Protokoll der Sitzung vom 17.02.2006

Meine Damen und Herren! Über die selbständigen Bestimmungen ist einzeln abzustimmen. Das ist beantragt worden. Ich schlage Ihnen vor, dass ich bei den Bestimmungen, zu denen keine Änderungsanträge vorliegen, den Versuch unternehme, das Verfahren zu straffen. Wenn darüber hinaus doch noch Forderungen auf Einzelabstimmung vorhanden sind, müsste das im laufenden Verfahren angezeigt werden.

Wir stimmen ab über die §§ 1 und 2 in der Fassung der Beschlussempfehlung. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Das ist einstimmig angenommen.

Ich rufe § 3 auf. Dazu liegen zwei Änderungsanträge vor, zum einen der Änderungsantrag in der Drs. 4/2639. Dieser betrifft Absatz 2 Satz 1. Das ist der Änderungsantrag der Fraktion der Linkspartei.PDS. Zum anderen liegt der Änderungsantrag in der Drs. 4/2632 vor. Er betrifft den Absatz 3. Das ist der Antrag der SPD-Fraktion.

Wir stimmen zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion der Linkspartei.PDS ab. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Oppositionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Die Koalitionsfraktionen. Wer enthält sich der Stimme? - Niemand. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.

Jetzt stimmen wir über den Änderungsantrag der SPDFraktion ab. Wer stimmt dem zu? - Die Oppositionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Die Koalitionsfraktionen. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.

Jetzt stimmen wir über § 3 in der Fassung der Beschlussempfehlung ab. Wer stimmt dem zu? - Die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Die Oppositionsfraktionen. Damit ist dieser Paragraf in der Fassung der Beschlussempfehlung angenommen worden.

Wir kommen zu § 4. Dazu liegen ein Änderungsantrag der Fraktion der Linkspartei.PDS in der Drs. 4/2640 und ein Änderungsantrag der SPD-Fraktion in der Drs. 4/2633 vor.

Wir stimmen zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion der Linkspartei.PDS ab. Dieser betrifft Absatz 1, Einfügung eines zweiten Satzes. Wer stimmt dem zu? - Das sind die Oppositionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.

Wir stimmen über den Änderungsantrag der SPD-Fraktion in der Drs. 4/2633 ab. Er betrifft den Absatz 1 Satz 6. Wer stimmt dem zu? - Das ist die SPD-Fraktion. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die Fraktion der Linkspartei.PDS. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.

Wir stimmen über den § 5 ab. Hierzu liegt ein Änderungsantrag in der Drs. 4/2634 vor. Dieser betrifft den Absatz 2. Es geht um eine Anfügung - -

(Zuruf von Frau Dr. Kuppe, SPD)

- Entschuldigung. Ich unterbreche die Abstimmung zu § 5. Wir müssen noch über § 4 abstimmen. Wer § 4 in der Fassung der Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Zeichen mit der Stimmkarte. - Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion der Linkspartei.PDS. Wer ist dagegen? - Die SPD-Fraktion. Die Beschlussempfehlung ist angenommen worden.

Jetzt stimmen wir über den § 5 ab. Hierzu liegt ein Änderungsantrag der SPD-Fraktion in der Drs. 4/2634 vor. Dieser betrifft die Anfügung eines Satzes 4. Wer stimmt dem zu? - Das sind die Oppositionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.

Wir stimmen über den § 5 in der Fassung der Beschlussempfehlung ab. Wer stimmt dem zu? - Die Koalitionsfraktionen und die Fraktion der Linkspartei.PDS. Wer ist dagegen? - Herr Polte. Enthaltungen? - Bei der SPDFraktion und Teilen der Fraktion der Linkspartei.PDS. Die Beschlussempfehlung ist angenommen worden.

Zu § 6 liegt ein Änderungsantrag der SPD-Fraktion in der Drs. 4/2635 vor. Er betrifft Absatz 1. Wer stimmt dem zu? - Die Oppositionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Die Koalitionsfraktionen. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.

Wir stimmen über den § 6 in der Fassung der Beschlussempfehlung ab. Wer stimmt ihm zu? - Die Koalitionsfraktionen und die Fraktion der Linkspartei.PDS. Wer ist dagegen. - Die SPD-Fraktion. Die Beschlussempfehlung ist angenommen worden.

Wir stimmen über § 7 in der Fassung der Beschlussempfehlung ab. Wer stimmt dem zu? - Das ist einstimmig. Gibt es Gegenstimmen oder Enthaltungen? - Das ist nicht der Fall. Die Beschlussempfehlung ist angenommen worden.

