Es ist von mehreren Fraktionen die Überweisung in den Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung beantragt worden. Darüber lasse ich abstimmen. Wer die Drs. 6/807 in den eben genannten Ausschuss überweisen möchte, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Gegenstimmen? - Keine. Stimmenthaltungen? - Auch nicht. Somit ist der Antrag einstimmig überwiesen worden. Damit ist der Tagesordnungspunkt 14 abgeschlossen.
Initiativen zur Aufhebung des sogenannten Kooperationsverbots in Bildung und Wissenschaft unterstützen
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Emeritus ist eine Bezeichnung für einen in den Ruhestand versetzten Hochschulprofessor oder eine Hochschulprofessorin, aber auch etwas, das sich überholt hat, das ausgedient hat. „Clausula rebus sic stantibus“ ist ein allgemeiner Rechtsgrundsatz, eine Abmachung unter der Bedingung, dass die Dinge so bleiben, was in vielen Fällen stillschweigend vorausgesetzt wird.
Unser Antrag greift das Problem des Kooperationsverbots in Bildung und Wissenschaft auf, das sich, wie ich meine, im Spannungsfeld zwischen diesen beiden Deutungszuschreibungen bewegt. In seinem kurzen Leben hat es sich wohl als untauglich erwiesen und kann anders als ein emeritierter Professor nicht auf Verdienste zurückblicken. Die vielen Diskussionen darum zeigen: Alle an seiner Entstehung Beteiligten haben es so wohl nicht gewollt. Dennoch existiert es mit all seinen Einschränkungen. Aber in der Sache zeichnet sich Bewegung ab, und das ist gut so.
Der Ihnen vorliegende Antrag soll aus aktuellem Anlass einen mit großer Mehrheit gefassten Beschluss des Landtags aus dem Jahre 2010 aufgreifen. Nur die FDP-Fraktion hatte damals dagegen votiert. Im Bundestag werden derzeit Anträge aller Oppositionsfraktionen, die auf eine Überwindung des Kooperationsverbots zielen, beraten.
Hamburg und Schleswig-Holstein haben am 10. Februar 2012 Bundesratsinitiativen eingebracht. Diese zielen darauf, die Kooperationsmöglichkeiten von Bund und Ländern auf den Gebieten von Bildung, Wissenschaft und Forschung deutlich zu erweitern, um die mit der Föderalismusreform errichteten Schranken zu überwinden. Beide Anträge sind in die Ausschüsse des Bundesrates überwiesen worden.
Wir halten es daher für außerordentlich sinnvoll, die Landesregierung erneut aufzufordern, sich in diesem Zusammenhang für eine Lösung des Problems zu verwenden. Das liegt im unmittelbaren Interesse des Landes Sachsen-Anhalt, gleichzeitig aber auch im nationalen Interesse des Bundes.
Auch heute kann kaum bestritten werden: Wir brauchen mehr Bildungsgerechtigkeit, einen gerechten Zugang zu Bildungsmöglichkeiten genauso wie gute Studienbedingungen für alle Studien
interessierten und eine leistungsfähige Wissenschaftslandschaft. Gute Bildung für alle muss deshalb eine gemeinsame Aufgabe für Bund und Länder sein. Viel zu lange waren wir hier mit gemächlichen Trippelschritten unterwegs, und es wird Zeit, im Wettlauf um die besten Köpfe nicht ständig hinter denen herzublicken, die längst erkannt haben, dass die Bildung eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe darstellt.
Die führenden Länder bei den internationalen Rankings scheinen uns auch hierbei wieder um Meilen voraus zu sein. Auch Staaten, die sich in einer schwierigen wirtschaftlichen Situation befinden - ich denke beispielsweise an Irland - investieren trotz und gerade deshalb in das Bildungssystem ihres Landes.
Auch in Sachsen-Anhalt und in vielen weiteren Bundesländern bestehen im Hochschul- und Schulbereich allerdings erhebliche finanzielle Defizite. Die vollmundige, aber am Ende richtige Zielstellung vergangener Bildungsgipfel der Bundesregierung, mindestens 10 % des Bruttoinlandsprodukts für Bildung und Forschung einzusetzen, ist nicht im Alleingang von Bund und Ländern und schwerlich mit angezogener Schuldenbremse zu erreichen.
Es geht aber nicht allein ums Geld, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, es geht vielmehr auch um gemeinsame Anstrengungen, um koordiniertes Vorgehen und um gemeinsame Mindeststandards, die jedes Kind, jeder Jugendliche, jede Bürgerin und jeder Bürger in der Bundesrepublik erwarten können muss, egal ob er in einem reichen Bundesland oder in einem mit engen finanziellen Spielräumen lebt.
