Wir treten in die Fünfminutendebatte ohne mein Räuspern ein. Es beginnt Herr Weihrich für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Bitte schön, Herr Kollege.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst einmal möchte ich anerkennen, dass in dem Gesetzentwurf viele positive Punkte enthalten sind, die wir durchaus mittragen. Ich verweise auf die Regelung zur Beseitigung des Niederschlagswassers und auch darauf, dass das Gesetz rechtzeitig im nächsten Jahr in Kraft treten muss; auch das wird von uns unterstützt.
Aber die Landesregierung hat mit dem Entwurf eines Wassergesetzes auch gezeigt, dass sie sehr findig ist im Erschließen neuer Einnahmenquellen für den Landeshaushalt. Das Bestreben, den Landeshaushalt zu entlasten, ist einerseits zwar nachvollziehbar. Aber andererseits schießt die Landesregierung dabei an einigen Stellen deutlich über das Ziel hinaus.
So werden die im Entwurf enthaltenen wesentlichen Änderungen zu höheren Belastungen für private Grundstückseigentümer und auch für die kommunalen Haushalte führen. Durch die Einführung der Beitragspflicht für die Gewässer erster Ordnung und die Abstufung mehrerer Gewässer erster Ordnung in Gewässer zweiter Ordnung werden Kosten vom Land abgewälzt. In der Summe ist das immerhin ein Betrag in Höhe von 1,5 Millionen €. Dies muss vor allem durch die Grundstückseigentümer aufgebracht werden. Ich denke, das muss man an dieser Stelle deutlich sagen.
zes. Das haben Sie bereits ausgeführt, Herr Dr. Aeikens. Gewässer, denen eine große wasserwirtschaftliche Bedeutung beigemessen wird, werden nun als Gewässer zweiter Ordnung kategorisiert. Als Kriterien für die große wasserwirtschaftliche Bedeutung werden folgende genannt: Ein Einzugsgebiet größer als 150 km², Gewässer mit potenzieller Hochwassergefährdung und Gewässer von außerordentlicher Bedeutung.
Ich denke, angesichts des Kriteriums, dass ein Einzugsgebiet von 150 km² vorhanden sein muss, wird deutlich, wie hoch die Schwelle nun gelegt wurde.
Im Übrigen muss auch über den Unterhaltungszustand der Gewässer geredet werden. Auch Sie, Herr Dr. Aeikens, haben darauf hingewiesen. Ich erkenne auch in diesem Fall Ihr Bestreben an, dass die Gewässer in einen ordnungsgemäßen Unterhaltungszustand gesetzt werden.
Aber ich denke, die Aussage, Maßnahmen könnten noch bis zum Jahr 2015 umgesetzt werden, reicht nicht aus. Ich fordere an dieser Stelle eine eindeutige Regelung, sodass sichergestellt wird, dass tatsächlich keine Unterhaltungsdefizite auf die kommunale Ebene übergehen.
Ein Beispiel ist in diesem Fall der Floßgraben. Ich denke, dieses Gewässer kann in diesem Zustand nicht auf die kommunale Ebene übertragen werden.
Ein weiterer Aspekt ist die Begrenzung der umzulegenden Verwaltungskosten auf 15 % der Beiträge. Auch das wird noch einmal hinterfragt werden müssen. Ich bin der Auffassung, dass dies möglicherweise nicht ausreichen könnte, und bin auf die Ergebnisse der Anhörung gespannt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die zweite große die Änderung des Wassergesetzes betrifft die Erhebung von Beiträgen für Grundstücke an Gewässern erster Ordnung. Aus dem Blickwinkel der Beitragsgerechtigkeit ist das sicherlich nachvollziehbar.
Allerdings hat das Land auch hierbei ganz elegant die Verantwortung komplett auf die kommunale Ebene abgeladen. Denn die Kosten, die seitens des LHW in Rechnung gestellt werden, müssen von den Unterhaltungsverbänden erstattet werden, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob diese Kosten durch Einnahmen, also durch Umlagen, gedeckt werden können. Somit gehen alle Risiken, auch die Prozessrisiken bei möglichen Widersprüchen und Ähnliches, komplett zulasten der kommunalen Ebene. Ich glaube, dass es sich die Landesregierung an diesem Punkt deutlich zu leicht macht.
