Protokoll der Sitzung vom 21.09.2012

handelt. Die Staatssekretäre sind dabei: alles richtig und alles ganz genau.

(Frau Dr. Klein, DIE LINKE: Zwölf Stellen!)

- Bitte?

(Frau Dr. Klein, DIE LINKE: Es sind zwölf Stellen!)

Es sind zwölf plus zwei. Das ist der Konsens, der herrscht und über den gesprochen wird. Die Dotierung dieser Stellen - es sind ja Menschen, darunter stehen die Stellen - muss jetzt mit den Staatssekretären noch ausverhandelt werden. Das läuft unaufgeregt. Wir werden das dann auch in den jeweiligen Ausschüssen vorstellen. Aber im Augenblick laufen noch Verhandlungen. Insofern hat Kollege Dorgerloh das alles sehr gut und ordnungsgemäß vorgetragen.

Danke schön, Herr Minister. - Weitere Nachfragen hierzu gibt es nicht.

Die nächste Frage zur Barrierefreiheit betrifft das Ressort von Herrn Minister Bischoff. Frau Kollegin Lüddemann, bitte.

In der gestrigen Beratung zum Nachtragshaushalt, Herr Minister, kam der Antrag meiner Fraktion betreffend Stark III und die Sanierung der Kitas und Schulen zur Sprache. Wir hatten beantragt, die Förderung an die Bedingungen der Barrierefreiheit zu knüpfen. Der Antrag ist leider abgelehnt worden, was ich sowohl persönlich als auch aus der behindertenpolitischen Perspektive sehr bedauere.

Ich frage Sie als den für Barrierefreiheit in der Landesregierung zuständigen Minister: Wie bewerten Sie diesen Vorgang und wie wollen Sie überhaupt Barrierefreiheit an den Kitas und Schulen umsetzen? - Die Frage richtet sich auch an den für Schulen zuständigen Minister Dorgerloh.

Herr Minister.

Mit Blick auf die Frage, wie ich Barrierefreiheit durchsetzen will, möchte ich sagen, dass ich glaube, dass alle Ressorts der Landesregierung für Barrierefreiheit zuständig sind. Ich glaube, dies kann man nicht nur einem Ressort zuordnen.

(Zustimmung von Frau von Angern, DIE LIN- KE)

Es betrifft nicht nur die Bauverwaltung, sondern alle anderen auch.

(Herr Striegel, GRÜNE: Außer das Finanz- ministerium!)

- Es ist generell eine Querschnittsaufgabe und geht somit auch das Finanzministerium etwas an.

Ich gehe davon aus, weil wir mit Blick auf die Kindertagesstätten auch integrative Einrichtungen haben und in Zukunft auch Fragen der Inklusion eine viele größere Rolle spielen werden - wir sind im Hinblick auf diese Fragen schon relativ weit -, dass alle Kindertagesstätten behindertengerecht saniert bzw. gebaut werden. Es entzieht sich meiner Kenntnis, was dazu im Finanzausschuss gelaufen ist, ob es eines eigenen Antrags bedarf oder ob das eine Voraussetzung ist, die wir sowieso erfüllen müssen. Ich stehe aber dafür ein, dass wir alle Kindertagesstätten behindertengerecht und barrierefrei bauen.

Danke schön. Ich würde zunächst eine Nachfrage des Abgeordneten Herrn Lange zulassen wollen.

Herr Minister, ich kann Ihnen aus meinen Erfahrungen im Stadtrat sagen, dass das eine sehr zähe Diskussion ist, die man mit manchen Kollegen und auch mit der Verwaltung führen muss. Das liegt an dem Konstrukt Stark III, das sich stark an Fragen der energetischen Sanierung orientiert. Es liegt aber eben auch daran, dass vor Ort einfach nicht die zusätzlichen Mittel vorhanden sind, um den Anforderungen an die Barrierefreiheit gerecht werden zu können. Ich bin der Meinung, dass es günstiger ist, wenn man das gleich mit macht, wenn man einmal ein Gebäude anfasst.

Die Frage an die Landesregierung ist, inwieweit sie denn ihre Möglichkeiten ausnutzen kann, im Rahmen der Fördermittelvergabe einen Anreiz - so möchte ich es einmal sagen - für die Kommunen zu schaffen, an dieser Stelle tätig zu werden, damit bei der Sanierung Barrierefreiheit eben gleich mit geschaffen werden kann.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Ich gehe davon aus, dass im Rahmen der Antragstellung geklärt wird, ob dies bei der energetischen Sanierung mit gemacht werden kann. Die kommunale Ebene muss die Einrichtung dann auch weiter betreiben und übrigens auch die Schuldentilgung bei Stark III über Jahre hinweg mit verantworten. Stark III ist ein Programm, das mehr als 20 Jahre wirken wird. Wenn man schon saniert, dann ist die Barrierefreiheit für mich eine dringende Voraussetzung dafür.

