Protokoll der Sitzung vom 16.02.2006

Zu Frage 2: Der Freistaat Thüringen hat seine Haltung trotz intensiver Bemühungen aus der Region - darunter auch des Kyffhäuserkreises - nicht verändert. Dies ist von Sachsen-Anhalt auch deshalb zu akzeptieren, weil, wie in der Antwort auf die Frage 1 dargestellt, die Raum- und Siedlungsstruktur auch im sachsen-anhaltischen Teil vertiefte Untersuchungen zu den erreichbaren Fahrgastpotenzialen erforderlich macht.

Meine Damen und Herren! Ich darf hinzufügen, dass wir aus touristischer Sicht ein großes Interesse daran haben, die Strecke auf sachsen-anhaltischer Seite weiterhin zu erhalten. Die Position des Freistaats Thüringen ist nun einmal so, wie sie ist. Sobald uns im Zusammenhang mit der Himmelsscheibe von Nebra Zahlen vorliegen, werden wir noch einmal einen letzten Versuch starten. Die Bestellung des Streckenabschnitts wäre ein Beitrag für den mitteldeutschen Raum. So einfach kann sich das der Freistaat Thüringen nicht machen.

Ich bitte um jegliche Unterstützung zum Erhalt des Streckenabschnitts. Aber - das galt für andere Strecken und gilt auch für diese Strecke - Unterschriften allein sind zu wenig. Diejenigen, die bei einer Unterschriftenaktion unterzeichnen, müssen später auch den Schienenpersonennahverkehr nutzen. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Minister. - Es gibt eine Zusatzfrage. Bitte, Herr Kasten.

Herr Minister, ich halte es grundsätzlich für problematisch, wenn eine Stichbahn in der Fläche endet. Im Zusammenhang mit der Diskussion über den ÖPNV-Plan ist Ihnen der Vorschlag unterbreitet worden, die Frage der Durchbindung nach Sangerhausen zu untersuchen. In diesem Zusammenhang wäre es unter Umständen möglich, den von Sangerhausen vor einigen Jahren - ich denke, das war vor zehn Jahren - vorgeschlagenen Haltepunkt Sangerhausen-West einzurichten.

Wie ist Ihre Position zur Frage dieser Durchbindung? Würden Sie das mit untersuchen lassen? Damit hätten

wir eine zweiseitige Anbindung Wangens. Sie könnten dann durch Thüringen hindurch fahren, dürften nach den rechtlichen Bedingungen dort allerdings nicht halten.

Herr Kasten, ich freue mich über Ihre Frage. Ich hatte schon vermutet, dass Sie als bahnpolitischer Sprecher abgelöst seien.

(Beifall bei der CDU)

Jetzt bin ich aber beruhigt.

Sicherlich werden wir nicht wieder Zustände wie zu DDR-Zeiten bekommen, dass man Züge durchfahren lässt und niemand ein- oder aussteigen kann. Aber Spaß beiseite.

Herr Kasten, die Situation ist ganz einfach: Vorstellen kann ich mir unheimlich viel, aber alles das müsste auch bezahlt werden. Als erste Aufgabe haben wir zu klären, wie viele Besucher im Zusammenhang mit der Vermarktung der Himmelsscheibe von Nebra wohl bis Wangen kommen werden. Ich hoffe, dass Hunderttausende Besucher kommen werden, um sich die Himmelsscheibe anzuschauen. Ich habe die Bitte, dass vielleicht auch in Artern gegraben wird. Vielleicht finden wir auch dort noch eine Himmelsscheibe. Dann hätten wir das Problem gelöst und der Zug könnte möglicherweise durchfahren.

Davon, wie viele Besucher kommen, wird es abhängen, ob wir das gemeinsam hinbekommen. Die meisten Besucher werden wahrscheinlich ohnehin mit dem Auto anreisen. Gleichwohl brauchen wir in dieser Region auch Nahverkehr. Wir müssen prüfen, ob wir durch das Abschaffen von Parallelverkehr nicht doch eine Lösung erzielen können, damit man auch mit der Eisenbahn zu der Himmelsscheibe von Nebra bzw. bis Wangen gelangen kann.

Was die Durchbindung angeht, so müssen die Fachleute entscheiden, ob das sinnvoll ist. Eine Strecke bis Sangerhausen-West steht im Moment aber nicht zur Diskussion, Herr Kasten.

Vielen Dank, Herr Minister.

Die Frage 6 und damit die vorletzte Frage stellt der Abgeordnete Herr Kasten von der Linkspartei.PDS. Es geht ihm um das Thema Nationalpark Harz - Fortschritte im Fusionsprozess.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vorausschicken möchte ich, dass sich diese Kleine Anfrage erübrigt hätte, wenn Niedersachsen nicht kürzlich eine erneute Pirouette im Stellenbesetzungskarussell gedreht hätte. So ist es sinnvoll, das Ergebnis vor der Verabschiedung des Gesetzentwurfs zum Zweiten Staatsvertrag zu kennen.

Frau Ministerin, Sachsen-Anhalt hat nach der mündlichen Übereinkunft zwischen den niedersächsischen und sachsen-anhaltischen Ministerpräsidenten und Umweltministern am 5. Januar 2006 in Wernigerode die vereinbarten Abteilungsleiterstellen besetzt. Es ist gut, dass so die erste Frau in die Nationalparkleitung berufen wurde.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wann und mit wem will die niedersächsische Landesregierung die Abteilungsleiterstellen 1 und 4 besetzen?

2. Stimmt die Landesregierung mir zu, dass weitere Verzögerungen in der endgültigen Besetzung der Planstellen in der Leitungsebene der Fusion nicht dienlich sind und eine ergebnisorientierte Arbeit erschweren?