Ich möchte weitere Punkte nennen, auf die im Rahmen der Ausschussberatungen eingegangen werden sollte. Ein Thema ist die Mehrkostenregelung nach § 64 des Wassergesetzes. Ich denke, es müsste Konsens darüber bestehen, dass der Aufwand für die Abrechnung der Mehrkosten viel zu hoch ist und eine Vereinfachung dringend geboten ist.
Auch über den Vorschlag der kommunalen Spitzenverbände, das zweistufige Abrechnungsverfahren zu ändern, wird im Ausschuss noch zu diskutieren sein.
Schließlich vermisse ich in dem Gesetzentwurf auch ein klares Bekenntnis zu den Gewässern als Ökosysteme. Ich denke, die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie müssen deutlicher betont werden, auch wenn dies rechtlich nicht zwingend erforderlich ist. Ich hätte mir auch gewünscht, dass die Vorschriften zur Vermeidung von Stoffeinträgen in die Gewässer schärfer gefasst werden.
Meine Damen und Herren! Ich denke, dass es zielführend wäre, den Gesetzentwurf zur federführenden Beratung in den Umweltausschuss sowie zur Mitberatung in den Innenausschuss und in den Landwirtschaftsausschuss zu überweisen. Ich freue mich auf die Ausschussberatungen. - Vielen Dank.
Wir danken Ihnen, Herr Weihrich. - Bevor wir in de Debatte fortfahren, darf ich ganz herzlich Damen und Herren des CDU-Kreisverbandes Ammerland begrüßen.
Ammerland ist ein Landkreis im Nordwesten von Niedersachsen. Sie sind bei wasserrechtlichen Vorschriften ganz richtig, denn Ammerland heißt so viel wie Sumpfland.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, einen kleinen Redebeitrag zum Wassergesetz leisten zu können. Ich freue mich insbesondere auch immer wieder über die schönen Einführungen unseres Präsidenten. Bei dem Thema Sumpfland bin ich eigentlich richtig.
Wir haben uns in den letzten Monaten insbesondere im zeitweiligen Ausschuss mit der Thematik der Vernässungen in Sachsen-Anhalt beschäftigt. Aber Sie geben mir sicherlich Recht, meine Damen und
Herren, Frau Take, in der folgenden Einschätzung: So schwierig wie die Angelegenheiten im Land sind, so vielschichtig wie die Probleme sind, so vielfältige Arten von Problemen sich darstellen, können wir das nicht ohne Weiteres lediglich im Wassergesetz regeln.
Einige Dinge kann man regeln, einige nicht. Wenn man das ganz ausführlich machen wollte, müsste man etliche Gesetze ändern und wüsste im Ergebnis immer noch nicht, ob man auf der richtigen Seite ist.
- Es geht nicht nur um die Seite. Es geht auch darum, ob man das Richtige tut. Wir wissen, dass es gerade bei dieser Thematik sehr schwierig ist. Die Probleme können wir nicht durch eine Gesetzesänderung lösen, sondern durch gute Arbeit.
Ich glaube auch, dass die Förderrichtlinie eine wichtige Hilfe war, um der einen oder anderen Kommune im Land zu helfen. Ich glaube, dass die Landesregierung in Zusammenarbeit mit dem Parlament auf dem richtigen Weg ist.
Bei der Novelle des Wassergesetzes kommt es zu einer Neugestaltung der Gewässerzuordnung. Sie haben es möglicherweise bereits vernommen, dass im Rahmen der Anhörung, die durch die Landesregierung durchgeführt wurde, die eine oder andere Korrektur bereits vorgenommen wurde.
Herr Kollege Weihrich, Sie haben darauf hingewiesen, dass es den einen oder anderen Aspekt noch zu besprechen gibt. Das können wir auch im Fachausschuss machen. Das ist auch gut so.