Ich rufe den § 8 auf. Hierzu liegen drei Änderungsanträge vor, erstens der Änderungsantrag der SPD-Fraktion in der Drs. 4/2636 unter Nr. 1. Er betrifft den Absatz 1. Zweitens liegt der Änderungsantrag der Fraktion der Linkspartei.PDS in der Drs. 4/2641 vor. Ich muss darauf hinweisen, dass der Änderungsantrag der Fraktion der Linkspartei.PDS mit dem Änderungsantrag der SPDFraktion identisch ist. Nach der Geschäftsordnung wird nur über den zuerst eingebrachten Änderungsantrag abgestimmt. Das heißt, dass wir über den Änderungsantrag der SPD-Fraktion abstimmen; die Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der Linkspartei.PDS würde sich somit erübrigen. Drittens liegen weitere Änderungsanträge der Fraktion der SPD in der Drs. 4/2636 unter den Nrn. 2 bis 4 vor. Das betrifft die Absätze 2, 3 und 4.

Wir treten in die Abstimmung ein. Wir stimmen über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD in der Drs. 4/2636 ab, der sich auf den Absatz 1 bezieht. Wer stimmt ihm zu? - Die Oppositionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Die Koalitionsfraktionen. Damit ist dieser Änderungsantrag abgelehnt. Die Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der Linkspartei.PDS in der Drs. 4/2641 erübrigt sich.

Jetzt stimmen wir über den Änderungsantrag der SPDFraktion in der Drs. 4/2636 unter den Nrn. 2 bis 4 ab. Wer stimmt ihm zu? - Die Oppositionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Die Koalitionsfraktionen. Enthaltungen? - Keine. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.

Wir stimmen jetzt über den § 8 in der Fassung der Beschlussempfehlung ab. Wer stimmt dem zu? - Die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Die Oppositionsfraktionen. Damit ist § 8 so beschlossen.

Wir stimmen über die §§ 9 und 10 ab. Wer stimmt ihnen zu? - Das sieht einstimmig aus. - Gegenstimmen, Enthaltungen? - Es bleibt bei der Einstimmigkeit. Damit sind die §§ 9 und 10 so beschlossen.

Ich rufe § 11 auf. Hierzu liegen drei Änderungsanträge vor. Hierbei handelt es sich um den Änderungsantrag der Fraktion der Linkspartei.PDS in der Drs. 4/2642. Er betrifft Absatz 1 Nr. 1. Zudem gibt es einen Änderungsantrag der SPD-Fraktion in der Drs. 4/2637. Er betrifft den Absatz 1 Nr. 3. Außerdem gibt es einen Änderungsantrag der Fraktion der SPD in der Drs. 4/2638. Er betrifft den Absatz 1 Nr. 4.

Wir stimmen zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion der Linkspartei.PDS in der Drs.4/2642 ab. Wer stimmt ihm zu? - Das sind die Oppositionsfraktionen.

Wer ist dagegen? - Die Koalitionsfraktionen. Damit ist dieser Änderungsantrag abgelehnt.

Wer stimmt dem Änderungsantrag der SPD-Fraktion in der Drs 4/2637 zu? - Die Oppositionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Die Koalitionsfraktionen. Damit ist dieser Änderungsantrag abgelehnt.

Wir stimmen über den Änderungsantrag der SPD-Fraktion in der Drs. 4/2638 ab. Wer stimmt ihm zu? - Die Oppositionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Die Koalitionsfraktionen. Damit ist dieser Änderungsantrag abgelehnt.

Dann stimmen wir über § 11 in der Fassung der Beschlussempfehlung ab. Wer stimmt zu? - Die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Die Oppositionsfraktionen. Damit ist § 11 so angenommen.

Wir stimmen jetzt über die §§ 12 bis 17 in der Fassung der Beschlussempfehlung ab. Wer stimmt dem zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion der Linkspartei.PDS. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die SPD-Fraktion. Die §§ 12 bis 17 sind angenommen worden.

Wir stimmen nun über die selbständigen Bestimmungen in ihrer Gesamtheit ab. Wer stimmt ihnen zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Das sind die Oppositionsfraktionen. Damit sind die selbständigen Bestimmungen angenommen worden.

Wir stimmen jetzt über die Gesetzesüberschrift und über das Gesetz in seiner Gesamtheit ab. Wer stimmt dem Gesetz zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Das sind die Oppositionsfraktionen. Damit ist das Rettungsdienstgesetz in seiner soeben beschlossenen Fassung angenommen worden.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Wir beenden den Tagesordnungspunkt 4. An dieser Stelle möchte ich einen organisatorischen Hinweis geben. Aufgrund der technischen Bedingungen für das Ausreichen des Mittagessens können wir keine geschlossene Mittagspause machen. Wir bitten die Fraktionen, selbständig dafür zu sorgen, dass das Essensmanagement so gehandhabt wird, dass wir die Arbeitsfähigkeit des Parlamentes aufrechterhalten. Das betrifft auch diesen Augenblick.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 19 auf:

Beratung

Effiziente Nutzung der Landesliegenschaften durch Landesbehörden

Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS - Drs. 4/2618

Einbringer ist der Abgeordnete Herr Dr. Köck. Bitte sehr.

