Aber zunächst haben wir die gemeinsame Freude, Schülerinnen und Schüler des Geschwister-Scholl-Gymnasiums aus Zeitz begrüßen zu können.
Die Landesregierung hat sich in ihrer Koalitionsvereinbarung in allen Politikbereichen dem Prinzip des GenderMainstreamings verpflichtet. Unter Federführung einer interministeriellen Arbeitsgruppe werden gemeinsam mit dem Gender-Institut Sachsen-Anhalt in den Ministerien Anwendungsprojekte erarbeitet.
Die Ergebnisse können im zweiten Bericht über die Umsetzung des „Konzepts der Landesregierung zur systematischen Einbeziehung des Ziels der Chancengleichheit von Frauen und Männern in sämtliche Politikbereiche“ nachgelesen werden.
Neben zehn Projekten aus den Ressorts wurde am 19. Oktober 2004 eine Arbeitshilfe für die Kabinettsvorlagen entwickelt, bei deren Beachtung sich interessante Ergebnisse zur Wertung der unterschiedlichen Betroffenheit und eventueller Ausgleichsmaßnahmen für Frauen oder Männer ergeben müssten.
1. Ist die Arbeitshilfe, obwohl nicht alle Ressorts am Einführungsworkshop teilgenommen haben, inzwischen allen Kabinettsreferaten bekannt und wird danach gearbeitet?
2. Wie viele Kabinettsvorlagen sind seit dem 19. Oktober 2004 auf der Grundlage der Arbeitshilfe erarbeitet worden, sodass auf der Grundlage der Daten ein anderer Befund als der bis dahin übliche, „Männer und Frauen sind nicht unterschiedlich betroffen“, zu lesen ist?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren. Die Anfrage der Abgeordneten Frau Fischer beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt.
Zu Frage 1: Ja. Die Arbeitshilfe zur Anwendung von Gender-Mainstreaming bei Kabinettsvorlagen ist nicht nur allen Kabinettsreferaten bekannt, sondern darüber hinaus auch den Fachreferaten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesverwaltung sind aufgrund der Geschäftsordnung der Ministerien und des entsprechenden Kabinettsbeschlusses vom 19. Oktober 2004 verpflichtet - in der Geschäftsordnung wird auf die Arbeitshilfe verwiesen -, die Arbeitshilfe zur Erstellung des gleichstellungspolitischen Berichts heranzuziehen. Insbesondere die Kabinettsreferate sind in der Anwendung geschult worden.
Zu Frage 2: Eine kursorische Durchsicht von 521 Kabinettsvorlagen aus dem von Ihnen genannten Zeitraum hat ergeben, dass in 98 Fällen die Standardformulierung „Frauen sind nicht anders betroffen als Männer“ oder
eine ähnliche Formulierung verwendet wurde. In 423 Fällen wurde eine andere Formulierung gewählt. Insgesamt habe ich den Eindruck, dass die Wertung der unterschiedlichen Betroffenheit von Männern und Frauen und die Prüfung eventueller Ausgleichsmaßnahmen intensiver geworden sind und damit die gleichstellungspolitischen Berichte an Qualität gewonnen haben.
Ich rufe die Frage 3 auf. Sie wird von dem Abgeordneten Guido Kosmehl von der FDP-Fraktion gestellt und betrifft die Belehrung bei der Ausstellung von Reisepässen mit RFID-Chip.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Seit November 2005 sind in der Bundesrepublik Deutschland Reisepässe mit biometrischen Daten eingeführt worden. Zunächst enthalten die Reisepässe ein digitalisiertes Bild und ab 2007 sollen auch Fingerabdrücke auf einem in dem Reisepass enthaltenen so genannten RFID-Chip gespeichert werden. Dies soll zu einer noch größeren Fälschungssicherheit führen.
1. Hat das Innenministerium im Erlasswege Regelungen hinsichtlich der Belehrung von Bürgern durch Mitarbeiter der Meldebehörden bei der Beantragung von Reisepässen mit biometrischen Daten erlassen?
2. Inwieweit wurden die Mitarbeiter in den Meldebehörden hinsichtlich der Ausstellung von Reisepässen mit biometrischen Daten geschult bzw., falls dies bisher noch nicht der Fall ist, wird in Zukunft eine besondere Schulung der Mitarbeiter angestrebt?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich beantworte die Frage des Abgeordneten Guido Kosmehl namens der Landesregierung wie folgt.