Über die Frage, ob die kommunale Ebene mit ihren gewählten Vertretern und mit ihrer Verwaltung von sich aus die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention umsetzt oder ob das Land einen

Anreiz schaffen soll, darüber muss ich erst nachdenken, weil es, glaube ich, auch eine kommunale Selbstverpflichtung in diesem Bereich gibt.

Danke schön, Herr Minister. - Frau Kollegin Lüddemann hat ihre Frage auch an den Kultusminister gerichtet. Bitte.

Vieles von dem, was der Kollege Bischoff gesagt hat, gilt natürlich auch für den Schulbereich, wobei wir dort eine Besonderheit haben. Dort sind zunächst die Schulträger für die Schulgebäude zuständig. Das heißt, die Landkreise und Kommunen sind Bauherr und Antragsteller.

Wir unterstützen es sehr, wenn barrierefrei gebaut wird. Viele Schulen, die ich bei Einweihungen oder bei Besuchen erlebe, haben in Teilen Barrierefreiheit geschaffen. Barrierefreiheit bedeutet nicht nur Rampe oder Fahrstuhl. Es geht sehr viel weiter, bis hin zu Fragen von Sinnesbeeinträchtigungen usw. Wir können zwar von einer verbesserten Barrierefreiheit reden, aber bis es wirklich barrierefrei ist, ist es noch ein weiter Weg.

Wenn man die Frage noch ein wenig ausdehnt, dann kann man sich auch den Kulturbereich anschauen, Stichwort Museumsbereich. Wenn wir sanieren, dann in der Regel nicht als Träger. Wir geben aber Mittel hinzu, gerade bei den Geschichten, die jetzt neu gemacht worden sind. Ich nehme das Beispiel des Unesco-Welterbes Melanchthonhaus Wittenberg. Wir schaffen eine barrierefreie Erschließung über das Nachbarhaus, indem wir einen Neubau installiert haben. Das fängt bei den Toiletten an und geht bis zu der Frage, wie wir in historischer Bausubstanz barrierefreie Zugänge ermöglichen können. Daran ist von Anfang an gedacht worden.

Dort, wo es geht, sind wir sehr dafür. Auch vor dem Hintergrund des gemeinsamen Unterrichts und des weiteren Ausbaus der inklusiven Beschulung ist das ein Muss. Wir haben nach wie vor aber auch Gebäude, in denen das nicht realisierbar ist, wo wir gucken müssen, ob es im Umfeld, im Landkreis, in der Stadt, wenigstens eine Schule gibt, die das vorhält. Das ist ein Prozess, in dem wir mittendrin sind. Stark III hilft dabei sehr, auch das Schulbauprogramm.

Es gibt noch drei Nachfragen, nämlich von Herrn Kollegen Erdmenger, Herrn Kollegen Lange und Frau Kollegin Bull.

Da sich meine Nachfrage an den Finanzminister richtet, stelle ich mich hinten an.

Okay. - Herr Kollege Lange, Sie haben eine Frage an den Kultusminister.

Herr Minister, Sie haben gerade ausgeführt, dass das Land konkret die Kommunen auch bei der Herstellung der Barrierefreiheit in vorhandenen Schulen unterstützt. Können Sie mir ein Programm nennen, bei dem das passiert?

Bei dem EU-Schulbauprogramm. Ich nenne einmal ganz konkret eine Schule: Grundschule Wernigerode. Dort bauen wir einen alten DDR-Plattenbau um. Die Architekten haben den Auftrag, den Eingangsbereich so zu gestalten, dass er quasi wie eine Rampe funktioniert, sodass ein barrierefreier Zugang möglich ist.

Nur eine?

Nein, das ist nur ein Beispiel. Sie wollten es ganz konkret wissen. Im EU-Schulbauprogramm wird das verwirklicht. Wir waren gerade in Tangerhütte und haben uns dort eine Grundschule angesehen. Dort ist ein Fahrstuhl eingebaut worden, der auch über das EU-Schulbauprogramm finanziert wurde. Die Liste, wo das passiert, könnte ich jetzt noch lange fortsetzen.

