. Das kann nur gelingen, wenn wir dem Netzwerk des Terrors ein Netzwerk der Informationen entgegenstellen.
Wer nun aber die dezentrale Sicherheitsarchitektur in der Bundesrepublik Deutschland zugunsten einer Zentralisierung zumindest teilweise aufgibt, verhindert, dass Informationen ortsnah ermittelt und ortsnah ausgewertet werden, um diese Informationen sodann zu vernetzen. Es gibt auch kein Mehr an Sicherheit dadurch, dass sich das BKA in Fällen Länder übergreifender Gefahr auf Dauer selbst für zuständig erklären kann.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zudem entstehen Doppelzuständigkeiten von Sicherheitsbehörden. Deshalb sollte das BKA meiner Meinung nach weiterhin nur als Zentralstelle die Länder unterstützen, anstatt deren Aufgaben im Bereich der inneren Sicherheit ganz an sich zu ziehen.
Eines haben die Anschläge in New York, Madrid und London gezeigt: Einzelne, im Vorfeld durchaus vorhandene Hinweise sind im zentral organisierten Datenhaufen und im Wirrwarr der verschiedenen Sicherheitsbehörden untergegangen und erst im Nachgang wieder aufgetaucht und konnten erst dann verwertet werden. Hier ist die Sicherheitsarchitektur in Deutschland meines Erachtens weniger anfällig. Sie hat sich grundsätzlich bewährt. Wollen wir das zukünftig ändern?
Vielleicht gibt es gute Gründe dafür, die Kompetenz des Bundeskriminalamtes mit den Kompetenzen der Landeskriminalämter zu bündeln. Bisher konnte ich solche in der öffentlichen Diskussion noch nicht vernehmen. Lassen Sie uns darüber diskutieren und nach einem Weg suchen, der aus meiner Sicht nur ein Ziel haben darf, und zwar unsere Bürgerinnen und Bürger und unser Land bestmöglich zu schützen.
Dieses Beispiel, das nur ein Beispiel von vielen sein wird, zeigt: Es lohnt sich, dass sich die Landtagsausschüsse intensiv mit den Vorschlägen beschäftigen und dass wir eine intensive und ausführliche Sachdiskussion führen.
Ich bin der festen Überzeugung, dass wir durch die Diskussion in der Sache und um die Sache ein am Ende überzeugendes und tragfähiges Ergebnis zum Wohle unseres Landes erzielen können. Ich freue mich auf die Beratungen. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zunächst ein Wort zu der Feststellung oder der Bemerkung des Herrn Ministerpräsidenten über mein Staatsverständnis und darüber, wie er das interpretierte. Er meinte, ich wäre nicht angekommen in dieser Bundesrepublik. - Das mag vielleicht insofern stimmen, als ich zumindest zwei Dinge auch aus der historischen Erfahrung für mich in Anspruch nehme und diese verinnerlicht habe: Ich will eine wirkliche Mitsprache der Länderparlamente und nicht so ein Kasperletheater, wie wir es zum Beispiel gestern beim Nationalpark Harz hatten.
(Beifall bei der Linkspartei.PDS - Zustimmung bei der SPD - Herr Scharf, CDU: Das habt ihr selber angezettelt, das Kasperletheater!)
Ich habe das Gefühl, dass auch die anderen Fraktionen übereinstimmend gerade in Sachen Föderalismus das Bedürfnis haben, wirklich mitsprechen zu können und ernst genommen zu werden. Das haben wir seit zwei oder drei Jahren immer wieder thematisiert.
Ein Zweites, wozu ich auch stehe und wozu mir diese Staatsstruktur eigentlich nicht ausreicht, ist das Fehlen von direkter Demokratie insbesondere auf Bundesebene.
Auch das ist ein Thema, für das ich stehe. Über Volksentscheide haben wir auch hier in diesem Raum im Zusammenhang mit der EU-Verfassung schon wiederholt gesprochen. Darin unterscheiden wir uns wahrscheinlich wirklich.
Ich bin die erste Legislaturperiode in diesem Landtag und hatte wahrscheinlich auch gewisse Vorstellungen und Illusionen über das, was ich hier bewegen kann. Das zum Ersten.
Zum Zweiten eine ganz kurze Bemerkung zum Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen. Herr Gürth hat hier vorhin den parlamentarischen Stil der CDU-Fraktion gelobt. Herr Gürth, wir haben als Linkspartei gerade in Bezug auf Änderungsanträge von CDU und FDP zu Fragen des Föderalismus und auch zur Europäischen Verfassung oft Stil bewiesen, haben diese Änderungsanträge übernommen, weil es uns um die Sache und um eine breite Diskussion geht. Wir werden das in diesem Fall ebenfalls tun. Wir werden Ihrem Änderungsantrag zustimmen.
Ich kann mitgehen, dass Sie die Kritik, die wir hineingebracht haben, nicht ganz teilen. Darüber können wir dann abstimmen. Aber da Sie diesmal im Unterschied auch zu vorangegangenen Anträgen ausnahmsweise eine Diskussion in allen Ausschüssen wollen, damit alle Fachkollegen sich einmal mit der Problematik befassen,
Damit ist die Debatte beendet. Wir treten ein in das Abstimmungsverfahren zu den Drs. 4/2518 und 4/2542.
Eben hat Frau Dr. Klein gesagt, dass sie den Änderungsantrag in der Drs. 4/2542 übernehme. Das bedeutet, dass wir jetzt über den Antrag in der Drs. 4/2518 in der soeben geänderten Fassung abstimmen. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Ihr Antrag ist übernommen worden, will ich nur noch einmal deutlich sagen. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Damit ist der Antrag einstimmig angenommen worden und wir können den Tagesordnungspunkt 13 beenden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn Sie auf die Uhr blicken, werden Sie merken, dass wir eigentlich jetzt an den Schluss unserer heutigen Sitzung gekommen sein müssten. Wir haben etwa zwei Stunden Verzögerung. Ich schlage Ihnen dennoch vor, dass wir die Tagesordnung ohne Mittagspause fortsetzen. Gibt es dagegen Widerspruch?
Das ist nicht der Fall. - Dann darf ich, meine Damen und Herren, auf der Südtribüne Schülerinnen und Schüler der Berufsbildenden Schulen Quedlinburg begrüßen.
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung verfassungsschutzrechtlicher Vorschriften und zur Stärkung des Verfassungsschutzes