Protokoll der Sitzung vom 10.11.2011

(Zustimmung bei den GRÜNEN und bei der LINKEN)

Vielen Dank, Herr Herbst. - Für die CDU-Fraktion spricht jetzt der Kollege Herr Kolze. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Thema Bleiberecht war in den letzten Jahren sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene immer wieder Gegenstand von Anträgen, parlamentarischen Anfragen und kontrovers geführten Diskussionen, insbesondere jetzt wieder vor dem Hintergrund des Auslaufens der Regelungsfrist für die erneute Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis auf Probe zum Ende des Jahres.

Die Fraktion DIE LINKE fordert auch auf Bundesebene dazu auf, sich im Rahmen der Innenministerkonferenz für eine sofortige Übergangslösung einzusetzen. Die LINKE verlangt damit eine deutliche Herabsetzung der Kriterien für ein dauerndes Bleiberecht.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union aus dem Jahr 2007 wurde das Aufenthaltsgesetz ergänzt. Es war das Ziel des Gesetzgebers, gut integrierten Ausländern einen gesicherten Aufenthalt zu ermöglichen.

Durch eine einmalige Stichtagsregelung wurde geduldeten Ausländern, die unter anderem ihren Le

bensunterhalt selbständig sichern konnten, eine reguläre Aufenthaltserlaubnis und ein gleichrangiger Zugang zum Arbeitsmarkt gewährt. Es sollte ihnen auf diese Weise ermöglicht werden, eine Beschäftigung auszuüben und den Lebensunterhalt ohne Inanspruchnahme öffentlicher Sozialleistungen selbst zu bestreiten.

Ausländer, die ihren Lebensunterhalt noch nicht selbständig sichern konnten, aber alle sonstigen Voraussetzungen für diese Altfallregelung erfüllten, erhielten damals eine Aufenthaltserlaubnis auf Probe bis zum 31. Dezember 2009. Selbstverständlich wurden zur Vermeidung von Härtefällen auch Ausnahmen vom Erfordernis der Sicherung des Lebensunterhalts geregelt. Das betrifft zum Beispiel Auszubildende, Familien mit Kind, Alleinerziehende und erwerbsunfähige Personen sowie Personen, die älter als 65 Jahre sind.

Auf der ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder im Dezember 2009 haben die Innenminister und -senatoren im Einvernehmen mit dem Bundesminister des Innern auf der Grundlage des § 23 des Aufenthaltsgesetzes eine Anschlussregelung für die Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis auf Probe geschaffen, die die gesetzlichen Voraussetzungen zur Sicherung des Lebensunterhalts trotz Bemühen bislang nicht erfüllen konnten. Sie taten dies vor dem Hintergrund der schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen; die Finanzkrise war damals allgegenwärtig.

Inhabern einer Aufenthaltserlaubnis auf Probe, die am 31. Dezember 2009 für die letzten sechs Monate zumindest eine Halbtagsbeschäftigung nachweisen konnten, wurde eine Aufenthaltserlaubnis erteilt. Es wurden keine festen Einkommensgrenzen definiert. Aufstockungsleistungen können also in Anspruch genommen werden, ohne dass dies für die Aufenthaltserlaubnis schädlich wäre. Dies gilt auch für diejenigen, die ihre Schul- oder Berufsausbildung mit Abschluss erfolgreich beendet haben oder sich noch in Berufsausbildung befinden.

Denjenigen, die die gesetzlichen Vorgaben zur Sicherung des Lebensunterhalts nicht erfüllt haben, wurde eine erneute Aufenthaltserlaubnis auf Probe bis zum 31. Dezember erteilt, sofern sie nachweisen konnten, dass sie sich um die Sicherung des Lebensunterhalts für sich und etwaige Familienangehörige durch eigene Erwerbstätigkeit bemüht haben, und wenn die Annahme gerechtfertigt ist, dass der Lebensunterhalt nach diesen zwei Jahren eigenständig durch Aufnahme einer Erwerbstätigkeit gesichert sein wird.

Damit hat die IMK ein klares Signal an alle Betroffenen gesetzt, dass sie Deutschland wieder verlassen müssen, wenn sie nicht selbst durch ihre Arbeit für ihren Unterhalt sorgen können.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vor dem Hintergrund der zum Jahreswechsel 2011/2012

auslaufenden Regelung wird im Rahmen der im Dezember stattfindenden Innenministerkonferenz über eine mögliche weitere Übergangslösung abgestimmt. Wir für unseren Teil sehen eine solche weitere Übergangslösung derzeit kritisch.

Vergessen wir bitte nicht: Wir haben auch noch die Möglichkeit der Aufenthaltsgewährung in Härtefällen nach § 23a des Aufenthaltsgesetzes und es gibt die Ausnahmetatbestände des § 24 Absätze 4 und 5 des Aufenthaltsgesetzes, zum Beispiel der vorübergehende Aufenthalt aufgrund dringender humanitärer persönlicher Gründe.

Die Umsetzung des Antrags der Fraktion DIE LINKE würde letztlich auch bedeuten, dass diejenigen, die in den letzten zwei Jahren gar nichts unternommen haben, die auch in der Hochkonjunktur nicht geneigt waren, sich um Arbeit zu bemühen, dafür mit einer Bleiberechtsregelung belohnt würden. Wir lehnen dies ab; denn es würde eine Zuwanderung in unsere Sozialsysteme bedeuten.

(Frau Dr. Klein, DIE LINKE: Das darf doch nicht wahr sein!)

Das ist den Menschen in unserem Land nicht zu vermitteln, meine Damen und Herren. In der Konsequenz führte die Forderung der Fraktion DIE LINKE zu einem quasi bedingungslosen Daueraufenthalt.

(Frau Dr. Klein, DIE LINKE: Das ist gruse- lig!)