Ich bin angenehm überrascht, dass es gar nicht viel Dissens gibt. Aber heute findet ja auch erst die Einbringung des Gesetzentwurfes statt. Ich vermute, das wird sich auch nicht ändern, wenn die Fraktion DIE LINKE gesprochen hat.
Wir reden an dieser Stelle über ein fachlich orientiertes Wassergesetz, das politisch nicht hochbrisant ist. Wir werden uns über die Details sicherlich noch ein bisschen streiten müssen.
Wir von der SPD haben auch immer gefordert, gerade weil es um die Problematik der Gewässer erster und zweiter Ordnung geht, Modellversuche zu starten, um die Unterhaltung der Gewässer erster Ordnung auch einmal durch Unterhaltungsverbände durchführen zu lassen. An dieser Forderung wollen wir festhalten. Grundsätzlich halten wir die Neuordnung der Gewässer aufgrund der Erfahrung im Lande für richtig. Dass es hierüber Diskussionen geben muss, ist auch uns klar.
dass die Unterhaltungsverbände zusammenarbeiten, sofern sich die Möglichkeit hierfür ergibt. Ich gebe offen zu, dass uns die Formulierung hierzu im Gesetzentwurf noch zu schwach daherkommt. Man kann darüber nachdenken, an dieser Stelle eine Soll-Bestimmung aufzunehmen. Der zeitweilige Ausschuss musste immer wieder zur Kenntnis nehmen, dass es auf der kommunalen Ebene bei den Unterhaltungsverbänden Probleme gab.
Ich habe in der heutigen Diskussion sehr stark herausgehört, dass in diesem Landesparlament ein sehr großes Herz für die Kommunen schlägt. Wenn das so ist, dann darf man nicht immer nur fordern, sondern man muss den Kommunen auch sagen, was sie zu tun haben und dass sie es richtig zu tun haben.
Wenn das nicht getan wird, dann muss der Gesetzgeber an der Stelle auch einmal nachhelfen. Darüber werden wir zu gegebener Zeit reden müssen.
Zudem müssen wir erörtern, dass die Gebühren für die Unterhaltung von Gewässern erster Ordnung erhoben werden sollen. Ich halte das für eine sinnvolle Sache, Kollege Weihrich, weil das zu mehr Gerechtigkeit und Gleichheit führt. Bisher war es so, dass ich in einer großen Stadt wohnen konnte und das Pech haben konnte, dass ich gebührenpflichtig war, weil das Gewässer in den Vorfluter entwässerte. Wenn eine Entwässerung in ein Gewässer erster Ordnung erfolgte, war ich nicht gebührenpflichtig.
Ich denke, dass an dieser Stelle nicht nur eine neue Einnahmequelle für das Land erschlossen wurde, wie Sie es ausgedrückt haben, sondern ich denke, dass damit mehr Gerechtigkeit gegeben ist. Aber auch darüber sollten wir fachlich beraten. Ich sehe das politisch nicht als hochbrisant an.
Schließlich möchte ich auf die Streichung von § 71 eingehen. Wir als SPD-Fraktion sind sehr froh, dass die Privatisierungsoption für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung verschwindet. Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung sind Aufgaben der Daseinsvorsorge und gehören in die öffentliche Hand. Darin sind wir uns, so glaube ich, im Großen und Ganzen einig.
Hinsichtlich des Konzessionsmodells sollten wir allerdings darauf achten, dass auch zukünftig die Möglichkeit besteht, dass die Stadtwerke als Erfüllungsgehilfen der Kommunen eine Ermächtigung zur selbständigen Refinanzierung erhalten. Eine Klarstellung im Gesetz zur Absicherung des Konzessionsmodells scheint mir an dieser Stelle geboten. Der Hinweis in dem Gesetzentwurf könnte sich angesichts der aktuellen Rechtsprechung des OLG Brandenburg und des Bundesgerichtshofes als unzureichend erweisen. An dieser Stelle besteht noch Handlungsbedarf.
Das sollte für heute reichen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Ich denke, den Rest machen wir in den Fachausschüssen. Ich bedanke mich für das Zuhören und wünsche uns viel Erfolg bei der Gesetzesberatung.