des Kindes begreifen. Habe ich das so zu verstehen, dass Sie der Auffassung sind, dass gerade ein kleines Kind in einer staatlichen Einrichtung besser aufgehoben ist als bei seinen Eltern?
Sie müssen mir nicht Dinge unterstellen, die mit pädagogischen Grundsätzen überhaupt nichts zu tun haben. Ein Kind hat ein Recht auf Gemeinschaft,
ein Recht auf das, was ihm gut tut, was der persönlichen Entwicklung gut tut. Dazu gehört sowohl die Familie als auch das Zusammensein mit anderen Kindern.
Sie müssten eigentlich wissen - insofern verstehe ich auch nicht, warum Sie gerade für diesen Bereich weniger Qualität als in anderen Bereichen fordern -, dass in dem Alter von null bis drei Jahren die wesentlichen Persönlichkeitsgrundlagen gelegt werden, auf der die Entwicklung danach basiert.
Wir stehen deshalb dafür, dass das Recht beim Kind liegt. Dass die Eltern dieses Recht für das Kind wahrnehmen müssen, weil es das Kind allein nicht kann, ist eine Selbstverständlichkeit. Sie haben gerade vor, dieses Recht an die Berufstätigkeit der Eltern zu knüpfen. Das halte ich für falsch.
Vielen Dank, Frau Dr. Hein. - Die Debatte wird abgeschlossen durch den Beitrag der CDU-Fraktion. Es spricht Herr Kurze. Bitte, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Die von der SPD-Fraktion beantragte Debatte zur Zukunft der Kinderbetreuung in Sachsen-Anhalt malt ein Schreckensszenario an die Wand, ohne dass überhaupt feststeht, welch ein Gesetzentwurf von der Landesregierung vorgelegt wird. Selbst das Stadium eines Referentenentwurfs haben die Überlegungen der Landesregierung bisher noch nicht erreicht. Herr Minister Kley hat heute lediglich Eckpunkte einer Novellierung des Kinderbetreuungsgesetzes vorgestellt.
Wie wir gestern Morgen erleben durften, hetzen SPD und PDS bereits jetzt die Bevölkerung auf, ohne dass konkrete Vorschläge zur Novellierung des Gesetzes vorliegen.
Was Frau Dr. Sitte gestern während einer Demonstration auf dem Magdeburger Domplatz zur Zukunft der Kinderbetreuung in Sachsen-Anhalt von sich gegeben hat - oh, sie ist jetzt nicht da -,
sind nichts als haltlose Unterstellungen. Man muss schon bei der Wahrheit bleiben. Diese lautet nun einmal,
dass niemand vorhat, den Standard der Kinderbetreuung im Land auf Bundesniveau zu senken. Wer die Eckpunkte des Haushaltsplanentwurfs für das Jahr 2003 richtig lesen kann, ist diesbezüglich klar im Vorteil.
Trotz der Kenntnis der Opposition um die desolate Haushaltslage, die sie selbst, die rot-rote Minderheitsregierung, der jetzigen Landesregierung hinterlassen hat, erfolgt diese Inszenierung. Noch in dem Glauben, auch in der vierten Wahlperiode des Landtages von Sachsen-Anhalt die Regierung stellen zu dürfen, haben Repräsentanten der SPD im Wahlkampf, der noch gar nicht so lange her ist, erklärt, dass sie mit dem neuen Haushalt selbst vor der Aufgabe stehen würden, so manche „heiligen Kühe“ schlachten zu müssen.
und nannte im Beisein seines Kollegen Herrn Metke - nachzulesen in der „Wernigeröder Volksstimme“ vom 6. März 2002 - unter zahlreichen Beispielen unter anderem die Eckdaten der Kindertagesstätten. Er machte auch keinen Hehl daraus, die Kommunalfinanzen zurückfahren zu wollen.
Vor diesem Hintergrund ist das heutige Verhalten der SPD - vorsichtig formuliert - als scheinheilig zu bezeichnen.
Mit Populismus lässt sich eben leicht Politik machen. Wer die Karre, die er selbst in den Dreck gefahren hat, nicht herausholen muss, kann sich heute natürlich populistisch hinstellen und einfach draufhauen.
Ich darf in Erinnerung rufen, dass es die CDU-FDP-Landesregierung in der ersten Wahlperiode des Landtages war, die ein Kinderbetreuungsgesetz erarbeitet hat, das bundesweit vorbildlich ist.
Die unvermeidbaren Änderungen im Sozialleistungsbereich fallen uns nicht leicht. Die katastrophale Haushaltslage, die Sie, meine Damen und Herren von der Opposition, hinterlassen haben - dies kann man der Bevölkerung gar nicht oft genug vor Augen halten -, zwingt uns, um den Landeshaushalt überhaupt sanieren zu können, auch im Sozialleistungsbereich Änderungen vorzunehmen, so schwer es uns auch fällt.
Das durch die Politik von SPD und PDS in den letzten acht Jahren in Seenot manövrierte Schiff SachsenAnhalt ist nur dann wieder auf Kurs zu bringen, wenn alle Bereiche einen Sanierungsbeitrag leisten. Nur eine solide Finanzpolitik garantiert auch zukünftig eine Kinderbetreuung auf hohem Niveau in Sachsen-Anhalt.
