Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Alle Fraktionen sind sich einig; sie beklagen den Einstieg von außerlandwirtschaftlichen Investoren in den landwirtschaftlichen Bodenmarkt. Man kann sich fragen, warum das überhaupt beklagt wird, wenn die Flächen doch in jedem Fall weiter landwirtschaftlich genutzt werden. Denn auch zum Beispiel eine Zahnärztin wird das von ihr gekaufte Land weiterhin zur landwirtschaftlichen Nutzung verpachten.
Die Antwort ist: Es ist deshalb so brisant, weil Nichtlandwirtinnen und Nichtlandwirte, vor allem seit der Finanzkrise im Jahr 2008, den Boden als Kapitalanlage betrachten und eine gewisse Verzinsung erwarten. Das hat gerade in den letzten fünf Jahren auf den ertragsstarken Standorten zu Verkehrswert- und Pachtpreissteigerungen um 50 % bis 100 % geführt.
Der Zeitpunkt rückt immer näher, zu dem der Reinertrag von der Pacht völlig aufgefressen wird und die landwirtschaftlichen Betriebe keine Gewinne mehr erzielen. Das bedeutet, dass eine Vielzahl von landwirtschaftlichen Betrieben in ihrer Existenz bedroht ist. Diese dramatische Entwicklung ist schon lange bekannt. Doch es passiert nichts, um dem entgegenzuwirken.
Herr Aeikens, Sie haben mit Blick auf DIE LINKE gesagt, DIE LINKE würde auf einen fahrenden Zug aufspringen. Ich möchte der Fraktion DIE LINKE den Rücken stärken, weil ich in den Diskussionen schon sehe, dass wirklich wenig passiert. Auch die Berichterstattung dazu im Ausschuss ist etwas dürftig.
Die CDU und die SPD haben in ihrem Antrag zwar verankert, dass es eine Berichterstattung geben soll, allerdings erst im dritten Quartal, aber wir wissen doch: Dann verzögert sich das …
Deshalb plädiere ich dafür, dass beide Anträge in den Ausschuss überwiesen werden und dass so schnell wie möglich auch Leute aus der Arbeitsgruppe dabei sind, um uns zu berichten, was möglich ist und wie die gesetzlichen Rahmenbedingungen geändert werden können, um den Landwirtinnen und Landwirten wirklich das Privileg einzuräumen, das sie nach dem Grundstückverkehrsgesetz eigentlich haben sollten. In der Praxis gibt es aber ein schwerwiegendes Vollzugsdefizit bei den Genehmigungsbehörden.
Ein Vorschlag von unserer Seite als eine schnelle Maßnahme ist, das Personal in den Landkreisbehören weiter zu qualifizieren, damit verhindert werden kann, dass einem Landverkauf zugestimmt wird, wenn dadurch eine ungesunde Verteilung von Grund und Boden entsteht oder wenn der Preis im Verhältnis zum Wert des Grundstücks deutlich überhöht ist.
Die Privilegierung von Landwirtinnen und Landwirten muss durchgesetzt werden, sowohl beim Kauf als auch bei der Pacht. Dafür brauchen dann auch die Behörden einen Hebel, um herausfinden zu können, wer hinter kaufinteressierten Betrieben steht. Das berücksichtigen beide Anträge.
In dem Antrag der LINKEN wird der Vorschlag unterbreitet, eine Regelung auf den Weg zu bringen, die dazu dienen soll, den Erwerb von landwirtschaftlichen Nutzflächen durch Nichtlandwirte kategorisch auszuschließen. Dabei können wir allerdings nicht mitgehen.
Es muss unserer Meinung nach möglich sein, dass auf der Verkaufsseite außerlandwirtschaftlich verkauft werden kann, wenn weder eine Landwirtin noch die Landgesellschaft ein Interesse angemeldet haben. Im Übrigen würde ein kategorischer Ausschluss nach unserer Meinung auch nach dem Grundgesetz einen enteignungsgleichen Eingriff darstellen.
Es ist wirklich wichtig, dass etwas getan wird, um der Bodenspekulation durch außerlandwirtschaftliche Kapitalgesellschaften und Nichtlandwirtinnen Einhalt zu gebieten. Das wäre auch die Voraussetzung, um dem Leitbild einer ökologisch und nachhaltig orientierten Landwirtschaft näherzukommen.