Meine Damen und Herren! Werte Präsidentin! Den zweiten Teil der Ausführungen wird Ihnen Frau Dr. Klein zu Gehör bringen.

Im Bahnhofsgebäude des so genannten Tunnelbahnhofs in Halle-Neustadt ist vor wenigen Tagen die Ausstellung „Shrinking Cities“ zu Ende gegangen. Sie markiert ei

ne Zwischenetappe der Internationalen Bauausstellung Stadtumbau Sachsen-Anhalt 2010.

Die Stadt Halle ist mit dem Thema „Balanceakt Doppelstadt“ an der IBA beteiligt. In einem Ende des Jahres 2005 erschienenen Berichtband wird die Gleichbehandlung, also die Balance zwischen Altstadt und Neustadt als entscheidend hervorgehoben. Der Erfolg des Urban21-Programmes für Halle-Neustadt steht und fällt mit dem Schicksal der das Zentrum markierenden fünf Hochhäuser, besser bekannt unter ihrer früheren Bezeichnung „Scheibe A bis E“. Wegen ihrer stadtarchitektonischen Bedeutung scheidet ein Abriss aus.

Bisher fand sich aber kein Kaufinteressent. Für das im Eigentum des Landes befindliche ehemalige Studentenwohnheim Scheibe C bleibt am Ende nur eine Nutzung durch Landesbehörden übrig. Der Vorschlag, die beiden Finanzämter hier einziehen zu lassen, ist bereits im Urban-21-Projektantrag der Stadt Halle aus dem Jahr 2001 enthalten.

Die wenigen Möglichkeiten, die das Land besitzt, um mit der Ansiedlung von Verwaltungseinrichtungen strukturpolitische Akzente zu setzen, müssen deshalb besonders verantwortungsbewusst genutzt werden. Unabhängig von der nutzenden Behörde ist für die Sanierung der Scheibe C mit Kosten von etwa 17,5 Millionen € zu rechnen, davon Planungs- und Baukosten in Höhe von 16 Millionen €.

Der Vorschlag für die Unterbringung des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation wurde unter Hinweis auf die Höhe der Sanierungskosten ohne nähere Prüfung verworfen, mit dem bekannten Ergebnis, dass Mietkosten im City-Carré in Magdeburg fast in gleicher Höhe anfallen.

Gleiches gilt für die Einmietung des Landesverwaltungsamtes in das ehemalige Gebäude des Reichsbahnpräsidiums in der Ernst-Kamieth-Straße. Auch hierbei ließen die Zinsaufwendungen von etwa 750 000 € - per anno angesetzt - gegenüber der Einmietung sogar noch Tilgungen in Höhe von 2,5 Millionen € über eine Laufzeit von zehn Jahren zu. Hinzu käme aber noch, dass steigende Aufwendungen für die Sicherung des leer stehenden Gebäudes Scheibe C entfallen würden.

Beim Landesverwaltungsamt sind es aber bautechnische Mängel und ein Kapazitätsengpass, die einer Niederlassung in Halle-Neustadt entgegenstehen sollen. - Das sind die strukturpolitischen Signale, die die Landesregierung zurzeit aussendet.

Urplötzlich sollen nun doch die Finanzämter in die Scheibe C einziehen können. Aber warum prangt nicht schon seit drei Jahren auf den Steuerbescheiden als Absender: Scheibe C? Weil dieser uralte Vorschlag der Stadt möglicherweise nie ernsthaft geprüft worden ist, wird eine Umsiedlung der Finanzämter auch nur vorsichtig avisiert. „Avisieren“ heißt: die Lieferung einer Ware oder die Zahlung vorankündigen. Aber zwischen Avis und Ansiedlung einer Behörde oder eines Unternehmens kann allerhand passieren. Deshalb entwickle ich gegen eine solche Art von Avision allmählich eine hochgradige Aversion.

Das Streitobjekt am Bahnhof wurde von der DB AG als einziges zentral betriebsnotwendiges Gebäude der Bahn in Sachsen-Anhalt von der ehemaligen Reichsbahn übernommen. Für die Zeit nach der Sanierung sollten ab

dem Jahr 2001 zehn Konzerntöchter der DB dort ihren Regionalsitz haben sowie der Bundesgrenzschutz und weitere eng mit der Bahn verbundene Unternehmen als Nutzer einziehen. Das wären summa summarum 750 Arbeitsplätze.

Die Übernahme der Immobilie des ehemaligen Reichsbahnpräsidiums erfolgte aber ausdrücklich unter dem Vorbehalt einer Beteiligung des Landes an den Sanierungskosten. Dazu hat es offenbar eine verbindliche Zusage des Landes gegeben, wie einem vom Vorstandsvorsitzenden Herrn Mehdorn eigenhändig unterzeichneten Dankschreiben an den damaligen Verkehrsminister Dr. Heyer zu entnehmen ist. Ich zitiere: