Frau Tiedge, ich freue mich, dass Sie sich mit Ihrer Partei so kurz vor Weihnachten noch einmal den Mut machen zu gewinnen und sich da drüben in eine gewisse Rage trommeln. Dadurch wird es bei Ihnen aber auch nicht besser.
Im Übrigen ist es richtig, dass wir dieses Gesetz jetzt nicht verabschieden, weil die Bürgerinnen und Bürger in ihren Rechten, sofern sie betroffen sind, jede Information abverlangen können. Wenn Sie genau zugehört haben, dann wissen Sie das auch. Das ist gut und das ist richtig. Deshalb muss man die Argumente nicht wiederholen.
Wenn Sie das Protokoll richtig gelesen hätten - aber das gehört im Rahmen des etwas aufgeregten Wahlkampfes zu der Auseinandersetzung -, dann hätten Sie festgestellt, dass wir nicht gesagt haben, wir machen einen Änderungsantrag, sondern wir prüfen, ob wir einen machen werden. Das ist eine ganz andere Formulierung.
Wenn Sie sagen, wir haben es deshalb gemacht, um zu verschieben, dann liegt das an Ihren Phantasien, und manchmal werden Phantasien so stark, dass sie für einen persönlich zur Realität werden. Dafür habe ich Verständnis;
Herr Abgeordneter Stahlknecht, sind Sie bereit, eine Frage des Abgeordneten Herrn Czeke zu beantworten?
Herr Stahlknecht, wenn Sie Landwirt wären, würden Sie eine Antwort darauf erhalten, wenn in der Umgebung BT-Mais angebaut würde und Sie als Nachbar davon betroffen wären? Würden Sie eine Antwort erhalten?
Da ich kein Landwirt bin, kann ich Ihre Frage nicht beantworten. Aber ich denke, dass dies nicht unbedingt Dinge sind, bei denen man sagen muss, dass jemand sehr stark in seinen eigenen Rechten auf dem angrenzenden Grundstück betroffen sein wird. Wenn er es denn wäre, gäbe es sicherlich Anspruchsgrundlagen in diesem Staat, nämlich innerhalb der unterschiedlichen Abwehrrechte, auch dafür, die erforderlichen Informationen zur Vorbereitung eines Rechtsstreites zu erlangen, sofern das eigene Feld betroffen wäre. Das ist so.
Vielen Dank, Herr Stahlknecht. - Für die SPD-Fraktion spricht nun die Abgeordnete Frau Grimm-Benne. Bitte sehr, Frau Grimm-Benne.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Kollegen! Ich möchte mich den Ausführungen von Frau Tiedge bis auf einen Punkt anschließen: Stärkste Fraktion wird die SPD.
Frau Tiedge hat Sie bereits darüber informiert, wie die Behandlung dieses Gesetzentwurfes in den Ausschüssen ablief; von einer Beratung kann nicht gesprochen werden.
Bis zum heutigen Tag hat uns kein Vertreter von CDU und FDP erklären können, warum in der Sitzung des Rechtsausschusses im Oktober 2005 um eine nochmalige Verschiebung gebeten wurde. Angeblich bestand bei CDU und FDP noch Beratungsbedarf. Meine Herren und Damen von CDU und FDP, dafür hatten Sie bereits zwei Jahre Zeit. Das Gesetz wurde bereits im Jahr 2003 in den Landtag eingebracht.
Für uns liegt der Schluss nahe, dass nicht in einer Landtagssitzung, in der ein Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Umweltinformationsgesetz auf der Tagesordnung stand, die Ablehnung des Informationszugangsgesetzes durch CDU und FDP deutlich werden sollte.
Schauen wir uns einmal die Entwicklung in anderen Bundesländern und Europa an, so stellen wir fest, dass es bereits in vier Bundesländern ein Informationsfreiheits- oder Zugangsgesetz gibt. Die Erfahrungen anderer europäischer Länder haben bereits gezeigt, welche Positiveffekte ein solches Gesetz erzielen kann. In skandinavischen Ländern führt man den Rückgang der Zahl von Korruptionsfällen auf die Einführung des Informationsfreiheitsgesetzes zurück.
Auch im Bund wurde in diesem Jahr ein Informationsfreiheitsgesetz verabschiedet. Dank der FDP konnte der Gesetzentwurf im Juli dieses Jahres den Bundesrat passieren. Was Sie im Bund ermöglicht haben, blockieren Sie hier im Land. Die FDP begründet ihr Nein zu diesem Gesetzentwurf damit, dass erst einmal eruiert werden müsse, welche Informationsrechte für die Bürger bestünden.
Meine Damen und Herren! Dazu haben wir Ihnen schon zwei Jahre lang Zeit gegeben. Die Bilanz liberaler Politik in Sachsen-Anhalt spiegelt sich in der heutigen Tagesordnung wider: Zustimmung bei der Verschärfung des Verfassungsschutzgesetzes und Ablehnung des Informationszugangsgesetzes durch die FDP.
Wir hörten im Ausschuss wiederholt als Einwände gegen ein solches Gesetz die allgemeinen Bedenken, dass dieses Gesetz einen unvorhersehbaren Mehraufwand an Bürokratie erfordern würde. Im gleichen Atemzug wird aber von der CDU angeführt, dass es kaum Anwendungsbedarf für dieses Gesetz zum Beispiel in Schleswig-Holstein gab, da dort nur wenige Anträge gestellt wurden - dann kann es aber auch keinen wesentlichen Mehraufwand geben. Da muss man sich in der Argumentation schon entscheiden.
Die relativ geringe Anzahl der Anträge auf Zugang zu Informationen ist sicherlich auch der Tatsache geschuldet, dass die Bevölkerung von diesen gesetzlichen Möglichkeiten noch zu wenig Kenntnis hat.
Der Anspruch auf Zugang zu Informationen wäre durch dieses Gesetz auch nicht vorbehaltlos geregelt gewesen. Unter bestimmten Voraussetzungen hätte ein Antrag auf Zugang zu Informationen abgelehnt werden können, wenn dem Informationsgesuch öffentliche Interessen, die Rechtsdurchsetzung und Strafverfolgung, behördliche Entscheidungsprozesse oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse oder der Schutz personenbezogener Daten entgegenstehen.
Aber zu einer inhaltlichen Diskussion über diesen Gesetzentwurf kam es in den Ausschüssen leider nicht. Frau Tiedge hat uns aber schon versprochen, dass dieses Thema auch den nächsten Landtag wieder beschäftigen wird.
Somit haben wir in dieser Legislaturperiode die Chance vertan, für Sachsen-Anhalt ein fortschrittliches Gesetz einzuführen, das für mehr Transparenz in der Verwaltung gesorgt hätte.
Vielen Dank. - Meine Damen und Herren! Wir wollen die Vermutungen, wer stärkste Fraktion wird, nicht fortsetzen, sondern in den Abstimmungsvorgang eintreten. Aber bevor wir in diesen Abstimmungsvorgang eintreten, wird wie immer als letzter Redner Herr Kosmehl das Wort erhalten. Bitte sehr, Herr Kosmehl.
Wir treten jetzt in das Abstimmungsverfahren zur Drs. 4/2522 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verfassung - ein. Hierin schlägt der Ausschuss vor, den Gesetzentwurf abzulehnen. Wer dieser Beschlussempfehlung seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Zeichen mit der Stimmkarte. - Zustimmung bei den Koalitionsfraktionen. Gegenstimmen? - Gegenstimmen bei der Linkspartei.PDS und bei der SPD-Fraktion. Damit ist der Beschlussempfehlung mehrheitlich zugestimmt worden. Der Tagesordnungspunkt 16 ist beendet.
Meine Damen und Herren! Ich bitte Sie, noch auf Ihren Plätzen zu verweilen. Herr Abgeordneter Rauls hat um die Möglichkeit zur Abgabe einer Erklärung außerhalb der Tagesordnung gebeten. Er hat mich vor der Sitzung über den Inhalt dieser Erklärung informiert. Ich bitte Sie, diese Erklärung entgegenzunehmen. - Herr Rauls, bitte sehr.
Herr Präsident, schönen Dank für die Möglichkeit zur Abgabe dieser Erklärung. - Meine Damen und Herren!
Die Wählerinnen und Wähler der Einheitsgemeinde Gommern haben gewählt und sie haben entschieden, dass ich ab 1. Januar 2006 für sieben Jahre Bürgermeister sein soll.
Ich habe die Wahl angenommen. Das hat natürlich zur Folge, dass ich beim Präsidenten vor wenigen Tagen zur Niederschrift gegeben habe, dass ich mein Landtagsmandat zum 31. Dezember 2005 niederlege.
Das ist also heute die letzte Sitzung des Landtages, der ich stimmberechtigt beiwohne. Deshalb bedanke ich mich bei den Mitgliedern aller Fraktionen für die im Wesentlichen gute Zusammenarbeit und ebenso für die zahlreichen Glückwünsche, die mich erreicht haben.
Ich habe dem Landtag in der ersten und nun in der vierten Wahlperiode angehört. Wenn ich einmal die Erinnerung an beide Wahlperioden an mir vorbeiziehen lasse, ergeben sich zwei prägnante Unterschiede. Ich weiß nicht, ob die Kollegen, die dem Landtag ebenfalls in der ersten Wahlperiode angehört haben, dies möglicherweise genauso verspüren.
Der erste Unterschied zur ersten Legislaturperiode besteht für mich darin, dass die Arbeit damals von hoher Emotionalität und deutlich höherer Frequenz der Gesetzgebungsvorhaben geprägt war. Das mag an dieser Zeit gelegen haben, in der sich das Land erst selbst finden musste und konstituiert hat.
Zweitens waren die heute zum Teil sehr persönlich werdenden Äußerungen sehr selten, wenn überhaupt vorhanden. Die Suche nach Lösungen in einem möglichst breiten Konsens war deutlich ausgeprägter. Ich kann mich erinnern - Herr Oleikiewitz ist gerade nicht da -, dass wir öfter darüber gesprochen haben: Es ist durchaus auch vorgekommen, dass wir ein Gesetz einstimmig beschlossen haben, wie zum Beispiel das damalige Naturschutzgesetz.
Meine Lebenserfahrung zu diesem Thema besagt: Wer in der Kommunikation unverhältnismäßig laut wird oder mit die Persönlichkeit anderer verletzenden Argumenten arbeitet, offenbart eigentlich Unsicherheit und Schwäche.