Protokoll der Sitzung vom 11.10.2002

Wenn die Städte und Gemeinden mit den freien Trägern ein bisschen besser umgehen würden, wären jederzeit Kapazitäten frei, die nutzbar wären. Wenn einzelne Städte - auch unter sozialdemokratischen Sozialdezernentinnen und Bürgermeisterinnen - versuchen, die freien Träger platt zu machen, nur weil sie der Meinung sind, es gebe ein zu großes Angebot auf dem Markt, dann brauchen wir uns natürlich nicht zu wundern, wenn es kein anderes Angebot gibt. An dieser Stelle gibt es eine völlig falsche Sicht.

(Beifall bei der FDP - Frau Budde, SPD: Das ist nicht die Antwort auf meine Frage! Wer zahlt das Vorhalten der Kinderbetreuung, war meine ganz konkrete Frage!)

- Es gibt immer freie Kapazitäten mit einem gewissen Stand, das ist doch ganz normal in der Kalkulation.

(Frau Budde, SPD: Wer zahlt das?)

- Das ist in der normalen Kostenkalkulation enthalten. Die haben doch keine 100%-Kalkulation, das ist doch Blödsinn.

(Frau Budde, SPD: Ich glaube, der Einzige, der hier Blödsinn redet, sind Sie, Herr Kley!)

Die letzte Frage - -

Es gab noch eine Frage zur Qualifizierung. Es ist so, dass wir versuchen, die pädagogischen Inhalte natürlich auch mit Weiterbildungsmaßnahmen für die Mitarbeiterinnen in den Kindertagesstätten zu begleiten.

(Herr Gallert, PDS: Der Anspruch soll doch gera- de wegfallen, steht in der Zeitung!)

Es ist doch aber wohl unbestritten, dass wir dann, wenn wir die Sozialassistentinnen ausbilden lassen, die Verantwortung haben, diesen auch die Chance zu geben, hier zu arbeiten.

(Zuruf von Frau Budde, SPD)

Es ist doch ansonsten unverantwortlich - das ist das, was Sie machen -, den Leuten einen Job zu versprechen und dann zu sagen: Geht nach Niedersachsen.

(Beifall bei der FDP - Zustimmung bei der CDU - Frau Budde, SPD: Na, das ist eine Aussage! Das haben Sie gemacht!)

Die letzte Frage, die ich zulasse, stellt Herr Dr. Püchel.

Herr Minister Kley, ich habe Ihren Beitrag aufmerksam verfolgt. Er war sehr logisch aufgebaut und nachvollziehbar. Eines habe ich noch nicht gehört, vielleicht können Sie die Frage noch konkret beantworten. Wir haben ein paar Eckdaten zum Haushaltsplanentwurf 2003. Den Eckdaten konnten wir nun entnehmen, dass Mittel in

Höhe von 43 Millionen € in diesem Bereich gespart werden sollen. Könnten Sie definitiv sagen und genau erklären, wie Sie die Mittel in Höhe von 43 Millionen € im nächsten Jahr einsparen wollen?

Ich habe Ihrem Beitrag nur eines entnommen: Sie denken, dass durch das, was Sie machen, die Verwaltungsvereinfachung kommen würde und dass dann viel Geld gespart werden könnte. Das weiß ich nicht. Wie soll das konkret eingespart werden, was in diesen Eckpunkten steht?

Ich habe es bereits im Groben dargelegt. Es wird im Wesentlichen über - - Im Detail ist es dann durchaus auch eine Frage dessen, inwieweit die jeweiligen örtlichen Träger bzw. die beauftragten Gemeinden in der Lage sind, das umzusetzen.

Es würde also zum einen über Verwaltungsvereinbarungen gehen, zum anderen über Tagespflegeplätze, die in der Lage sind, Spitzen abzufangen und vor allem im ländlichen Bereich preisgünstigere Angebote zu unterbreiten; dann durch die Möglichkeit der Einstellung neuen Personals bei den Kindertagesstätten, durch die Erhöhung des Betreuungsschlüssels im Kindergartenbereich.