Vielen Dank, Herr Kasten. - Für die Landesregierung antwortet die Ministerin für Landwirtschaft und Umwelt Frau Wernicke.

Herr Präsident! Ich beantworte die Frage des Abgeordneten Herrn Kasten namens der Landesregierung wie folgt.

Zu dem ersten Teil: Da seitens des Umweltministeriums Niedersachsens das Zustandekommen des Konsenses zur bereits erfolgten Besetzung der Fachbereichsleiterstelle „Waldentwicklung und Wildbestandsregulierung“ mit einer Beschäftigten aus Sachsen-Anhalt in Abrede gestellt wurde, sind weitere Abstimmungen mit Niedersachsen erforderlich gewesen. Ziel dieser Abstimmungen war es, die Interessen des Landes Sachsen-Anhalt bestmöglich zu verwirklichen und eine Akzeptanz des gemeinsamen Nationalparks sowohl in der Öffentlichkeit als auch durch die Beschäftigten beider Verwaltungen zu erreichen.

Die Landesregierungen von Niedersachsen und Sachsen-Anhalt haben sich nunmehr im Ergebnis dieses Diskussionsprozesses auf eine gemeinsame Linie bei der Besetzung der Fachbereichsleiterstellen im Nationalpark geeinigt. Die getroffene Entscheidung sieht wie folgt aus: Der Fachbereich 1 - Allgemeine Verwaltung - wird durch Niedersachsen besetzt, der Fachbereich 2 - Naturschutz, Forschung und Dokumentation - durch Sachsen-Anhalt, der Fachbereich 3 - Waldentwicklung und Nationalparkwacht Niedersachsen - durch Niedersachsen und der Fachbereich 4 - Waldentwicklung und Nationalparkwacht Sachsen-Anhalt sowie Öffentlichkeitsarbeit - durch Sachsen-Anhalt.

Damit werden aus fachlicher Sicht durch Niedersachsen nur die Waldentwicklung und die Nationalparkwacht für den niedersächsischen Teil des Nationalparks besetzt. Für alle anderen fachlichen Bereiche liegen die Zuständigkeiten bei Sachsen-Anhalt.

Die Aufgaben „Waldentwicklung und Nationalparkwacht“ wurden entsprechend den unterschiedlichen Waldzuständen in Sachsen-Anhalt und in Niedersachsen auf die Fachbereiche 3 und 4 aufgeteilt. Dem neuen Fachbereich 3 sind infolgedessen die Aufgaben „Revierspezifische Aufgaben“, „Vermarktung“ und „Waldschutz“ für den niedersächsischen Teil des Nationalparks Harz zugeordnet worden.

Dem neuen Fachbereich 4 sind die gleichen Aufgaben für den sachsen-anhaltinischen Teil des Nationalparks zugeordnet worden. Darüber hinaus werden in diesem Fachbereich die Aufgaben der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit für das Gesamtgebiet wahrgenommen.

Dieses Verhandlungsergebnis wird den Interessen des Landes in vollem Umfang gerecht. In allen für den Nationalpark fachlich relevanten Bereichen haben wir die Möglichkeit, unsere Mitarbeiter einzusetzen.

Den zweiten Teil der Frage beantworte ich wie folgt: Aufgrund der Einigung mit dem Land Niedersachsen sind keine weiteren Verzögerungen zu erwarten. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der CDU)

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Zunächst eine Frage von Herrn Kehl und danach eine Frage von Herrn Kasten.

Frau Wernicke, können Sie mir sagen, wieso trotz der guten Zusammenarbeit mit den Niedersachsen die Linkspartei.PDS in einer Tour auf Niedersachsen herumhackt?

Dazu müssten Sie die Linkspartei.PDS selbst fragen.

(Zustimmung von Herrn Tullner, CDU)

Nun bitte Herr Kasten.

Frau Ministerin, ich möchte zwei kleine Nachfragen stellen.

Aber bitte ohne Zettel! Zusatzfragen dürfen nicht verlesen werden.

Erstens. Trifft es zu, dass bei der Besetzung der Stellen des Fachbereiches 4 die Stellvertreter für die Bereiche Umweltbildung und Umwelterziehung sowohl aus Niedersachsen als auch aus Sachsen-Anhalt kommen?

Zweitens. Es gibt im Prinzip eine Leiterin für diese Abteilung. Gibt es auch zwei Stellvertreter?

Es gibt zwei Mitarbeiter für die Öffentlichkeitsarbeit.

Es gibt zwei Mitarbeiter. Das wäre die Beantwortung des ersten Teils. Der zweite Teil der Frage ist: Würde diese Änderung eine Übergangsregelung oder eine abschließende Regelung sein?

Diese Regelung ist abschließend. Was die Mitarbeiter des Bereiches Umweltbildung anbelangt, glaube ich zu wissen, dass der eine Mitarbeiter ein Niedersachse ist und der andere Mitarbeiter ursprünglich Sachsen-An

haltiner. Aber ich denke, dass sollte bei dieser Funktion keine Rolle mehr spielen.

(Zustimmung von Herrn Tullner, CDU)

Vielen Dank, Frau Ministerin.

Die Frage 7 wird von dem Abgeordneten Herrn Dr. Detlef Eckert von der Linkspartei.PDS gestellt. Es geht um barrierefreie Wahllokale. Bitte schön.

Der Landesbehindertenbeauftragte Adrian Maerevoet hat in einer Presseverlautbarung Ende 2005 angekündigt, gemeinsam mit dem Landeswahlleiter darauf hinzuwirken, dass die Zahl barrierefrei erreichbarer Wahllokale in Sachsen-Anhalt zur Landtagswahl 2006 deutlich erhöht wird.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Ergebnisse hat diese Initiative gebracht?