- Das ist nicht kurios, das ist eigentlich schlimm. - Ich hätte mich sehr gefreut, wenn an dieser Stelle ein Antrag von den Fraktionen der CDU und der FDP gekommen wäre, auch eine Beschlussempfehlung unter Umständen, wie man mit dem Problem umgeht. Das liegt - -
- Es geht um die Ergebnisse, nicht darum, was wir im Ausschuss machen. Das interessiert die Leute, wenn sich für sie nichts verändert, überhaupt nicht.
Jetzt müsste man endlich mal zu Potte kommen. Aber zu Potte gekommen sind Sie bisher nicht. Sie haben uns fast in den Mund gelegt: Sie werden sicherlich einen Antrag stellen. - Hier ist er. Ich hätte mich gefreut, wenn Sie es getan hätten.
(Zustimmung bei der Linkspartei.PDS - Herr Gal- lert, Linkspartei.PDS: Geben Sie es zu, Herr Tull- ner? - Frau Feußner, CDU: Nein! - Zuruf von Herrn Tullner, CDU)
Erstens. Die Landesregierung soll mit den kommunalen Spitzenverbänden moderierend um eine Regelung nach § 71 Abs. 5 des Schulgesetzes ringen, wie sie in einigen Landkreisen schon üblich ist. Die bisherigen guten Beispiele können diese Debatte sichtlich erleichtern. Auch die Kreistage dürften diesen Problemen inzwischen deutlich aufgeschlossener gegenüberstehen, sodass ich gute Chancen für eine zügige Einigung sehe. Auch im Stadtrat von Magdeburg gab es einen fraktionsübergreifenden Konsens, zumindest erst einmal entsprechende Summen in den Haushalt einzustellen. Die Folgeregelung fehlt noch. Aber das kriegen wir auch hin.
Zweitens. Die Landesregierung soll im Bundesrat initiativ werden, um im Zweiten Buch des Sozialgesetzbuches eine entsprechende Regelung zu den Schülerbeförderungskosten für betroffene Schülerinnen und Schüler zu verankern.
Natürlich, meine Damen und Herren, bleibt es allen Mitgliedern dieses Hohen Hauses unbenommen, den Abgeordneten der eigenen Partei im Deutschen Bundestag das Problem dringend ans Herz zu legen. Gestern wurde im Bundestag über eine Gesetzesänderung zur Angleichung des ALG II Ost an das Westniveau verhandelt, in erster Lesung wohlgemerkt. Der mögliche Aufwuchs von 14 € würde unser Problem zwar mildern, aber nicht beheben. Außerdem war das wohl nicht der Grund für die Angleichung, was unser Anliegen eher noch unterstreicht. Das Thema ist aber offen und ich bitte Sie: Handeln Sie schnell! Sie sollten diese Chance auch aus den Ländern heraus nutzen.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir werden zu diesem Antrag keinen Überweisungsantrag stellen. Im Ausschuss liegen bekanntlich zwei Anträge, ein dritter macht keinen Sinn. Sinn macht eine Entscheidung heute und hier.
Diese Entscheidung, die wir heute und hier treffen können, sagt nichts über Umfänge, sagt nichts über die konkreten Maßnahmen. Sie ist nur ein Auftrag an die Landesregierung, in diesem Interesse und in diesem Sinne zu handeln. Sie bestärkt die Landesregierung, mit den Landkreisen in Verhandlungen zu treten, und sie bestärkt sie, im Bundesrat initiativ zu werden. Das war übrigens auch der Tenor aus dem Ausschuss, den wir aufgenommen haben. Darum bitte ich Sie: Springen Sie über Ihren Schatten, stimmen Sie unserem Antrag zu!
Vielen Dank, Frau Dr. Hein, für die Einbringung. - Meine Damen und Herren! Bevor wir in die Debatte eintreten, hat für die Landesregierung der Kultusminister Herr Professor Dr. Olbertz um das Wort gebeten. Bitte sehr, Herr Minister.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bitte gestatten Sie mir am Anfang die Bemerkung, dass der vorliegende Antrag vom Verfahren her nahe daran ist, eine Diskussion über die Arbeitsweise und damit auch über die Geschäftsordnung des Landtages anzuregen. Ich weiß, das steht mir nicht zu, weil ich kein Landtagsmandat habe. Aber rein formal fällt es natürlich auf, dass Sie über einen Antrag entscheiden sollen, der sich mitten im Ausschussverfahren befindet. Das muss ich als ungewöhnlich empfinden dürfen.