Zur Frage 1: Das Ministerium des Innern hat die Passbehörden durch die Erlasse vom 14. Februar 2005 und vom 25. Oktober 2005 sowie zuletzt durch den Erlass vom 17. Januar 2006 umfassend über das Verfahren bei der Ausstellung von Reisepässen mit biometrischen Merkmalen, dem E-Pass, unterrichtet und sie damit in die Lage versetzt, die Fragen von Antragstellern zu beantworten.
Die Passbehörden haben darüber hinaus umfangreiches Informationsmaterial des Bundesministeriums des Innern und der Bundesdruckerei GmbH zum E-Pass in Form von Newslettern erhalten, in denen auch auf ein entsprechendes Internetangebot des Bundesministeriums des Innern sowie auf das für spezielle Fragen zur Sicherheitstechnik im E-Pass eingerichtete Servicecenter des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik hingewiesen worden ist.
Zur Frage 2: Das Bundesministerium des Innern hat den Mitarbeitern in den Passbehörden gemeinsam mit dem
Ministerium des Innern am 26. September 2005 in Heyrothsberge die Gelegenheit gegeben, sich zusätzlich zu den erwähnten Handreichungen unmittelbar über das mit der Einführung biometrischer Merkmale im Reisepass verbundene Antragsverfahren zu informieren. Auf dieser Veranstaltung bestand zudem die Möglichkeit, im direkten Dialog konkrete Einzelfragen zu klären.
Wir kommen zur Frage 4. Diese wird von Herrn Veit Wolpert von der FDP-Fraktion gestellt. Es geht um die Wahlwerbung vor der Landtagswahl am 26. März 2006.
Der Bitterfelder Ausgabe der „Mitteldeutschen Zeitung“ vom Freitag, dem 3. Februar 2006, Seite 7, ist zu entnehmen, dass das Verwaltungsgericht Dessau am 2. Februar 2006 entschieden hat, dass die Plakatierung von Wahlwerbung innerhalb einer Ortschaft erst ab dem 11. Februar 2006 zulässig ist.
Sieht die Landesregierung Anpassungsbedarf für ihren Erlass „Werbung auf öffentlichen Straßen aus Anlass von Wahlen, Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheiden im Land Sachsen-Anhalt“, gemeinsamer Runderlass des MI und des MW vom 10. Februar 1998, der die Plakatierung von Wahlwerbung in einer Dreimonatsfrist vor der Wahl zulässt?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich beantworte die Frage des Abgeordneten Veit Wolpert namens der Landesregierung wie folgt:
Im Hinblick auf den Beschluss des Verwaltungsgerichtes Dessau vom 2. Februar 2006 zur Wahlwerbung in der Verwaltungsgemeinschaft Wolfen sieht die Landesregierung keinen Anpassungsbedarf. Der Zeitraum von drei Monaten gilt gemäß Nr. 4.1 des gemeinsamen Runderlasses des MI und des MW für die Plakatwerbung außerhalb geschlossener Ortschaften. Hinsichtlich der Plakatwerbung innerhalb geschlossener Ortschaften trifft der Runderlass keine zeitlichen Festlegungen. Darauf hat auch das Verwaltungsgericht Dessau ergänzend hingewiesen.
Die Wahlwerbung innerhalb geschlossener Ortschaften stellt eine straßenrechtliche Sondernutzung dar und ist als solche durch eine Satzung der zuständigen Gemeinde zu regeln.
Nr. 6.5 des gemeinsamen Runderlasses enthält lediglich die Empfehlung, die Sondernutzungserlaubnisse auf die Dauer des Wahlkampfes zu befristen. Die Festlegung dieses Zeitraumes steht im pflichtgemäßen Ermessen der Gemeinden. Im Übrigen beabsichtigt das Ministerium des Innern in Absprache mit dem Landeswahlleiter, den inzwischen acht Jahre alten Erlass nach der Landtagswahl 2006 zu aktualisieren.