Die Wertschöpfung muss den Menschen vor Ort zugute kommen, um die ländlichen Räume zu erhalten. Der Trend, dass durch außerlandwirtschaftliches Kapital immer größere Betriebe und Großgrundbesitz entstehen, muss umgekehrt werden. An diesem Punkt schaue ich auch einmal in Richtung der Fraktion DIE LINKE. Ich habe nämlich manchmal den Eindruck, dass ihre Vorschläge gerade dazu führen, dass die Betriebe immer größer werden.
Aus unserer Sicht ist das eben auch eine Voraussetzung dafür, dass Arbeitsplätze in den ländlichen Raum kommen und dass das Ausbluten der ländlichen Räume gestoppt wird. Wir brauchen eine Landwirtschaft mit breiter Eigentumsstreuung und guten Rahmenbedingungen für Existenzgründungen.
Landwirtschaft geschützt werden müssen. Deshalb sollten wir im Ausschuss gemeinsam einen Weg finden, um dem sogenannten Landgrabbing in den neuen Bundesländern einen Riegel vorzuschieben. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Sehr verehrte Damen und Herren! Die Opposition macht es sich etwas leicht - ein bisschen Fishing for Compliments und populistische Reden
Dem ist eben nicht so; denn Eigentumsrechte sind etwas sehr Wertvolles in unserem Land. Deswegen muss man damit sehr sorgfältig umgehen. Die CDU hat das Thema schon lange auf der Agenda.
Doch erst durch die Föderalismuskommission sind wir überhaupt in der Lage, hierbei gestalterisch tätig zu werden.
Die Landesregierung hat nach den Beschlüssen der Föderalismuskommission auch relativ schnell gehandelt und hat ein Gutachten über die Landgesellschaft in Auftrag gegeben, das dieses Problem beleuchten soll.
und es ist erweitert worden. Es ist nicht ohne Grund erweitert worden; denn ein wesentlicher Bestandteil war nicht ausreichend betrachtet worden,
und zwar weil man nicht die dazu nötige Datengrundlage hatte. Es ging dabei um die Frage der Übergänge von Anteilen von Gesellschaften mit landwirtschaftlicher Fläche.
Es ist eben nicht möglich, so etwas über eine Verordnung zu regeln. Deswegen ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE schon an diesem Punkt nicht zustimmungsfähig. In der Grundtendenz sind wir uns alle darin einig, was wir brauchen und worin das Problem besteht, aber eben nicht in der Frage der Umsetzung.
Deswegen haben wir einen Änderungsantrag erstellt. Wir stellen fest, dass das Grundstückverkehrsgesetz und das Reichssiedlungsgesetz nur noch bedingt in der Lage sind, den Ansprüchen gerecht zu werden - das habe ich gestern schon erläutert -, weil zu Zeiten der Erstellung dieser Gesetze völlig andere Rahmenbedingungen gegeben waren und wir beispielsweise bei den Anteilskäufen dort überhaupt keine Möglichkeit haben.
Das Zauberwort in dieser ganzen Frage lautet: Transparenz. Transparenz ist wichtig, damit wir erkennen, wo sich Konzentrationen auftun, die für das Land agrarstrukturell und gesellschaftspolitisch schädlich sind. Das können wir im Moment nicht wirklich feststellen. Leider Gottes gibt es auf diesem Markt eine hohe Dunkelziffer bei Geschäften, die nicht transparent sind und die schwierig sind, bei denen man nicht genau weiß, wer am Ende eigentlich der Herrscher über das betreffende Land ist.
Ich möchte nicht erleben, dass wir in SachsenAnhalt irgendwann feststellen, dass wir hier argentinische oder amerikanische Verhältnisse haben,
bei denen Grund und Boden durch die Welt vagabundieren, mal in China, mal in Paraguay, mal in Amerika und vielleicht auch in Sargstedt oder in Magdeburg sind.
Ich möchte auch nicht, dass die Wertschöpfung dieser Flächen in die von mir gerade benannten Regionen abfließt. Auch deswegen sind wir mit der Landesregierung völlig einig darin,
dass wir sehr genau darauf schauen müssen, welche rechtlichen Möglichkeiten wir haben. Dem dient unser Antrag. Dieser ist, glaube ich, ausgewogen und
gibt uns die Möglichkeit, zum einen der Landesregierung in gewisser Weise Aufträge und Prüfaufträge zu geben, zum anderen aber auch hier in diesem Hohen Hause fraktionsübergreifend festzustellen, dass wir Handlungsbedarf haben.