Jedenfalls kann ich mich des Eindrucks nicht erwehren, dass wir im Moment die Plenarsitzung wie eine Art Zwischenspeicher für eine schon bzw. noch laufende Ausschussberatung nutzen sollen.
Seit der Debatte über den vergleichbaren Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS und den Änderungsantrag der Fraktionen von CDU und FDP in der Landtagssitzung am 9. September 2005 wird die Angelegenheit in den Ausschüssen beraten. Mein Haus hat übrigens umfänglich zugearbeitet, was sich unter anderem daran zeigt, dass einige Änderungen, die dieser Antrag gegenüber seinem Vorgänger aufweist, offensichtlich diesen Zuarbeiten zu verdanken sind. Es ist schon ungewöhnlich, dass die Diskussion zu diesem Thema, die gegenwärtig im Ausschuss geführt wird, nun vor Abschluss der Ausschussbefassung durch einen Plenarbeschluss vorzeitig beendet werden soll.
Zudem wurde in den Ausschussberatungen deutlich, dass schon die Beschreibung des Sachverhalts zu komplex ist, um die angenommene Problemlage als tatsächlich so bestehend anzusehen, geschweige denn mit einem einfachen Lösungsvorschlag aufzuwarten, der auch nur die geringste Chance auf Zustimmung sowohl auf Landes- wie auf Bundesseite hätte. Ich war davon ausgegangen, dies sei im Ausschuss auch allen bewusst gewesen, weshalb wir eben dort nach anderen Lösungen suchen sollten. Das ist die bisher nicht abgeschlossene Auftragslage des Ausschusses.
Niemand kann ernsthaft wollen - ich glaube, darin sind sich alle einig -, dass die finanziellen Verhältnisse des Elternhauses über den Erwerb des Abiturs entscheiden. Aber es kann erstens auch niemand sagen, ob und in wie vielen Fällen diese Gefahr in der Praxis wirklich besteht, ob sie im Übrigen an Sozialhilfeempfänger oder Hartz-IV-Empfänger zu binden wäre, weil es viele Menschen gibt, die durch reguläre Arbeitsverhältnisse nicht sehr viel mehr Geld verdienen als die Gruppe der HartzIV- und Sozialhilfempfänger, sodass auch die Gruppe sehr schwer zu definieren ist. Auch die Kreise und die kreisfreien Städte können das nicht sagen, auf deren Erkenntnisse wir allerdings angewiesen sind und die das Kultusministerium aus diesem Grund befragt hat.
Aber selbst wenn wir über entsprechende Daten verfügten, also wüssten, dass und wie viele Schülerinnen und
Schüler die Sekundarstufe II deshalb nicht besuchen, weil ihre Eltern arbeitslos sind oder wenig verdienen und deshalb die Kosten für die Schülerbeförderung nicht aufbringen können, wäre das Problem zwar beschrieben, aber noch nicht gelöst.
Theoretisch - ich könnte auch sagen, am einfachsten theoretisch - wäre die Lösung denkbar, dass der Landtag das Schulgesetz dahin gehend ändert, dass die Kreise und die kreisfreien Städte einer näher zu bestimmenden Personengruppe Zuschüsse künftig gewähren müssen, statt es wie bisher nur zu können. Das hätte zur Folge, dass die Kreise und die kreisfreien Städte die Kosten für eine solche Aufgabenübertragung vom Land einfordern könnten und auch erstattet bekommen müssten. Das will ich hier nicht weiter erörtern, zumal die Linkspartei.PDS selbst einen solchen Weg gar nicht vorschlägt, sondern ihrem Antrag ausdrücklich die derzeitige Rechtslage zugrunde legt.
Dann aber ist fraglich, wohin Ihr erster Vorschlag, nämlich die Vereinbarung zwischen Land und kommunalen Spitzenverbänden, genau führen soll. Was soll dort vereinbart werden? Eine zusätzliche freiwillige Aufgabe des Landes oder der Kreise oder beider?
