Einbringer ist der Minister für Landesentwicklung und Verkehr Herr Webel. Bitte schön, Herr Minister.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Die Marktüberwachung für harmonisierte Bauprodukte ist nach europäischem Recht zwingend durchzuführen. Dabei ist es sinnvoll, eine bundesweit einheitliche Lösung zu wählen. Nur durch eine bundeseinheitliche Lösung kann der Aufwand für die betroffenen, häufig überregional agierenden Wirtschaftsakteure reduziert werden. Außerdem kann auf diese Weise die Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission und die Berichterstattung an die Kommission effizienter gestaltet werden.
Daher hat die Bauministerkonferenz beschlossen, das Deutsche Institut für Bautechnik als von allen Ländern gemeinsam getragene und fachlich spezialisierte gemeinsame Marktüberwachungsbehörde in die Marktüberwachung nach Rechtsakten der Europäischen Union für harmonisierte Bauprodukte einzubinden.
Das Institut wird damit mit bestimmten hoheitlichen Aufgaben wie Entscheidungs- und Vollzugskompetenzen betraut. Dafür ist eine weitere Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik erforderlich.
Mit Beschluss vom 6. Dezember 2011 hat die Landesregierung den Entwurf eines Gesetzes zum Abkommen zur zweiten Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik zur Anhörung freigegeben. Den Kammern, Verbänden und Baubehörden wurde somit Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Einwände sind von keiner Seite erhoben worden. Deshalb bitte ich um Überweisung an den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr und bitte dort um zügige Beratung. - Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister. - Es war vereinbart worden, die Überweisung ohne Debatte vorzunehmen. Ich habe gehört, dass eine Überweisung
in den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr gewünscht wird. Gibt es weitere gewünschte Ausschüsse? - Das ist nicht der Fall. Dann wird der Antrag federführend im Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr beraten. Wer der Überweisung zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das ist das gesamte Haus. Damit haben wir den Tagesordnungspunkt 7 abgearbeitet.
Hier, in diesem Hohen Hause ist das Thema am 10. November des vergangenen Jahres das erste Mal beraten worden. Bevor wir in die Fünfminutendebatte eintreten, hat der Kollege Dr. Ronald Brachmann als Berichterstatter das Wort. Bitte schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Den Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 6/525 mit dem Titel „Für ein neues Bleiberecht“ hat der Landtag in der 12. Sitzung am 10. November 2011 zur Beratung und Beschlussfassung in den Ausschuss für Inneres überwiesen.
Mit dem Antrag verfolgte die Fraktion DIE LINKE das Ziel, die Landesregierung zu beauftragen, sich auf der Bundesebene für eine neue Bleiberechtsregelung einzusetzen, da zum Jahreswechsel 2011/2012 die Regelung einer Aufenthaltserlaubnis „auf Probe“ auslaufen sollte.
Darüber hinaus sollte die Landesregierung aufgefordert werden, sich im Rahmen der Innenministerkonferenz im Dezember 2011 für eine sofortige Übergangsregelung einzusetzen.
Der Antrag stand das erste Mal auf der Tagesordnung der 12. Sitzung des Innenausschusses am 12. Januar 2012. Das Ministerium für Inneres und Sport informierte den Ausschuss zunächst über das Ergebnis der Innenministerkonferenz am 8. und 9. Dezember 2011. Der Minister teilte mit, dass sich die Innenminister darin einig waren, dass die bislang erteilten Aufenthaltserlaubnisse auf Probe in Anwendung des § 8 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes verlängert werden, wenn eine günstige Integrationsprognose gestellt werden kann und die Begünstigten sich nachweislich um die Sicherung
des Lebensunterhalts durch Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bemühen. Der Beschluss der IMK sei mit Erlass vom 23. Dezember 2011 umgesetzt worden.
In der Ausschussberatung wurde auf eine Bundesratsinitiative des Landes Schleswig-Holstein aufmerksam gemacht, die auf die Schaffung eines neuen Aufenthaltstitels ziele. Auf meine Bitte hin sagte der Minister für Inneres und Sport zu, das Ministerium werde die Bundesratsinitiative einer ausführlichen Prüfung unterziehen und den Ausschuss in der nächsten Sitzung über das Ergebnis informieren. Das geschah in der darauffolgenden Sitzung. Der Innenminister informierte darüber, dass die Landesregierung dem Gesetzentwurf aus Schleswig-Holstein und den weitergehenden Änderungsanträgen nicht zustimmen werde. Von der Landesregierung werde keine Notwendigkeit zur Änderung der Rechtslage gesehen.