Ich hatte am Anfang meiner Rede bereits ausgeführt, dass wir uns derzeit am Beginn der Überlegungen zur Novellierung des Kinderbetreuungsgesetzes befinden.
Wir sind, mit anderen Worten ausgedrückt, in einem Stadium, in dem wir unter Einbeziehung von Fachleuten und allen an der Kinderbetreuung Beteiligten darüber nachdenken, wie wir das Kinderbetreuungsgesetz in Sachsen-Anhalt zukunftssicher ausgestalten und qualitativ verbessern können. Das heißt, wir werden alle Beteiligten, insbesondere Eltern, Einrichtungsträger und Verbände, in das Novellierungsverfahren einbeziehen.
Unabhängig von den von Herrn Minister Kley in der heutigen Sitzung vorgetragenen Eckpunkten muss nach der Auffassung der CDU-Fraktion die Novellierung des Kinderbetreuungsgesetzes den folgenden Grundsätzen gerecht werden.
Die bundesweite Vorbildfunktion des, wie bereits erwähnt, in der ersten Wahlperiode von der damaligen CDU-FDP-Regierung erarbeiteten Kinderbetreuungsgesetzes muss auch in Zukunft ein klarer Standortvorteil für Sachsen-Anhalt bleiben. Trotz der großen Finanznot des Landes wird durch die Novellierung des Kinderbetreuungsgesetzes der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz nicht aufgehoben.
Denkbar ist allenfalls eine Modifizierung des Rechtsanspruchs auf einen Krippenplatz unter der Maßgabe, dass diese aus haushalterischen Gründen unvermeidbar ist und sozialverträglich ausgestaltet ist. Dies wäre dann der Fall, wenn der Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz künftig bedarfsabhängig wäre, wenn also der Nachweis erbracht werden müsste, dass eine Betreuung des unter dreijährigen Kindes in der eigenen Häuslichkeit wegen Berufstätigkeit, Qualifizierung bzw. Ausbildung der Eltern oder aus anderen Gründen nicht möglich ist. Bei Letzterem denke ich auch an ein schwieriges soziales Umfeld.
Kostenintensive Standards im geltenden Recht müssen flexibilisiert und in die Eigenverantwortung der Kommunen überführt werden.
Auch qualitativ muss das Betreuungsangebot in den Kindergärten weiter ausgebaut werden. Die Kinder sollen künftig an die Ernsthaftigkeit des Lernens herangeführt werden. Eine Novellierung des Kinderbetreuungsgesetzes, die diesen Anforderungen gerecht wird, wird garantieren, dass Sachsen-Anhalt auch künftig ein vorbildliches Kinderbetreuungsangebot vorhält, das in ganz Deutschland Spitze ist.
Meine Damen und Herren! Sie haben heute von Herrn Minister Kley die Eckpunkte der Novellierung erfahren. Ich habe bereits darauf hingewiesen, dass der Meinungsbildungsprozess hierzu auch in der CDU-Fraktion noch nicht abgeschlossen ist. Ich möchte nicht verhehlen: Auch wir haben noch einigen Diskussionsbedarf und befinden uns in konstruktiv-kritischen Gesprächen.
Wie bedeutsam und wichtig die Novellierung für uns ist, können Sie auch daran erkennen, dass nicht beabsichtigt ist, das Vorhaben im Rahmen eines Haushaltbegleitgesetzes einzubringen. Das Vorhaben wird vielmehr in einen eigenständigen Gesetzentwurf der Landesregierung gegossen. Damit soll gewährleistet werden, dass das Vorhaben in dem ihm gebührenden Umfang im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens erörtert werden kann.
Lassen Sie mich aus der Sicht der CDU-Fraktion noch einige Bemerkungen zu den von Herrn Minister Kley
vorgetragenen Eckpunkten machen. Ich habe unsere Bedingungen für eine Modifizierung des Rechtsanspruchs auf einen Krippenplatz bereits genannt. Wir kennen natürlich das Argument der Opposition, dass die Bundesregierung ein Milliardenprogramm zur besseren Kinderbetreuung in Deutschland auflegen will und jedem fünften Kind unter drei Jahren einen Betreuungsplatz sichern möchte, während wir angeblich den Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz abschaffen wollen.
Diese Behauptung bezüglich des Rechtsanspruches ist und bleibt, auch wenn sie von der Opposition ständig wiederholt wird, falsch. Allen Unkenrufen der SPD und der PDS zum Trotz: Der Rechtsanspruch auf staatliche Kinderbetreuung bleibt in Sachsen-Anhalt erhalten.
Bei allem Verständnis für die Situation der Opposition darf ich Sie eindringlich bitten, dies endlich zur Kenntnis zu nehmen und in der künftigen politischen Auseinandersetzung auch so darzustellen und zu berücksichtigen.
In diesem Zusammenhang muss ich allerdings auch deutlich machen, dass die Eltern aus ihrer persönlichen Verantwortung für die Erziehung ihrer Kinder nicht grundsätzlich entlassen werden können.