(Zuruf von Herrn Dr. Höppner, SPD)

Es gibt also eine ganze Reihe von Möglichkeiten an dieser Stelle. Des Weiteren geht es über die Anpassung des Personalschlüssels an die Realität. In Bezug auf die Berechnungsschlüssel gibt es gegenwärtig noch strittige Fragen.

(Unruhe)

Wir sehen hier - wohl durchgerechnet - genau diese Einsparungsmöglichkeiten, ohne an anderer Stelle - - Eines müssen wir auch sagen: Die Grundtendenz - wobei ich dafür nicht garantieren kann - war, dass die Elternbeiträge nicht erhöht werden müssen.

(Ah! bei der SPD)

Aber wir sehen die drastischen Unterschiede, wie in diesem Land von Kommune zu Kommune damit umgegangen wird. Hierbei sind auch deutlich die Gemeinden gefordert, Modelle zu finden, die sparsam sind, mehr freie Träger zu beteiligen und auch dementsprechend Einsparpotenziale zu generieren.

Sie haben also konkret durchgerechnet, dass Sie im nächsten Jahr noch Mittel in Höhe von 43 Millionen € einsparen können durch das, was Sie machen wollen?

Ja.

Okay, wir sprechen uns wieder.

Vielen Dank, Herr Minister. - Ich freue mich, dass ich Damen und Herren der Kreisvolkshochschule Köthen auf der Besuchertribüne begrüßen darf.

(Beifall im ganzen Hause)

Nun spricht für die FDP-Fraktion Frau Dr. Hüskens. Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! SachsenAnhalt hat das beste Kinderbetreuungssystem Deutschlands.

(Beifall bei der FDP - Zustimmung bei der SPD)

Unser Angebot für die Kinderbetreuung muss auch international keinen Vergleich scheuen. Ich glaube, es gibt in Europa kein Land, das eine Kinderbetreuung auf dem Niveau vorhält, das wir in Sachsen-Anhalt haben und das wir zukünftig haben werden. Denn dieses Niveau wird nach den Änderungen im Wesentlichen beibehalten und die Relation zu anderen Ländern in jedem Fall auch.

(Beifall bei der FDP - Zustimmung von Herrn Gürth, CDU)

Und das, obwohl sich Sachsen-Anhalt eigentlich die Bereitstellung von etwa - ich schätze einmal - 350 Millionen € aus öffentlichen Kassen, also von Land, Kreisen und Gemeinden, nicht leisten kann. Wenn Sie alle sich einmal vergegenwärtigen würden, in welchem Umfang wir uns Kinderbetreuung leisten könnten, wenn wir das in Relation zu der Wirtschaftskraft unseres Landes stellen würden - das müssten wir eigentlich tun -, dann würden wir über eine ganz andere Ebene reden.

(Beifall bei der FDP)

Die FDP hält die Summe, die wir in den öffentlichen Haushalten bereitstellen, trotzdem für vertretbar. Wir als Fraktion würden tiefere Einschnitte als derzeit vorgesehen auch gern vermeiden; denn neben der Belastung für den öffentlichen Haushalt - diese ist, das wissen Sie alle, auch immer gleichzeitig eine Belastung für die zukünftigen Generationen - müssen wir zwei weitere Aspekte immer im Auge behalten. Das sind zum einen das Wohl und die pädagogische Betreuung der Kinder, die nicht im elterlichen Haushalt betreut werden, und zum anderen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. An dieser Stelle weiß ich, ehrlich gesagt, wovon ich rede, denn ich habe zwei kleine Kinder, und ich bin für das Niveau der Kinderbetreuung hier sehr dankbar, sodass ich Beruf und Familie mit gutem Gewissen vereinbaren kann.