In der anschließenden Debatte wurde von den Oppositionsfraktionen neben inhaltlichen Standpunkten auch das Anliegen vorgetragen, künftig die Integrationsbeauftragte bei den Themen, die die Integration berühren, hinzuzuziehen. Dem widersprach die CDU-Fraktion. Als Ausschussvorsitzender habe ich mich dafür ausgesprochen, neben dem Innenministerium künftig auch die Integrationsbeauftragte grundsätzlich bei relevanten Themen einzuladen.
Ein Antrag, den Beratungsgegenstand zu vertagen, wurde nicht gestellt. Auch ein Änderungsantrag lag nicht vor, sodass der Antrag in unveränderter Fassung zur Abstimmung gelangte. Mit 6 : 4 : 1 Stimmen wurde beschlossen, dem Landtag zu empfehlen, den Antrag abzulehnen.
Angesichts der in der Beratung offenkundig unterschiedlichen Sichtweisen habe ich abschließend angeregt, das Thema erneut aufzugreifen und die in Sachsen-Anhalt praktizierte Vorgehensweise im Zusammenhang mit der Integration spätestens 2012 wieder aufzurufen. Selbstverständlich - diesbezüglich wiederhole ich mich - bleibt es den Fraktionen unbenommen, entsprechende Anträge zu stellen. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Brachmann. - Für die Landesregierung spricht nunmehr der Herr Minister Stahlknecht. Bitte schön, Herr Minister.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der ersten Beratung zu Ihrem Antrag, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Fraktion DIE LINKE, habe ich mich bereits ausführlich mit Ihrem Antrag auseinandergesetzt. Insofern möchte ich mich heute nur auf die wesentlichen Punkte be
Die Nummern 1 und 2 des Antrags zielen auf die sogenannten „Altfälle“ ab, also auf geduldete Ausländer, die eine bis zum 31. Dezember 2011 befristete Aufenthaltserlaubnis auf Probe besaßen. Für diese Gruppe sollte im Rahmen der Innenministerkonferenz im Dezember 2011 zunächst eine sofortige Übergangsregelung und darüber hinaus eine gesetzliche Regelung geschaffen werden. Die Forderung nach einer Übergangsregelung hat sich durch die Innenministerkonferenz im Dezember in Wiesbaden schon aus formellen Gründen, nämlich durch Zeitablauf, erledigt. Auch in der Sache hat sich die Forderung mittlerweile wohl als nicht begründet erwiesen.
Im November habe ich bereits darauf hingewiesen, dass wir für die Altfälle weder eine Verlängerung der Bleiberechtsregelung vom 4. Dezember 2009 durch einen erneuten Innenministerkonferenzbeschluss noch eine gesetzliche Regelung benötigen. Vielmehr reicht nach meiner Rechtsauffassung das vorhandene rechtliche Instrumentarium aus, um für die Betroffenen zu angemessenen Lösungen zu kommen.
Diese Rechtsauffassung hat sich im Ergebnis der Dezembersitzung der Innenministerkonferenz zu 100 % bestätigt. Dort haben wir uns nämlich mit allen Innenministern der Länder, den Senatoren und dem Bundesinnenminister darauf verständigt, dass es einer Verlängerung der Bleiberechtsregelung aus dem Jahr 2009 nicht bedarf, weil die auf der Grundlage dieser Altfallregelung erteilten Aufenthaltserlaubnisse auf Probe in Anwendung des § 8 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes verlängert werden können.
Die Verlängerungsvoraussetzungen, meine Damen und Herren, entsprechen denjenigen, die bereits für die Ersterteilung galten. Die Betroffenen müssen weiterhin nachweisen, dass sie sich um die Sicherung des Lebensunterhalts durch die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bemüht haben, sodass die Annahme gerechtfertigt ist, dass der Lebensunterhalt zukünftig durch eine eigene Erwerbstätigkeit gesichert sein wird.
Für Sachsen-Anhalt hat das Ministerium für Inneres und Sport diesen Beschluss durch Erlass vom 23. Dezember 2011 umgesetzt. Darin werden die Ausländerbehörden ausdrücklich - wirklich ausdrücklich - darauf hingewiesen, dass während der Prüfung der Verlängerungsanträge die bisherigen Aufenthaltserlaubnisse als fortbestehend gelten. Damit ist der in der Nummer 2 des Antrags befürchtete Rückfall in die Duldung für die Dauer des Antragsverfahrens definitiv und abschließend ausgeschlossen.