Positive Beispiele dafür gibt es durchaus. So haben wir gute Erfahrungen mit Ganztagsschulprogrammen des Bundes gemacht. Dabei sind attraktive Möglichkeiten für Bildung, Förderung, Sport und Spiel entstanden. Nichtsdestotrotz gibt es weiterhin Handlungsbedarf. Hierbei ist eine dauerhafte Kooperation zwischen dem Bund und den Ländern zwingend notwendig; denn noch längst sind nicht alle Schulen in einem entsprechenden baulichen und den pädagogischen Prozess befördernden Zustand. Jeder von uns hat sicherlich sofort Beispiele aus seiner Umgebung parat, wo Schulen noch immer dringenden Investitionsbedarf haben. Energetisch sinnvolles Bauen und zielgerichtetes Sanieren bestehender Gebäude ist zudem eine umweltpolitische Kernforderung der LINKEN.
Aber: Ist es nicht grotesk, dass nach der Föderalismusreform eigentlich nur dann eine pädagogisch sinnvolle Investition an einer Schule im Rahmen des Konjunkturprogramms mit Bundesmitteln förderfähig war, wenn diese gleichzeitig auch eine schlechte Wärmedämmung hatte?
Wir haben erhebliche Differenzen mit schwarz-gelber Politik nicht nur im Bund, sondern auch in Schleswig-Holstein. Das wird hier sicherlich niemanden verwundern. Doch die in der Begründung zur Bundesratsinitiative umrissenen Ziele für förderwürdige und förderbedürftige Mindeststandards in den Bereichen - ich nenne einige - Ausgestaltung von Ganztagsschulangeboten, Schulsozialarbeit, inklusive Beschulung im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention sowie Qualitätsstandards für die frühkindliche Bildung in der Kindertagesbetreuung - das sind einige wesentliche Beispiele - sind doch aller Diskussion wert, auch wenn vielleicht aus unserer Sicht der eine oder andere Aspekt die Palette unbedingt ergänzen sollte.
All diese Punkte - das betone ich ausdrücklich - stellen aber nicht die föderale Verantwortung der Länder infrage, weder hinsichtlich der Bildungsinhalte noch hinsichtlich der Schwerpunkte oder Strukturen. Der Föderalismus schafft aus meiner Sicht bessere Voraussetzungen für Flexibilität als ein überbordender Zentralismus. Das lehrt uns auch unsere Geschichte.
Für uns steht außer Zweifel: Die Bildungspolitik liegt in der Kompetenz der Länder, und daran soll, meine sehr verehrten Damen und Herren, auch dieser Antrag nichts ändern.
Funktionierender Föderalismus geht weit über den Bildungs- und Wissenschaftsbereich hinaus. Funktionierender Föderalismus braucht auch eine solide Basis. Er braucht selbstverständlich auch ein stabiles finanzielles Fundament. Ein stabiles finanzielles Fundament lässt sich jedoch nicht allein durch Bundesprogramme herstellen. Dafür brauchen wir eine grundständige Ausstattung der Länder mit einer stabilen Einnahmesituation.
Ein Patient, der ein Leben lang mit einem Tropf herumlaufen muss, liebe Kolleginnen und Kollegen, wird schwerlich glücklich werden. Nun stellen Sie sich ein Krankenhaus vor. Was denken Patienten, die in dieser Situation sind, als Erstes? - Sie wollen diesen Tropf so schnell wie möglich loswerden. Deswegen kommen wir also immer wieder an den gleichen Punkt.
Wenn wir die Herausforderungen wirklich bewältigen wollen, werden wir in der Bundesrepublik ernsthaft über Steuergerechtigkeit und über die Verbesserung der Einnahmesituation der öffentlichen Haushalte diskutieren müssen.
„Wir sollten nicht warten, bis wir in der Debatte um das Kooperationsverbot in allen Punkten einen Konsens erzielt haben“, sagte Frau Schavan am 10. Februar 2012 in einem Interview für die „Süddeutsche Zeitung“. Deshalb sollte jetzt gehandelt werden. Lassen Sie uns, liebe Kolleginnen und Kollegen, diesen Rat aufnehmen. Lassen Sie uns
die Gelegenheit nutzen, ein fraktionsübergreifendes Signal in der Sache zu setzen. Deshalb bitte ich Sie um Zustimmung zu unserem Antrag. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bereits im Jahr 2010 hat sich das Parlament mit der Zielstellung, die Kooperationsmöglichkeiten von Bund und Ländern in der Bildungspolitik zu verbessern, beschäftigt. Wir haben das von der einbringenden Kollegin Frau Koch-Kupfer gerade noch einmal gehört. Das Ergebnis war im Oktober des gleichen Jahres ein entsprechender Landtagsbeschluss, der die damalige Landesregierung aufforderte, sich im Bundesrat und in weiteren Gremien entsprechend einzusetzen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der Februarsitzung des Bundesrates vor wenigen Wochen ist eine neue Situation entstanden. Es wurden zwei Anträge zur Entschließung eingebracht, die sich jeweils mit der Aufhebung des Kooperationsverbots beschäftigt haben, der eine aus Schleswig-Holstein, der andere aus Hamburg.