Alle drei Punkte - Geld, Qualität der Kinderbetreuung und Vereinbarkeit von Familie und Beruf - lassen sich im Wesentlichen über fünf, sechs Stellschrauben steuern. Das ist zum Ersten der Rechtsanspruch, also die Breite des Rechtsanspruches, zum Zweiten der Betreuungsschlüssel, an dem Sie in den vergangenen Legislaturperioden heftig herumgedreht haben, zum Dritten die Qualifikation des Personals und zum Vierten die Rechtsform der Betreuung. Hinzu kommt natürlich noch eine Reihe von Regelungen, die die Gemeinden selbst - der Minister hat es gerade gesagt - auch in sehr unterschiedlicher Art und Weise handhaben.

Wir können, wenn wir ins Land sehen, sehr starke Differenzen bei der Einbeziehung der Elternbeiträge und bei der Gestaltung der Elternbeiträge feststellen. Gerade in Magdeburg sind die Beiträge noch sehr moderat. In anderen Gemeinden, insbesondere im ländlichen Raum, ist das anders.

Die Fraktion der FDP ist überzeugt, dass die Änderungen, wie sie mit der Novellierung des KiBeG eingebracht

werden sollen, einen guten Kompromiss darstellen zwischen dem, was wir uns gesellschaftlich wünschen, und dem, was wir uns im Landeshaushalt leisten können.

Für mich persönlich aber ist ein wesentlicher Punkt, dass Kinderpflegerinnen und Sozialassistentinnen - vielmehr Pflegerinnen wieder und Sozialassistentinnen neu - in § 20 des KiBeG aufgenommen werden. Insbesondere die Aufnahme der Sozialassistentinnen halte ich für sinnvoll. Es ist also gerade ein Berufsstand mit Geld des Staates fortgebildet worden und gleichzeitig hat man vergessen, ihm Tätigkeitsfelder zu eröffnen. Das holen wir jetzt nach.

Ich habe schon gehört, dass dann gleich der Vorwurf der qualitativen Verschlechterung kommt. Es ist nicht vorgesehen, im KiBeG vorzuschreiben, dass in jeder Gruppe im Lande eine Sozialassistentin oder eine Kinderpflegerin eingesetzt wird. Vielmehr soll es zum einen so sein, dass dies an Genehmigungen geknüpft ist, und zum anderen wird man den Einrichtungen - gerade den größeren, wo das überhaupt von Interesse ist - auch ausreichend Verantwortung zubilligen können, die Sozialassistentinnen bzw. Kinderpflegerinnen ordentlich einzusetzen.

Ich gehe schlicht und ergreifend davon aus, dass wir all solche Dinge dann auch nicht in das Gesetz einbeziehen müssen. Ich muss sagen, gerade bei den kleinen Kindern brauche ich sicherlich kein Studium,

(Frau Budde, SPD: Das kann ja auch die Mutti machen!)

wobei es bei den Erzieherinnen sicherlich auch nur um ein Fachschulstudium geht.

(Frau Bull, PDS: Nur! - Frau Budde, SPD: Was aber gerade angebracht wäre! - Weitere Zurufe von der PDS)

Dafür dürfte auch eine solide Ausbildung als Kinderpflegerin und die sicherlich hervorragende Fortbildung zur Sozialassistentin ausreichen.

(Beifall bei der FDP)

Wichtig ist mir auch die vorgesehene Schaffung von anerkannten Tagespflegestellen. Dabei geht es - der Minister hat das gerade schon gesagt - nicht darum, dass nun jeder sich als Tagesmutter - in Anführungszeichen - verdingen kann. Es geht vielmehr darum, dass die Kommunen den Rechtsanspruch, den die Bürger gegenüber der Kommune haben, auch mit flexiblen Tagespflegestellen sicherstellen können. Insbesondere im ländlichen Raum - ich denke zum Beispiel an die Altmark - wird dies sicherlich dazu führen, dass vielen Eltern lange Wege morgens vor der Arbeit und nach der Arbeit erspart bleiben, die sie in Kauf nehmen müssen, um die Kinder zu bringen und abzuholen.