Es geht aber eben nicht überall, weil wir zum Teil denkmalgeschützte Gebäude haben, in denen das eben nicht geht, oder weil der Träger vielleicht die Kofinanzierung nicht aufbringt, wie Sie schon zu Recht gesagt haben. Wir bemühen uns allerdings darum, dass das im Gesamtkontext funktioniert.

Danke schön, Herr Minister. - Frau Kollegin Bull.

Ich muss zugeben, dass ich von beiden Antworten ein wenig überrascht bin. Wir haben zweimal Wunsch- und Absichtserklärungen gehört. Ich bin davon ausgegangen, dass das eine klare Sache ist, dass also im Zuge von Stark III verlässlich Barrierefreiheit hergestellt wird, und nicht etwa - ich widerspreche meinem Kollegen Herrn Lange nur sehr ungern - durch zusätzliche Förderprogramme.

Deswegen meine Frage - eigentlich an beide Minister -: Gibt es eine verbindliche Prüfung der Anträge, ob sie den Kriterien der Barrierefreiheit Rechnung tragen und welche DIN-Norm - - Diese Frage können Sie wahrscheinlich nicht beantworten. Ich will Sie auch nicht überfordern. Das würde

mir nicht einfallen. Ich möchte aber wissen, nach welchen Kriterien das geprüft wird, weil ich natürlich auch weiß, dass Barrierefreiheit immer nur ein Näherungswert ist und sich verändert. Es muss doch irgendetwas Belastbares geben, mehr als Wunsch und Absicht.

Man kann sich sicherlich im Ausschuss die entsprechenden Kriterien, nach denen das geprüft wird, anschauen. Man muss sich auch angucken, was von den EU-Projekten abgedeckt ist und was die Träger über ihren Anteil entsprechend ihren Wünschen oder den vorhandenen Anforderungen beisteuern müssen.

Werden die Anträge regelhaft auf Barrierefreiheit geprüft?

Darüber müsste ich im Ausschuss berichten. Dazu kann ich jetzt nichts sagen.

Vielen Dank, Herr Minister. Dazu wird es sicherlich im Ausschuss noch weiteren Gesprächsbedarf geben. - Es gibt noch zwei weitere Nachfragen. Zunächst die bereits von der Kollegin Bull formulierte Frage und dann der Kollege Erdmenger. Der Minister der Finanzen hat das Wort. Bitte.

Frau Abgeordnete Bull, ich kann ganz klar sagen, dass die Barrierefreiheit kein Kriterium von Stark III ist. Das war auch nie avisiert. Es hängt vom Träger ab; denn es gibt Träger, die sich bei der Inklusion auf spezielle Einrichtungen konzentrieren und diese Investitionen bei anderen nicht machen. Das ist das Thema vor Ort.

Wird das in dem Bauantrag mit beantragt, dann wird das durch uns baufachlich geprüft und ist dann Teil des Antrages. Das ist ganz klar ein Kriterium. Nur deshalb bekommen wir das Geld aus Brüssel.

Die Kommunen bekommen 70 % oder 75 % des Vorhabens gefördert und der Rest wird als zinsfreies Darlehen vergeben. Es gibt kein zweites Programm, das den Kommunen dermaßen unter die Arme greift. Sie sparen mit Blick auf die Betriebskosten mindestens 50 %, die entweder in das Objekt gesteckt oder zur Sanierung des Haushaltes genutzt werden können.

Ein ganz klares Kriterium ist die energetische Sanierung. Diesbezüglich gibt es einen sehr hohen Standard, der liegt weit über den technischen Standards, die wir im Rahmen des Konjunkturpro

gramms umsetzen mussten. Wir haben das anhand von Anträgen aus bestimmten Schulen geprüft.

Die Sanierung einer Schule im Süden des Landes hat im Rahmen des Konjunkturprogramms - das habe ich mir selbst angeschaut - 2,5 Millionen € gekostet. Darüber haben wir einen Stark III-Antrag gelegt. Diese Sanierung würde, wenn wir sie mit Stark III realisieren wollten, ca. 1 Million € mehr kosten.

Deswegen die drei Kriterien: hochwertig energetisch - selbst bei den fünf Modellprojekten nach höchstem Standard -, IT und allgemeine baufachliche Fragen. Gestern wurde ein wenig despektierlich über das Toilettenhäuschen gesprochen. Wir haben gesagt, wir möchten die Schulen vollständig sanieren, und nicht sagen, wir kommen in zwei Jahren mit Landesgeldern wieder. Das sind die Grundkriterien von Stark III.