Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin fest davon überzeugt, dass der Gesetzentwurf in Form der
vorliegenden Beschlussempfehlung den notwendigen Handlungsrahmen zur Sicherung der Qualität und Praxisbezogenheit der Ausbildung eröffnet. Er ist zugleich auch ein tragfähiger Konsens zwischen den fachlichen Interessen der Landespolizei an einer praxisorientierten Ausbildung und der Wahrung der hochschulrechtlichen Stellung.
Angesichts der in Zukunft knapper werdenden personellen Ressourcen in der öffentlichen Verwaltung - auch bei der Polizei - kommt der Zuführung erstklassig ausgebildeter junger Polizisten und Polizistinnen eine herausragende Bedeutung zu.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Fachhochschule ist als zentrale Ausbildungsstätte ein wichtiger Garant für die Ausbildung der Nachwuchsbeamten und Nachwuchsbeamtinnen. Sie nimmt damit eine tragende Rolle im Gefüge der Landespolizei ein. Ich bin zuversichtlich, dass der vorliegende Gesetzentwurf zusammen mit dem zurzeit von der Fachhochschule vorbereiteten neuen Studienplan dazu beiträgt, dass die Polizeiausbildung in unserem Land auf dem neuesten Stand bleibt.
Dazu trägt auch die ständige Einbindung in die polizeiliche Praxis bei. So können neue Herausforderungen des polizeilichen Alltags unmittelbar in die Ausbildung einfließen. Auf diese Weise statten wir unsere jungen Beamten und Beamtinnen mit dem nötigen Rüstzeug für ihren Dienst in unserer Landespolizei aus. Deshalb bitte ich Sie um Zustimmung zu diesem Gesetz. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Selten war ein Gesetzentwurf so überflüssig wie dieser.
Wir haben während der Ausschussberatungen sehr ausgiebig und manchmal etwas kontrovers über den Sinn und Zweck dieses Gesetzes gestritten. Ich will gerade auch nach den Ausführungen des Innenministers darauf hinweisen, dass sich die Landesregierung offensichtlich nicht so ganz im Klaren darüber war, warum wir diese Gesetzesänderung eigentlich brauchen und was der Sinn und Zweck der ganzen Operation ist.
Ich will auf die Äußerung des Staatssekretärs im Kultusministerium Herrn Böhm vom 30. November 2005 verweisen - auch darüber haben wir im Ausschuss ausführlich diskutiert -, der sagte - dies wurde in der Volksstimme zitiert -:
(Zustimmung bei der Linkspartei.PDS und bei der SPD - Herr Tullner, CDU: Aus dem Zusammen- hang gerissen!)
Genau darauf haben wir hingewiesen. Es ist Ihnen bis heute nicht gelungen - ich werde gleich noch etwas zu
dem sagen, was der Innenminister eben gesagt hat -, nachvollziehbar zu erklären, welche positiven Effekte aus der Gesetzesänderung und der Statusänderung der Fachhochschule für dieses Land hervorgehen.
Ein Punkt ist immer wieder angesprochen worden. Das hat der Innenminister eben auch wieder getan. Das ist die Frage des Praxisbezuges. Ich gestatte mir, auf eine Aussage aus der öffentlichen Anhörung hinzuweisen. Ich will Herrn von Richthofen, den Vorsitzenden der Rektorenkonferenz der Fachhochschulen für den öffentlichen Dienst, zitieren, der am Anfang seiner Stellungnahme darauf hinweist, dass er den Vorwurf des mangelnden Praxisbezuges nicht nachvollziehen könne, und dann weiter ausführt:
„Ich treffe jetzt eine hypothetische Annahme: Selbst wenn Defizite im Bereich des Praxisbezuges der Ausbildung in nennenswerter Weise feststellbar wären, stellte sich die Frage, ob solche Defizite durch die angestrebten sehr weitreichenden Gesetzesänderungen überhaupt ausgeglichen werden können. Die Annahme, die dem Gesetzentwurf offensichtlich zugrunde liegt, ist aus meiner Sicht falsch. Man kann Praxisbezug und überhaupt die Verbesserung der Qualität der Lehre nicht einfach ministeriell anordnen. So läuft das mit einer Hochschule nicht.“
Auf einen Umstand will ich noch einmal hinweisen - auch das haben wir hier im Plenum schon einmal angesprochen -: Es ist überhaupt nicht nachvollziehbar, dass wir beinahe zeitgleich in diesem Landtag zwei völlig gegensätzliche Linien miteinander besprechen und beschließen: Sie haben auf der einen Seite dem Abkommen über die Deutsche Hochschule der Polizei auf Bundesebene zugestimmt. Ein wichtiger Bestandteil dieses Abkommens ist es, die hochschulrechtliche Stellung dieser Hochschule zu stärken. Auf der anderen Seite legen Sie einen Gesetzentwurf vor, der genau diese Stellung der Fachhochschule der Polizei hier im Land schwächt. - Das passt nicht zusammen.