Was die so genannten freiwilligen Leistungen der Kommunen betrifft, habe ich bereits berichtet, dass einige der kommunalen Aufgabenträger im Sinne Ihres Antrages verfahren, andere für sich diese Möglichkeit nicht sehen. Das ist aus der Sicht der Betroffenen natürlich oft schwer vermittelbar; aber berechtigt das die Landesregierung dazu, in die Gestaltungsfreiheit der Kommunen einzugreifen?
Der zweite Vorschlag, der auf eine Bundesratsinitiative zielt, ist offensichtlich ebenfalls von den bisherigen Beratungen im Ausschuss inspiriert. Im Ansatz halte ich das Anliegen auch insofern für einsichtig, als kaum zu verstehen ist, warum ein Sozialhilfeempfänger einen Antrag auf Beförderungszuschuss stellen kann, ein finanziell gleichgestellter Hartz-IV-Empfänger dagegen nicht. Das leuchtet wirklich nicht ein.
Wie gesagt, darüber wurde im Ausschuss diskutiert und die Landesregierung hat die vereinbarte Prüfung vorgenommen. Über das Ergebnis dieser Prüfung sollte dem Ausschuss in der nächsten Sitzung, glaube ich, berichtet werden.
Ohne diesen Ausführungen im Detail vorgreifen zu wollen, kann ich Ihnen schon sagen, dass die Landesregierung eine solche Initiative zurzeit für wenig aussichtsreich, aber auch nicht für zielführend hält. Ausschlaggebend dabei war, dass selbst eine erfolgreiche Bundesratsinitiative allenfalls zu dem Ergebnis führen könnte, dass auch Hartz-IV-Empfänger antragsberechtigt würden.
Zu weiteren Vorschlägen dürfte der Bund vorbringen, dass alle anderen Personenkreise, die in dem Antrag benannt werden, durch die neue Bundesgesetzgebung nicht schlechter als bisher gestellt seien, was auch stimmt.
Wenn nun aber ausschließlich herauskäme, dass auch Hartz-IV-Empfänger einen Zuschuss beantragen können, dann müssten die Kreise und die kreisfreien Städte über einen solchen Antrag entscheiden. Gewährten sie den Zuschuss, so geschähe das auf ihre Kosten, gewährten sie ihn nicht, hätten sie die fällige Kritik auszuhalten. In dem einen wie in dem anderen Fall müsste
sich das Land vorhalten lassen, sich mit seiner Initiative letztlich nur zulasten eines Dritten profiliert zu haben. Das heißt, die Sache hat sich dann einmal herumgedreht und ist wieder dort angekommen, wo wir im Moment stehen.
Eines macht dieser Antrag noch deutlicher als der Vorgängerantrag: Sein Inhalt betrifft keineswegs nur die Zuständigkeit des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft. Ein solcher Eindruck könnte nur entstehen, wenn man sich ausschließlich davon leiten ließe, dass es um Schülerinnen und Schüler geht. Das stimmt natürlich. Aber schon die Frage der Schülerbeförderung ist nicht nur Sache des Schulgesetzes und sie hat auch dort eigentlich nur so eine Art Platzhalterfunktion. Die Vorschläge, die der Antrag macht, berühren ebenso die Ausschüsse für Inneres, für Arbeit, für Soziales und für Finanzen.
Auch deshalb kann ich mir kaum vorstellen, dass sich der Landtag jetzt zu einem Direktbeschluss verstehen könnte. Ich empfehle deshalb die Überweisung - jetzt muss ich sagen - auch dieses Antrages in einen geeigneten parlamentarischen Ausschuss oder in mehrere. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister. - Meine Damen und Herren! Wir treten jetzt in eine Fünfminutendebatte ein. Für die CDU-Fraktion spricht die Abgeordnete Frau Brakebusch. Bitte sehr, Frau Brakebusch.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Erstmalig wird eine Debatte zu einem Tagesordnungspunkt geführt, der bereits aus dem Plenum heraus zur Beratung in einen Fachausschuss - in diesem Fall in den Ausschuss für Bildung und Wissenschaft - überwiesen wurde. Ob das der zuständige Ausschuss ist, darüber kann man sich trefflich streiten, denn meiner Meinung nach tangiert dieser Punkt noch weitere Ausschüsse.