Beide Anträge zielen letztlich auf eine Grundgesetzänderung dahin gehend ab, dass dem Bund auf der Grundlage von Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern dauerhaft Investitionen zur Förderung von Bildung und Wissenschaft ermöglicht werden, ohne - das ist mir sehr wichtig - die Bildungshoheit der Länder einzuschränken. Die Anträge wurden in die zuständigen Ausschüsse überwiesen und werden dort noch im März behandelt. Der Ministerpräsident und ich hatten also die Freude, dem zustimmen zu können, dass die Anträge in den Ausschuss gehen.
Im Übrigen waren es sehr interessante Debatten, die wir da erlebt haben. Natürlich ist es eine Frage zwischen A- und B-Ländern, aber insgesamt herrscht bei diesem Thema doch eine größere Vielfalt zwischen den Bundesländern. Ich bin gespannt, wie die Beratungen im Ausschuss im Endeffekt verlaufen werden und ob wir ein Ergebnis bekommen, das im Bundesrat hoffentlich zustimmungsfähig ist. Wir hoffen, dass im Bildungsbereich Kooperationsmöglichkeiten zwischen Bund und Ländern gefunden werden, um - wie zum Beispiel für das schon erwähnte Ganztagsschulprogramm - erfolgreiche Rahmenbedingungen sowohl inhaltlicher als auch infrastruktureller Art zu setzen.
Stellen bereits real existierenden Fachkräftemangels steht die Bildungspolitik vor großen Herausforderungen. Ich halte es für angezeigt, das Kooperationsverbot aufzuheben.
Vor diesem Hintergrund, meine sehr geehrten Damen und Herren, begrüße ich die heutige Debatte hier im Parlament. Ich freue mich über den Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen. Dieser Änderungsantrag beschreibt einerseits die grundsätzliche Zielrichtung einer Erweiterung der Kooperationsmöglichkeiten zwischen Bund und Ländern in den Bereichen Bildung und Wissenschaft; er lässt andererseits der Landesregierung den nötigen Spielraum für die anstehenden Verhandlungen zu den Anträgen in den Ausschüssen.
Ein heutiger Beschluss des Landtags wäre ein klares Signal in Richtung Bundesrat, dass wir Änderungen anstreben. Gern berichte ich dann von den Entscheidungen im Ausschuss des Bundesrates bzw. im Bundesrat selbst, sowohl über den zeitlichen Ablauf wie auch über die Ergebnisse der Beratungen in den zuständigen Landtagsausschüssen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Minister. - Im Ältestenrat ist eine Fünfminutendebatte vereinbart worden. Für die Fraktion der CDU spricht nun der Abgeordnete Dr. Schellenberger.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zum Dritten: Die letzte Debatte dazu war im April 2010; damals haben wir schon fast alles dazu gesagt. Wie wir gerade gehört haben, waren wir uns relativ einig darüber, wie das mit dem Kooperationsverbot ist. So gesehen bedauere ich es ein wenig, dass mein Freund Matthias Höhn heute nicht hier ist; denn er hat beim letzten Mal zu diesem Thema gesprochen. Er hat bezüglich des Problems Ganztagsschulprogramm erwähnt, dass das eben nicht mehr möglich ist.
Dazu muss ich sagen: Ich staune schon; denn ein Ganztagsschulprogramm ist auch ohne den Bund möglich. Wir haben an vielen Stellen gezeigt, dass das im Land sehr gut geht. Wir haben auch an sehr vielen Stellen gezeigt, dass wir durchaus in der Lage sind, im Land sehr viele gute Investitionen in Schulen zu tätigen. Wer heute die Presse aufmerksam verfolgt hat, der hat die nächste Zielstellung mithilfe von EU-Mitteln bemerkt und konnte das feststellen. Außerdem wurden im letzten Jahr klare Aussagen dazu getroffen, wie wir in unserer Bildungspolitik weitergehen wollen.
darauf verzichte. Natürlich sind wir alle der Überzeugung, dass wir für unsere Kinder nur das Beste wollen. Es ist sicherlich sinnvoll, wenn man das gemeinsam tut. Dies gemeinsam zu unterstützen ist unsere Aufgabe. So gesehen sollte man auch über das Kooperationsverbot erneut nachdenken.
An die Fraktion DIE LINKE gerichtet: Es ist richtig, dass Sie den Antrag vor zwei Jahren schon einmal gestellt haben. Damals haben Sie sich aber lediglich auf Artikel 104 des Grundgesetzes bezogen
und haben es ganz allgemein formuliert. Jetzt sind Sie hierbei aber sehr konkret geworden. Ich bitte Sie, darüber nachzudenken, ob Sie unserem Änderungsantrag nicht vielleicht doch zustimmen können; denn dieser allgemein gefasste Änderungsantrag bietet, wie bereits gehört, auch die Möglichkeit, in den Beratungen Spielräume zu nutzen, um dann auch eine breite Zustimmung im Bund zu erhalten. Das halte ich für sehr sinnvoll. So gesehen kann ich mich den Ausführungen des Kultusministers anschließen und bitte Sie um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag. - Danke.