Die Fachhochschule der Polizei in Aschersleben ist ein Vorbild für viele ähnliche Einrichtungen in der Bundesrepublik. Das ist auch in der Anhörung deutlich zum Ausdruck gekommen. Ich hatte bis zum Schluss die Hoffnung, dass sich der eine oder andere mit seinen Bedenken in der Koalition und in der Landesregierung vielleicht doch noch durchsetzt und dass Sie Ihre Meinung doch noch revidieren. Das haben Sie nicht getan. Das finde ich bedauerlich. Wir werden den Gesetzentwurf heute natürlich ablehnen.
Eine Bemerkung noch zum Schluss: Der Minister hat eben auf die wissenschaftliche Ausbildung und auf die Frage der Abschlussarbeiten hingewiesen. Ich versuche es ohne jede Polemik: Ich kann nicht verstehen, warum eine wissenschaftliche Ausbildung und der Abschluss einer wissenschaftlichen Ausbildung mit einer solchen Arbeit nun ein Nachteil für unsere Polizistinnen und Polizisten ist. Nein, ich will wissenschaftlich und gut ausgebildete, denkende Polizistinnen und Polizisten.
Es ist Ihnen auch an dieser Stelle nicht gelungen, deutlich zu machen, worin der positive Effekt besteht, diese Arbeit nicht mehr als festen Bestandteil vorzusehen, sondern in eine fakultative Sache umzuwandeln.
Meine Bitte ist noch einmal: Gehen Sie in sich! Herr Tullner, als Hochschulpolitiker sollte es Ihnen am Herzen liegen, den Status und die Stellung dieser Fachhochschule so beizubehalten, wie es im Moment ist.
Wir haben nichts gegen eine Evaluation. Das ist im Ausschuss deutlich geworden. Die Sozialdemokraten haben es zweimal beantragt, wenn ich es richtig in Erinnerung habe. Sie haben das abgelehnt. Sie wollen erst abschneiden und dann messen. Das ist die falsche Richtung, Herr Tullner.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nachdem der Entwurf des Gesetzes über die Fachhochschule der Polizei im Mai des vergangenen Jahres in die parlamentarische Beratung eingebracht worden war, haben wir intensiv über den vorgeschlagenen Gesetzentwurf diskutiert, und zwar nicht nur in parlamentarischen Gremien, sondern als FDP-Fraktion auch im direkten Gespräch vor Ort.
Bei der Fachhochschule der Polizei handelt es sich um eine so genannte verwaltungsinterne Fachhochschule. Sie ist eine der vielen Ausbildungsstätten dieser Art, die nach dem Jahr 1970 von den Ländern und übrigens auch vom Bund für die Ausbildung von Beamtenanwärtern unter anderem im Bereich der allgemeinen Verwaltung, der Polizei und des Steuerwesens gegründet wurden.
Die vorrangige Aufgabe der Fachhochschule in Aschersleben ist die Ausbildung von Beamten für den gehobenen Polizeivollzugsdienst des Landes in Form eines Fachhochschulstudiums. Daneben leistet sie einen wesentlichen auch im Gesetz verankerten Beitrag zur Ausbildung der Polizeivollzugsbeamten im mittleren Dienst.
Dass verwaltungsinterne Hochschulen seitens des Wissenschaftsrates kritisch bewertet werden, ist bekannt und wurde auch in der parlamentarischen Beratung sehr deutlich. Dieser Typus einer Fachhochschule wurde im Jahr 1996 und nochmals im Jahr 2002 durch den Wissenschaftsrat evaluiert. Dabei wurden diesem Fachhochschultyp erhebliche qualitative und strukturelle Defizite bescheinigt und es wurde empfohlen, dass sich diese Hochschulen an Maßstäben allgemeiner Hochschulen orientieren.
Deshalb war die zentrale Frage des Gesetzentwurfes die Ausgestaltung der künftigen Rechtsform der Fachhochschule der Polizei in Sachsen-Anhalt. Der Gesetzentwurf zielte ursprünglich auf eine Änderung der Rechtsstellung ab. Die Fachhochschule der Polizei sollte künftig nicht mehr den Status einer selbständigen Körperschaft des öffentlichen Rechts besitzen, sondern zu einer unselbständigen Einrichtung des Landes Sachsen-Anhalt werden.
Man muss feststellen, dass im nationalen Vergleich die Mehrzahl der in den Bundesländern etablierten Ausbil
dungsstätten der Polizei heute noch in dieser Rechtsform geführt wird. Daneben gibt es aber Entwicklungslinien und die kritische Einschätzung des Wissenschaftsrates.
Sachsen-Anhalt hat diesen Konflikt, den der Wissenschaftsrat beschrieben hat, im Jahr 1996 mit der Externalisierung des Fachbereichs Allgemeine Verwaltung - heute ist das ein Teil der Hochschule Harz - und durch die Gründung der Fachhochschule der Polizei mit Körperschaftsstatus ein Stück weit aufgelöst.