Ich rufe die Frage 5 auf. Sie wird von dem Abgeordneten Herrn Dr. Frank Thiel von der Linkspartei.PDS gestellt. Es geht um den Erhalt der „Unstrutbahn“.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im ÖPNV-Plan des Landes, datiert vom 20. Dezember 2005, ist zur Bahnstrecke KBS 585 Naumburg - Artern vermerkt, dass der Streckenabschnitt Nebra - Artern aufgrund der Entscheidung des Freistaates Thüringen nicht mehr bestellt werden soll. Mittlerweile hat sich eine Länder übergreifende Bürgerinitiative „Interessengemeinschaft Unstrutbahn“ gebildet, die gemeinsam mit Anrainergemeinden um den Erhalt der gesamten Bahnstrecke ringt. Mit der Einrichtung des Informationszentrums „Himmelsscheibe“ in Wangen im Jahr 2006 wird zugleich mit einer Zunahme von touristischen Aktivitäten gerechnet, die auch zur Belebung des Personenverkehrs über die Schiene in beiden Ländern beitragen kann.
1. Welchen Standpunkt vertritt die Landesregierung hinsichtlich der Verlängerung der Streckenbestellung, zumindest bis zum Jahr 2008, um die Einbindung des Schienennahverkehrs in die touristische Erschließung der Region sowie die Reduzierung von Parallelverkehr zu ermöglichen?
2. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung ergriffen, um mit der Landesregierung des Freistaates Thüringen eine einvernehmliche Lösung der Probleme unter Berücksichtigung der regionalen Interessen zu erreichen?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage des Abgeordneten Herrn Dr. Frank Thiel wie folgt.
Die hohe Bedeutung, die die Landesregierung dem Fundort der Himmelsscheibe bei Wangen beimisst, ist aus dem bisherigen Engagement des Landes bei der touristischen Erschließung mehr als ablesbar. Zu den Voraussetzungen, die den wirtschaftlichen Erfolg der gegenwärtigen Investitionen bei Wangen sicherstellen, gehört insbesondere die verkehrliche Erschließung durch eine Vielzahl von Verkehrsträgern.
Zu Frage 1: Die Landesregierung hat im Jahr 2004 im Zusammenhang mit der Ausschreibung des Burgenlandnetzes Sachsen-Anhalt-Süd den Freistaat Thüringen gebeten, eine Interessensbekundung zur Einbeziehung des Streckenabschnittes Nebra - Artern abzugeben. Dazu war der Freistaat nicht bereit. Er hat darüber hinaus eine Weiterbestellung für die Zeit nach dem Dezember 2006 - trotz mehrfacher Interventionen - ausdrücklich abgelehnt. Diese Haltung hat sich bisher weder durch Interventionen der betroffenen Landkreise in Thüringen noch durch die öffentlichen Diskussionen verändert. So
mit wird der Verkehr auf dem Abschnitt Nebra - Artern mit dem Fahrplanwechsel im Dezember 2006 eingestellt.
Sachsen-Anhalt hat trotz dieser Entscheidung des Freistaates als Option in die Ausschreibung des Burgenlandnetzes aufgenommen, die Strecke bis Wangen zu befahren. Eine Schienenpersonennahverkehrsbestellung setzt jedoch eine verlässliche Prognose über ein wirtschaftlich tragfähiges Fahrgastpotenzial voraus. Ohne dem Ergebnis der gegenwärtigen Untersuchung vorzugreifen, lässt sich sagen, dass dies aufgrund der Raum- und Siedlungsstruktur sehr schwer sein wird. Der Ort Wangen hat nur etwa 600 Einwohner. In die Potenzialanalyse werden auch die Möglichkeiten einbezogen, die sich aus gegebenenfalls noch bestehenden Busparallelverkehren ergeben.
Die Landesregierung ist unter den dargestellten Rahmenbedingungen mehr als bemüht, gemeinsam mit dem Landkreis und der Nahverkehrsgesellschaft SachsenAnhalt eine angemessene Lösung zu entwickeln. Ein entsprechendes Arbeitsergebnis wird frühestens im dritten Quartal dieses Jahres vorliegen.
Zu Frage 2: Der Freistaat Thüringen hat seine Haltung trotz intensiver Bemühungen aus der Region - darunter auch des Kyffhäuserkreises - nicht verändert. Dies ist von Sachsen-Anhalt auch deshalb zu akzeptieren, weil, wie in der Antwort auf die Frage 1 dargestellt, die Raum- und Siedlungsstruktur auch im sachsen-anhaltischen Teil vertiefte Untersuchungen zu den erreichbaren Fahrgastpotenzialen erforderlich macht.