Begehrlichkeiten hinsichtlich etwaiger Bleiberechtsregelungen geweckt werden würden, die wir nicht erfüllen könnten.
Eine Anmerkung zu der im Antrag enthaltenen Forderung nach Verhinderung des Entstehens von Kettenduldungen - so haben Sie das genannt -: Ich denke, wir sind uns alle darin einig, dass eine über Jahre wiederholt erfolgte Verlängerung eines geduldeten Aufenthalts für die Betroffenen einen unbefriedigenden Zustand darstellt. Daher wurde schon mit dem Zuwanderungsgesetz im Jahr 2005 die Regelung in das Aufenthaltsrecht aufgenommen, dass spätestens dann, wenn die Abschiebung seit 18 Monaten ausgesetzt ist, eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden soll. Voraussetzung hierfür ist nach § 25 Absatz 5 des Aufenthaltsgesetzes allerdings, dass der Betroffene unverschuldet an der Ausreise gehindert ist.
Auf Anforderungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen generell zu verzichten hieße nicht zuletzt, diejenigen zu benachteiligen, die gesetzestreu ihren Mitwirkungspflichten nachgekommen sind und am Ende Deutschland verlassen haben.
Im Ergebnis würden - die Vermutung und Befürchtung besteht - die Vorstellungen der Fraktion DIE LINKE zu einem weitgehend bedingungslosen Daueraufenthaltsrecht für langjährig Geduldete führen. Die nach geltendem Recht bestehende Ausreisepflicht des betroffenen Personenkreises liefe damit ins Leere. Die Anreizwirkung, die eine solche Regelung in den Herkunftsländern hätte, würde unweigerlich zu zusätzlichen Belastungen des Asylsystems und auch zu einem Anstieg der Aufnahmekosten führen.
Mit dem IMK-Beschluss im Dezember des vergangenen Jahres und dessen Umsetzung durch einen Erlass unseres Hauses wurde die sich durch das Auslaufen der bisherigen Altfallregelung ergebende Lücke rechtzeitig geschlossen und das Erforderliche getan, damit die von dieser Regelung begünstigten Inhaber von Aufenthaltserlaubnissen auf Probe nicht in Rechtsunsicherheit fallen, sondern eine erneute Chance auf eine dauerhafte Bleiberechtsperspektive erhalten.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und bitte dem von den Koalitionsfraktionen erarbeiteten Änderungsantrag, der Ihnen vorliegt, zuzustimmen.
Herr Minister, Sie führten eben aus, dass es zu vermuten sei, dass die LINKEN hier beantragen, dass es eine bedingungslose Aufenthaltsgenehmigung geben sollte. Stimmen Sie mit mir darin überein, dass das nicht in unserem Antrag steht und Punkt 3 die Inhalte beinhaltet, die die Integrationsbeauftragten des Bundes und aller Länder vorgelegt haben, und dass dazu inzwischen auch im Bundestag Gesetzentwürfe vorliegen?
Liebe Frau Kollegin Dr. Paschke, ich stimme mit Ihnen darin überein, dass das so nicht in Ihrem Antrag steht. Aber Sie stimmen bestimmt mit mir darin überein, dass es, wenn wir umsetzen wollten, was Sie darin beantragt haben, zu dem führen würde, was ich hier vorgetragen habe.
Vielen Dank, Herr Minister. Ich habe auch eine Frage. Sie haben darauf aufmerksam gemacht, dass nach dem jetzt geltenden Erlass, den Sie herausgegeben haben, wieder rein nach § 8 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes verfahren werden soll. Kernpunkt dieses Paragrafen ist der Nachweis der Lebensunterhaltssicherung, der erbracht werden muss. Würden Sie mir in der Annahme zustimmen, dass die Nachweiserbringung insbesondere für junge, alte, kranke oder sonst benachteiligte Menschen besonders schwer zu erbringen ist und diese es somit auch besonders schwer haben, eine Aufenthaltserlaubnis nach diesem Paragrafen zu erlangen, und deshalb ausschließlich auf das Instrument der Härtefallkommission angewiesen sind, die ihnen wiederum keine sichere Perspektive bieten kann?
So pauschaliert, Herr Herbst, würde ich Ihnen ungern zustimmen. Natürlich liegt darin ein Problem; das haben wir beide gemeinsam hinlänglich besprochen. Bei jüngeren Menschen, die auf Dauer bei uns bleiben wollen, habe ich einfach die Erwartungshaltung, dass sie sich um eine lebensunterhaltssichernde Arbeit kümmern.