Die in dem Gesetzentwurf vorgeschlagene Statusänderung wäre ein Schritt zurück gewesen. Es ist deshalb nur folgerichtig, dass die Koalition den Gesetzentwurf in diesem zentralen Punkt verändert hat. Ich bin der Überzeugung, dass sich auch verwaltungsinterne Fachhochschulen als Teil der allgemeinen Hochschullandschaft verstehen müssen und sich an deren Maßstäben messen lassen müssen.
Dagegen besteht aber das berechtigte Interesse des Landes, vertreten durch das Ministerium des Innern, darin, die Ausbildungsziele und die notwendige Ausbildungsqualität der zukünftigen Polizeibeamten und der vorrangig auszubildenden Führungskräfte maßgeblich mitzugestalten. Der Diskurs über die Modernisierung der Ausbildung - ich verweise an dieser Stelle auf die kritische Bewertung einer möglichen Umsetzung des BolognaProzesses - muss zwischen den Partnern, zwischen der Hochschule und dem Innenministerium, in konstruktiver Form möglich sein.
In der Begründung zum Gesetzentwurf und in den Diskussionen rückte deshalb auch die Suche nach geeigneten Wegen zur ständigen Verbesserung der Ausbildung stark in den Vordergrund. Sie fand ihren Niederschlag auch in dem Gesetz. Das Ministerium des Innern kann deshalb Vorgaben machen und beispielsweise durch die Prüfungsordnung, durch Richtlinien zur Verzahnung mit der Praxis und durch sein generelles Aufsichtsrecht Einfluss nehmen. Es kann Rahmenbedingungen schaffen, die Anreize für eine gute Ausbildung sind.
Aber - das wird auch in Zukunft so sein - man kann die Verbesserung der Qualität der Lehre nicht einfach ministeriell anordnen. Eine gute Ausbildungspraxis wird man dann erreichen, wenn gut ausgebildete Hochschullehrer berufen werden, wenn sie motiviert sind und mit den Vertretern aus der Praxis zusammenarbeiten. Dann wird es gelingen, das Studium entsprechend den verabredeten Zielen zu gestalten.
Hierzu gehört die interne und externe Evaluierung der Ausbildung. Sie versteht sich aber als ständiger Prozess und sollte nicht zur Ableitung oder Begründung aktueller Entscheidungen herangezogen werden.
Meine Damen und Herren! Nach einer kontrovers geführten Diskussion stellen wir den Gesetzentwurf zur Abstimmung, der die Hochschule der Polizei als interne Fachhochschule im Kontext mit dem Hochschulgesetz des Landes verankert. Ich wünsche mir, dass in Aschersleben auch in Zukunft hochmotivierte Polizeibeamte für Sachsen-Anhalt ausgebildet werden. - Besten Dank.
Herr Dr. Volk, Sie haben in den Ausschussberatungen den Erhalt des Status als Körperschaft des öffentlichen Rechts als Fortschritt gewürdigt. Ist dieser Status nicht eine leere Hülle, wenn man bedenkt, dass die Selbstverwaltungsrechte dermaßen drastisch zurückgeschnitten werden, dass der Senat den Rektor nur noch beraten und unterstützen darf, der seinerseits vom Ministerium eingesetzt wird, statt auf Vorschlag des Senats ernannt zu werden?
Ich denke, es ist eine Frage der Verantwortungsverortung in der Hochschule, die sich darin widerspiegelt. Es geht darum, ob die Hochschulleitung eine starke Verantwortung trägt und der Senat ihr beratend zur Seite steht oder ob ein Gremium der Hochschule die Verantwortung übernimmt. Wir haben Ähnliches auch im Bereich der staatlichen bzw. der allgemeinen Hochschulen vorgenommen, also der Leitung eine große Verantwortung übergeben und ihr die Gremien beratend zur Seite gestellt. Ich glaube nicht, dass diese Regelung dem, was sich im allgemeinen Hochschulbereich etabliert hat, entgegensteht.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Herren und Damen Abgeordneten! Der Kultusminister hat heute Vormittag über das Thema Bildung in Sachsen-Anhalt referiert. Offensichtlich hat er sich zumindest in einem Bereich der Bildungslandschaft in Sachsen-Anhalt nicht mit seinem Ministerkollegen vom Innenressort abgestimmt; denn Innenminister Jeziorsky ist die Bildungseinrichtung Fachhochschule der Polizei in Aschersleben wohl ein Dorn im Auge. Das Ausbildungsniveau soll dort gesenkt werden, solche vermeintlich exotischen Fächer wie Fremdsprachen und Soziologie sollen gestutzt werden und ein Diplom soll nur noch fakultativ abgelegt werden.
Wenn es um junge Polizistinnen und Polizisten geht, heißt es beim Innenminister nicht: Bildung auf hohem Niveau steigern, sondern: Bildung runter. Das lehnen wir als SPD ab.