Meine Damen und Herren! Ich sehe, meine Redezeit ist zu Ende.

(Herr Scheurell, CDU: Schade!)

Ich bitte, dem Antrag des Herrn Kollegen Erben Folge zu leisten und den Antrag an den Innenausschuss zu überweisen. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Kolze. - Für die Fraktion DIE LINKE spricht jetzt erneut Frau Quade. Bitte schön.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Auf einiges, was in der Debatte gesagt wurde, will ich reagieren.

Erstens zu der Frage, ob die bestehenden Regelungen ausreichen: Es ist richtig, seit dem Jahr 2009 können sogenannte qualifizierte Geduldete zum Zweck der Beschäftigung eine Aufenthaltserlaubnis nach § 18a des Aufenthaltsgesetzes erhalten, wenn sie im Bundesgebiet eine qualifizierte Ausbildung oder ein Studium abgeschlossen haben oder einer mehrjährigen qualifizierten Beschäftigung nachgegangen sind.

In mehr als zweieinhalb Jahren seit Bestehen dieser Regelung haben gerade einmal 316 geduldete Personen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 18a des Aufenthaltsgesetzes erhalten. Wie bei allen anderen Regelungen gelten auch im Rahmen des § 18a Ausschlusstatbestände wie die angebliche Täuschung oder die vermeintliche Verletzung der Mitwirkungspflichten gegenüber der Ausländerbehörde. Ich habe vorhin etwas zu diesen Vorwürfen gesagt. Sie beeinträchtigen die Anwendbarkeit der bisherigen Bleiberechtsregelung erheblich.

Auch die seit dem 1. Juli 2011 geltende Bleiberechtsregelung in § 25a des Aufenthaltsgesetzes, die Herr Minister Stahlknecht ansprach, wird aufgrund ihrer zahlreichen einschränkenden Bedingungen vermutlich ohne große Bedeutung bleiben. Zwei Monate nach dem Inkrafttreten der lange angekündigten Regelung hatten nach Auskunft der Bundesregierung vom 5. Oktober 2011 gerade einmal 128 Personen eine solche Aufenthaltserlaubnis nach § 25a des Aufenthaltsgesetzes erhalten. Zum Stichtag 30. Juni 2011 erfüllten ohnehin gerade einmal knapp 4 800 der knapp 90 000 geduldeten Personen in der Bundesrepublik die Grundvoraussetzungen dieser Regelung. Das heißt, sie waren 16 bis 21 Jahre alt und lebten seit mehr als sechs Jahren in Deutschland. Ich glaube, diese Zahlen sprechen für sich.

Zweitens. Herr Erben, ich gestehe, an dieser Stelle habe ich ein wenig auf Ihre Fraktion zu hoffen gewagt. Wenn Sie mit den ersten beiden Punkten unseres Antrages mitgehen können, dann lassen Sie uns doch über die Punkte einzeln abstimmen.

Ich möchte gern, dass wir über die Punkte einzeln abstimmen und beantrage daher die Einzelabstimmung im Plenum. Wenn wir den Innenminister beauftragen wollen, bei der Innenministerkonferenz am 8. und 9. Dezember 2011 im Sinne einer Übergangsregelung aktiv zu werden, dann müssen wir das heute hier tun und eben nicht auf einen möglichen Zeitpunkt im Innenausschuss verschieben.

(Beifall bei der LINKEN)

Drittens. Eine Bemerkung noch, Herr Minister Stahlknecht.

(Minister Herr Stahlknecht: Hier!)

Es geht an dieser Stelle nicht um Zuwanderung. Diese Menschen leben seit mehr als zehn Jahren in der Bundesrepublik. Von Steuerung der Zuwanderung bzw. von dem Problem der dann fehlenden Steuerung der Zuwanderung zu reden, geht an dem Problem meilenweit vorbei. - Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)

Vielen Dank, Frau Quade. - Damit ist die Debatte beendet. Wir treten in das Abstimmungsverfahren ein.

Es wurde beantragt, den Antrag an den Ausschuss zu überweisen. Darüber stimmen wir jetzt ab. Es wurde ausschließlich die Überweisung an den Innenausschuss beantragt. Ich sehe auch keine anderen Wünsche und Erwartungen.

Damit stimmen wir jetzt darüber ab, den Antrag in Drs. 6/525 an den Innenausschuss zu überweisen. Wer dafür ist, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Die Fraktion DIE LINKE und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer enthält sich der Stimme? - Damit ist der Antrag mehrheitlich an den Innenausschuss überwiesen worden. - Vielen Dank.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 8 auf:

Zweite Beratung

Entwurf eines Vierzehnten Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes des Landes SachsenAnhalt

Gesetzentwurf Fraktion GRÜNE - Drs. 6/37

Entwurf eines Vierzehnten Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes des Landes SachsenAnhalt

Gesetzentwurf Fraktion DIE LINKE - Drs. 6/84

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung schulaufsichtlicher und schulfachlicher Regelungen

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 6/319

Entwurf eines Fünfzehnten Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes des Landes SachsenAnhalt

Gesetzentwurf Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 6/328

Beschlussempfehlung Ausschuss für Bildung und Kultur - Drs. 6/534

Die erste Beratung fand in der 2. Sitzung des Landtages am 12. Mai 2011, in der 5. Sitzung des Landtages am 10. Juni 2011 bzw. in der 8. Sitzung des Landtages am 8. September 2011 statt. Berichterstatter ist der Abgeordnete Herr Dr. Schellenberger. Bitte sehr.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie haben die in Rede stehenden Gesetzentwürfe gerade noch einmal vorgelesen bekommen. Sie sind an den Ausschuss für Bildung und Kultur zur federführenden Beratung überwiesen worden. Außerdem wurden an der Beratung des