Es handelt sich um einen Debattengegenstand, der in sehr ähnlicher Form schon einmal als Antrag in das Plenum eingebracht wurde und nun, wie bereits von mir erwähnt, dem Ausschuss für Bildung und Wissenschaft zur Diskussion und Beratung vorliegt. Dies legt den Verdacht nahe, dass es Ihnen von der Linkspartei.PDS gar nicht so sehr um die Befassung mit diesem Gegenstand im Ausschuss geht, der bekanntlich nichtöffentlich tagt, sondern vielmehr um eine öffentlichkeitswirksame Auseinandersetzung im Plenum.
Das ist zwar legitim und vielleicht sogar ein wenig verständlich in Anbetracht dessen, dass die Wahlen vor der Tür stehen. Dennoch ist dies ein ungewöhnlicher Schritt und er stellt nach Meinung meiner Fraktion ein Novum dar. Hierbei wird nach meinem Empfinden die Grenze zum Populismus überschritten.
Eigentlich haben Sie Ihre Chance zur Darstellung im Plenum schon gehabt, als Sie bereits im September des vergangenen Jahres einen vergleichbaren Antrag in den Landtag eingebracht haben. Damals stimmten auch Sie, meine Damen und Herren von der Linkspartei.PDS, ei
Wie bereits erwähnt, hätte die Beratung in weiteren Ausschüssen erfolgen können oder müssen, aber in Anbetracht dessen, dass die Beratungen im Ausschuss für Bildung und Wissenschaft kurz vor dem Abschluss stehen, macht es keinen Sinn mehr, eine Überweisung in andere Ausschüsse zu beantragen.
Ich möchte meine inhaltlichen Ausführungen zum Thema deshalb sehr kurz halten, weil ich der Auffassung bin, dass die Beratungen im Fachausschuss Priorität haben und dass man seitens des Plenums nicht eingreifen sollte, bevor diese Beratungen abgeschlossen sind.
Auf den ersten Blick erscheint der Antrag sinnvoll und zielführend, um die besagten Personengruppen von den Kosten der Schülerbeförderung zu entlasten. Bei genauerer Betrachtung muss jedoch festgestellt werden, dass eine Änderung des Schulgesetzes mit einer Verpflichtung der kommunalen Aufgabenträger, Kosten der Schülerbeförderung auch für die bisher nicht erfassten Personengruppen ganz oder teilweise zu übernehmen, auf deren Seite sicherlich zu einer erheblichen Kostensteigerung führen würde.
Das ist aber alles hypothetisch, da nach bisherigem Erkenntnisstand die Anzahl der eventuell Betroffenen nicht eindeutig auszumachen ist. Rechtlich wäre es zwar möglich - denn gemäß Artikel 87 Abs. 3 der Landesverfassung können den Kommunen per Gesetz Pflichtaufgaben zur Erfüllung in eigener Verantwortung übertragen werden -, doch würde dies gleichzeitig eine Mehrbelastung des Landeshaushaltes bedeuten. Es wäre dann für die entstehende Mehrbelastung durch das Land ein angemessener Ausgleich zu schaffen.
Ich vermag angesichts der angespannten Haushaltslage des Landes nicht zu erkennen, dass sich das Land hierzu bereit erklären würde oder könnte. So hat es auch die Landesregierung in ihrer bisherigen Berichterstattung an den Ausschuss für Bildung und Wissenschaft dargestellt.
Meine Damen und Herren Abgeordneten! Das Ministerium hat bereits in seiner Berichterstattung im Ausschuss darauf abgehoben, dass eine Verengung des betroffenen Personenkreises auf Hartz-IV-Empfänger zu kurz greift. Ich möchte einer weiteren Diskussion im Ausschuss jedoch nicht vorgreifen, sondern bitte Sie, meine Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen, der Überweisung des Antrages in den Ausschuss für Bildung und Wissenschaft zuzustimmen. - Vielen Dank.